Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 23.04.2014 Straßenbaumaßnahmen in den Landkreisen Neustadt/ Aisch-Bad Windsheim, Erlangen-Höchstadt und FürthLand Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Straßenbaumaßnahmen sind im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim in den kommenden drei Jahren geplant, wie viel werden diese kosten und wie verteilen sich die Kosten auf die einzelnen Träger (Auflistung geordnet nach den Jahren 2014, 2015 und 2016)? 2. Welche Straßenbaumaßnahmen sind im Landkreis Er- langen-Höchstadt in den kommenden drei Jahren geplant , wie viel werden diese kosten und wie verteilen sich die Kosten auf die einzelnen Träger (Auflistung geordnet nach den Jahren 2014, 2015 und 2016)? 3. Welche Straßenbaumaßnahmen sind im Landkreis Fürth-Land in den kommenden drei Jahren geplant, wie viel werden diese kosten und wie verteilen sich die Kosten auf die einzelnen Träger (Auflistung geordnet nach den Jahren 2014, 2015 und 2016)? 4. Wie viel Geld wird die Staatsregierung insgesamt in straßenbauliche Maßnahmen in den drei genannten Landkreisen in den kommenden drei Jahren investieren ? Nach welchen Straßenbauarten (Sanierung/Neubau ) teilen sich diese Investitionen auf (bitte Auflistung nach Landkreis, Jahr und Bauart)? 5. Ist geplant, die B 8 zwischen Fürth und Neustadt/Aisch weiter auszubauen? a) Für wann ist die Sanierung der vierspurigen B 8 zwi- schen Fürth und Langenzenn geplant? b) Plant die Staatsregierung eine Entschärfung der B 8 – Ausfahrt bei Bräuersdorf? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 03.06.2014 1. Welche Straßenbaumaßnahmen sind im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim in den kommenden drei Jahren geplant, wie viel werden diese kosten und wie verteilen sich die Kosten auf die einzelnen Träger (Auflistung geordnet nach den Jahren 2014, 2015 und 2016)? 2. Welche Straßenbaumaßnahmen sind im Landkreis Erlangen-Höchstadt in den kommenden drei Jahren geplant, wie viel werden diese kosten und wie verteilen sich die Kosten auf die einzelnen Träger (Auflistung geordnet nach den Jahren 2014, 2015 und 2016)? 3. Welche Straßenbaumaßnahmen sind im Landkreis Fürth-Land in den kommenden drei Jahren geplant , wie viel werden diese kosten und wie verteilen sich die Kosten auf die einzelnen Träger (Auflistung geordnet nach den Jahren 2014, 2015 und 2016)? 4. Wie viel Geld wird die Staatsregierung insgesamt in straßenbauliche Maßnahmen in den drei genannten Landkreisen in den kommenden drei Jahren investieren? Nach welchen Straßenbauarten (Sanierung/Neubau) teilen sich diese Investitionen auf (bitte Auflistung nach Landkreis, Jahr und Bauart)? Die Fragestellungen zu 1, 2, 3 und 4 werden wegen des bestehenden Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Antworten beziehen sich auf Maßnahmen an Bundes- und Staatsstraßen. Für 2014 hat der Deutsche Bundestag bislang noch keinen Haushalt verabschiedet. Bis zur Verkündung des Haushalts, voraussichtlich im Juli 2014, gelten deshalb die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung nach Art. 111 Grundgesetz. