Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ulrich Leiner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 31.03.2014 Zweite Säule der EU-Agrarförderung von 2015–2020 1. Wie hoch sind die ELER-Mittel (EU-Anteil) für Bayern für die Jahre 2014–2020 (bitte für jedes Jahr einzeln angeben )? 2. Wie teilen sich die ELER-Mittel für jedes Jahr (2014– 2020) nach derzeitigen Planungen auf die Bereiche Ausgleichszulage , KULAP, Vertragsnaturschutzprogramm, Bergbauernprogramm, Einzelbetriebliche Investitionsförderung , Leader, Marktstrukturverbesserung, Flurneuordnung und Dorferneuerung auf? 3. Wie teilen sich die KULAP-Mittel für jedes Jahr (2015– 2020) nach derzeitigen Planungen auf die Bereiche Ökolandbau , Klimaschutz, Boden- und Wasserschutz, Biodiversität und Kulturlandschaft auf? 4. Welche konkreten Maßnahmen sollen gekürzt werden, wenn sich der Anteil des Ökolandbaus an den KULAPMitteln verdoppelt? 5. Ist geplant, bei verstärkter Umstellung auf Ökolandbau die Beibehaltungs- oder die Umstellungsprämie zu kürzen , um den knapper werdenden Mitteln Rechnung zu tragen? 6. Ist die Staatsregierung bereit, Maßnahmen, die auch der guten fachlichen Praxis zugeordnet werden können, wie die Winterbegrünung zum Erosionsschutz oder die bodennahe Gülleausbringung, allmählich abzuschmelzen? 7. Wie will die Staatsregierung erreichen, dass die Aufstockung der GAK-Mittel zur Kompensierung der ELER-Mittelrückgänge von der Bundesregierung in den Haushaltsentwurf aufgenommen wird? 8. Ist die Staatsregierung bereit, bei Ausbleiben der Aufstockung der GAK-Mittel diese Gelder aus eigenen Mitteln zu kompensieren und entsprechend in die Haushaltsentwürfe der Staatsregierung einzubringen? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 02.06.2014 1. Wie hoch sind die ELER-Mittel (EU-Anteil) für Bayern für die Jahre 2014–2020 (bitte für jedes Jahr einzeln angeben)? Die ELER-Mittel für Bayern belaufen sich auf insgesamt 1.292.421.451 € und verteilen sich wie folgt auf die Jahre: 2014 190.175.243 € 2015 189.875.127 € 2016 182.997.472 € 2017 182.741.989 € 2018 182.489.767 € 2019 182.224.176 € 2020 181.917.677 € Ab dem Jahr 2016 werden die ELER-Mittel durch Umschichtung von Mitteln aus der ersten Säule um rd. 223 Mio. € verstärkt – vorbehaltlich der Verabschiedung des Direktzahlungen -Durchführungsgesetzes in der Fassung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 22. Mai 2014. 2. Wie teilen sich die ELER-Mittel für jedes Jahr (2014–2020) nach derzeitigen Planungen auf die Bereiche Ausgleichszulage, KULAP, Vertragsnaturschutzprogramm , Bergbauernprogramm, Einzelbetriebliche Investitionsförderung, Leader, Marktstrukturverbesserung, Flurneuordnung und Dorferneuerung auf? Für die Mittelausstattung der Maßnahmen insgesamt sind die jeweils verfügbaren ELER-, GAK- und Landesmittel von Bedeutung. Nach den derzeitigen Planungen ist für die ELER-Mittel nachfolgende Aufteilung auf die Maßnahmen vorgesehen: Indikativer Finanzplan Ausgleichszulage ca. 388 Mio. € KULAP (inklusive Ökolandbau, Weideprämie , Heckenpflege und Streuobstpflanzungen ) ca. 626 Mio. € Vertragsnaturschutzprogramm ca.118 Mio. € Einzelbetriebliche Investitionsförderung (AFP/Diversifizierung) ca.119 Mio. € Leader ca. 76 Mio. € Marktstrukturverbesserung ca. 40 Mio. € Flurneuordnung ca. 35 Mio. € Dorferneuerung ca. 35 Mio. € Bergbauernprogramm: Die Maßnahme wird teilweise aus Landesmitteln ohne EU-Beteiligung und im Rahmen der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung abgewickelt. Eigene Zahlen liegen dazu nicht vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.07.2014 17/2320 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2320 Eine Aufteilung der ELER-Mittel auf