Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 04.06.2018 Einnahmen im ÖPNV in Bayern Im Zuge der Diskussion um die Belastungen durch den In dividualverkehr gibt es auch den Vorschlag, den ÖPNV kos tenfrei zur Verfügung zu stellen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Einnahmen erzielen die Anbieter innerhalb von Verkehrsverbünden, innerhalb der von der Bayeri schen Eisenbahngesellschaft (BEG) vergebenen Stre cken und die weiteren Anbieter von ÖPNVLeistungen in Bayern? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 04.07.2018 Zu 1.: Entsprechend der Vorgaben nach § 17 Abs. 1 Nr. 2d Ge setz über die Statistik der See und Binnenschifffahrt, des Güterkraftverkehrs, des Luftverkehrs sowie des Schienen verkehrs und des gewerblichen StraßenPersonenverkehrs (Verkehrsstatistikgesetz – VerkStatG) erhebt das Landes amt für Statistik die „direkten Beförderungseinnahmen und Einnahmen aus den Beförderungen im Ausbildungsverkehr, die im Schienen und Liniennahverkehr sowie im freigestell ten Omnibusverkehr erfolgen“. Diese werden jährlich veröf fentlicht, zuletzt im Bericht zum Schienennahverkehr und gewerblichen Straßenpersonenverkehr in Bayern 2016. Für 2016 betrugen diese Einnahmen für die Verkehrsunterneh men mit Sitz im Freistaat Bayern 1.784,5 Mio. Euro. Hierbei ist zu beachten, dass die Verkehrsunternehmen, die zwar Verkehrsleistungen innerhalb des Freistaates er bringen, ihren Unternehmenssitz jedoch in einem anderen Bundesland haben, wie etwa die DB Regio AG, entspre chend der gesetzlichen Vorgaben des VerkStatG nicht be inhaltet sind. Der Freistaat ist Gesellschafter im Münchner Verkehrs und Tarifverbund mbH (MVV), Grundvertragsausschussmit glied im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg mbH (VGN) und Mitglied im Verbundrat im Augsburger Verkehrs und Tarifverbund (AVV). Daher liegen für diese drei Verbünde auch Daten vor, die ebenso veröffentlicht sind. Entsprechend dem veröffentlichten Verbundbericht des MVV betrugen die Fahrgeldeinnahmen im Jahr 2016 insge samt 872,0 Mio. Euro. Im AVV betrugen diese entsprechend dem dortigen veröffentlichten Verbundbericht für das Jahr 2016 insgesamt 74,5 Mio. Euro und im VGN werden diese im Verbundbericht für das Jahr 2016 mit 340,1 Mio. Euro an gegeben. Bei den anderen bayerischen Verkehrsverbünden ist der Freistaat nicht beteiligt. Entsprechende Daten liegen daher nicht vor. Auf den Strecken des Schienenpersonennahverkehrs, auf denen von der BEG Verkehrsleistungen bestellt werden, betrugen die Einnahmen der Eisenbahnverkehrsunterneh men im Jahre 2016 aus Fahrscheinerlösen und aus dem Bestellentgelt (ohne Kostenanteil für Infrastrukturkosten) rund 1.247 Mio. Euro. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.10.2018 Drucksache 17/23125 Bayerischer Landtag