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat uns im Januar 2014 einen vorläufigen Verfügungsrahmen in Höhe von 915,1 Mio. € zugewiesen. Die Mittel verteilen sich wie folgt auf die Ausgabenbereiche : Bestandserhaltung 444,1 Mio. € Bedarfsplanmaßnahmen 197,8 Mio. € Um- und Ausbau 155,0 Mio. € Betriebsdienst 96,7 Mio. € Sonstiges 21,5 Mio. € Die Bundesregierung hat am 12. März 2014 den Entwurf des Bundeshaushalts 2014 beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Außerdem wurde der Finanzplan 2015 bis 2018 beschlossen, der die im Koalitionsvertrag vereinbarten zusätzlichen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur in Höhe von 5 Mrd. € berücksichtigt. Der Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2018 sieht weitere stufenweise Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.07.2014 17/2318 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2318 Erhöhungen der Investitionen im Verkehrshaushalt um etwa 0,5 Mrd. € pro Jahr gegenüber der bisher gültigen Finanzplanung vor. Es wird daher mit der Zuweisung weiterer Mittel nach Verabschiedung des Haushalts gerechnet. Die Höhe ist jedoch nicht bekannt. Sie hängt von den Entscheidungen im Gesetzgebungsverfahren ab. Da das Haushaltsvolumen noch nicht bekannt ist, können die in den einzelnen Regierungsbezirken und Landkreisen vorgesehenen Maßnahmen im Einzelnen nicht abschließend benannt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass alle laufenden Projekte wie vorgesehen weiter finanziert und insbesondere zahlreiche neue Erhaltungsmaßnahmen begonnen werden können. Ähnliches gilt für den Landeshaushalt, der Doppelhaushalt 2015/16 befindet sich erst im Aufstellungsverfahren. Der Nachtragshaushalt 2014 wurde am 20.05.2014 vom Parlament verabschiedet. Danach stehen für den Staatsstraßenbau in Bayern (Um- u. Ausbau und Bestandserhaltung) 250 Mio. € zur Verfügung. In Anbetracht der geschilderten Rahmenbedingungen können die Bundesstraßenmaßnahmen (Realisierung 2014–2016) und die Staatsstraßenmaßnahmen (Realisierung 2015–2016) nicht abschließend aufgelistet werden. Die geplanten und laufenden Staatsstraßenbauprojekte im Haushaltsjahr 2014 können der Anlage entnommen werden. 5. Ist geplant, die B 8 zwischen Fürth und Neustadt/ Aisch weiter auszubauen? Es ist geplant, die Bundesstraße 8 zwischen Langenzenn und Neustadt a. d. Aisch weiter auszubauen und weitere Zusatzfahrstreifen anzuordnen. Folgende Bereiche sind vorgesehen : • Westlich Kleinerlbach zusammen mit dem höhenfreien Umbau der Anschlussstelle. Dies ist eine Gemeinschaftsmaßnahme mit der Gemeinde Diespeck und der Stadt Neustadt a. d. Aisch, welche den höhenfreien Knotenpunkt und die kreuzenden Straßen planen. Es soll ein gemeinsamer Vorentwurf erstellt werden. Der Zeitpunkt für die Vorlage ist noch offen. • Westlich Emskirchen: Derzeit wird das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der Erörterungstermin soll noch vor den Sommerferien stattfinden. • Östlich Emskirchen: Die Voruntersuchung ist abschlossen . Derzeit wird der Vorentwurf erstellt. Die Vorlage ist bis Anfang 2015 vorgesehen. • Nördlich Langenzenn: Die Planungen wurden noch nicht aufgenommen. a) Für wann ist die Sanierung der vierspurigen B 8 zwischen Fürth und Langenzenn geplant? Im Jahr 2013 wurde bereits die nördliche Fahrbahn (Fahrtrichtung Würzburg) der Bundesstraße 8 zwischen Fürth und Seukendorf saniert. Neben dem Bau von neuen Entwässerungseinrichtungen und Schutzsystemen