Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.04.2014 Ich frage die Staatsregierung: Provenienzforschung an nichtstaatlichen Museen 1. In welchem Umfang wurden seit der Washingtoner Erklärung vom 3. Dezember 1998 vom Freistaat Bayern Mittel speziell für die Provenienzforschung an nichtstaatlichen Museen (u. a. durch die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen) bereitgestellt? 1.1 In welchem Umfang wurden die seit der Washingtoner Erklärung vom 3. Dezember 1998 für die Provenienzforschung an nichtstaatlichen Museen bereitgestellten Mittel ausgeschöpft (aufgeschlüsselt nach Jahren)? 1.2 Von welchen nichtstaatlichen Einrichtungen und zu welchem konkreten (Forschungs-)Zweck wurden die ausgeschöpften Mittel verwendet? 2. Welche Kunstwerke konnten aufgrund der entspre- chenden Forschungsprojekte an nichtstaatlichen Einrichtungen restituiert werden (Angabe von Jahren und Einrichtungen)? 3. Wie versucht die Staatsregierung das laut FAZ vom 13.02.14 bestehende Informationsdefizit zu beheben , wonach nur jedes dritte Kunstmuseum von den Fördermöglichkeiten des Bundes für Provenienzforschung wisse? 3.1 Auf welcher Grundlage welcher Daten kommt die Staatsregierung zu dem in ihrem Bericht vom 26.03.2014 mitgeteilten Schluss, wonach „eine ausreichende Information der nichtstaatlichen Museen gewährleistet“ sei? 3.2 Wie hoch ist der Anteil der staatlichen und nichtstaatlichen Museen in Bayern (bitte einzeln aufschlüsseln), die über die konkreten Fördermöglichkeiten Bayerns wie des Bundes für Provenienzforschung informiert sind? 3.3 In Form welcher Maßnahmen wurden die staatlichen und nichtstaatlichen Museen in Bayern seit Bekanntwerden des sogenannten „Schwabinger Kunstfundes“ über die konkreten Fördermöglichkeiten des Bundes bzw. des Freistaats für Provenienzforschung informiert ? 4. Welche NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter befinden sich nach Erkenntnissen der Staatsregierung in den Sammlungen des Museums Georg Schäfer in Schweinfurt bzw. des Buchheim-Museums in Bernried ? 4.1 Welche Maßnahmen werden vonseiten der Staatsregierung getroffen, um die Provenienzrecherche an den beiden Museen zu gewährleisten? 4.2 Wann ist mit Ergebnissen der entsprechenden Recherchen zu rechnen und wie soll ggf. die Restitution gewährleistet werden? 4.3 Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, in denen Anspruchsteller gegenüber dem Museum Georg Schäfer in Schweinfurt bzw. dem Buchheim-Museum die Herausgabe von Kunstwerken fordern, bei denen der Verdacht besteht, dass es sich dabei um NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut handelt? 4.4 Falls ja, wie gehen die beiden Museen in diesen Fällen mit den an sie herangetragenen Ansprüchen um? 4.5 Inwiefern nimmt die Staatsregierung Einfluss auf die entsprechenden Verhandlungen zwischen den Museen und den Anspruchstellern? 5. Welche sonstigen mit staatlichen Mitteln geförderten kommunalen oder privaten Sammlungen besitzen nach Erkenntnissen der Staatsregierung NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter? 5.1 Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, in denen Anspruchsteller gegenüber nichtstaatlichen Museen in Bayern die Herausgabe von Kunstwerken fordern, bei denen der Verdacht besteht, dass es sich dabei um NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut handelt? 5.2 Falls ja, wie gehen die nichtstaatlichen Museen in diesen Fällen mit den an sie herangetragenen Ansprüchen um? 5.3 Inwiefern nimmt die Staatsregierung Einfluss auf die entsprechenden Verhandlungen zwischen den nichtstaatlichen Museen und den Eigentümern? