Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 30.05.2018 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in Kitas Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Berufsabschlüsse (berufsbildend und akademisch ) sieht die Staatsregierung als geeignet für den Quereinstieg als pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte an? 2.1 Ist der Staatsregierung der Anteil von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern an Fach- und Erziehungskräften in Kindertageseinrichtungen bekannt? 2.2 Wenn ja, wie stellt sich dieser dar (bitte aufgeschlüsselt nach ursprünglichen Berufsabschlüssen der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger)? 3.1 Welche Programme, Maßnahmen und Projekte wurden initiiert, um den Quereinstieg von Absolventinnen und Absolventen pädagogiknaher, fach- und heilpädagogischer Ausbildungs- und Studiengänge in die Arbeit in Kindertageseinrichtungen kurzfristig möglich zu machen? 3.2 Welchen zeitlichen Umfang besitzen diese Programme ? 3.3 Welche Voraussetzungen müssen bzw. mussten Interessenten erfüllen? 4. Inwiefern wurden diese unter Frage 3 genannten Programme öffentlichkeitswirksam beworben? 5.1 Wie will die Staatsregierung in Zukunft dafür sorgen, vermehrt Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger zu akquirieren, um den Fachkräftemangel im Kitabereich zu bekämpfen? 5.2 Sind weitere Programme o. a. in diesem Zusammenhang geplant? 5.3 Welche weiteren Wege sieht die Staatsregierung, um genügend Fachkräfte zu akquirieren, damit die angekündigten 30.000 neuen Kitaplätze bis 2020 geschaffen werden können? 6. Wie werden derzeit Leitungen von Kindertageseinrichtungen geschult, um ein konstruktives Change Management im Hinblick auf Methodenvielfalt und Divergenzen in der Arbeitsweise multiprofessioneller Teams zu gewährleisten? 7. Wie bewertet die Staatsregierung die Tatsache, dass für die ungedeckten Kosten im ersten Ausbildungsjahr im Rahmen des Modellversuchs „OptiPrax – Erzieherausbildung “ keine Refinanzierung erfolgt? Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus vom 04.07.2018 1. Welche Berufsabschlüsse (berufsbildend und akademisch ) sieht die Staatsregierung als geeignet für den Quereinstieg als pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte an? Eine Auswahl an geeigneten berufsbildenden und akademischen Berufsabschlüssen für die Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung als Fach- oder Ergänzungskraft kann der sogenannten Kitaberufeliste des Landesjugendamtes entnommen werden (vgl. https://www.egov.bayern.de/kitaberufe /onlinesuche/default.aspx). Die zuständigen bayerischen Behörden orientieren sich bei Genehmigungen zur Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen als Ergänzungskraft bzw. Fachkraft nach § 16 Abs. 6 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) an der Kitaberufeliste. Für die neue Weiterbildung in Pilotform „Fachkraft mit besonderer Qualifikation in Kindertageseinrichtungen“ zur Qualifizierung von beruflichen Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern wurde eine Liste an möglichen geeigneten Berufen erstellt (https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/ content/stmas/stmas_inet/fachkraefte/3.7.7.1_fachkraft_ mit_besonderer_qualifikation_mogliche_berufe_stand 012018.pdf). Darüber hinaus regeln die Zugangsvoraussetzungen die Zulassung zur Weiterbildung „Fachkraft mit besonderer Qualifikation in Kindertageseinrichtungen“: – mittlerer Schulabschluss oder höher, – eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf auf Fachschul- bzw. Fachakademieniveau oder höher, – ein Berufsabschluss, der mindestens einem der themenbezogenen Bildungsbereiche des Bayerischen Bildungsund Erziehungsplans (BayBEP) zuzuordnen ist, – mindestens drei Jahre Berufserfahrung, möglichst im Ausbildungsberuf, – vollendetes 25. Lebensjahr, – ärztliches Zeugnis über die Eignung für die Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen, – Zusage