Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.04.2014 Streuobstwiesen 2014 Bayern beteiligt sich neben den Bundesländern BadenWürttemberg , Hessen und Rheinland-Pfalz an den Streuobsttagen 2014, die aktuell in einem 14-tägigen Aktionszeitraum vom 25. April bis 10. Mai 2014 stattfinden. Streuobstwiesen sind in Süddeutschland in vielen Regionen , wie dem Untermain, typische Kulturlandschaften mit hoher Biodiversität und vielfältigen Erholungsfunktionen. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Maßnahmen werden für den Erhalt und die Neuschaffung von Streuobstwiesen seitens welcher staatlichen Stelle ergriffen? 2. Wird zum Schutz von Streuobstwiesen bei Bedarf auch in die kommunale Planungshoheit eingegriffen? 3. In welcher Höhe werden Mittel für den Erhalt und die Neuschaffung von Streuobstwiesen in den nächsten fünf Jahren bereitgestellt? a) Aus welchen Fördertöpfen werden die Gelder bereitgestellt ? b) Gibt es einen gemeinsamen Antragsweg für alle vorhanden Fördermittel und wie ist dieser gestaltet? 4. Wie viele Streuobstwiesen gibt es in Bayern und wie hat sich der Bestand in den letzten zehn Jahren verändert (aufgegliedert nach Jahren und Regierungsbezirken )? a) Welche Altbestände wurden aufgelöst? b) Wo wurden Streuobstwiesen in welcher Größe neu ge- schaffen? 5. Was ist außer der geschaffenen Homepage explizit neu an der länderübergreifenden Zusammenarbeit? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 05.06.2014 1. Welche Maßnahmen werden für den Erhalt und die Neuschaffung von Streuobstwiesen seitens welcher staatlichen Stelle ergriffen? 1. Zuständige staatliche Stellen Streuobstbau ist eine Querschnittsaufgabe und betrifft, neben dem hauptverantwortlichen Ressort Landwirtschaft, auch das Naturschutzressort, mit dem die Arbeiten abgestimmt werden. Im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unterstützen vor allem die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) in Freising, Arbeitsgruppe IAB 4a „Kulturlandschaft und Landschaftsentwicklung“, und die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in Veitshöchheim, Sachgebiet L 1 „Landschaftspflege und Landschaftsentwicklung“, mit zahlreichen Projekten und Informationen den Erhalt und die Neuschaffung von Streuobstbeständen in Bayern. Beide Institutionen bieten ein umfangreiches Beratungsangebot im Internet an (siehe www.lfl. bayern.de/streuobst und www.lwg.bayern.de/landespflege/ landschaftspflege), das sich sowohl an Fachleute und Landwirte , als auch Privatpersonen richtet, weil zahlreiche Streuobstbestände außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe erhalten und bewirtschaftet werden. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) fördert nach den Landschaftspflege - und Naturpark-Richtlinien (LNPR) – im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel – grundsätzlich den Erhalt und die Neuanschaffung von Streuobstwiesen als ökologisch wertvolle Lebensräume durch Anlage von Streuobstflächen bzw. Pflege des Baumbestandes. Im Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) wird ergänzend die naturschonende Bewirtschaftung von 1.500 ha Streuobst- wiesen gefördert. Für die Abwicklung der Streuobstförderung nach dem bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und dem VNP in der Fläche sind die 47 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) zuständig. Die sieben Fachzentren für Agrarökologie unterstützen unter fachlicher Aufsicht der LfL vor Ort Projekte und Aktionen im Bereich Streuobst und übernehmen die fachliche Beratung von Landwirten zur Streuobstförderung. Zur gezielten Unterstützung des ökologischen Streuobstbaus