Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze, Verena Osgyan, Martin Stümpfig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.04.2018 Wechsel an der Spitze des Polizeipräsidiums (PP) Mittelfranken Der bisherige Vizepräsident des Polizeipräsidiums (PP) Mittelfranken, Roman Fertinger, übernimmt nach Medienberichten zum 1. Juli das Amt des Polizeipräsidenten von Johann Rast. Wir fragen die Staatsregierung: 1.1 Hat der Staatsminister des Innern und für Integration, Joachim Herrmann, den bisherigen Präsidenten des PP Mittelfranken, Johann Rast, noch im Herbst 2017 aufgefordert, bis Frühjahr 2019 im Amt zu bleiben? 1.2 Ist es zutreffend, dass er ihn, nachdem er einen Antrag auf Verlängerung seiner Dienstzeit eingereicht hatte, aufgefordert hat, diesen wieder zurückzuziehen, und wenn ja, warum? 2.1 Welche beamtenrechtlichen Grundsätze gelten für die Besetzung der Stellen der Polizeipräsidenten und deren Vizepräsidenten, insbesondere welche Vorgaben gibt es zur öffentlichen Ausschreibung dieser Stellen? 2.2 Inwieweit wurden und werden diese Vorgaben bei der Besetzung der Stelle des neuen Polizeipräsidenten Mittelfranken eingehalten (bitte unter Darlegung des Auswahlverfahrens und Begründung der Personalentscheidung )? 3.1 Hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder auf die Besetzung des Polizeipräsidenten Mittelfranken Einfluss genommen, und wenn ja, wie? 3.2 Falls ja, wurde der Wunsch von Staatsminister Joachim Herrmann durch diese Einflussnahme übergangen ? 4.1 Wie beurteilt die Staatsregierung die Aussage, dass bei der beabsichtigten Nachfolgeregelung für Polizeipräsident Rast alle amtierenden B 4-Präsidenten, insbesondere auch die nach dem Lebensalter jüngeren, „übergangen“ werden? 4.2 Wieso wird Herr Fertinger nicht eine der freien bzw. freiwerdenden B 4-Präsidentenstellen angeboten? 4.3 Ist es richtig, dass Herr Fertinger seine Bestellung zum Präsidenten in Würzburg als Nachfolger von Frau Matthes abgelehnt hat, obwohl diese bereits durch den Ministerrat gebilligt war? 5.1 Wieso musste Herr Fertinger als Vizepräsident das Präsidium nicht wechseln, um zum Präsidenten befördert werden zu können, obwohl Staatsminister Joachim Herrmann bis dato das Prinzip, wonach ein Vizepräsident im eigenen Haus nicht Präsident werden könne, angewendet hatte? 5.2 Wie beurteilt die Staatsregierung die Aussage, dass Herr Fertinger bereits im Jahr 2011 (damals als Leiter der Polizeiinspektion Fürth, Besoldungsstufe A 16) bei seiner Beförderung zum Vizepräsidenten (Besoldungsstufe B 3) in den Genuss einer sog. Sprungbeförderung gekommen sei, da alle Vizepräsidenten der Besoldungsstufe B 2 übergangen wurden? 5.3 Trifft es zu, dass im Zuge dieser Beförderung neue Stellen mit der Bewertungen A 16 mit Zulage bei den Präsidien München und Mittelfranken geschaffen wurden , um einen übergangenen Mitbewerber von einer aussichtsreichen Klage beim Verwaltungsgericht abzuhalten ? 6.1 Ist es richtig, dass Herr Fertinger in Nürnberg ein „Gebetsfrühstück“ institutionalisiert hat, bei dem u. a. regelmäßig aktive und ehemalige bayerische Spitzenpolitiker zu Gast sind? 6.2 Wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Teilnahme von Mitgliedern der Staatsregierung an diesen „Gebetsfrühstücken“ (bitte Namen und Datum ggf. einzeln aufführen)? 6.3. Nahmen Mitglieder der Staatsregierung an diesen „Gebetsfrühstücken“ auch in den USA teil (bitte einzeln auflisten)? 7.1 Wie beurteilt die Staatsregierung Vorwürfe, der designierte Polizeipräsident Fertinger lasse innerhalb der Behörde jegliche weltanschauliche Neutralität vermissen und lege missionarischen Eifer an den Tag, der sich auch in der Beurteilung des Personals widerspiegele ? 7.2 Sind der Staatsregierung Beschwerden über Herrn Fertinger bekannt, die beim Staatsministerium des Innern und für Integration bearbeitet wurden und eine angeblich mangelnde Neutralität zum Thema haben? 8.