Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 03.05.2018 Situation der Tagespflege in der Region 10 Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Einrichtungen im Bereich der Tagespflege existieren in der Region 10 (Landkreise Eichstätt, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Neuburg-Schrobenhausen und Stadt Ingolstadt) für pflegebedürftige Erwachsene (bitte nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Ingolstadt aufschlüsseln)? 1.2 Ist bekannt, über wie viele Tagespflegeplätze diese Einrichtungen jeweils verfügen? 1.3 Gibt es spezielle Einrichtungen im Bereich der Tagespflege speziell für jüngere Pflegebedürftige? 2. Wie hat sich die Zahl der Einrichtungen im Bereich der Tagespflege für Erwachsene in der Region 10 seit 2013 entwickelt? 3. Liegen Erkenntnisse über das gegenwärtige Verhältnis von Angebot und Nachfrage nach Plätzen im Bereich der Tagespflege in der Region 10 vor? 4.1 Welche teilstationären Einrichtungen der Region 10 haben das finanzielle Unterstützungskonzept der Staatsregierung für eine demenzgerechte Innen- und Außenraumgestaltung bisher in Anspruch genommen? 4.2 Mit welchen Beträgen im Einzelnen wurden diese Einrichtungen bezuschusst? 4.3 Sind auch Konzepte vorhanden/in Planung, die das Angebot an Tagespflegeplätzen für andere Krankheitsbilder als Demenz (z. B. Folgen von Schlaganfällen, Gehirnblutungen) vergrößern sollen? 5.1 Welche Erkenntnisse hinsichtlich der Tagespflege konnten aus dem Bürgerdialog „Aktiv und selbstbestimmt – älter werden in Bayern“ gewonnen werden? 5.2 Wie werden diese Erkenntnisse umgesetzt? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vom 20.06.2018 Vorbemerkung: Der Staatsregierung liegen die angefragten Daten nicht vor, da nach Art. 72 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden als zuständige Aufgabenträger die Pflicht haben, darauf hinzuwirken , dass bedarfsgerechte teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Eine eigens für diese Schriftliche Anfrage im Auftrag des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege gefertigte Auswertung der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern ermöglicht die nachstehende Darstellung. 1.1 Wie viele Einrichtungen im Bereich der Tagespflege existieren in der Region 10 (Landkreise Eichstätt , Pfaffenhofen a. d. Ilm, Neuburg-Schrobenhausen und Stadt Ingolstadt) für pflegebedürftige Erwachsene (bitte nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Ingolstadt aufschlüsseln)? Nach Auskunft der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern bestehen in der Region 10 insgesamt 14 solitäre Tagespflegeeinrichtungen, die sich wie folgt verteilen : – Landkreis Eichstätt: 6 solitäre Tagespflegeeinrichtungen; – Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm: 3 solitäre Tagespflegeeinrichtungen ; – Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: 2 solitäre Tagespflegeeinrichtungen ; – Stadt Ingolstadt: 3 solitäre Tagespflegeeinrichtungen. 1.2 Ist bekannt, über wie viele Tagespflegeplätze diese Einrichtungen jeweils verfügen? Nach Auskunft der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern sind in der unter der Antwort auf Frage 1.1 aufgeführten Anzahl an solitären Einrichtungen in der Region 10 insgesamt 212 Plätze verfügbar, die sich wie folgt verteilen: – Landkreis Eichstätt: 98 Plätze; – Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm: 34 Plätze; – Landkreis Neuburg-Schrobenhausen: 35 Plätze; – Stadt Ingolstadt: 45 Plätze. 1.3 Gibt es spezielle Einrichtungen im Bereich der Tagespflege speziell für jüngere Pflegebedürftige? Nach den der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern vorliegenden Daten besteht in der Region 10 keine Tagespflegeeinrichtung speziell für jüngere Pflegebedürftige . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente  abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen/ T agesübersicht  zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.10.2018 Drucksache 17/22901 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22901 2. Wie hat sich die Zahl der Einrichtungen im Bereich der Tagespflege für Erwachsene in der Region 10 seit 2013 entwickelt? Die der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern zur Verfügung stehende Datengrundlage lässt eine Aussage hierüber für die Region 10 nicht zu. 3. Liegen Erkenntnisse über das gegenwärtige Verhältnis von Angebot und Nachfrage nach Plätzen im Bereich der Tagespflege in der Region 10 vor? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4.1 Welche teilstationären Einrichtungen der Region 10 haben das finanzielle Unterstützungskonzept der Staatsregierung für eine demenzgerechte Innen- und Außenraumgestaltung bisher in Anspruch genommen? 4.2 Mit welchen Beträgen im Einzelnen wurden diese Einrichtungen bezuschusst? In der Region 10 ist bislang keine Förderung nach der Nr. 2 der Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) in Anspruch genommen worden. 4.3 Sind auch Konzepte vorhanden/in Planung, die das Angebot an Tagespflegeplätzen für andere Krankheitsbilder als Demenz (z. B. Folgen von Schlaganfällen , Gehirnblutungen) vergrößern sollen? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 5.1 Welche Erkenntnisse hinsichtlich der Tagespflege konnten aus dem Bürgerdialog „Aktiv und selbstbestimmt – älter werden in Bayern“ gewonnen werden? 5.2 Wie werden diese Erkenntnisse umgesetzt? Das für Seniorenpolitik zuständige Staatsministerium für Familie , Arbeit und Soziales ist gegenwärtig dabei, Leitlinien „Aktiv und selbstbestimmt – älter werden in Bayern“ zu entwickeln , die sich mit Themen im Vorfeld der Pflege befassen. Die Leitlinien formulieren zehn plakative Kernbotschaften als Grundlage bayerischer Seniorenpolitik, basierend auf den drei zentralen Handlungsfeldern „Kommunale Seniorenpolitik “, „Alternative Wohn- und Unterstützungsformen“ sowie „Teilhabe älterer Menschen“. Als erster Schritt wurde ein Bürgerdialog durchgeführt. Ältere Bürgerinnen und Bürger hatten im Rahmen moderierter „seniorenpolitischer Werkstattgespräche“ in Regensburg, Nürnberg und München Gelegenheit, ihre Vorstellungen und Wünsche zu diesen drei Handlungsfeldern einzubringen. Die Ergebnisse bilden zusammen mit den Erfahrungen aus zahlreichen Modellprojekten die Grundlage für die Leitlinien, die 2018 veröffentlicht werden sollen. Teilstationäre Versorgungsformen waren weder Gegenstand des Bürgerdialogs noch der daraus entwickelten Leitlinien .