Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.05.2018 Personalausstattung der Finanzverwaltung I: Finanz ämter, Betriebsprüfung 1. Wie hoch ist der gesamte Personalbestand der Finanzverwaltung und der Finanzämter in Vollzeitäquivalenten und wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen, jeweils für die Jahre 2014 bis 2018? 2. Wie viele Anwärter befinden sich in den Jahren 2014 bis 2018 in der zweiten und dritten Qualifizierungsebene in der Ausbildung? 3. Wie hoch sind oder waren, jeweils in den Jahren 2014 bis 2018, die gesamten Ausgaben für die Finanzverwaltung ? 4. Wie hoch waren oder sind voraussichtlich die gesamten Steuereinnahmen in den Jahren 2014 bis 2018 und wie hoch waren die Steuereinnahmen für die unterschiedlichen von der Staatsfinanzverwaltung verwalteten Steuerarten? 5. Wie viele Planstellen und wie viele tatsächlich besetzte Stellen (Vollzeitäquivalente) gibt es, nach Kenntnis der Staatsregierung, im Obersten Rechnungshof (ORH), die mit der Prüfung der Finanzverwaltung insgesamt und der Finanzämter befasst sind? 6. Wie viele Beanstandungen durch den ORH von Steuerfestsetzungen und -prüfungen gab es 2014 bis 2017, wie hoch waren die Abweichungen und wie haben sich diese Zahlen über die Zeit entwickelt? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesent wicklung und Heimat vom 02.07.2018 1. Wie hoch ist der gesamte Personalbestand der Finanzverwaltung und der Finanzämter in Vollzeit äquivalenten und wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen, jeweils für die Jahre 2014 bis 2018? Für die Stichtage 01.01.2014, 01.01.2015 und 01.01.2016 wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfragen vom 15.04.2014 (Drs. 17/2380) und vom 06.07.2016 (Drs. 17/12945) betreffend Personalausstattung in der Finanzverwaltung verwiesen. Zum Stichtag 01.01.2017 waren insgesamt 18.978 Vollzeitkräfte (aktive Beamte, Arbeitnehmer, Anwärter, Auszubildende sowie Beschäftigte in Ausbildungsqualifizierung) an den Finanzämtern und dem Landesamt für Steuern beschäftigt. Zum Stichtag 01.01.2018 beläuft sich die Ist- Besetzung an den Finanzämtern und dem Landesamt für Steuern auf insgesamt 19.409 Vollzeitkräfte. Die Anzahl der Stellen für planmäßige Beamte, Arbeitnehmer, Anwärter und Auszubildende an den Finanzämtern und dem Landesamt für Steuern beträgt zum 01.01.2017 insgesamt rund 19.585 und zum 01.01.2018 rund 20.034 Stellen. 2. Wie viele Anwärter befinden sich in den Jahren 2014 bis 2018 in der zweiten und dritten Qualifizie rungsebene in der Ausbildung? Für die Stichtage 01.01.2014, 01.01.2015 und 01.01.2016 wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfragen vom 15.04.2014 (Drs. 17/2380) und vom 06.07.2016 (Drs. 17/12945) betreffend Personalausstattung in der Finanzverwaltung verwiesen. Zum Stichtag 01.01.2017 befanden sich insgesamt 2.469 Anwärterinnen und Anwärter (davon 1.047 Steuersekretäranwärterinnen/-anwärter – 2. Qualifikationsebene – und 1.422 Steuerinspektoranwärterinnen/-anwärter – 3. Qualifikationsebene) an den Finanzämtern in Ausbildung. Zum Stichtag 01.01.2018 befanden sich insgesamt 2.721 Anwärterinnen und Anwärter (davon 1.170 Steuersekretäranwärterinnen/-anwärter – 2. Qualifikationsebene – und 1.551 Steuerinspektoranwärterinnen/-anwärter – 3. Qualifikationsebene) an den Finanzämtern in Ausbildung. Am Landesamt für Steuern – Bereich IuK waren zum Stichtag 01.01.2017 insgesamt 47 und zum Stichtag 01.01.2018 insgesamt 45 Verwaltungsinformatikanwärterinnen /-anwärter (3. Qualifikationsebene) in Ausbildung. 