Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Isabell Zacharias SPD vom 07.06.2018 George Washington-Gedenkstiftung II In Anlehnung an meine letzte Schriftliche Anfrage bezüglich der George Washington-Gedenkstiftung vom 19.04.2018 (Drs. 17/22026) besteht bei zentralen Details weiterhin Klärungsbedarf . Dies betrifft die Spezifizierung der Stiftungsaktivitäten und förderungswürdigen Empfänger insbesondere im Zeitraum ab dem Jahr 2013, nachdem es zu gewissen Umstrukturierungen im Haus der Kunst kam. Weiterführende Informationen dazu sind für das umfassende Verständnis des Auftrags und Wirkens der Stiftung unerlässlich, deshalb frage ich die Staatsregierung: 1. a) Könnte mir die vollständige Sitzungssatzung der George Washington-Gedenkstiftung vom 14.05.1981 zur Verfügung gestellt werden? b) Wie lautet der genaue Wortlaut der Satzung der George Washington-Gedenkstiftung bezüglich des Stiftungszwecks (siehe Abs. II, Nr. 2 und Nr. 3 der Stiftungsurkunde )? 2. a) Wer genau wurde in den Jahren 2013 bis 2016 mit Mitteln der George Washington-Gedenkstiftung gefördert ? b) Wie hoch lagen jeweils die bereitgestellten finanziellen Mittel für die in Frage 2 a genannten Geförderten im Zeitraum zwischen 2013 und 2016? Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst auf Grundlage der vorliegenden Stiftungsakten und im Einvernehmen mit dem Geschäftsführer der George Washington-Gedenkstiftung vom 25.06.2018 Zu 1 a: Die Satzung liegt in der Anlage bei und wurde einmal, nämlich im Jahr 2010, auf Anraten der Stiftungsaufsicht – zur Beschleunigung der administrativen Verfahrensabläufe – geändert. Zu 1 b: Der Wortlaut der Satzung im Hinblick auf den Stiftungszweck ist § 2 (siehe Anlage) zu entnehmen und lautet: „Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften und ist selbstlos tätig. Sie fördert jährliche, zuschussfähige Kunstausstellungen im Haus der Kunst zu München. Sie kann auch entsprechende, nichtjährliche Kunstausstellungen im Haus der Kunst fördern, wenn ihre Mittel dies zulassen . Ein Rechtsanspruch auf Verleihung des Stiftungsgenusses besteht nicht.“ Zu 2 a: Es wurden in den genannten Jahren die „Ausstellungsleitung Große Kunstausstellung im Haus der Kunst München e. V., Prinzregentenstr. 1, 80538 München“ und der „Künstlerverband im Haus der Kunst München e. V., Prinzregentenstr . 1, 80538 München“ gefördert. Zu 2 b: Die bereitgestellten Mittel sind in nachfolgender Übersicht aufgeführt: Jahr Betrag Titel 2013 6.000 € 1. Biennale der Künstler im Haus der Kunst – Vanity Flair 2014 5.000 € Ausstellung „creatio continua“ 2015 6.000 € 2. Biennale der Künstler im Haus der Kunst – Geheimisse und Botschaften 2016 5.000 € Ausstellung „essentials“ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente  abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen/ T agesübersicht  zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.10.2018 Drucksache 17/22899 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22899 Anlage Drucksache 17/22899 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22899 Anlage Drucksache 17/22899 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage REGIERUNG VON OBERBAYERN Regierung von Oberbayern • 80534 München George Washington-Gedenkstiftung c/o Bayer. Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Salvatorstr. 2 80333 München Stiftungsaufsicht; George Washington-Gedenkstiftung; Satzungsänderung Sehr geehrter Herr Ministerialdirigent Schmid, sehr geehrter Herr Potje, Ihr Zeichen/Ihr Schreiben vom 04.05.2010 Bitte bei Antwort angeben Unser Geschäftszeichen: 12.1-1222.1 M/W 09 Tel. 089 2176- Fax 089 2176- Zimmer: 40-2042 2327 lhr/e Ansprechpartner/in: - München, 18.05.10 wir genehmigen gemäß Art. 5 Abs. 4 Bayer. Stiftungsgesetz die vom Stiftungsvorstand am 12. und 20.04.2010 beschlossene Änderungen der Stiftungssatzung: § 6 der Satzung wird um folgenden Satz 3 ergänzt: ,,Die Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt." Das Finanzamt München für Körperschaften erhält eine Kopie dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Briefanschrift: Regierung von Oberbayern 80534 München Dienstgebäude: Maximilianstraße 39 80538 München U4/U5 Haltestelle Lehel Öffnungszeiten: Mo- Do: 08:00 -16:00 Uhr Fr: 08:00 - 14:00 Uhr 1iir Vermittlung: 089 2176-0 Telefax: 089 2176-2914 E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de Internet: http://wNw.regierung-oberbayern.de