in Bayern ist das Fachzentrum Ökologischer Landbau am AELF in Neumarkt i. d. OPf. zuständig. Im Rahmen von Flurneuordnungs- und Dorferneuerungsverfahren nutzen die sieben Ämter für Ländliche Entwicklung in Bayern regelmäßig ihre Möglichkeiten zur Erhaltung, Erneuerung und Neupflanzung von Streuobstwiesen und -äckern. Für die Beratung insbesondere der Freizeitgärtner, aber auch der Landwirte zu Streuobstfragen in der Fläche, gibt es Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.07.2014 17/2321 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2321 an jedem Landratsamt mindestens einen Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege, der auch zu regionaltypischen Obstsorten Auskunft geben kann. In verschiedenen Landkreisen sind auch die Landschaftspflegeverbände wichtige außerstaatliche Träger der Beratung und Umsetzung. 2. Fachprojekte und Maßnahmen 2.1 Fachliche Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Streuobst in Bayern Die LfL hat 2012 die wesentlichen Akteure im Bereich Streuobst auf Landesebene zu einem fachübergreifenden Treffen eingeladen mit dem Ziel, die landesweiten Aktivitäten zur Erhaltung der Streuobstbestände besser zu vernetzen, Fachprojekte besser abzustimmen und die Akteure vor Ort besser zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurde die „Arbeitsgemeinschaft Streuobst Bayern“ gegründet. Neben den Fachbehörden des Landwirtschaftsressorts sind dort aus dem Ressort des StMUV das Landesamt für Umwelt (LfU) und die Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL), für die Obst- und Gartenbauvereine der Bayerische Landesverband für Gartenbau und Landespflege , vonseiten der Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL), der Bund Naturschutz Bayern (BN) und der Landesbund für Vogelschutz (LBV), vonseiten der Erzeugerverbände der Verband der bayerischen Fruchtsaftindustrie, der fränkische und südostbayerische Obst- und Kleinbrennerverband, sowie die Kreisfachberater und Initiativen in Bayern vertreten. Die ARGE Streuobst befindet sich im Aufbau. Folgende, als vordringlich eingestufte Projekte werden zurzeit federführend an der LfL bearbeitet: a) Anbau und Verwertung von Streuobst Mit dem Thema Biovermarktung von Streuobst beschäftigt sich die LfL seit 2009 intensiver. Sie hat eine Diplomarbeit zu diesem Thema betreut und zwei Fachtagungen dazu abgehalten (weiterführende Informationen unter: www.lfl.ba yern.de/iab/kulturlandschaft/031454/index.php). b) Informationsplattform im Internet Eine organisationsübergreifende Internetseite zu Streuobst in Bayern ist in Vorbereitung. Durch Abgleich mit vorhandenen Internetseiten wird Doppelinformation vermieden. c) Landesweite Erfassung der Streuobstbestände in Bayern Über ein Projekt am Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sollen für mehrere Bundesländer die Streuobstbestände, nach dem Vorbild der Erfassung in Baden-Württemberg, kartiert werden. Für Bayern ist dessen Umsetzung ab der zweiten Jahreshälfte 2014 vorgesehen. d) Ausbildung im Bereich Baumpflege in Bayern Zur Ausbildung im Bereich Baumpflege wird derzeit ein Konzept erarbeitet. 2.2 Länderübergreifende Streuobsttage Die Streuobsttage sind das erste gemeinsame Projekt einer bundesländerübergreifenden Arbeitsgruppe in Süddeutschland (Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen). Die Streuobsttage sind eine zweiwöchige Aktionsreihe im Frühjahr rund um das Thema Streuobst. 110 Streuobst-Veranstaltungen im diesjährigen Aktionszeitraum vom 29. April bis 10. Mai 2014 zeigen das große Engage- ment und die Kreativität der Akteure, Vereine, Initiativen und Verbände beim Erhalt von Streuobst. Zentrales Element der Streuobsttage ist eine neu geschaffene Homepage. In der länderübergreifenden Arbeitsgruppe ist die LfL vertreten. 