3. Wie hoch sind oder waren, jeweils in den Jahren 2014 bis 2018, die gesamten Ausgaben für die Fi nanzverwaltung? Die gesamten Ist-Ausgaben der Steuerverwaltung betrugen in den Jahren 2014 bis 2016 jeweils rund 1 Mrd. Euro, im Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.10.2018 Drucksache 17/23066 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23066 Jahr 2017 rund 1,1 Mrd. Euro. Das Ausgabe-Soll für 2018 beträgt rund 1,1 Mrd. Euro (die Ist-Ausgaben für 2018 sind noch nicht bekannt). 4. Wie hoch waren oder sind voraussichtlich die ge samten Steuereinnahmen in den Jahren 2014 bis 2018 und wie hoch waren die Steuereinnahmen für die unterschiedlichen von der Staatsfinanzverwal tung verwalteten Steuerarten? Für die Jahre 2014 und 2015 wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom 06.07.2016 (Drs. 17/12945) betreffend Personalausstattung in der Finanzverwaltung verwiesen . Die gesamten Einnahmen der von den Finanzämtern in Bayern verwalteten Steuern, also einschließlich Bundesund Gemeindeanteile (Steueraufkommen), setzen sich in den Jahren 2016 und 2017 wie folgt zusammen (in Tausend Euro): Jahr 2016 2017 Lohnsteuer 42.838.872 45.202.121 Einkommensteuer 11.726.843 12.927.141 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 5.355.238 5.862.577 Abgeltungsteuer 938.104 974.134 Körperschaftsteuer 5.595.077 5.495.202 Umsatzsteuer 27.681.605 28.412.069 Übrige Steuern1 20.727.511 19.674.280 Gesamtaufkommen 114.863.250 118.547.524 Schätzungen über das Steueraufkommen für die Ebene der Finanzämter in Bayern erfolgen nicht, sodass für 2018 keine Beträge genannt werden können. 5. Wie viele Planstellen und wie viele tatsächlich be setzte Stellen (Vollzeitäquivalente) gibt es, nach Kenntnis der Staatsregierung, im Obersten Rech nungshof (ORH), die mit der Prüfung der Finanz verwaltung insgesamt und der Finanzämter be fasst sind? Nach Auskunft des ORH standen dem ORH und den Staatlichen Rechnungsprüfungsämtern im Jahr 2018 14,33 Planstellen für die Prüfung der Steuerverwaltung zur Verfügung. Darin enthalten ist auch die Führungsebene mit einem Prüfungsgebietsleiter und einem Abteilungsleiter (anteilig mit 0,33). Alle Stellen sind derzeit tatsächlich besetzt. Ergänzend wird angemerkt, dass sich die Personalzuteilung für die Prüfung der Steuerverwaltung jährlich nach oben oder nach unten ändern kann, insbesondere wenn im gesamten Prüfungsspektrum andere Prüfungsschwerpunkte gesetzt werden sollen. Prüfungskapazitäten, die Prüfungsaufgaben ressortübergreifend in sog. Querschnittsprüfungsgebieten wahrnehmen (z. B. Prüfung der Personalausgaben, der Organisation sowie der Informations- und Kommunikationstechnik in der Steuerverwaltung), werden mit dieser Meldung nicht erfasst. Bezogen auf die Steuerverwaltung lassen sich die Personalkapazitäten für solche Querschnittsprüfungen nicht mit vertretbarem Aufwand herausrechnen. Außerdem unterliegen die eingesetzten Kapazitäten ressortbezogen großen Schwankungen. 6. Wie viele Beanstandungen durch den ORH von Steuerfestsetzungen und prüfungen gab es 2014 bis 2017, wie hoch waren die Abweichungen und wie haben sich diese Zahlen über die Zeit entwi ckelt? Die wesentlichen Feststellungen des ORH sind in seinen Jahresberichten zusammengefasst. Die darin angegebenen Zahlen sind regelmäßig Hochrechnungen. Die dem Jahresbericht zugrunde liegenden detaillierten Prüfungsmitteilungen enthalten verschiedene verbal beschriebene Beanstandungen , deren genaue Zahl und Umfang im Einzelnen nicht ermittelt werden kann. 1 In der Summe enthalten sind auch jeweils die vom Finanzamt München für den Bund bis zum 31.10.2017 (Ende der Organleihe) kassenmäßig vereinnahmten Einnahmen aus der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer.