Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.05.2018 Sexuelle Übergriffe an der Musikhochschule München Über das Ausmaß sexueller Übergriffe an der Münchener Musikhochschule sind durch Presseberichte weitere Details bekannt geworden. In den letzten 30 Jahren soll es in einer Vielzahl von Fällen durch den ehemaligen Präsidenten Professor Dr. Mauser und den mit ihm befreundeten Professor von Bose zu sexuellen Verfehlungen vor allem zulasten von Hochschulstudentinnen und -studenten gekommen sein (Der Spiegel, Nr. 20, 12.05.2018, S. 46 ff.). Unter anderem wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung laufen derzeit jeweils Strafverfahren gegen die beiden Professoren. Nach Recherchen des Spiegel hat die Staatsregierung schon in den 1990er-Jahren von mindestens einer sexuellen Verfehlung durch Professor von Bose Kenntnis erlangt. Im Rahmen eines Vorfalls aus dem Jahr 1995 wurde demnach dem damaligen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst (nachfolgend: Kultusministerium) bekannt , dass der Professor einem 16-jährigen Jungstudenten sexuelle Avancen gemacht hatte. Nach einer Anhörung im Kultusministerium hätte der Jungstudent ein die Vorfälle beschwichtigendes Protokoll unterschrieben, von einer Strafanzeige hätte die Polizei vorher abgeraten. Außerdem zitiert der Spiegel eine unveröffentlichte Umfrage der Hochschule, die ergab, dass 800 befragte Hochschulangehörige in 230 Fällen von sexuellen Übergriffen aus ihrer Zeit an der Münchener Musikhochschule zu berichten wussten in Form vom anzüglichen Bemerkungen (115 Fälle), anzüglichen Gesten (56 Fälle), Angrapschen oder absichtlichen Berührungen (34 Fälle), Zeigen der Genitalien (9 Fälle), Zwang zu sexuellen Handlungen (8 Fälle) sowie Androhung von Nachteilen wegen abgelehnter Annäherungsversuche (7 Fälle). Auch wurde eine Vergewaltigung angegeben. Daher frage ich die Staatsregierung: 1.1 Wann hat die Staatsregierung erstmals davon erfahren , dass Professor Dr. Mauser sexuelle Übergriffe vorgeworfen wurden (bitte unter Angabe des Datums des Vorfalls, des Datums der Kenntnisnahme durch die Staatsregierung, der Art der Kenntnisnahme und einer anonymisierten Sachverhaltsdarstellung)? 1.2 Welche weiteren Vorfälle sexueller Übergriffe durch Professor Dr. Mauser sind der Staatsregierung in der Vergangenheit bekannt geworden (bitte unter Angabe des Datums des Vorfalls, des Datums der Kenntnisnahme durch die Staatsregierung, der Art der Kenntnisnahme und einer anonymisierten Sachverhaltsdarstellung )? 1.3 Wie hat die Staatsregierung auf die Vorfälle jeweils reagiert (bitte detailliert angeben)? 2.1 Wurden in den genannten Fällen Ermittlungsverfahren gegen Professor Dr. Mauser eingeleitet? 2.2 Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2.3 Wenn nein, warum erfolgte kein Ermittlungsverfahren? 3.1 Wann hat die Staatsregierung erstmals davon erfahren , dass Professor von Bose sexuelle Übergriffe vorgeworfen wurden (bitte unter Angabe des Datums des Vorfalls, des Datums der Kenntnisnahme durch die Staatsregierung, der Art der Kenntnisnahme und einer anonymisierten Sachverhaltsdarstellung)? 3.2 Welche weiteren Vorfälle sexueller Übergriffe durch Professor von Bose sind der Staatsregierung in der Vergangenheit bekannt geworden (bitte unter Angabe des Datums des Vorfalls, des Datums der Kenntnisnahme durch die Staatsregierung, der Art der Kenntnisnahme und einer anonymisierten Sachverhaltsdarstellung )? 3.3 Wie hat die Staatsregierung auf die Vorfälle jeweils reagiert (bitte detailliert angeben)? 4.1 Wurden in den genannten Fällen Ermittlungsverfahren gegen Professor von Bose eingeleitet? 4.2 Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 4.3 Wenn nein, warum erfolgte kein Ermittlungsverfahren? 5.1 Wie bewertet die Staatsregierung den Vorfall um den 16-jährigen Jungstudenten aus dem Jahr 1995 und die Vorwürfe gegenüber Professor von Bose, die dem damaligen Staatsminister für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst damals zur Kenntnis gebracht wurden? 