2.3 Aktion Streuobst Als „Streuobst 2000 Plus“ im Jahr 2000 ins Leben gerufen , werden über die Aktion Streuobst bereits seit 14 Jahren Streuobstinitiativen und Streuobstakteure in Bayern mit Werbe- und Informationsmaterial unterstützt und Streuobstprodukte gefördert. Zudem werden mit der Aktion Streuobst die Streuobst-Schulwochen angeboten. Jährlich erleben und erfahren rund 6.000 Kinder das Streuobst, lernen die Streuobstverarbeitung kennen und können den Saft und weitere Produkte probieren. Der Aktion ist es zudem ein wichtiges Anliegen, die Verbraucher über die Vorzüge und die Bedeutung des heimischen Streuobstes zu informieren, sowie die Wirtschaftlichkeit des Streuobstanbaus zu verbessern. Die Aktion Streuobst ist eine Initiative der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung , finanziert durch das StMELF und organisiert von der LfL. 2.4 Fachliche Grundlagen für den zukunftsfähigen Streu- obstanbau und zur Vermarktung Die fachlichen Grundlagen zum zukünftigen Anbau und zur Vermarktung des Streuobstes sind wesentliche Voraussetzungen für den Erhalt, die Nutzung und Pflege sowie die Weiterentwicklung der Streuobstbestände. LfL und LWG erarbeiten entsprechend ihrer fachlichen Ausrichtung Anbauinformationen für die Bewirtschaftung der Streuobstwiesen und Streuobstäcker (= Baumfelder), sowie zur Vermarktung des Streuobstes. Dazu zählen beispielsweise: a) Projekt „Bayerns Streuobstsorten“ Für die Umsetzung der EU-Richtlinie über das „Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung“ (RL 2008/90/EG) hat das StMELF ein Projekt zur Erfassung der bayerischen Streuobstsorten finanziert (Laufzeitende ist Juni 2014). Projektträger sind die LfL und die LWG. Die Auswertung der historischen Pomologien und Baumschulverzeichnisse ergab über 4.000 früher in Bayern vorhandene Streuobstsorten. In einer Umfrage in den Landkreisen Bayerns wurden bisher 800 aktuell vorhandene Sorten bzw. Sortennennungen gemeldet, zuzüglich der Sorten der speziellen Erhaltungsflächen. Mit der Registrierung der Obstsorten über das Bundessortenamt ist nach geltendem Recht die Vermehrung und der Handel der bayerischen Streuobstsorten für die Zukunft sichergestellt. Die Sortenliste wird den Fachleuten als landesweite Grundlage für die weitere Sortensicherung und -erhaltung zur Verfügung gestellt. b) Sortenerhaltungsprojekte Unsere Streuobstbestände sind Garanten für eine vielfältige heimische Obsterzeugung. Von immer mehr Streuobstinitiativen werden alte Obstsorten genutzt, um regionale Spezialitäten zu erzeugen, z. B. Edelbrände aus der MollebuschBirne oder der Goldparmäne, sowie Birnenschaumwein aus der Champagner-Bratbirne. Hierfür liefern Obstsortenerhaltungsprojekte wichtige Grundlagen: es werden Sorten erfasst, in Sortengärten gesichert , Sorteneigenschaften auch im Labor geprüft und regionale Empfehlungslisten erarbeitet. Federführend ist hier die Drucksache 17/2321 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 LWG aktiv. Das StMELF hat sich in diesem Zusammenhang maßgeblich an zwei Interreg-Projekten im Bodenseeraum beteiligt: • „Erhaltung alter Kernobstsorten im Bodenseeraum“ (2004–2008), wobei in Bayern mit Beteiligung von LWG und LfL der Landkreis Lindau kartiert wurde (siehe www. kernobst-bodensee.org). • „Gemeinsam gegen Feuerbrand“ (2007–2011), wobei Bayern (LWG) für die Auswahl und Empfehlung feuerbrandtoleranter Apfel- und Birnensorten zuständig war (siehe www.feuerbrand-bodensee.org). Hinzu kommen regionale Initiativen von Landkreisen