Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 19.04.2018 WLAN im Bereich des ÖPNV In seiner Regierungserklärung vom 18.04.2018 erklärte Ministerpräsident Dr. Markus Söder, dass bis 2020 der ÖPNV flächendeckend mit WLAN ausgestattet sein soll, dem gegenüber hat der Geschäftsführer der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) am 17.04.2018 gegenüber dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen erklärt , dass in frühestens fünf Jahren der Roll-out zu diesem Thema stattfinden soll. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Wie erklärt die Staatsregierung die zeitliche Diskrepanz zwischen der geplanten Ausstattung des ÖPNV mit WLAN in den Aussagen des Ministerpräsidenten und des für die Umsetzung zuständigen Geschäftsführers der BEG? 2. a) Will die Staatsregierung im zweiten Nachtragshaushalt 2018 bereits Mittel für die Umrüstung bereitstellen? b) Sollen die vom Geschäftsführer der BEG geschätzten 20 Mio. Euro, die für eine Umrüstung notwendig wären , aus den bereits bestehenden Mitteln für die BEG bezahlt werden? c) Sollen die vom Geschäftsführer der BEG geschätzten jährlichen Betriebskosten in Höhe von 5 Mio. Euro aus den bereits bestehenden Mitteln für die BEG bezahlt werden? 3. Gibt es bereits ein bestehendes Konzept zur Umsetzung der geplanten Ausstattung des ÖPNV mit WLAN? 4. a) Wurden bereits mit den in Bayern aktiven Eisenbahnunternehmen Gespräche über die Umsetzung des Ziels des Ministerpräsidenten gesprochen? b) Wenn ja, welche Zusagen haben die Eisenbahnunternehmen der Staatsregierung bezüglich der Umsetzung gegeben? c) Wenn nein, bis wann sollen diese Gespräche stattfinden ? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat vom 21.06.2018 1. Wie erklärt die Staatsregierung die zeitliche Diskrepanz zwischen der geplanten Ausstattung des ÖPNV mit WLAN in den Aussagen des Ministerpräsidenten und des für die Umsetzung zuständigen Geschäftsführers der BEG? Die Schaffung von WLAN im Bereich von Bussen wird bereits durch das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) kraftvoll vorangetrieben. Das StMFLH unterstützt die Aufgabenträger des allgemeinen ÖPNV im Rahmen von BayernWLAN bei der Ausrüstung von 2.350 Bussen im ÖPNV. Im Rahmen von Pilotprojekten wurden bis April 2018 in acht Landkreisen bereits 135 Fahrzeuge mit BayernWLAN ausgerüstet. Für die Ausstattung des SPNV mit WLAN wird aktuell noch die Möglichkeit des Einsatzes einer Repeater-Technik (nur Ausrüstungskosten für Hardware, keine Kosten für laufenden Betrieb) gegenüber dem Einsatz von WLAN-Routern (kostenloser Internetzugang für Fahrgäste und permanente Kostenübernahme durch den Freistaat) im Laufe des Jahres 2018 auf Basis der Ergebnisse laufender Pilotprojekte geklärt. Die Aussage des Herrn Ministerpräsidenten zum WLAN im ÖPNV steht – insbesondere hinsichtlich ihrer zeitlichen Komponente – im Kontext zu den zuvor in der Regierungserklärung genannten Maßnahmen im allgemeinen ÖPNV. Die rein auf das Vorgehen im SPNV bezogenen Aussagen des Geschäftsführers der BEG stehen nicht im Widerspruch zu den auf den allgemeinen ÖPNV bezogenen Aussagen des Herrn Ministerpräsidenten. 2. a) Will die Staatsregierung im zweiten Nachtragshaushalt 2018 bereits Mittel für die Umrüstung bereitstellen ? Nein, im Jahr 2018 besteht aufgrund der noch laufenden Pilotprojekte für den SPNV kein zusätzlicher Mittelbedarf. b) Sollen die vom Geschäftsführer der BEG geschätzten 20 Mio. Euro, die für eine Umrüstung notwendig wären, aus den bereits bestehenden Mitteln für die BEG bezahlt werden? c) Sollen die vom Geschäftsführer der BEG geschätzten jährlichen Betriebskosten in Höhe von 5 Mio. Euro aus den bereits bestehenden Mitteln für die BEG bezahlt werden? Insoweit besteht noch keine abschließende Festlegung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.08.2018 Drucksache 17/22971 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/22971 3. Gibt es bereits ein bestehendes Konzept zur Umsetzung der geplanten Ausstattung des ÖPNV mit WLAN? Die in der Beantwortung zu Frage 1 genannte Ausstattung des allgemeinen ÖPNV wird durch das StMFLH derzeit durch Übernahme der Installationskosten in Bussen unterstützt . Zur Ausstattung des SPNV kann eine Umsetzung im Anschluss an die Auswertung der Pilotprojekte durch eine entsprechende Aufnahme in die Leistungsbeschreibungen bei Ausschreibungsverfahren erfolgen. Die Nachrüstung von Fahrzeugen in laufenden Verkehrsverträgen wird von den jeweiligen Restlaufzeiten und dem Nachrüstungsaufwand abhängen müssen. 4. a) Wurden bereits mit den in Bayern aktiven Eisenbahnunternehmen Gespräche über die Umsetzung des Ziels des Ministerpräsidenten gesprochen? Nein, siehe Antwort zu Frage 1. b) Wenn ja, welche Zusagen haben die Eisenbahnunternehmen der Staatsregierung bezüglich der Umsetzung gegeben? c) Wenn nein, bis wann sollen diese Gespräche stattfinden ? Hinsichtlich evtl. Nachrüstungsmöglichkeiten werden diese Gespräche im Anschluss an die auf Grundlage der Ergebnisse der Pilotprojekte getroffene Entscheidung erfolgen.