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 03.06.2014 1. In welchem Umfang wurden seit der Washingtoner Erklärung vom 3. Dezember 1998 vom Freistaat Bayern Mittel speziell für die Provenienzforschung an nichtstaatlichen Museen (u. a. durch die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen) bereitgestellt ? 1.1. In welchem Umfang wurden die seit der Washingtoner Erklärung vom 3. Dezember 1998 für die Provenienzforschung an nichtstaatlichen Museen bereitgestellten Mittel ausgeschöpft (aufgeschlüsselt nach Jahren)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.07.2014 17/2306 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2306 1.2. Von welchen nichtstaatlichen Einrichtungen und zu welchem konkreten (Forschungs-)Zweck wurden die ausgeschöpften Mittel verwendet? Provenienzforschung an nichtstaatlichen Museen kann aus den von der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen verwalteten Mitteln bei Kap. 1574 TG 77 gefördert werden. Diese Mittel wurden im Rahmen des Kulturkonzepts um nahezu 1,5 Mio. € p. a. erhöht, sodass auch für die Unterstützung von Provenienzforschungsprojekten deutlich mehr Mittel zur Verfügung stehen. Einen Haushaltstitel mit der speziellen Zweckbestimmung Provenienzforschung an nichtstaatlichen Museen gibt es nicht. Die Landesstelle sieht ihre Aufgabe in erster Linie darin, den Kontakt zur Arbeitsstelle für Provenienzforschung in Berlin zu vermitteln, zu beraten, bei der Antragstellung zu helfen, darüber hinaus aber auch Provenienzforschungsprojekte selbst mitzufinanzieren . Die in Berlin angesiedelte Arbeitsstelle für Provenienzforschung wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert und stellt Mittel speziell für Provenienzforschung bereit. Die Finanzierung der Länderanteile erfolgt über die Kulturstiftung der Länder. Nach Auskunft der Arbeitsstelle für Provenienzforschung sind die Mittel seit Gründung der AfP im Jahr 2008 in vollem Umfang ausgeschöpft worden und werden daher zukünftig erhöht. Es sind insgesamt 333.000 € an nichtstaatliche Museen in Bayern ausgeschüttet worden, jeweils für mehrjährige Projekte, es handelt sich hierbei um: – Kunstsammlungen und Museen der Stadt Augsburg, je- weils ein langfristiges und ein kurzfristiges Projekt: Erschließung und provenienztechnische Überprüfung der Objekte der Kunstsammlungen und Museen Augsburg, die zwischen 1933 und 1959/60 angekauft wurden, Untersuchung zu Gemälden aus der „Karl und Magdalene Haberstock-Stiftung“ – Stadtmuseum München, langfristiges Projekt „Die Ankaufspolitik des Münchner Stadtmuseums in den Jahren 1933–1945“ – Museen der Stadt Bamberg, langfristiges Projekt „Ankäufe aus dem örtlichen Antiquitätenhandel in der Sammlung des städtischen Museums Bamberg (Historisches Museum ) – Provenienzrecherche zu Erwerbungen der Jahre 1933–1945“ Die Landesstelle wird aus Mitteln der TG 77 demnächst ein Forschungsprojekt der Kunstsammlungen der Veste Coburg fördern. Da auch die kommunalen Spitzenverbände die Washingtoner Erklärung unterzeichnet haben, ist die Provenienzrecherche eine originäre Aufgabe der betroffenen Kommunen. Bei ausreichender Leistungsfähigkeit betreiben die Kommunen daher auch ohne staatliche Unterstützung Provenienzrecherche , so etwa die Stadt Nürnberg, die alle Aktivitäten zur Provenienzforschung unter dem Dach des Stadtarchivs gebündelt und bereits eine Reihe von Objekten in die Datenbank LostArt eingestellt hat. 2. Welche Kunstwerke konnten aufgrund der