Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Stümpfig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 26.04.2018 Windenergie in Bayern – Stand 1. Quartal 2018 Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Genehmigungsanträge für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Windkraftanlagen wurden zwischen 2010 und heute gestellt (bitte nach Monaten und Jahren aufgeschlüsselt)? 2. a) Wie viele Anlagen wurden im selben Zeitraum genehmigt (bitte nach Monaten und Jahren aufgeschlüsselt, für die Jahre 2010–2016 nur wenn sich Änderungen ergeben haben)? b) Welche dieser Genehmigungen sind Neugenehmigungen nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)? c) Welche dieser Genehmigungen sind Änderungsgenehmigungen nach § 16 BImSchG? 3. a) Wie viele dieser Genehmigungen wurden unter Anwendung der 10H-Regelung erteilt? b) Wie viele Standorte für Windkraftanlagen wurden seit Inkrafttreten der 10H-Regelung über das Instrument des Bebauungsplans gemäß Art. 82 Bayerische Bauordnung (BayBO) ausgewiesen (bitte einzeln aufschlüsseln )? c) Wie viele dieser Genehmigungen wurden bereits vor Einführung der 10H-Regelung im Rahmen eines Flächennutzungsplans beantragt (bitte einzeln aufschlüsseln )? 4. a) Wie viele Anträge mit welcher Gesamtleistung sind momentan insgesamt im Genehmigungsverfahren? b) Wie viele Anlagen mit welcher insgesamten Leistung sind momentan bereits genehmigt, jedoch noch nicht in Betrieb? c) Wie viele Anlagen gingen zwischen 2010 und heute in Betrieb (bitte nach Jahren inklusive Angabe der jeweils installierten Leistung aufgeschlüsselt)? 5. a) Wie hoch ist der Anteil an der EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz), der durch die Vergütungszahlungen an in Bayern betriebene Windräder entsteht? b) Wie hoch ist der Anteil an der deutschlandweiten Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und der EEG-Umlage, der durch die Vergütungszahlungen an deutschlandweit betriebene Windräder entsteht, die seit dem 01.01.2014 in Betrieb genommen wurden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 6. a) Wie viele bayerische Projekte mit welcher jeweiligen Leistung wurden bei den bisherigen Ausschreibungsrunden angemeldet (bitte nach Ausschreibungsrunden aufgeschlüsselt)? b) Wie viele bayerische Projekte mit welcher jeweiligen Leistung haben in den vergangenen Runden einen Zuschlag erhalten (bitte nach Ausschreibungsrunden aufgeschlüsselt)? 7. a) Welche Initiative will die Staatsregierung ergreifen, um eine gleichmäßige Verteilung der Zuschläge auf alle Bundesländer zu garantieren (Stichwort: Regionalquote )? b) Welche Initiative will die Staatsregierung ergreifen, um bei den zukünftigen, erhöhten Ausschreibungen gegenüber den südlichen Nachbarländern einen der Größe von Bayern angemessenen Anteil bei den Ausschreibungen für Bayern zu gewinnen? c) Wie schätzt die Staatsregierung vor diesen unter 6 a und 6 b beschriebenen Ausgangsbedingungen die Chancen von bayerischen Windkraftprojekten ein, die gegenüber den anderen Bundesländern durch die 10H-Regelung benachteiligt sind? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.10.2018 Drucksache 17/23123 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23123 Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vom 04.07.2018 1. Wie viele Genehmigungsanträge für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Windkraftanlagen wurden zwischen 2010 und heute gestellt (bitte nach Monaten und Jahren aufgeschlüsselt )? Tabelle zu Frage 1 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Januar 4 5 24 13 58 7 0 0 3 Febraur 20 20 13 21 63 2 0 1 0 März 18 20 9 28 33 10 2 0 5 April 2 11 29 30 12 2 2 0 Mai 9 8 9 25 1 0 6 0 Juni 19 21 14 18 4 1 1 0 Juli 5 3 17 23 4 5 4 0 August 12 20 28 26 7 3 12 3 September 9 23 23 55 0 0 16 0 Oktober 14 3 27 45 5 3 0 0 November 11 12 25 27 15 3 0 0 Dezember 24 21 53 89 18 0 0 4 Gesamt 147 167 271 400 220 36 34 8 Quelle: Eigene Erhebungen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie (StMWi) 2. a) Wie viele Anlagen wurden im selben Zeitraum genehmigt (bitte nach Monaten und Jahren aufgeschlüsselt , für die Jahre 2010–2016 nur wenn sich Änderungen ergeben haben)? Für die Jahre 2010 bis 2016 haben sich keine Änderungen gegenüber der Antwort zur Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Martin Stümpfig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 05.09.2017 betreffend „Windenergie in Bayern – Stand 2017“ (Drs. 17/18986) ergeben. Im Jahr 2017 wurden insgesamt sieben Windenergieanlagen (WEA) mit einer Gesamtleistung von 22,6 Megawatt (MW) genehmigt (siehe nachfolgende Tabelle). Im ersten Quartal 2018 wurde keine Anlage genehmigt. 