Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Horst Arnold SPD vom 29.05.2018 Stiftungsprofessur Ludwig-Erhard-Zentrum in Fürth Da aus dem Kabinettsbeschluss vom 16.05.2017 hervorgeht, dass die Staatsregierung beabsichtigt, den „Ludwig-Erhard- Lehrstuhl für soziale Marktwirtschaft“ als Stiftungsprofessur und Bestandteil des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) am Standort Fürth einzurichten, wobei die Eröffnung des Hauses Ende 2017 in Aussicht gestellt wird, frage ich die Staatsregierung: 1. Inwieweit wurde der Beschluss vom 16.05.2017 (evtl. in Form eines „Fahrplanes“) umgesetzt bzw. welche Haushaltsmittel sind oder werden dafür vorgesehen bzw. eingestellt? 2. Wie gestaltet sich das Prozedere einer Lehrstuhlbesetzung vor dem Hintergrund einer geplanten Eingliederung in den Universitätsbetrieb der FAU? Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 25.06.2018 Zu 1.: Die nach mehreren Verhandlungsrunden abgestimmte, vom Anwalt der Stiftung Ludwig-Erhard-Haus freigegebene und von der FAU am 16.05.2018 unterzeichnete „Vereinbarung zur finanziellen Förderung einer Stiftungsprofessur“ (Stiftungsvertrag ) befindet sich zur Gegenzeichnung bei der Stiftung. Nach dem Stiftungsvertrag beginnt die Förderung mit der Ernennung der Stiftungsprofessorin bzw. des Stiftungsprofessors und dauert fünf Jahre an. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird aufgrund des Kabinettsbeschlusses vom 16.05.2017 nach Ablauf der Förderung durch die Stifterin einen rechtzeitig durch die FAU zu stellenden Stellen- und Mittelantrag bei zukünftigen Haushaltsverhandlungen mit Nachdruck unterstützen. Im Hinblick auf diese Sachlage hat die FAU zur Gewinnung einer exzellenten Kandidatin bzw. eines exzellenten Kandidaten entschieden, die Professur von vornherein unbefristet auszuschreiben . Die Bildung des Berufungsausschusses kann erst erfolgen, sobald der unterschriebene Stiftungsvertrag der FAU vorliegt. Eine exakte Prognose über die Dauer des sich anschließenden Berufungsverfahrens kann nicht abgegeben werden. Zu 2.: Mit der Stiftungsprofessur wird ein neuer Lehrstuhl im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften eingerichtet. Damit verbunden ist der inhaltliche Aufbau einer neuen Forschungsrichtung am Fachbereich, die in das bestehende Forschungs- und Lehrprofil der FAU eingebunden werden muss. Die Etablierung der neuen Forschungsrichtung ist bereits mit Vertretern der FAU und der Stiftung ausgearbeitet worden. Das Berufungsverfahren erfolgt auch bei Stiftungsprofessuren allein nach den für die FAU geltenden Regelungen , namentlich des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG), des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes (BayHSchPG), der Verordnung über das Berufungsverfahren (BayBerufV) sowie der internen Regelungen an der FAU, insbesondere des Berufungsleitfadens. Der Stiftungsvertrag sieht vor, dass ein im Einvernehmen mit der Stiftung benanntes externes professorales Mitglied im Berufungsausschuss mitwirkt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente  abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen/ T agesübersicht  zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.10.2018 Drucksache 17/22900 Bayerischer Landtag