Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 18.05.2018 Sanierungsarbeiten auf der Burg Hohenberg Die Burg Hohenberg ist ein herausragendes Kulturgut im Wunsiedler Land und strahlt weit über die Grenzen Oberfrankens hinaus. Bereits seit mehreren Jahren sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Burg geplant. Als prioritär wird die Erneuerung der Brücke zum Torturm eingestuft, was auch als eine Voraussetzung für eine künftige Wiederinbetriebnahme der Burg als Jugendherberge gilt. Im Doppelhaushalt 2017/2018 sind im Einzelplan 13 – Allgemeine Finanzverwaltung unter Kap. 13 04 Tit. 735 20-3 jeweils 500.000 Euro für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 eingestellt, daneben gibt es für beide Haushaltsjahre noch eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von jeweils 500.000 Euro, die dann aber frühestens im nächsten Haushaltsjahr fällig wird. Ich frage die Staatsregierung: 1. Plant die Staatsregierung eine Aufstockung der Finanzmittel für den kommenden Doppelhaushalt, um die Sanierungsmaßnahmen an der Burg Hohenberg entsprechend voranzubringen? 2. Welche Maßnahmen sind grundsätzlich erforderlich, um die Burg Hohenberg als Kulturgut wieder in einen vorzeigbaren Zustand zu bringen und um die Jugendherberge wiederzueröffnen? 3. Wie hoch liegen die Kosten für die Erneuerung der Burg Hohenberg, die über die grundlegende statische und bauliche Sanierung des Objektes (jeweils 500.000 Euro sind 2017 und 2018 eingestellt, plus die jeweiligen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils 500.000 Euro) hinausgehen? 4. Gibt es aus Sicht der Staatsregierung einen Zeitplan, wann die Sanierungsmaßnahmen an der Burg Hohenberg komplett abgeschlossen sind? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat vom 29.06.2018 1. Plant die Staatsregierung eine Aufstockung der Finanzmittel für den kommenden Doppelhaushalt, um die Sanierungsmaßnahmen an der Burg Hohenberg entsprechend voranzubringen? Im Doppelhaushalt (DHH) 2017/2018 sind bei Kap. 13 04 Tit. 735 20 „Burg Hohenberg an der Eger, grundlegende statische und bauliche Sanierungsmaßnahmen im Hinblick auf eine künftige Nutzung des Objekts“ jeweils 0,5 Mio. Euro veranschlagt. Die Ausgabemittel dienen vordringlich der Planung der Baumaßnahme. Die Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) wird im Rahmen der Hochbauvorlage dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags zur Genehmigung vorgelegt. Die Mittelausstattung für eine etwaige Baudurchführung bleibt den zukünftigen Haushaltsaufstellungen ab dem DHH 2019/2020 vorbehalten. 2. Welche Maßnahmen sind grundsätzlich erforderlich , um die Burg Hohenberg als Kulturgut wieder in einen vorzeigbaren Zustand zu bringen und um die Jugendherberge wiederzueröffnen? Bereits im Vorfeld der Großen Baumaßnahme wurden statische und damit zusammenhängende brandschutztechnisch notwendige Arbeiten in einem Umfang von rund 1,6 Mio. Euro durchgeführt. Auch im Jahr 2018 werden weitere Reparatur- und Sanierungsarbeiten mit einem Kostenvolumen von rund 0,25 Mio. Euro durchgeführt, so etwa die Erneuerung der Brücke zum Torturm. Im Rahmen der Großen Baumaßnahme ist vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags geplant, die Burg Hohenberg so zu ertüchtigen, dass die angestrebte Nutzung als Jugendherberge mit ausreichender Bettenkapazität für einen wirtschaftlichen Betrieb und in zeitgemäßem Unterbringungsstandard realisiert werden kann. Dazu sind Sanierungsmaßnahmen an der Vorburg, dem Gefängnisturm und dem Fürstenhaus erforderlich. Das Fürstenhaus wurde bereits im Rahmen des Bauunterhalts in weiten Teilen statisch saniert; die Fortführung dieser und der weiteren substanzerhaltenden Maßnahmen soll in der Großen Baumaßnahme im Rahmen der Konzeptumsetzung erfolgen (siehe Frage 1). Nach Abschluss der Großen Baumaßnahme wird auch die technische Gebäudeausrüstung der Ausstattung einer modernen Jugendherberge entsprechen, wobei großes Augenmerk auf eine wirtschaftliche Lösung gelegt wurde. So wird neben der Erneuerung der Wärmeversorgung zur Einsparung der jährlichen Heizkosten auch eine Lüftungs- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.10.2018 Drucksache 17/23043 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23043 anlage für die Be- und Entlüftung der Sanitärbereiche vorgesehen . Aus denkmalpflegerischen Gründen werden insbesondere die historischen Säle des Fürstenhauses in ihrer bisherigen Struktur saniert und erhalten. 3. Wie hoch liegen die Kosten für die Erneuerung der Burg Hohenberg, die über die grundlegende statische und bauliche Sanierung des Objektes (jeweils 500.000 Euro sind 2017 und 2018 eingestellt, plus die jeweiligen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils 500.000 Euro) hinausgehen? Die im Haushaltsplan des DHH 2017/2018 (Anlage S des Einzelplans 13 bei Kap. 13 04 Tit. 735 20) eingestellten Mittel dienen vordringlich zur Bezahlung von Planungsarbeiten. Nach den aktuellen Feststellungen der Bauverwaltung entstehen für den Freistaat Bayern Kosten von voraussichtlich 11,6 Mio. Euro, damit die geplante Nutzung als Jugendherberge umgesetzt werden kann. Nicht dabei berücksichtigt sind rein nutzerspezifische Aufwendungen für Möblierung und Küchenausstattung, die im Wesentlichen der zukünftige Pächter der Jugendherberge zu tragen hat. 4. Gibt es aus Sicht der Staatsregierung einen Zeitplan , wann die Sanierungsmaßnahmen an der Burg Hohenberg komplett abgeschlossen sind? Sobald die haushaltsgesetzlichen Grundlagen für die Durchführung der Großen Baumaßnahme vorliegen, kann mit den Ausschreibungsarbeiten hierfür begonnen werden. Insgesamt wird ab Baubeginn mit einem Zeitraum von rund drei Jahren bis zum endgültigen Abschluss der Großen Baumaßnahme gerechnet.