Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 17.05.2018 Lebensmittelüberwachung in Großbetrieben Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Großbetriebe, die nach den neuen Richtlinien nicht mehr von den Landkreisen, sondern von den beiden neuen Lebensmittelbehörden kontrolliert werden, gibt es in Niederbayern und in den einzelnen niederbayerischen Landkreisen? 2. Um welche Betriebe handelt es sich konkret (bitte namentliche Auflistung) in den Landkreisen Landshut , Dingolfing Landau, Rottal-Inn, Straubing-Bogen, Kelheim und Deggendorf? 3.1 Wurden die betroffenen Betriebe bereits darüber informiert , dass sie künftig nicht mehr von den Landratsämtern kontrolliert werden? 3.2 Wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 20.06.2018 Zu 1.: Im Regierungsbezirk Niederbayern obliegt der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) derzeit die Lebensmittelüberwachung für 114 Betriebe bzw. Anlagen, die sich auf die genannten Landkreise wie folgt verteilen: Landkreis Betriebe Deggendorf 7 Dingolfing-Landau 6 Freyung-Grafenau 1 Kelheim 8 Landshut 22 Passau 15 Regen 3 Rottal-Inn 32 Straubing-Bogen 20 Zu 2.: Siehe beiliegende Anhänge. (Hinweis des Landtagsamts: Von einer Veröffentlichung der Anhänge muss aus Datenschutzgründen abgesehen werden.) Zu 3.1: Ja. Die Zuständigkeit der KBLV wird durch Bescheid begründet , der gegenüber den Betroffenen bekanntgegeben werden muss. Die Betroffenen haben dann einen Monat Zeit, gegen die Entscheidung der KBLV Klage zu erheben. Wird keine Klage erhoben oder verzichten die Betroffenen vor Ablauf der Frist ausdrücklich auf Rechtsmittel, erfolgt der Zuständigkeitsübergang zur KBLV. Jeder Betrieb muss also vor einem Zuständigkeitswechsel aus Rechtsgründen darüber informiert werden. Zu 3.2: Entfällt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.07.2018 Drucksache 17/22958 Bayerischer Landtag