Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 18.06.2018 Organisationsstruktur des Vollstreckungsplans des Freistaates Bayern für die psychiatrischen Krankenhäuser Infolge der für die Maßregelvollzugseinrichtung in Straubing durch eine externe Beratungsfirma durchgeführten Organisationsuntersuchung hat sich Handlungsbedarf für Handlungsfelder zur Verbesserung der Organisationsstruktur sowie für die Bereiche Leitungsstruktur, Führungsverhalten, Leitbildprozess und Aufgabenzuordnung ergeben. Ich frage die Staatsregierung: 1. Gibt es derzeit Pläne, den Vollstreckungsplan für den Freistaat Bayern für die psychiatrischen Krankenhäuser bezüglich einer Strukturveränderung der Aufgabenschwerpunkte und sachlichen Zuständigkeit in den einzelnen Maßregelvollzugseinrichtungen abzuändern ? 2. a) Falls ja, welche Änderungen ergeben sich daraus für die 14 bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen? b) Falls ja, welche Änderungen ergeben sich daraus im Speziellen für das Bezirkskrankenhaus (BKH) Straubing ? c) Falls ja, welcher zeitliche Rahmen wurde für die Umsetzung festgelegt? 3. In welchem Umfang ist damit zu rechnen, dass es durch eine mögliche Umstrukturierung zu einer veränderten Personalstruktur im BKH Straubing kommen wird? Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 27.06.2018 Zu 1. bis 2 c: Es gibt derzeit keine solchen Pläne. Zu 3.: Nach Auskunft des Trägers des BKH Straubing, des Bezirks Niederbayern, lässt sich derzeit nicht absehen, ob infolge der Organisationsuntersuchung im BKH Straubing auch eine Umstrukturierung, die eine veränderte Personalstruktur zur Folge hat, durchgeführt wird. Daher kann keine Aussage über die Auswirkungen einer solchen Maßnahme getroffen werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente  abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen/ T agesübersicht  zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.10.2018 Drucksache 17/22974 Bayerischer Landtag