eines Arbeitsplatzes in einer Kindertageseinrichtung von mind. 50 Prozent der wöchentlichen Regelarbeitszeit mit Beginn der Weiterbildung (Bestätigung des Arbeitgebers), – Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischer Herkunft müssen ausreichende Sprachkenntnisse mit einem B2-Zertifikat nachweisen. – Es ist der Nachweis über ein mindestens sechswöchiges Praktikum im Bereich der Kindertagesbetreuung vor Beginn der Weiterbildung vorzulegen. Liegt kein Praktikum vor, so ist die Eignung auf andere Weise vom Weiterbildungsanbieter zu prüfen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.10.2018 Drucksache 17/23155 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23155 Die Prüfung der Mindestvoraussetzungen erfolgt vor Beginn der Weiterbildung durch die jeweiligen Weiterbildungsanbieter . 2.1 Ist der Staatsregierung der Anteil von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern an Fach- und Erziehungskräften in Kindertageseinrichtungen bekannt? 2.2 Wenn ja, wie stellt sich dieser dar (bitte aufgeschlüsselt nach ursprünglichen Berufsabschlüssen der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger)? Die Staatsregierung erhebt lediglich den Fach- oder Ergänzungskraftstatus . Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik werden Differenzierungen nach einzelnen Studien- oder Berufsabschlüssen vorgenommen. Diese stellen sich wie folgt dar, eine umfassende Aufteilung in Fach- und Ergänzungskräften kann daraus nicht abgeleitet werden: Höchster Berufsbildungsabschluss Personen insgesamt Dipl.-Sozialpädagogen und -pädagoginnen, Dipl. Sozialarbeiter und -arbeiterinnen* 2.223 Dipl.-Pädagogen und -Pädagoginnen, Dipl.-Sozialpädagogen und -pädagoginnen, Dipl. Erziehungs wissenschaftler und -wissenschaftlerinnen ** 940 Dipl.-Heilpädagogen und -pädagoginnen 269 Staatlich anerkannte Kindheitspädagogen und -pädagoginnen (Master/Bachelor)* 510 Erzieher und Erzieherinnen 44.381 Heilpädagogen und -pädagoginnen (Fachschule), Heilerzieher und -erzieherinnen, Heilerziehungspfleger und -pflegerinnen 1.664 Kinderpfleger und -pflegerinnen 33.306 Familienpfleger und -pflegerinnen, Assistenten/ Assistentinnen im Sozialwesen, soziale und medizinische Helferberufe 161 Sonstige soziale/sozialpädagogische Kurzausbildung 161 Gesundheitsdienstberufe 623 Verwaltungs- und Büroberufe 864 Sonstiger Berufsbildungsabschluss 2.423 Praktikanten und Praktikantinnen im Anerkennungsjahr 1.692 Höchster Berufsbildungsabschluss Personen insgesamt Noch in Berufsausbildung 3.188 Ohne abgeschlossene Berufsausbildung 1.467 Insgesamt 93.872 * Fachhochschule und vergleichbarer Abschluss ** Universität oder vergleichbarer Abschluss Quelle: Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 – Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen am 01.03.2017 – 12) Pädagogisches, Leitungsund Verwaltungspersonal nach Geschlecht, höchstem Berufsausbildungsabschluss und Altersgruppen sowie Trägergruppen; 12.1) insgesamt 3.1 Welche Programme, Maßnahmen und Projekte wurden initiiert, um den Quereinstieg von Absolventinnen und Absolventen pädagogiknaher, fachund heilpädagogischer Ausbildungs- und Studiengänge in die Arbeit in Kindertageseinrichtungen kurzfristig möglich zu machen? 3.2 Welchen zeitlichen Umfang besitzen diese Programme ? 3.3 Welche Voraussetzungen müssen bzw. mussten Interessenten erfüllen? Im Januar 2018 starteten drei Pilotprojekte mit ihren inhaltlichen Modulen zur Weiterbildung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern zur zertifizierten „Fachkraft mit besonderer Qualifikation in Kindertageseinrichtungen“. Im Rahmen einer 15-monatigen berufsbegleitenden Weiterbildung sollen gezielt Personen mit mittlerem Bildungsabschluss und einer Berufsausbildung auf Fachakademieniveau mit berufsfeldaffinen wie auch fachfremden Professionen qualifiziert werden. Damit soll der Ausbau multiprofessioneller Teams in Kindertageseinrichtungen gefördert werden. Die