Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benno Zierer FREIE WÄHLER vom 08.05.2014 Haltung von Säugetieren in bayerischen Zoos Am 07.05.2014 wurde in Berlin das neue Säugetiergutachten vorgelegt, welches die Mindestanforderungen für die Haltung der wichtigsten Säugetiere beschreibt. Seit dem letzten Gutachten im Jahr 1996 haben sich einige Verschärfungen in den Haltungsanforderungen ergeben. Aus diesem Grund frage ich die Staatsregierung: 1. Wie und in welcher Form sollen diese Empfehlungen in Deutschland/Bayern umgesetzt werden? 2. In welchem Zeitraum müssen sowohl Privatpersonen als auch Zoos diese neuen Anforderungen umsetzen? 3. Werden aufgrund der jetzt definierten Anforderungen an Haltung, Pflege und Tierbestandsmanagement verstärkt Kontrollen bei den Tierhaltern von Säugetieren durchgeführt? 4. Bei welchen Zoos in Bayern müssen aufgrund dieser neuen Erkenntnisse a) Tiere abgegeben werden? b) Gehege vergrößert/umgebaut werden? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 03.06.2014 Zu 1.: Wie bereits das Vorgängergutachten des BMEL konkretisiert das überarbeitete „Säugetiergutachten“ die in § 2 Tierschutzgesetz niedergelegten grundsätzlichen Haltungsanforderungen für die verschiedenen Säugetierarten. Es kann daher als Orientierungshilfe zur Auslegung dieser Regelungen herangezogen werden, ist aber rechtlich nicht verbindlich. Das Gutachten wendet sich an die zuständigen Behörden der Länder und an die Tierhalter, die die Empfehlungen bei der Beurteilung bzw. bei der Anlage und Ausgestaltung von Gehegen als Selbstverpflichtung heranziehen. Zu 2.: Das Gutachten gilt grundsätzlich mit der Veröffentlichung durch BMEL. Soweit es strengere Anforderungen an die Haltung bestimmter Säugetiere stellt als frühere Festlegungen , werden die Vollzugsbehörden für bestehende Einrichtungen Übergangsfristen festlegen, die dem jeweiligen Einzelfall gerecht werden. Zu 3.: Die Kontrollen werden wie bisher auch regelmäßig und risikobasiert durchgeführt. Die Überarbeitung des Gutachtens hat drei Jahre gedauert; dabei waren neben Vertretern von Tierschutzorganisationen und Behörden auch Vertreter der Zooverbände beteiligt. Insofern war es insbesondere für die Betreiber von Zoos und größeren Tiergehegen absehbar, welche Anforderungen künftig für bestimmte Säugetierhaltungen gelten werden. Diese wurden teilweise bereits in die Planungen von Neu- und Umbauten einbezogen. Zu 4. a) und b): Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 erläutert, werden für bestehende Gehege ggf. dem jeweiligen Einzelfall angemessene Übergangsfristen festgelegt werden, in denen Tiere nach Möglichkeit abgegeben bzw. nicht mehr nachgezüchtet oder Gehege vergrößert bzw. umgebaut werden. Konkrete Angaben dazu sind der Staatsregierung derzeit nicht möglich, da die weltweiten Zucht- und Austauschprogramme der Zoos langfristig abgestimmt werden. Auch während der Vergrößerung oder des Umbaus von Gehegen müssen die Tiere teilweise in anderen Einrichtungen untergebracht werden, was ebenfalls im Vorfeld Vereinbarungen zwischen den Zoos erfordert. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.07.2014 17/2296 Bayerischer Landtag