5.2 Welchen Inhalt hatte das Protokoll, dass der Jungstudent nach einer Anhörung im StMBW unterschrieben hat (bitte detailliert angeben)? 5.3 Welche weiteren Maßnahmen hat die Staatsregierung im Zuge der damaligen Ermittlungen anlässlich der Vorwürfe des 16-jährigen Jungstudenten unternommen ? 6.1 Welche Konsequenzen, insbesondere dienstrechtlicher Art, hatte die Staatsregierung damals aus dem Fall des Jungstudenten gezogen? 6.2 Sind der Staatsregierung weitere Vorfälle bekannt unter Beteiligung anderer Professorinnen bzw. Professoren oder Lehrkräfte der Musikhochschule München? 7.1 Liegt der Staatsregierung die vom Spiegel erwähnte Umfrage unter 800 Hochschulangehörigen der Musikhochschule München vor? 7.2 Auf welchen Zeitraum beziehen sich die im Zuge der Umfrage ermittelten Zahlen zu sexuellen Übergriffen (bitte Jahreszahlen bzw. Zeitraum in Jahren angeben )? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www . bayern . landtag . de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www . bayern . landtag . de – Aktuelles / Sitzungen / Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.12.2018 Drucksache 17/23111 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23111 7.3 Wird die Staatsregierung auf eine Veröffentlichung der Umfrage hinwirken? 8.1 Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus dieser Umfrage der Musikhochschule München? 8.2 Wie bewertet die Staatsregierung die Strukturen an der Musikhochschule mit Blick darauf, dass offensichtlich die strukturelle Abhängigkeit der Studentinnen und Studenten von Hochschulprofessoren und deren Einfluss auf die künstlerische Karriere für Sex bzw. sexuelle Übergriffe ausgenutzt wurden? 8.3 Wie stellt die Staatsregierung künftig sicher, dass es nicht zu weiteren Verfehlungen durch Professorinnen bzw. Professoren oder Lehrkräfte an der Musikhochschule München kommt? Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst nach Beteiligung des Staatsministeriums der Justiz vom 27.06.2018 1.1 Wann hat die Staatsregierung erstmals davon erfahren , dass Professor Dr. Mauser sexuelle Übergriffe vorgeworfen wurden (bitte unter Angabe des Datums des Vorfalls, des Datums der Kenntnisnahme durch die Staatsregierung, der Art der Kenntnisnahme und einer anonymisierten Sachverhaltsdarstellung )? Im Dezember 2012 hat der für die Hochschule zuständige Referatsleiter des damaligen Staatsministeriums für Wissenschaft , Forschung und Kunst durch eine Professorin der Hochschule Hinweise auf Vorfälle sexueller Nötigung, die drei Jahre zurücklagen, durch Professor Dr. Mauser erlangt. 1.2 Welche weiteren Vorfälle sexueller Übergriffe durch Professor Dr. Mauser sind der Staatsregierung in der Vergangenheit bekannt geworden (bitte unter Angabe des Datums des Vorfalls, des Datums der Kenntnisnahme durch die Staatsregierung , der Art der Kenntnisnahme und einer anonymisierten Sachverhaltsdarstellung)? 1.3 Wie hat die Staatsregierung auf die Vorfälle jeweils reagiert (bitte detailliert angeben)? Die Staatsregierung hat in der Folgezeit von einer Mehrzahl weiterer Vorwürfe Kenntnis erlangt. Zu den eingeleiteten Strafverfahren wird auf die Antwort zu den Fragen 2.1 bis 2.3 verwiesen. Weitere Einzelheiten können im Hinblick auf nicht abgeschlossene Verfahren, beamtenrechtliche Vorschriften sowie den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht genannt werden. 2.1 Wurden in den genannten Fällen Ermittlungsverfahren gegen Professor Dr. Mauser eingeleitet? 2.2 Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2.3 Wenn nein, warum erfolgte kein Ermittlungsverfahren ? Aufgrund einer Strafanzeige vom 12.05.2015 leitete die Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung gegen Professor Dr. Mauser ein. Nach Abschluss der Ermittlungen erhob sie unter dem 30.12.2015 Anklage wegen zwei Fällen der sexuellen Nötigung zum Amtsgericht – Schöffengericht – München . Am 13.05.2016 verurteilte das Amtsgericht München Professor Dr. Mauser wegen eines Falls der sexuellen Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im Übrigen sprach es den Angeklagten frei. Gegen das Urteil legten die Verfahrensbeteiligten Berufung ein. Nach