entsprechenden Forschungsprojekte an nichtstaatlichen Einrichtungen restituiert werden (Angabe von Jahren und Einrichtungen)? In Augsburg wurde aufgrund der hausinternen Recherchen im Frühjahr 2013 bezüglich einer vergoldeten Trinkschale aus der Sammlung Emma Budge eine Einigung mit den Erben des ursprünglichen Eigentümers erzielt. Emma Budge hatte in Hamburg bis 1937 eine der bedeutendsten Sammlungen von Kunst und Kunsthandwerk zusammengetragen. Das Stadtmuseum München hat 2012 insgesamt 8 Objekte aus der Sammlung Emma Budge restituiert. Das Stadtmuseum hat ferner 157 Silbergegenstände aus ursprünglich jüdischem Besitz, die 1939/1940 vom städtischen Leihamt übernommen wurden, in die Datenbank LostArt eingestellt, da die Berechtigten bislang nicht ermittelt werden konnten. Die Museen der Stadt Bamberg haben vor Kurzem ein 1937 erworbenes heraldisches Trinkgefäß in Form eines Löwen den Erben der ursprünglich Berechtigten restituiert. Da das Objekt unverzichtbarer Bestandteil der Dauerausstellung ist, sind die Berechtigten bereit, den Pokal der Stadt Bamberg zu verkaufen. Derzeit wird versucht, mithilfe der Kulturstiftung der Länder die Finanzierung des Kaufpreises zustande zu bringen. 3. Wie versucht die Staatsregierung das laut FAZ vom 13.02.14 bestehende Informationsdefizit zu beheben, wonach nur jedes dritte Kunstmuseum von den Fördermöglichkeiten des Bundes für Prove -nienzforschung wisse? 3.1 Auf welcher Grundlage welcher Daten kommt die Staatsregierung zu dem in ihrem Bericht vom 26.03.2014 mitgeteilten Schluss, wonach „eine ausreichende Information der nichtstaatlichen Museen gewährleistet“ sei? 3.2 Wie hoch ist der Anteil der staatlichen und nichtstaatlichen Museen in Bayern, die über die konkreten Fördermöglichkeiten Bayerns wie des Bundes für Provenienzforschung informiert sind? 3.3 In Form welcher Maßnahmen wurden die staatlichen und nichtstaatlichen Museen in Bayern seit Bekanntwerden des sogenannten „Schwabinger Kunstfundes“ über die konkreten Fördermöglichkeiten des Bundes bzw. des Freistaats für Provenienzforschung informiert? Die Landesstelle hat angesichts der Bedeutung dieses Themas im Rahmen der Identifizierung von Kulturgutverlusten und von Restitutionsverfahren frühzeitig entschieden, in ihrer Reihe MuseumsBausteine eine inhaltlich entsprechend ausgerichtete Publikation zu veröffentlichen. Der Band „Kulturgutverluste , Provenienzforschung, Restitution. Sammlungsgut mit belasteter Herkunft in Museen, Bibliotheken und Archiven“ erschien 2007. Diese Publikation ist hervorgegangen aus der Tagung unter gleichem Titel im Dokumentationszentrum in Nürnberg am 14. März 2005 (zusammen mit der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste, Magdeburg und der Stadt Nürnberg). Zu dieser Tagung hatten die Landesstelle die bayerischen Museen, aber auch Vertreter von Archiven und Bibliotheken eingeladen. Die Publikation enthält unter den Kapitelüberschriften „Grundlagen“, „Wege und Hilfen zur Provenienzforschung“ und „Beispiele aus Museen und Bibliotheken“ insgesamt 17 einschlägige Beiträge. Sie kann gegenwärtig als eines der Standardwerke zur Thematik Provenienzforschung vor allem im Bereich der Museen gelten. Um die Museen für die Thematik zu sensibilisieren, wurde die Publikation an alle damals ca. 1.250 bayerischen Museen versandt. Auch in „Museum heute“, der Zeitschrift der Landesstelle, wurde und wird Provenienzforschung regelmäßig thematisiert, so in den Heften 27/2004, 34/2008, 36/2009, 38/2010 und 40/2011. Ein weiterer Beitrag ist in der neuen Ausgabe von „Museum heute“ geplant. Beim Bayerischen Museumstag vom 08.