Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathrin Sonnenholzner SPD vom 23.04.2014 Anerkennung ausländischer Abschlüsse im Bereich der Gesundheitsfachberufe Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche personelle Besetzung ist für die Anerkennungsverfahren an den Bezirksregierungen zuständig ? 2. Wie viele Verfahren wurden seit April 2012 bei den jeweiligen Bezirksregierungen gemeldet? a) Wie hoch ist der Anteil entschiedener Verfahren an allen Verfahren, bitte aufgelistet nach Bezirksregierungen? b) Wie viele Anträge sind mit voller Gleichwertigkeit abgeschlossen wurden? c) Wie viele Anträge wurden negativ beschieden? 3. Wie viele Anerkennungsverfahren führten seit April 2012 zu Ausgleichsmaßnahmen? a) Welche Angebote für Anpassungsqualifizierungen werden in den einzelnen Regierungsbezirken vorgehalten ? 4. Wie bewertet die Staatsregierung die Berücksichtigung von Berufserfahrung im Anerkennungsverfahren? 5. Hat die Staatsregierung Kenntnis, wann die zentrale Gutachterstelle für die Gesundheitsberufe eingerichtet wird und ihre Arbeit aufnimmt? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 29.05.2014 1. Welche personelle Besetzung ist für die Anerkennungsverfahren an den Bezirksregierungen zuständig ? Die zuständigen Anerkennungsbehörden sind in den Regierungsbezirken wie folgt ausgestattet: Regierung von Oberbayern (Obb) > 1,77 Stellen 2. QE Regierung von Niederbayern (Ndb) > 1 Stelle 4. QE (ca. 8 % der Arbeitszeit für Anerkennungs- verfahren) > 0,45 Stellen der 3. QE (davon ca. 50 % für Anerkennungsverfahren ) > 1,4 Stellen 2. QE (davon ca. 45 % für Anerkennungsverfahren ) Regierung von Schwaben (Schw) > 0,5 Stellen 2. QE Regierung der Oberpfalz (Opf) > 0,5 Stellen 2. QE Regierung von Unterfranken (Ufr) > 0,9 Stellen 2. QE Regierung von Mittelfranken (Mfr) > 0,4 Stellen 2. QE Regierung von Oberfranken (Ofr) > 0,6 Stellen 4. QE und 0,5 Stellen 2. QE 2. Wie viele Verfahren wurden seit April 2012 bei den jeweiligen Bezirksregierungen gemeldet? a) Wie hoch ist der Anteil entschiedener Verfahren an allen Verfahren, bitte aufgelistet nach Bezirksregierungen ? b) Wie viele Anträge sind mit voller Gleichwertigkeit abgeschlossen worden? c) Wie viele Anträge wurden negativ beschieden? Obb Ndb Schw Opf Ufr Mfr Ofr Anerkennungsverfahren seit April 2012 1.388 254 312 298 169 393 231 a. Anteil entschiedener Verfahren an allen Verfahren 993 178 237 277 121 304 152 b. Mit voller Gleichwertigkeit abgeschlossene Anträge (sofortige auflagenfreie Anerkennung) 444 30 55 160 73 43 79 c. Negativ entschiedene An- träge (keine Gleichwertigkeit , Antragsrücknahme , Abgabe an andere zust. Behörde od. Ruhen des Verfahrens) 198 31 33 73 19 19 28 3. Wie viele Anerkennungsverfahren führten seit April 2012 zu Ausgleichsmaßnahmen? Obb Ndb Schw Opf Ufr Mfr Ofr Anerkennungsverfahren mit Ausgleichsmaßnahmen seit April 2012 351 117 149 44 29 242 45 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.07.2014 17/2305 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2305 a) Welche Angebote für Anpassungsqualifizierungen werden in den einzelnen Regierungsbezirken vorgehalten ? In den Regierungsbezirken werden je nach Bedarf die folgenden Möglichkeiten für Anpassungsmaßnahmen vorgehalten : Regierung von Oberbayern Es sind verschiedene Anpassungslehrgänge und Eignungsprüfungen bei Ausbildungen aus EWR-Staaten sowie Anpassungslehrgänge und Kenntnisprüfungen bei Ausbildungen aus Drittstaaten möglich. Darüber hinaus werden auch Vorbereitungslehrgänge für Ausgleichsmaßnahmen angeboten. Regierung von Niederbayern Anpassungsmaßnahmen (Eignungs-/Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgänge) werden in Zusammenarbeit mit der Krankenpflegeschule in Vilsbiburg durchgeführt. Regierung