wurde eine grundhafte Oberbausanierung vorgenommen sowie die im Streckenzug liegenden Bauwerke instand gesetzt. Für das Jahr 2015 ist nun die Ertüchtigung der südlichen Fahrbahn vorgesehen. Eine ähnliche Vorgehensweise ist für den Abschnitt zwischen Seukendorf und Langenzenn geplant. Auch hier sollen die beiden Richtungsfahrbahnen mit den Brücken nacheinander instand gesetzt werden. Vorgesehen ist eine Umsetzung in den Jahren 2016/17, dies ist jedoch anhängig vom Planungsfortschritt sowie den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln. b) Plant die Staatsregierung eine Entschärfung der B 8 – Ausfahrt bei Bräuersdorf? Für den Bereich der Bundesstraße 8 bei Bräuersdorf wurden in Abstimmung mit der Gemeinde Hagenbüchach im Zuge der Voruntersuchung östlich Emskirchen mehrere Varianten zur verkehrssicheren Anbindung von Bräuersdorf untersucht. Vorgesehen ist ein höhenfreier Anschluss der Kreisstraße NEA 19. Dadurch wird auch die angesprochene Ausfahrt beseitigt und künftig verkehrssicher an die Bundesstraße 8 angebunden. Diese Planung ist mit der Gemeinde Hagenbüchach abgestimmt. Die Bürger von Bräuersdorf haben der vorgesehenen Ausführung mehrheitlich zugestimmt. Der Vorentwurf für die Maßnahme „B 8-Zusatzfahrstreifen östl. Emskirchen“ (inkl. Anbindung Bräuersdorf) soll Anfang 2015 zur haushaltsrechtlichen Genehmigung vorgelegt werden . Anschließend werden die Unterlagen für ein straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren erstellt. Drucksache 17/2318 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Laufende und geplante Staatsstraßenbaumaßnahmen in den Lkr. Neustadt/Aisch-Bad Windsheim (NEA), ErlangenHöchstadt (ERH), Fürth-Land (FÜ) im Haushaltsjahr 2014 Lkr. Straße Maßnahme Art Länge [m] (Straße) Fläche [m²] (Brücke) Stand voraussichtl. Ausgaben 2014 [Tsd.€] Bemerkung NEA St 2253 Ausb. südl. Berolzheim UA 2.500 m in Vorber. 300 freihändiger Grunderwerb nicht abgeschlossen NEA St 2255 OBE südl. Neustadt BE 2.300 m geplant 450 NEA St 2256 OBE OD Baudenbach ALE 400 m laufend 400 Planung + Bau durch Gde. NEA St 2257 OBE B 286 – Oberscheinfeld – BAG BE 10.000 m in Vorber. 700 NEA St 2259 OBE OD Gutenstetten ALE 540 m laufend 110 NEA St 2261 OBE NEA 9 – westl. Rosenbirkach BE 1.700 m laufend 800 NEA St 2261 Ern. Brücke ü. Freihaslacher Bach Ober- rimbach BE 41 m² geplant 180 NEA St 2414 Instandsetzung Mohrgrabenbrücke Brunn BE 51 m² laufend 25 Restabwicklung, Maßnahme aus 2013 NEA St 2252 Radweg Ergersheim – Wiebelsheim SBL 300 m in Vorber. 200 Stadt Bad Windsheim NEA St 2255 Radweg Markt Erlbach – Altziegenrück, BA 2 SBL 760 m laufend 250 Markt Markt Erlbach NEA St 2259 Radweg Gutenstetten – Mittelsteinach SBL 5.700 m geplant 300 Gemeinde Münchsteinach NEA St 2421 Radweg Schnodsenbach – Oberscheinfeld SBL 1.460 m geplant 120 Gemeinde Oberscheinfeld ERH St 2243 Radweg Kalchreuth – Weiher (BA 1) UA ca. 2.500 m in Vorber. 150 Bau durch BaySF in Schotter ERH St 2259 Instands. Weisendorf – Großenseebach BE ca. 2.350 m laufend 300 ERH St 2263 DB Weppersdorf – Bauamtsgrenze BE 3.300 m geplant 340 FÜ St 2245 Rednitzbrücke Altenberg (Südbrücke) BE 1.011 m² laufend 1.800 Abkürzungen: UA Um- und Ausbau BE Bestandserhaltung SBL Sonderbaulast ALE Amt für ländliche Entwicklung Dorferneuerung OBE Oberbauerneuerung