Durchführung der Berufungshauptverhandlung bestätigte das Landgericht München I den in erster Instanz erfolgten Teilfreispruch, sah in der vom Amtsgericht festgestellten Tat jedoch zwei selbstständige Handlungen. Am 26.04.2017 sprach es den Angeklagten daher wegen zwei tatmehrheitlicher Fälle der sexuellen Nötigung schuldig und verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Das Revisionsverfahren ist noch nicht abgeschlossen (Stand 11.06.2018). Im Zuge der öffentlichen Berichterstattung zu dem Strafverfahren meldeten sich weitere Zeuginnen bei den Ermittlungsbehörden , die Professor Dr. Mauser ebenfalls vorwarfen, sie zur Duldung sexueller Handlungen genötigt zu haben. Nach Durchführung entsprechender Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft München I unter dem 05.12.2016 eine weitere Anklage gegen Professor Dr. Mauser , in der sie ihm Vergewaltigung sowie drei Fälle der sexuellen Nötigung zur Last legte. In der Hauptverhandlung vom 16.05.2018 verurteilte das Landgericht München I den Angeklagten wegen drei Fällen der sexuellen Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren neun Monaten. Im Übrigen sprach es ihn frei. Gegen das Urteil legten die Verfahrensbeteiligten Revision ein. Das Revisionsverfahren ist noch nicht abgeschlossen (Stand 11.06.2018). 3.1 Wann hat die Staatsregierung erstmals davon erfahren , dass Professor von Bose sexuelle Übergriffe vorgeworfen wurden (bitte unter Angabe des Datums des Vorfalls, des Datums der Kenntnisnahme durch die Staatsregierung, der Art der Kenntnisnahme und einer anonymisierten Sachverhaltsdarstellung )? 3.2 Welche weiteren Vorfälle sexueller Übergriffe durch Professor von Bose sind der Staatsregierung in der Vergangenheit bekannt geworden (bitte unter Angabe des Datums des Vorfalls, des Datums der Kenntnisnahme durch die Staatsregierung , der Art der Kenntnisnahme und einer anonymisierten Sachverhaltsdarstellung)? Drucksache 17/23111 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3.3 Wie hat die Staatsregierung auf die Vorfälle jeweils reagiert (bitte detailliert angeben)? Zu dem eingeleiteten Ermittlungsverfahren wird auf die Antwort zu den Fragen 4.1 bis 4.3 verwiesen. Weitere Einzelheiten können im Hinblick auf nicht abgeschlossene Verfahren , beamtenrechtliche Vorschriften sowie den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht genannt werden. 4.1 Wurden in den genannten Fällen Ermittlungsverfahren gegen Professor von Bose eingeleitet? 4.2 Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 4.3 Wenn nein, warum erfolgte kein Ermittlungsverfahren ? Aufgrund einer Strafanzeige vom 06.12.2014 leitete die Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung gegen Professor von Bose ein. Nach Abschluss der Ermittlungen erhob sie unter dem 30.06.2016 Anklage wegen drei Fällen der Vergewaltigung in Tatmehrheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung hat das Landgericht München I noch nicht entschieden (Stand 11.06.2018). 5.1 Wie bewertet die Staatsregierung den Vorfall um den 16-jährigen Jungstudenten aus dem Jahr 1995 und die Vorwürfe gegenüber Professor von Bose, die dem damaligen Staatsminister für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst damals zur Kenntnis gebracht wurden? 5.2 Welchen Inhalt hatte das Protokoll, dass der Jungstudent nach einer Anhörung im StMBW unterschrieben hat (bitte detailliert angeben)? 5.3 Welche weiteren Maßnahmen hat die Staatsregierung im Zuge der damaligen Ermittlungen anlässlich der Vorwürfe des 16-jährigen Jungstudenten unternommen? 6.1 Welche Konsequenzen, insbesondere dienstrechtlicher Art, hatte die Staatsregierung damals aus dem Fall des Jungstudenten gezogen? Im Rahmen der Ermittlungen gegen Professor von Bose (siehe Antwort zu Fragen 4.1 bis 4.3) wurde auch der genannte Jungstudent als Zeuge vernommen. Nach Mitteilung des Leitenden Oberstaatsanwalts München I waren seinen im Rahmen der damaligen Zeugenvernehmung gemachten Angaben keine Verdachtsmomente für strafbare Handlungen zu entnehmen. Weitere Angaben können im Hinblick auf beamtenrechtliche Vorschriften sowie den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht gemacht werden. 