2017 Anzahl genehmigter WEA instal. Leistung in MW April 6 19,2 Mai 1 3,4 b) Welche dieser Genehmigungen sind Neugenehmigungen nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)? Bei den sieben Genehmigungen im Jahr 2017 handelt es sich jeweils um eine Genehmigung nach § 4 BlmSchG. Drucksache 17/23123 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Welche dieser Genehmigungen sind Änderungsgenehmigungen nach § 16 BImSchG? Gemäß eigenen Erhebungen sind zu den oben genannten sieben Genehmigungen keine Änderungsgenehmigungen nach § 16 BlmSchG von den jeweiligen zuständigen Kreisverwaltungsbehörden gemeldet worden (Stand 31.03.2018). 3. a) Wie viele dieser Genehmigungen wurden unter Anwendung der 10H-Regelung erteilt? Bei drei von den sieben genehmigten Anlagen in 2017 war aufgrund der 10H-Regelung eine Bauleitplanung für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit erforderlich. b) Wie viele Standorte für Windkraftanlagen wurden seit Inkrafttreten der 10H-Regelung über das Instrument des Bebauungsplans gemäß Art. 82 Bayerische Bauordnung (BayBO) ausgewiesen (bitte einzeln aufschlüsseln)? An dieser Stelle wird auf die Antwort zur Frage 4 b der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Martin Stümpfig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 05.09.2017 betreffend „Windenergie in Bayern – Stand 2017“ (Drs. 17/18986) verwiesen . Neuere Daten liegen nicht vor. c) Wie viele dieser Genehmigungen wurden bereits vor Einführung der 10H-Regelung im Rahmen eines Flächennutzungsplans beantragt (bitte einzeln aufschlüsseln)? Eine Einzelaufschlüsselung der Genehmigungen, die bereits vor Einführung der 10H-Regelung im Rahmen eines Flächennutzungsplans beantragt wurden, ist nicht möglich, da keine bayernweite Erfassung der Genehmigungen nach diesem Kriterium erfolgt. 4. a) Wie viele Anträge mit welcher Gesamtleistung sind momentan insgesamt im Genehmigungsverfahren ? Derzeit befinden sich 51 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rd. 163 MW im Genehmigungsverfahren (Stand Ende März 2018). b) Wie viele Anlagen mit welcher insgesamten Leistung sind momentan bereits genehmigt, jedoch noch nicht in Betrieb? Derzeit sind 45 Anlagen mit einer Gesamtleistung von rd. 129 MW genehmigt, jedoch noch nicht in Betrieb (Stand April 2018). c) Wie viele Anlagen gingen zwischen 2010 und heute in Betrieb (bitte nach Jahren inklusive Angabe der jeweils installierten Leistung aufgeschlüsselt)? Nachfolgende Tabelle veranschaulicht den Anlagen- und Leistungszubau in den Jahren 2010 bis 2018 (1. Quartal). Tabelle zu den Fragen 4 a, 4 b und 4 c 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 (1. Quartal) Anlagenzubau 21 65 91 94 160 140 106 11 6 Leistungszubau (MW) 43 144 221 239 423 363 288 314 23,5 Quelle: Eigene Erhebungen des StMWi 5. a) Wie hoch ist der Anteil an der EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz), der durch die Vergütungszahlungen an in Bayern betriebene Windräder entsteht? Die Vergütungszahlungen an in Bayern betriebene Windräder sind für weniger als 1 Prozent der EEG-Umlage verantwortlich . b) Wie hoch ist der Anteil an der deutschlandweiten Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und der EEG-Umlage, der durch die Vergütungszahlungen an deutschlandweit betriebene Windräder entsteht , die seit dem 01.01.2014 in Betrieb genommen wurden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Anteils der deutschen Stromerzeugung aus Windenergie an der Stromerzeugung erneuerbarer Energien (in Terawattstunden – TWh) in Deutschland auf. 2013 2014 2015 2016 2017 Stromerzeugung Wind On- und Offshore (TWh) 52,7 58,5 80,6 79,9 106,5 Stromerzeugung EE (TWh) 152,4 162,5 188,8 189,7 217,9 Anteil Stromerzeugung Wind (in %) 34,6 36,0 42,7 42,1 48,9 Quelle: Arbeitsgruppe Erneuerbare-Energien-Statistik (AGEE-Stat) Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23123 Nachfolgend ist der Anteil der EEG-Umlage in den Jahren 2013 bis 2017, der durch die Vergütungszahlungen an deutschlandweit betriebene Windräder entsteht, dargestellt. 