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die „Christliche Polizeivereinigung“ (CPV)? 8.2 Welche Kontakte haben die Mitglieder der Staatsregierung zur CPV? 8.3 Wie beurteilt die Staatsregierung die CPV, die in der Öffentlichkeit als eine Art „evangelikale Sekte“ bezeichnet wurde? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.08.2018 Drucksache 17/23058 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23058 7.3 Ist vorgesehen, an „bayernkreativ“ neben dem StMWi auch das für die Kulturschaffenden zuständige Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zu beteiligen? 8.1 Plant die Staatsregierung, „bayernkreativ“ finanziell und personell besser auszustatten? 8.2 Ist geplant, dem Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft einen eigenen Etat einzuräumen, über den es etwa lokale Projekte oder gezielt einzelne Unternehmen unterstützen kann? 8.3 Wie beurteilt die Staatsregierung den Vorschlag, leerstehende oder nur wenig genutzte Räume in staatlichen Liegenschaften wie z. B. der Schlösser- und Seenverwaltung Personen oder Unternehmen der Kultur - und Kreativwirtschaft als Ateliers oder Werkstätten zur Verfügung zu stellen? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 27.06.2018 1.1 Hat der Staatsminister des Innern und für Integration , Joachim Herrmann, den bisherigen Präsidenten des PP Mittelfranken, Johann Rast, noch im Herbst 2017 aufgefordert, bis Frühjahr 2019 im Amt zu bleiben? Da es sich bei dem Präsidenten des Polizeipräsidiums Mittelfranken um einen sehr verdienten und engagierten Beamten handelt, wurde sein Antrag auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts gemäß Art. 63 Abs. 2 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) durch Staatsminister Joachim Herrmann grundsätzlich begrüßt. 1.2 Ist es zutreffend, dass er ihn, nachdem er einen Antrag auf Verlängerung seiner Dienstzeit eingereicht hatte, aufgefordert hat, diesen wieder zurückzuziehen , und wenn ja, warum? Da sich Polizeivizepräsident Fertinger bereit zeigte, seine Dienstzeit zu verlängern, entfiel die Erforderlichkeit einer nochmaligen Verlängerung des Polizeipräsidenten Rast bis zum letztmöglichen Termin. Staatsminister Joachim Herrmann befürwortet deshalb die Übernahme des Präsidentenamtes durch Herrn Fertinger bereits zum Juli 2018. 2.1 Welche beamtenrechtlichen Grundsätze gelten für die Besetzung der Stellen der Polizeipräsidenten und deren Vizepräsidenten, insbesondere welche Vorgaben gibt es zur öffentlichen Ausschreibung dieser Stellen? Die Stellen der B-Besoldung werden nicht ausgeschrieben. Eine Ausschreibung ist vor dem Hintergrund, dass der sehr begrenzte potentielle Bewerberkreis der für die Entscheidung zuständigen Stelle bekannt ist, auch nicht erforderlich. In die Auswahlentscheidung werden alle potentiellen Bewerberinnen und Bewerber, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, einbezogen. Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. 2.2 Inwieweit wurden und werden diese Vorgaben bei der Besetzung der Stelle des neuen Polizeipräsidenten Mittelfranken eingehalten (bitte unter Darlegung des Auswahlverfahrens und Begründung der Personalentscheidung)? Die Auswahl erfolgte nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei Herrn Fertinger handelt es sich um einen sehr erfahrenen Polizeivollzugsbeamten, der sämtliche Ämter der Vollzugslaufbahn von der 2. bis zur 4. Qualifikationsebene durchlaufen hat. Die Laufbahnprüfung für den „gehobenen Polizeivollzugsdienst“ absolvierte er im Jahr 1984 als bester Teilnehmer Bayerns, und bereits im Jahr 1992 konnte er den „Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst“ an der Polizeiführungsakademie in Münster ebenfalls mit sehr gutem Ergebnis abschließen. 