Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 14.06.2018 Unterkunftsgebühren für Asylbewerber Ich frage die Staatsregierung: 1. Wann wird die angekündigte Anpassung der Unterkunftsgebühren für Asylbewerber an die Vorgaben des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs veröffentlicht? 2.1 Erfolgt in diesem Zusammenhang eine Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren? 2.2 Wenn ja, zu welchem Stichtag? 2.3 Wenn nein, warum nicht? 3. Wie erfolgt die Neuberechnung der Gebühren? 4. Wird ebenfalls eine Anpassung der Mindeststandards für die Unterbringung vorgenommen? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 03.07.2018 Zu 1.: Mit Beschluss vom 16.05.2018 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az. 12 N 18.9) die bisherige Gebührenerhebung in staatlichen Asylunterkünften gegenüber Anerkannten und Asylbewerbern mit Einkommen und/oder Vermögen nach §§ 23, 24 Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl) für unwirksam erklärt. Derzeit wird von der Staatsregierung eine Neuregelung aufgrund einer neuen Kostenbemessung entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vorbereitet. Dabei handelt es sich um ein formelles Verfahren. Nach Beendigung dieses Verfahrens , welches die Beteiligung einer Vielzahl von Akteuren einschließlich einer Anhörung der Verbände umfasst, wird die neue Regelung zur Gebührenerhebung erlassen und veröffentlicht werden. Zu 2.1 bis 2.3: Bis auf Weiteres werden keine neuen Gebührenbescheide erlassen, keine Vollstreckungen betrieben und nicht bestandskräftige Bescheide aufgehoben. Hiervon bleibt eine rückwirkende Neuverbescheidung aufgrund einer neuen Grundlage unberührt. Zu 3.: Die Neuberechnung der Gebühren erfolgt auf einer neuen Kostenbemessung entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in seinem Beschluss vom 16.05.2018 (Az. 12 N 18.9). Zu 4.: Die „Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber“ von April 2010 sind seit 2015 aufgrund der massiven Erhöhung des Zugangs in Bayern außer Vollzug gesetzt worden. Eine Setzung von neuen Standards ist derzeit nicht beabsichtigt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.10.2018 Drucksache 17/23112 Bayerischer Landtag