Staatsregierung unterstützt die drei Pilotprojekte durch staatliche Fördermittel. Bei erfolgreichem Durchlauf ist geplant, die Weiterbildung fortzuführen. Die konkreten Zugangsvoraussetzungen können der Antwort zu Frage 1 entnommen werden. Auf der Grundlage eines in Zusammenarbeit der Staatsregierung mit der Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Fachschulen für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe (LAG HEP in Bayern) entwickelten Konzepts wird seit dem Schuljahr 2014/2015 an zehn Fachschulen für Heilerziehungspflege das Wahlfach „Frühkindliche Bildung“ angeboten. Über die Teilnahme am Wahlfach und einer Praxisphase von sechs Monaten nach erfolgreichem Abschluss der Staatlichen Anerkennung können sich Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger zur pädagogischen Fachkraft in Regeleinrichtungen der Kindertagesbetreuung weiterqualifizieren . Die Zugangsvoraussetzungen legen die Fachschulen für Heilerziehungspflege in eigener Zuständigkeit fest. Nach § 16 Abs. 2 Nr. 4b AVBayKiBiG besteht ferner die Möglichkeit, Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger in integrativen Kindertageseinrichtungen, d. h. Einrichtungen mit drei oder mehr Kindern mit (drohender) Behinderung, auch ohne zusätzliches Wahlfach als pädagogische Fachkraft einzusetzen. Drucksache 17/23155 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Bereits abgeschlossen ist das auf der Grundlage des Bildungsfinanzierungsgesetzes landesweit aufgelegte „Traineeprogramm für Grundschulkräfte und sonstige Quereinsteiger mit einschlägigem akademischem Abschluss“. In insgesamt vier Kursen, die jeweils sechs Monate dauerten, konnten Grundschullehrkräfte mit Lehramtsbefähigung und sonstige Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit einschlägigem akademischem Abschluss (z. B. Bachelor Psychologie, Dipl. Lehrerin DaF, M. A. Kunstpädagogik mit Pädagogik und Sozialpädagogik ) für die Tätigkeit als pädagogische Fachkraft in Kindertageseinrichtungen qualifiziert werden. Mit dem Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“ wird seit dem Schuljahr 2016/2017 erprobt, inwieweit eine Erzieherausbildung, in der die Praxis in die theoretische Ausbildung integriert ist und für welche eine Vergütung bezahlt wird, die Ausbildung attraktiver macht und auch andere Bewerbergruppen (z. B. Männer, Fach-/Abiturientinnen und Fach-/Abiturienten, Quereinsteigerinnen /Quereinsteiger) für die Ausbildung gewonnen werden können. In Variante 3 des Modellversuchs wird für die Bewerbergruppe der beruflichen Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger die Möglichkeit geschaffen, den Weg zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ bzw. zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ im Vergleich zur bestehenden Erzieherausbildung um bis zu zwei Jahre zu verkürzen. Aufnahmevoraussetzungen sind für die Quereinsteigerin/den Quereinsteiger der mittlere Schulabschluss, eine fachfremde Berufsausbildung, der Nachweis über eine sechswöchige Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung sowie ein Ausbildungsvertrag mit einem Träger sozialpädagogischer Einrichtungen. Die schulische Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der Abschlussprüfung drei Jahre. Sofern der bisherige Bildungsstand und berufliche Werdegang der Quereinsteigerin/des Quereinsteigers eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachakademie erwarten lassen , besteht auch über die reguläre Ausbildungsform an den Fachakademien für Sozialpädagogik die Möglichkeit, dass die Bewerberin/der Bewerber gem. Anlage 3 Nr. 1 der Schulordnung für die Fachakademien (Fachakademieordnung – FakO) direkt in das zweite Jahr des sozialpädagogischen Seminars einsteigt. Die Aufnahme in das sozialpädagogische Seminar setzt zudem Folgendes voraus: – mittlerer Schulabschluss, – Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das nicht älter als drei Monate ist und ausweist, dass die Bewerberin