2013 2014 2015 2016 2017 EEG-Umlage (Cent/kWh) 5,28 6,24 6,17 6,35 6,88 Anteil WEA Onshore (Cent/kWh) Anteil WEA Offshore (Cent/kWh) 0,87 0,11 1,2 0,34 1,2 0,51 1,33 0,68 1,49 0,92 Anteil WEA Gesamt an EEG-Umlage (in %) 18,38 24,66 27,68 31,67 35 Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Erneuerbare Energien und das EEG: Zahlen, Fakten, Grafiken (2017), S. 38, Abb. 49. 6. a) Wie viele bayerische Projekte mit welcher jeweiligen Leistung wurden bei den bisherigen Ausschreibungsrunden angemeldet (bitte nach Ausschreibungsrunden aufgeschlüsselt)? Insgesamt wurden bei den verpflichtenden Ausschreibungen für Windenergieanlagen seit Mai 2017 einschließlich Februar 2018 16 bayerische Gebote mit einer Gesamtleistung von 139,4 MW abgegeben (siehe nachfolgende Tabelle). Gebotstermin Anzahl der Gebote Leistung in MW 01.05.2017 9 63,2 01.08.2017 3 27,6 01.11.2017 2 28,5 01.02.2018 2 20,1 01.05.2018 noch nicht veröffentlicht noch nicht veröffentlicht Gesamt* 16 139,4 Quelle: Bundesnetzagentur * Gesamtzahl der Gebote ohne die Gebotswerte aus dem Gebotstermin 01.05.2018 b) Wie viele bayerische Projekte mit welcher jeweiligen Leistung haben in den vergangenen Runden einen Zuschlag erhalten (bitte nach Ausschreibungsrunden aufgeschlüsselt)? Insgesamt wurden seit den verpflichtenden Ausschreibungen für Windenergieanlagen sieben Windenergieprojekte mit einer Gesamtleistung von 66,7 MW bezuschlagt (siehe nachfolgende Tabelle). Gebotstermin Anzahl der Zuschläge Leistung in MW 01.05.2017 2 21,4 Gebotstermin Anzahl der Zuschläge Leistung in MW 01.08.2017 1 4,8 01.11.2017 1 18,0 01.02.2018 2 20,1 01.05.2018 1 2,4 Gesamt 7 66,7 Quelle: Bundesnetzagentur und eigene Erhebungen des StMWi 7. a) Welche Initiative will die Staatsregierung ergreifen, um eine gleichmäßige Verteilung der Zuschläge auf alle Bundesländer zu garantieren (Stichwort: Regionalquote)? Die Ergebnisse der bisherigen Ausschreibungsrunden zeigen , dass die Einführung weiterer regionaler Steuerungsmechanismen im Rahmen der Ausschreibungen wünschenswert und erforderlich ist. Bayern setzt sich daher beim Bund für eine Zuschlagsquote für den süddeutschen Raum ein; Einzelheiten (wie z. B. die genauen Grenzen der Zone, die Höhe des Prozentsatzes der Zuschläge und ggf. die Übertragbarkeit nicht genutzter Zuschlagskontingente auf folgende Runden) sind derzeit Gegenstand der Diskussion. b) Welche Initiative will die Staatsregierung ergreifen, um bei den zukünftigen, erhöhten Ausschreibungen gegenüber den südlichen Nachbarländern einen der Größe von Bayern angemessenen Anteil bei den Ausschreibungen für Bayern zu gewinnen ? c) Wie schätzt die Staatsregierung vor diesen unter 6 a und 6 b beschriebenen Ausgangsbedingungen die Chancen von bayerischen Windkraftprojekten ein, die gegenüber den anderen Bundesländern durch die 10H-Regelung benachteiligt sind? Vorrangig muss die Benachteiligung des gesamten süddeutschen Raumes durch die gegenwärtige Ausgestaltung des Ausschreibungsdesigns behoben werden. Daher fordert Bayern, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Regionalquote möglichst kurzfristig umzusetzen. Die Staatsregierung geht daher davon aus, dass eine erfolgreiche Teilnahme bayerischer Windenergieprojekte an den Ausschreibungen möglich ist und sich bayerische Projekte gegenüber anderen süddeutschen Bundesländern – nach Einführung einer entsprechenden Regionalquote – vermehrt durchsetzen können. Zudem besteht für die Kommunen die Möglichkeit, mittels Bauleitplanung geringere Abstände als 10H vorzusehen .