von Schwaben Im Bereich der Krankenpflege werden Eignungsprüfungen an 4 Berufsfachschulen für Krankenpflege durchgeführt. Ein Anpassungslehrgang am Berufsbildungszentrum in Augsburg ist derzeit in Planung. Bei den übrigen Gesundheitsfachberufen sind die Antragszahlen zu gering, um Anpassungslehrgänge personell und organisatorisch vorhalten zu können. Eignungsprüfungen werden zum Teil an Schulen durchgeführt, die sich im Einzelfall dazu bereit erklären. Regierung der Oberpfalz Eignungs-/Kenntnisprüfungen werden bei Medbo (Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz) Regensburg durchgeführt. Anpassungslehrgänge finden bei Medbo Regensburg in Zusammenarbeit mit den Kliniken Bad Kötzting und Sulzbach-Rosenberg statt. Regierung von Unterfranken Es gibt keine Angebote für Anpassungsqualifizierungen. Regierung von Mittelfranken Im Bereich Krankenpflege wird zweimal jährlich ein Anpassungslehrgang bei der DiaLog-Akademie angeboten. Für die anderen Gesundheitsfachberufe gibt es bisher keine Anpassungsmaßnahmen in den jeweiligen Berufsfachschulen . Regierung von Oberfranken Im Bereich der Krankenpflege werden an zwei Schulen staatliche Eignungs- bzw. Kenntnisprüfungen durchgeführt. Anpassungslehrgänge werden im Einzelfall mit geeigneten Einrichtungen (Kliniken, Schulen und Praxen) in und außerhalb des Regierungsbezirks Oberfranken abgesprochen. Im Bereich der Altenpflege (Regierung Ofr ist hier zentrale Anerkennungsstelle für den Freistaat Bayern) wird das Angebot der Teilnahme an Eignungs- oder Kenntnisprüfung oder die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang in einer Einrichtung mit der Auflage der Unterweisung und Fortbildung der Antragsteller hin zur Fachkraft zunehmend stärker wahrgenommen. Bisher werden die Anpassungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit einer Berufsfachschule in Bayreuth angeboten. Häufig sind die Antragsteller aufgrund der vorgelegten geringen Stundenanzahl ihrer Ausbildung auf dem Pflegefachhelferniveau einzuordnen und nehmen oftmals den Antrag kostenfrei zurück, um sich dann als „PflegefachhelferAltenpflege “ anerkennen zu lassen. In den anderen Gesundheitsfachberufen werden bisher weder Eignungs- und Kenntnisprüfungen noch Anpassungslehrgänge von den jeweiligen Berufsfachschulen angeboten . 4. Wie bewertet die Staatsregierung die Berücksich- tigung von Berufserfahrung im Anerkennungsverfahren ? Wesentliche Unterschiede zwischen einer ausländischen und der entsprechenden deutschen Berufsausbildung können grundsätzlich durch Kenntnisse, die in der Berufspraxis im jeweiligen Gesundheitsfachberuf erworben wurden – unabhängig davon, in welchem Staat – ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Die Berücksichtigung von Berufserfahrung erfolgt dabei immer anhand einer Einzelfallbetrachtung und -bewertung. Sie ist abhängig von den festgestellten wesentlichen Unterschieden sowie von der Art und Dauer der vorhandenen Berufspraxis. Die Bewertung erfolgt anhand von Arbeitszeugnissen über die Beschäftigungen in dem jeweiligen Gesundheitsfachberuf im Inland und im Ausland mit detaillierten Angaben über die Tätigkeit und Verantwortlichkeit. Die Berücksichtigung von Berufserfahrung ist aus Sicht der Staatsregierung ein sinnvolles Instrument für lange im Beruf stehende Fachkräfte. Sie können dadurch eine Anerkennung ihrer Qualifikation erlangen, ohne ein aufwendiges Überprüfungsverfahren oder einen länger dauernden Anpassungslehrgang absolvieren zu müssen. 5. Hat die Staatsregierung Kenntnis, wann die zentrale Gutachterstelle für die Gesundheitsberufe eingerichtet wird und ihre Arbeit aufnimmt? Der Staatsregierung liegen keine Informationen vor, wann die zentrale Gutachterstelle für Gesundheitsberufe ihre Arbeit aufnehmen wird.