–10.07.2013 in Passau Drucksache 17/2306 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 befasste sich einer der Fachvorträge mit dem derzeitigen Stand der Provenienzforschung an bayerischen Museen (Dr. Andrea Bambi: Suche nach Raubkunst, Projekte zur Provenienzforschung im Überblick). Alle staatlichen und nichtstaatlichen Museen in Bayern wurden über die Fördermöglichkeiten informiert, u. a. wurde der Flyer der Arbeitsstelle für Provenienzforschung allen Museen in Bayern von der Landesstelle zugeschickt. Die staatlichen Museen sind über die Zentralverwaltung und die regelmäßig unter Beteiligung des Museumsreferates des Staatsministeriums stattfindende Direktorenkonferenz über sämtliche Fördermöglichkeiten informiert. 4. Welche NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgüter befinden sich nach Erkenntnissen der Staatsregierung in den Sammlungen des Museums Georg Schäfer in Schweinfurt bzw. des Buchheim -Museums in Bernried? 4.1 Welche Maßnahmen werden vonseiten der Staatsregierung getroffen, um die Provenienzrecherche an den beiden Museen zu gewährleisten? 4.2 Wann ist mit Ergebnissen der entsprechenden Recherchen zu rechnen und wie soll ggf. die Restitution gewährleistet werden? 4.3 Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, in denen Anspruchsteller gegenüber dem Museum Georg Schäfer in Schweinfurt bzw. dem Buchheim-Museum die Herausgabe von Kunstwerken fordern, bei denen der Verdacht besteht, dass es sich dabei um NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut handelt ? 4.4 Falls ja, wie gehen die beiden Museen in diesen Fällen mit den an sie herangetragenen Ansprüchen um? 4.5 Inwiefern nimmt die Staatsregierung Einfluss auf die entsprechenden Verhandlungen zwischen den Museen und den Anspruchstellern? Nach Auskunft der Museumsleitung verfügt das nicht vom Freistaat Bayern, sondern von einer Stiftung betriebene Buchheim-Museum über 81 Gemälde und rund 1.400 Arbeiten auf Papier, die vor 1945 entstanden sind. Lothar-Günther Buchheim hat seine systematische Sammeltätigkeit 1951 begonnen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Sammlung NS-Raubkunst enthält. Grundsätzlich kann dies jedoch bei Sammlungen mit vor 1945 geschaffenen und nach 1933 erworbenen Werken nicht ausgeschlossen werden. Die Buchheim-Stiftung hat Ende März dieses Jahres einen Antrag auf Fördermittel beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gestellt, um mit der Provenienzforschung beginnen zu können. Im Falle eines positiven Bescheids könnte bereits im Herbst dieses Jahres eine befristete Stelle für eine oder einen Provenienzforscher/-in eingerichtet werden. Die Erforschung der Gemäldebestände soll in einem Jahr abgeschlossen sein. Dann soll ein Nachfolgeantrag für Projektmittel zur Erforschung der Grafikbestände gestellt werden. Diese zweite Phase wird voraussichtlich mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen. Das Buchheim-Museum hat angekündigt, falls berechtigte Ansprüche gestellt würden oder im Zuge der Provenienzrecherche berechtigte Ansprüche aufgedeckt würden, würden die Gremien der Buchheim-Stiftung im Sinne der Washingtoner Erklärung von 1998 über den Umgang mit den Anspruchstellern beraten und entscheiden. Das von der Stadt Schweinfurt betriebene Museum Georg Schäfer verfügt nicht über ausreichende Unterlagen, da die Bestände des Museums im Eigentum der Stiftung Schäfer stehen. Nach Kenntnis des Vertreters des Freistaats im Museumbeirat gibt bzw. gab es 17 