6.2 Sind der Staatsregierung weitere Vorfälle bekannt unter Beteiligung anderer Professorinnen bzw. Professoren oder Lehrkräfte der Musikhochschule München? Dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) ist ein weiterer Verdachtsfall bekannt, dem nachgegangen wird. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft München I sind dort keine weiteren Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gegen Professor Dr. Mauser, Professor von Bose oder andere Professorinnen , Professoren und Lehrkräfte im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit an der Hochschule für Musik und Theater München anhängig (Stand 12.06.2018). 7.1 Liegt der Staatsregierung die vom Spiegel erwähnte Umfrage unter 800 Hochschulangehörigen der Musikhochschule München vor? Die Umfrage liegt dem StMWK vor. 7.2 Auf welchen Zeitraum beziehen sich die im Zuge der Umfrage ermittelten Zahlen zu sexuellen Übergriffen (bitte Jahreszahlen bzw. Zeitraum in Jahren angeben)? Die in der Umfrage gestellten Fragen waren zeitlich nicht begrenzt. 7.3 Wird die Staatsregierung auf eine Veröffentlichung der Umfrage hinwirken? 8.1 Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus dieser Umfrage der Musikhochschule München ? Strukturen und Prozesse der Hochschule werden vor allem unter dem Gesichtspunkt des Schutzes vor sexuellen Übergriffen durch unabhängige Dritte überprüft werden. Dabei werden auch die Ergebnisse der Umfrage herangezogen werden. Über den weiteren Umgang mit den Ergebnissen der Umfrage wird dann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Vom Ergebnis der Untersuchung hängen auch weitere zu ergreifende Schritte ab. 8.2 Wie bewertet die Staatsregierung die Strukturen an der Musikhochschule mit Blick darauf, dass offensichtlich die strukturelle Abhängigkeit der Studentinnen und Studenten von Hochschulprofessoren und deren Einfluss auf die künstlerische Karriere für Sex bzw. sexuelle Übergriffe ausgenutzt wurden ? Die Frage, ob und inwieweit die spezifischen Strukturen der Musikhochschule sexuelle Übergriffe begünstigt haben, kann derzeit nicht beantwortet werden. Die Ergebnisse der Untersuchung bleiben abzuwarten. 8.3 Wie stellt die Staatsregierung künftig sicher, dass es nicht zu weiteren Verfehlungen durch Professorinnen bzw. Professoren oder Lehrkräfte an der Musikhochschule München kommt? Die Hochschule hat in der Zwischenzeit im Austausch mit dem StMWK zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Strukturen und Prozesse innerhalb der Hochschule zu verbessern, um Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt verhindern zu können. Es wurden Richtlinien gegen Machtmissbrauch, Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt erlassen, die an alle Mitglieder der Hochschule verteilt werden. Ein Flyer „Nein heißt Nein“ mit der Darstellung der Beschwerdeverfahren wurde erstellt und auf Deutsch und Englisch veröffentlicht. Es fanden Informationsveranstaltungen zu dem Themenkomplex statt, eine Arbeitsgruppe wurde eingesetzt. 2017 wurde eine externe Ombudsstelle beim Frauennotruf München eingerichtet, die Betroffene von sexueller Belästigung mit einer anonymen Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23111 psychologischen Beratung unterstützt. 2018 wurde auch eine juristische Ombudsstelle für Betroffene sexueller Belästigung über die Vermittlung des Frauennotrufs München eingerichtet. Außerdem wurden die Frauenbeauftragten intensiv fortgebildet und ein gesondertes Verfahren zum Lehrerwechsel eingeführt. Jede Form von sexueller Belästigung und Gewalt an Hochschulen ist in schärfster Form zu verurteilen. Mit den eingeleiteten Maßnahmen verfolgt die Hochschule für Musik und Theater München das Ziel, ein hohes Präventionsniveau zu erreichen. Die durchzuführende externe Untersuchung und künftige Erfahrungen werden gegebenenfalls zu einer Erweiterung oder Modifizierung des Maßnahmenkatalogs führen. Das StMWK wird in dieser Angelegenheit auch weiterhin eng mit der Hochschule zusammenarbeiten.