Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.04.2014 Biodiversitätsrat Am 15.09.2009 wurde vom damaligen Umweltminister Söder ein Biodiversitätsrat einberufen. Das hochkarätig besetzte Gremium sollte Ideen geben, Politik beraten und Entwicklungen im Bereich der Biodiversität anstoßen. Seither ist es sehr ruhig um dieses Gremium geworden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie oft ist der Biodiversitätsrat am Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bisher zusammengetreten? 2. Welche Gutachten wurden bisher von ihm in Auftrag gegeben ? 3. Welche Anstöße zur Förderung interdisziplinärer Projekte sind bisher vom Biodiversitätsrat veranlasst worden? 4. Welche Handlungsoptionen hat der Biodiversitätsrat bisher aufgezeigt? 5. Wurde der Biodiversitätsrat bei der Erstellung der Kompensationsverordnung beteiligt? 6. Wird der Biodiversitätsrat bei der Ausgestaltung der Vorgaben für die ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greenings in der Agrarförderung beteiligt? 7. Werden die Ergebnisse des FFH-Monitorings in Bayern mit dem Biodiversitätsrat diskutiert? 8. Sollen Gutachten, Anregungen und Projekte des Biodiversitätsrates in Zukunft veröffentlicht werden? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 21.05.2014 Vorbemerkung: Der Biodiversitätsrat ist 2009 als Expertengremium zur Beratung des Umweltministeriums bei der Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie berufen worden. Dem Biodiversitätsrat gehören Ludwig Sothmann (Sprecher), Prof. Dr. Carl Beierkuhnlein und Prof. Dr. Harald Plachter an. Dem Umweltausschuss des Bayerischen Landtags hat der Sprecher am 28.10.2010 ausführlich über die Arbeit des Biodiversitätsrats berichtet. 1. Wie oft ist der Biodiversitätsrat am Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bisher zusammengetreten? Der Biodiversitätsrat hat vier Gesprächstermine mit dem Bay erischen Umweltministerium wahrgenommen, nämlich am 14.01.2011, 01.02.2013, 03.11.2013 und 24.03.2014. Weitere Gespräche hat der Sprecher bilateral geführt. 2. Welche Gutachten wurden bisher von ihm in Auftrag gegeben? Der Biodiversitätsrat hat bisher keine Aufträge an Dritte vergeben . 3. Welche Anstöße zur Förderung interdisziplinärer Projekte sind bisher vom Biodiversitätsrat veranlasst worden? Der Biodiversitätsrat konzentriert sich auf aus seiner Sicht besonders wichtige Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Bayern. Er hat empfohlen, das Naturbewusstsein der bayerischen Bevölkerung zu erheben, herausragende Leuchtturmprojekte zu fördern, das Schutzgebietsnetz Natura 2000 einschließlich der Managementplanung zu vervollständigen, weitere Waldbestände aus der Nutzung zu nehmen, naturnahe Überschwemmungsflächen zu entwickeln, zusätzliche BayernNetz Natur-Projekte und Artenhilfsprogramme zu beginnen, Wege zu einer Steigerung der Artenvielfalt in Agrarlandschaften zu suchen, bei Eingriffen eine Realkompensation anzustreben, die Biodiversitätsforschung zu fördern sowie für die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie insgesamt ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen bereitzustellen. 4. Welche Handlungsoptionen hat der Biodiversitätsrat bisher aufgezeigt? Die Umsetzung der Empfehlungen des Biodiversitätsrates erfordert zusätzliche Haushaltsmittel, die im Doppelhaushalt 2013/2014 mit insgesamt 3 Mio. € pro Jahr bereitgestellt wurden. Das damit initiierte „Aktionsprogramm bayerische Artenvielfalt“ verwirklicht einige der empfohlenen Maßnahmen . Das Aktionsprogramm wird im „Biodiversitätspro- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.07.2014 17/2304 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2304 gramm Bayern 2030“, das die Staatsregierung derzeit erarbeitet , eine Fortsetzung finden. 5. Wurde der Biodiversitätsrat bei der Erstellung der Kompensationsverordnung beteiligt? Der Biodiversitätsrat hat den Entwurf der Kompensationsverordnung mit der Naturschutzabteilung des Umweltministeriums erörtert und Änderungen des Verordnungsentwurfs erwirkt. 6. Wird der Biodiversitätsrat bei der Ausgestaltung der Vorgaben für die ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greenings in der Agrarförderung beteiligt? Es ist nicht vorgesehen, den Biodiversitätsrat mit der Entwicklung von Vorgaben für ökologische Vorrangflächen zu beauftragen. Ob und wie er das Umweltministerium zum Greening der Agrarförderung beraten kann, wird der Biodiversitätsrat selbst entscheiden. 7. Werden die Ergebnisse des FFH-Monitorings in Bayern mit dem Biodiversitätsrat diskutiert? Die Erhaltungszustände einzelner Schutzgüter hat der Biodiversitätsrat bei den bisherigen Gesprächsterminen nicht thematisiert. 8. Sollen Gutachten, Anregungen und Projekte des Biodiversitätsrates in Zukunft veröffentlicht werden ? Nein. Eine öffentliche Diskussion über die Beratungsinhalte des Biodiversitätsrates entspricht nicht seinem Auftrag.