Anfragen von Anwälten. Die Stiftung Schäfer hat dem Museum eine Auflistung der Anfragen zugesagt. Auch die Stiftung eruiert die Möglichkeiten eines Provenienzforschungsprojekts. Wann mit Ergebnissen zu rechnen ist, ist derzeit nicht abzusehen. Die Stadt Schweinfurt als Trägerin des Museums Georg Schäfer kann aufgrund der dargestellten Eigentumsverhältnisse nicht restituieren . Das Staatsministerium bietet an, die Bemühungen der Stiftung zu unterstützen Festgehalten werden muss, dass die Washingtoner Erklärung Privatpersonen nicht bindet. Da sowohl die Sammlung Buchheim als auch die Sammlung Georg Schäfer jeweils im Eigentum einer juristischen Person des Privatrechts stehen, kann die Staatsregierung daher weder Provenienzrecherche noch Restitution im Rechtssinne gewährleisten. Das Staatsministerium unterstützt die oben dargestellten Bemühungen über den Vertreter des Freistaats im Beirat des Museums Georg Schäfer, über persönliche Gespräche und mit dem Angebot beratender und finanzieller Unterstützung durch die Landesstelle. Der Freistaat kann sich aber nicht in die Verhandlungen zwischen der Stiftung und etwaigen Antragstellern einschalten. 5. Welche sonstigen mit staatlichen Mitteln geförderten kommunalen oder privaten Sammlungen besitzen nach Erkenntnissen der Staatsregierung NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter? 5.1 Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, in denen Anspruchsteller gegenüber nichtstaatlichen Museen in Bayern die Herausgabe von Kunstwerken fordern, bei denen der Verdacht besteht, dass es sich dabei um NS-verfolgungsbedingt entzogenenes Kulturgut handelt? 5.2 Falls ja, wie gehen die nichtstaatlichen Museen in diesen Fällen mit den an sie herangetragenen Ansprüchen um? 5.3 Inwiefern nimmt die Staatsregierung Einfluss auf die entsprechenden Verhandlungen zwischen den nichtstaatlichen Museen und den Eigentümern? Eine konkrete Kenntnis einzelner Museen mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut hat die Staatsregierung nicht. Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen wird jedoch bis Herbst einen Kriterienkatalog entwickeln, nach welchem diejenigen der über 1.250 nichtstaatlichen Museen in Bayern herausgefiltert werden sollen, die mit einiger Wahrscheinlichkeit NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter in ihrem Sammlungsbestand haben. Bis dato sind der Staatsregierung nur solche Fälle bekannt , in denen die nichtstaatlichen Museen als Ergebnis ihrer Provenienzrecherche in Verhandlungen mit den von ihnen ermittelten Erben getreten sind. Vor ca. drei Jahren wurde an die Kunstsammlungen der Veste Coburg ein Restitutionsersuchen bezüglich eines Gemäldes herangetragen, es kam auf Wunsch der Anspruchsteller zu einer diskreten Abwicklung mit einer finanziellen Ablösung, das Gemälde verblieb im Besitz der Kunstsammlungen . Ferner wurden in Coburg zwei Handzeichnungen als Raubkunst entdeckt und den Anwälten der Erben gemeldet . Bislang wurden aber keine Ansprüche gestellt. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2306 In Augsburg wurde die bereits aufgeführte vergoldete Trinkschale aus der Sammlung Emma Budge restituiert. Ferner wurden vier Ansprüche in Augsburg gestellt, die nicht hinlänglich begründet erschienen. Weitere 10–15 Objekte aus der eigenen Sammlung sind verdächtig. Wie schon zu Frage 4 erläutert, wird die Staatsregierung im Zuge der Provenienzrecherche beratend und fördernd tätig , kann sich aber gegen den Willen der beteiligten Parteien nicht in Verhandlungen einschalten.