3.1 Hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder auf die Besetzung des Polizeipräsidenten Mittelfranken Einfluss genommen, und wenn ja, wie? Die Entscheidung über die Nachbesetzung der Stelle obliegt nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 Geschäftsordnung der Bayerischen Staatsregierung (StRGeschO) der Staatsregierung. Sie erfolgte durch Beschluss des Ministerrats am 24.04.2018 auf Vorschlag von Staatsminister Joachim Herrmann. 3.2 Falls ja, wurde der Wunsch von Staatsminister Joachim Herrmann durch diese Einflussnahme übergangen? Vgl. Ausführungen zu Ziff. 3.1. 4.1 Wie beurteilt die Staatsregierung die Aussage, dass bei der beabsichtigten Nachfolgeregelung für Polizeipräsident Rast alle amtierenden B 4-Präsidenten , insbesondere auch die nach dem Lebensalter jüngeren, „übergangen“ werden? Die Auswahl erfolgte nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. 4.2 Wieso wird Herr Fertinger nicht eine der freien bzw. freiwerdenden B 4 – Präsidentenstellen angeboten ? Ämter der B-Besoldung müssen nicht aufeinanderfolgend durchlaufen werden. 4.3 Ist es richtig, dass Herr Fertinger seine Bestellung zum Präsidenten in Würzburg als Nachfolger von Frau Matthes abgelehnt hat, obwohl diese bereits durch den Ministerrat gebilligt war? Das trifft nicht zu. Herr Fertinger wurde dem Ministerrat nicht als Präsident des Polizeipräsidiums Unterfranken vorgeschlagen . 5.1 Wieso musste Herr Fertinger als Vizepräsident das Präsidium nicht wechseln, um zum Präsidenten befördert werden zu können, obwohl Staatsminister Joachim Herrmann bis dato das Prinzip, wonach ein Vizepräsident im eigenen Haus nicht Präsident werden könne, angewendet hatte? Verbandsübergreifende Erfahrungen sind bei angehenden Polizeipräsidenten zwar erwünscht, aber keine konstitutive Bestellungsvoraussetzung. Der vorliegende Fall ist nicht der Drucksache 17/23058 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 erste, in dem ein Vizepräsident innerhalb des Verbandes dem Präsidenten nachfolgte (zuletzt z. B. der gegenwärtige Präsident des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord). 5.2 Wie beurteilt die Staatsregierung die Aussage, dass Herr Fertinger bereits im Jahr 2011 (damals als Leiter der Polizeiinspektion Fürth, Besoldungsstufe A 16) bei seiner Beförderung zum Vizepräsidenten (Besoldungsstufe B 3) in den Genuss einer sog. Sprungbeförderung gekommen sei, da alle Vizepräsidenten der Besoldungsstufe B 2 übergangen wurden? Ämter der B-Besoldung sind nicht zwingend aufeinanderfolgend zu durchlaufen. Von einer Sprungbeförderung kann daher keine Rede sein. Bspw. wurde in einem vergleichbaren Fall aus der A-Besoldung in ein Amt der BesGr. B 3 befördert . 5.3 Trifft es zu, dass im Zuge dieser Beförderung neue Stellen mit der Bewertungen A 16 mit Zulage bei den Präsidien München und Mittelfranken geschaffen wurden, um einen übergangenen Mitbewerber von einer aussichtsreichen Klage beim Verwaltungsgericht abzuhalten? Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2012 wurde bei den beiden Ballungsraumpräsidien München und Mittelfranken jeweils die Funktion als Leiter des Sachgebietes E2 – Ordnungs- und Schutzaufgaben – durch Gewährung einer Amtszulage in der BesGr. A 16 aufgewertet. Diese Aufwertung erfolgte mit Blick auf die jeweiligen Aufgabenstellungen aus sachlichen Erwägungen. Insbesondere heben sich diese Präsidien hinsichtlich der Qualität und Häufigkeit von Großlagen von den übrigen Polizeipräsidien ab. 6.1 Ist es richtig, dass Herr Fertinger in Nürnberg ein „Gebetsfrühstück“ institutionalisiert hat, bei dem u. a. regelmäßig aktive und ehemalige bayerische Spitzenpolitiker zu Gast sind? Die sogenannte Gebetsfrühstücks-Bewegung wurde im Jahr 1935 als „Prayer Breakfast Movement“ in den Vereinigten Staaten gegründet und ist mittlerweile in mehr als 180 Staaten etabliert. Auch beim Deutschen Bundestag und bei etlichen Landtagen, so auch dem Bayerischen, sind solche Gebetsfrühstücke nach amerikanischem Vorbild institutionalisiert. Zum alljährlichen „National Prayer Breakfast“ in den Vereinigten Staaten reist regelmäßig eine deutsche Delegation, bestehend