oder der Bewerber für den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers geeignet ist, – das Fehlen von Anhaltspunkten, die die Bewerberin oder den Bewerber als ungeeignet für den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers erscheinen lassen, und – bei Minderjährigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigten . – Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, sodass eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht gewährleistet ist. Darüber hinaus besteht für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger die Möglichkeit, mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 FakO ohne eine einschlägige berufliche Vorbildung in das erste Studienjahr der Fachakademie aufgenommen zu werden. Um den Status einer pädagogischen Ergänzungskraft über den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin “ bzw. „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ zu erhalten, können Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger als Bewerberinnen /Bewerber, die keiner Berufsfachschule für Kinderpflege angehören, als „andere Bewerber“ zur Abschlussprüfung an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule für Kinderpflege zugelassen werden (sog. Externenprüfung). Der Weg über die Externenprüfung erfordert keinen Schulbesuch. Neben Voraussetzungen gem. § 71 Abs. 2 Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik (Berufsfachschulordnung – BFSO) sind von anderen Bewerbern folgende Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen: – erfolgreicher Abschluss der Mittelschule, – Vollendung des 21. Lebensjahres, – Lebens- und Berufsweg der Bewerberin bzw. des Bewerbers muss erkennen lassen, dass Kenntnisse und Fertigkeiten erworben wurden, die denen der Ausbildung an der Berufsfachschule für Kinderpflege gleichwertig sind; dazu sind grundsätzlich mindestens 800 Zeitstunden Tätigkeit in einer Einrichtung wie Kinderkrippe, Kindergarten , Hort oder Häuser für Kinder nachzuweisen und – Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Über die Zulassung entscheidet die von der Schulaufsichtsbehörde bestimmte Schule. 4. Inwiefern wurden diese unter Frage 3 genannten Programme öffentlichkeitswirksam beworben? Die neue Weiterbildung zur „Fachkraft mit besonderer Qualifikation in Kindertageseinrichtungen“ wurde seitens der Staatsregierung wie folgt öffentlichkeitswirksam beworben: – Ankündigung der neuen Weiterbildung im 251. und Reminder zur neuen Weiterbildung im 254. Newsletter der Fachabteilung IV des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS); – Artikel zur Weiterbildungsmaßnahme im Infodienst des Staatsinstituts für Frühpädagogik (22. Jhg. 2017); – Einstellen ausführlicher Informationen auf der Homepage des StMAS (vgl. https://www.stmas.bayern.de/fachkraef te/kindertageseinrichtungen/fortbildung.php#sec6). Darüber hinaus haben die Weiterbildungsträger eigenständig Werbung für ihre Kurse geschaltet. Die öffentlichkeitswirksame Werbung für die Qualifizierungsmöglichkeit von Heilerziehungspflegerninnen und -pflegern wird hauptsächlich von den Fachschulen für Heilerziehungspflege in eigener Zuständigkeit übernommen. Darüber hinaus sind Informationen dazu auf der Homepage des StMAS hinterlegt (vgl. https://www.stmas.bayern.de/fach kraefte/kindertageseinrichtungen/fortbildung.php#sec5). Das „Traineeprogramm für Grundschulkräfte und sonstige Quereinsteiger mit einschlägigem akademischem Abschluss “ wurde auf der Homepage des StMAS beworben. Im Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23155 Bereich der abgeschlossenen Maßnahmen finden sich noch immer Informationen über die Maßnahme (vgl. https://www. stmas.bayern.de/fachkraefte/kindertageseinrichtungen/ abgeschlossene-fortbildungskampagnen.php). Ferner haben die Weiterbildungsanbieter in eigener Zuständigkeit die Maßnahme beworben. Informationen über den Modellversuch „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“ können