Einzelmaßnahmen und Jahre ist im Finanzplan, der der EU-Kommission vorgelegt wird, nicht vorgesehen. Die Bayerische Staatsregierung strebt weitestgehende Förderkontinuität und damit grundsätzlich eine möglichst gleichmäßige Aufteilung der Mittel über die Maßnahmen und die Jahre hinweg an. 3. Wie teilen sich die KULAP-Mittel für jedes Jahr (2015–2020) nach derzeitigen Planungen auf die Bereiche Ökolandbau, Klimaschutz, Boden- und Wasserschutz , Biodiversität und Kulturlandschaft auf? Nach derzeitiger Planung teilen sich die KULAP-Mittel für die Jahre 2015 bis 2020 durchschnittlich wie folgt auf: Bereich Geplanter Finanzierungsanteil Ökologischer Landbau 28 % Klimaschutz 23 % Boden- und Wasserschutz 17 % Biodiversität/Artenvielfalt 20 % Kulturlandschaft 12 % 4. Welche konkreten Maßnahmen sollen gekürzt werden , wenn sich der Anteil des Ökolandbaus an den KULAP-Mitteln verdoppelt? 5. Ist geplant, bei verstärkter Umstellung auf Ökolandbau die Beibehaltungs- oder die Umstellungsprämie zu kürzen, um den knapper werdenden Mitteln Rechnung zu tragen? In der Mittelplanung ist ein steigender Anteil für den Ökolandbau vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt mithilfe der ab 2016 zur Verfügung stehenden Umschichtungsmittel. Infolge einer verstärkten Teilnahme der Landwirte am Ökolandbau verringert sich gleichzeitig auch die Inanspruchnahme der Maßnahmen „Extensive Grünlandnutzung für Raufutterfresser “ und „Vielfältige Fruchtfolge“, sodass hier von einem niedrigeren Mittelbedarf auszugehen ist. Es ist daher weder eine Kürzung der Beibehaltungs- noch der Umstellungsprämie geplant. 6. Ist die Staatsregierung bereit, Maßnahmen, die auch der guten fachlichen Praxis zugeordnet werden kön- nen, wie die Winterbegrünung zum Erosionsschutz oder die bodennahe Gülleausbringung, allmählich abzuschmelzen? Bei den im Rahmen des sogenannten Greenings der ersten Säule erforderlichen ökologischen Vorrangflächen soll in Deutschland der Zwischenfruchtanbau entsprechend den EU-Vorgaben mit einem Faktor von 0,3 angerechnet werden können. Damit wird ohnehin die Winterbegrünung im neuen KULAP voraussichtlich nur noch für Flächen förderfähig sein, die nicht auf die ökologischen Vorrangflächen angerechnet werden. Eine Ausnahme soll die Winterbegrünung mit Wildsaaten darstellen, da hier über den Boden- und Wasserschutz hinaus auch Umweltleistungen zur Wildlebensraumverbesserung erbracht werden. Bei der emissionsarmen Wirtschaftsdüngerausbringung werden nur noch wesentlich teurere, innovative Techniken wie Injektions- und Schleppschuhverfahren gefördert. 7. Wie will die Staatsregierung erreichen, dass die Aufstockung der GAK-Mittel zur Kompensierung der ELER-Mittelrückgänge von der Bundesregierung in den Haushaltsentwurf aufgenommen wird? 8. Ist die Staatsregierung bereit, bei Ausbleiben der Aufstockung der GAK-Mittel diese Gelder aus eigenen Mitteln zu kompensieren und entsprechend in die Haushaltsentwürfe der Staatsregierung einzubringen ? Wie die anderen Länder setzte sich auch Bayern beim Bund dafür ein, die wegfallenden ELER-Mittel im Rahmen der GAK auszugleichen. Auch der Bundesrat hat diese Forderung aufgegriffen und einen „…entsprechenden, zumindest teilweisen finanziellen Ausgleich ...“ gefordert. Die Forderung wurde in den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag mit der SPD nicht berücksichtigt, obwohl entsprechend dem Koalitionsvertrag eine Neuausrichtung der GAK im Sinne einer Erweiterung des Förderspektrums über die agrarstrukturellen Belange hinaus geplant ist. Deshalb leistet Bayern einen eigenen Beitrag und stellt 32,5 Mio. € im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2014 für die ELER-finanzierten Maßnahmen zur Verfügung.