u. a. aus Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen sowie gelegentlich auch Vertreterinnen und Vertretern der Länder. In Deutschland findet auf Bundesebene ebenso alljährlich eine internationale Gebetsfrühstücks-Begegnung statt. Zu der letzten Begegnung im Zeitraum vom 14. bis 16. Juni 2018 hatten z. B. die Bundestagsabgeordneten Friedrich Ostendorff, Bernd Rützel und Dr. h. c. Albert Weiler gemeinsam mit Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble eingeladen . Über diese „parlamentarischen interfraktionellen Gebetsfrühstücke “ hinaus gibt es weitere informelle Gebetsfrühstückstreffen an vielen Orten, an denen auch Politiker sowie Persönlichkeiten aus Behörden, Organisationen und Unternehmen teilnehmen, so auch in Nürnberg. Staatsminister Joachim Herrmann hat in den letzten Jahren regelmäßig an den jährlichen internationalen Begegnungen im deutschen Bundestag sowie dreimal auf Einladung des US-Kongresses am „National Prayer Breakfast“ teilgenommen . 6.2 Wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Teilnahme von Mitgliedern der Staatsregierung an diesen „Gebetsfrühstücken“ (bitte Namen und Datum ggf. einzeln aufführen)? Über die Teilnahme von Mitgliedern der Staatsregierung an nichtstaatlichen oder privaten Veranstaltungen liegen keine Erkenntnisse vor. 6.3. Nahmen Mitglieder der Staatsregierung an diesen „Gebetsfrühstücken“ auch in den USA teil (bitte einzeln auflisten)? Vgl. Ausführungen zu Ziff. 6.1 7.1 Wie beurteilt die Staatsregierung Vorwürfe, der designierte Polizeipräsident Fertinger lasse innerhalb der Behörde jegliche weltanschauliche Neutralität vermissen und lege missionarischen Eifer an den Tag, der sich auch in der Beurteilung des Personals widerspiegele? Der Staatsregierung liegen keine Hinweise zu Verstößen gegen das beamtenrechtliche Neutralitätsgebot vor. 7.2 Sind der Staatsregierung Beschwerden über Herrn Fertinger bekannt, die beim Staatsministerium des Innern und für Integration bearbeitet wurden und eine angeblich mangelnde Neutralität zum Thema haben? Abgesehen von einem anonymen Schreiben, in dem allerdings nicht der Vorwurf einer mangelnden weltanschaulichen Neutralität erhoben wird, liegen keine Beschwerden vor. Vorgenanntes Schreiben wurde dem Leiter des Polizeipräsidiums Mittelfranken zugeleitet. 8.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die „Christliche Polizeivereinigung“ (CPV)? Bei der Christlichen Polizeivereinigung handelt es sich um einen Berufsverband, in dem aktive und pensionierte Polizeiangehörige des Bundes und der Länder zusammengeschlossen sind. Der Berufsverband ist als eingetragener Verein organisiert und als gemeinnützig anerkannt. Es handelt sich nicht um eine behördliche Einrichtung der Bayerischen Polizei bzw. des Freistaats Bayern. Die CPV beschreibt sich als überkonfessionell. Sie nimmt nach eigenen Angaben Angehörige beider Volkskirchen sowie zahlreicher weiterer christlicher Konfessionen auf. Ferner publiziert sie regelmäßig in der Mitgliederzeitschrift „Polizeispiegel“ der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) einen Leitspruch des Monats. 8.2 Welche Kontakte haben die Mitglieder der Staatsregierung zur CPV? Mitglieder der Staatsregierung nehmen gelegentlich an Veranstaltungen der CPV teil, so z. B. Staatsminister Joachim Herrmann beim 30. Jahresempfang der CPV. Hierzu hat das damalige Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr am 15.03.2018 eine Pressemeldung herausgegeben. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23058 8.3 Wie beurteilt die Staatsregierung die CPV, die in der Öffentlichkeit als eine Art „evangelikale Sekte“ bezeichnet wurde? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die die CPV in Richtung einer religiösen Sekte rücken würden. Der CPV e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und legt seine Strukturen, Aktivitäten, Ziele, Mitgliederzahlen usw. auf der eigenen Homepage (www.cpv-online.org) offen.