über die Website des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus abgerufen werden. Zudem informiert der Flyer „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen (OptiPrax) – Unterschiedliche Ausbildungswege für unterschiedliche Zielgruppen“ über die verschiedenen Möglichkeiten der praxisintegrierten und vergüteten Ausbildungsform; der Flyer kann ebenfalls auf der Homepage unter nachfolgender Adresse abgerufen werden: https://www.km.bayern.de/schueler/schularten/fachakade mie.html. 5.1 Wie will die Staatsregierung in Zukunft dafür sorgen , vermehrt Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger zu akquirieren, um den Fachkräftemangel im Kitabereich zu bekämpfen? 5.2 Sind weitere Programme o. a. in diesem Zusammenhang geplant? 5.3 Welche weiteren Wege sieht die Staatsregierung, um genügend Fachkräfte zu akquirieren, damit die angekündigten 30.000 neuen Kitaplätze bis 2020 geschaffen werden können? Seitens der Staatsregierung werden verschiedene Maßnahmen verfolgt, um vor allem neue Personengruppen für die Arbeit in der Kindertagesbetreuung zu gewinnen. Hohes Potenzial wird bei Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern , Wiedereinsteigern und Müttern, die ins Berufsleben einsteigen oder zurückkehren wollen, gesehen. Auch die Höherqualifizierung von Tagespflegepersonen, Mittagsbetreuerinnen und -betreuern oder Ergänzungskräften wird weiterverfolgt. Im Rahmen verschiedener Zertifikatskurse, die berufsbegleitend absolviert werden können, sollen Weiterbildungen zu Fach- oder Ergänzungskräften im Sinne des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ermöglicht werden, um zukunftsfähige berufliche Perspektiven zu schaffen. Aufgrund der großen Nachfrage nach Schulplätzen in den Klassen des Modellversuchs „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“ wird derzeit darüber nachgedacht, den Modellversuch auszuweiten. 6. Wie werden derzeit Leitungen von Kindertageseinrichtungen geschult, um ein konstruktives Change Management im Hinblick auf Methodenvielfalt und Divergenzen in der Arbeitsweise multiprofessioneller Teams zu gewährleisten? Ob und in welcher Weise Träger ihre Einrichtungsleitungen zu diesem Thema schulen, ist der Staatsregierung nicht bekannt . Im Rahmen der Regelfortbildung für pädagogisches Personal wird überlegt, das Thema „Multiprofessionelle Teams“ als Schwerpunktthema im nächsten Jahr ggf. aufzunehmen . Seitens der Staatsregierung wird den Kindertageseinrichtungen mit der „Pädagogischen Qualitätsbegleitung (PQB)“ ein umfassendes Coachinginstrument zur Verfügung gestellt, um gegenwärtigen Herausforderungen adäquat begegnen zu können, wie z. B. dem Umgang mit verschiedenen Professionen innerhalb eines Teams. Die besondere Stärke der PQB liegt in der professionellen Ini tiierung und Begleitung von Veränderungsprozessen. Die pädagogischen Qualitätsbegleiterinnen und -begleiter verfügen über ein umfangreiches Repertoire an Moderations- und Coachingmethoden , um individuell auf die Kindertageseinrichtungen und ihre Bedürfnisse eingehen zu können. 7. Wie bewertet die Staatsregierung die Tatsache, dass für die ungedeckten Kosten im ersten Ausbildungsjahr im Rahmen des Modellversuchs „Opti- Prax – Erzieherausbildung“ keine Refinanzierung erfolgt? Wenn die Studierenden des Modellversuchs einen Ausbildungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung abschließen , ist im Rahmen der Experimentierklausel nach Art. 29 BayKiBiG eine stufenweise Einrechnung der vertraglich festgelegten Arbeitszeit als Ergänzungskraft in den förderrelevanten Anstellungsschlüssel möglich. Dies ist ein Angebot an die Träger zur flexiblen und verantwortlichen Handhabung (AMS 02 – 2016; AZ II3/6513.05-1/230). Die Einrechnung in den Anstellungsschlüssel werde ab dem 2. Ausbildungsjahr ermöglicht, weil im 1. Ausbildungsjahr die Kompetenzen für die Einrechnung als Ergänzungskraft noch nicht vorliegen. Diese Regelung ist fachgemäß und sachgerecht.