bzw. Kommunen, die Sortenerhaltungsprojekte finanzieren. Beispielhaft seien zwei Projekte unter maßgeblicher Beteiligung der LWG genannt: • „Erhaltung alter Kernobstsorten im Landkreis Würzburg“ (2007–2010) (siehe www.streuobst-mainfranken.de). • „Erhaltung und Nutzung alter Kernobstsorten im Allgäu“ (2009–2013), ein überregionales LEADER-Projekt der Landkreise und kreisfreien Städte im bayerischen Allgäu. Die im Rahmen dieser Projekte entstandenen Sortengärten (z. B. in Schlachters) sind wichtig, um diese Sorten unter standardisierten Bedingungen weiter zu beobachten. Dies ermöglicht eine Einschätzung, ob sie sich für eine weitere Verbreitung und damit zur Stärkung der heimischen Obsterzeugung eignen. An manchen Orten existieren auch mehr oder weniger umfangreiche Sortensammlungen, die auf Privatinitiativen entstanden sind. Hervorzuheben ist die von Herrn Friedrich Renner aufgebaute Sammlung in Triesdorf mit rund 1.200 Apfelsorten. c) Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Streuobstbaus Seit rund 20 Jahren erarbeitet die LWG Möglichkeiten zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Streuobstbaus. Dazu wurden insbesondere Versuche zum Einsatz von Erntemaschinen durchgeführt, die große Beachtung fanden und in der Folge auch international publiziert wurden. Ferner wurde bereits 2006 von der LWG ein Konzept für die bayerischen Keltereien zum Vertragsanbau von Streuobst ausgearbeitet , das auch Sortenempfehlungen mit geeigneten Mostobstsorten beinhaltete. d) Neue Apfelsorten für den Streuobstbau Für den zukünftigen Streuobstanbau testet die LWG seit 1998 an mehreren Standorten in Unterfranken auch neue Apfelsorten, zum Teil mit geringer Anfälligkeit gegen Schorf oder andere Krankheiten, im extensiven Streuobstbau. e) Bio-Vermarktung von Streuobst Die LfL hat 2011 über eine Diplomarbeit „Marktpotenzialanalyse von Streuobst und Streuobstprodukten im Öko-Lebensmittelmarkt “ den Rohwarenbedarf an Bio-Streuobst und das Vermarktungspotenzial der Streuobstprodukte untersuchen lassen. 2.5 Modellprojekte initiieren Die bayerische Landwirtschaftsverwaltung unterstützt über die genannten Einrichtungen, und in Zusammenarbeit mit dem Cluster Ernährung, auch Neugründungen von Streuobstinitiativen oder Genossenschaften, beispielsweise die Bio-Streuobstprojekte im Lallinger Winkel und der Streuobstiniti -ative Chiemgau e. V., oder die Main-Streuobst-Bienen eG in Mainfranken. Des Weiteren initiieren LfL und LWG Modellprojekte zur Neupflanzung und Nutzung von Streuobst, z. B. das Projekt zu Streuobst-Neuanlagen auf Golfplätzen an der LfL. Auch im Rahmen der integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) werden Modellprojekte angeregt. So wurde in der ILE Nord 23 mit Unterstützung des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbayern das „Netzwerk Streuobst Bayerischer Vorwald“ initiiert. Dadurch werden vorhandene Aktivitäten und deren Akteure vernetzt, neue Impulse beleben die Aktivitäten und können langfristig beachtliche Erfolge erzielen. 2.6 Bildung: Fachtagungen, Ausbildung, Internetbeiträge LfL und LWG geben ihre Fachinformationen in Vorträgen, Veröffentlichungen und Tagungen sowie über das Internet weiter. Unter www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/030991/ index.php sind beispielsweise die Ergebnisse und Tagungsbände der Tagungen seit 2003 abzurufen, die Informationen zum letztjährigen Kulturlandschaftstag „Heimisches Streuobst ist wieder gefragt“ unter: www.lfl.bayern.de/iab/kultur landschaft/050630/index.php. Dem gestiegenen Interesse nach Ausbildung und Information tragen neue Ausbildungskurse Rechnung, die nun laufend angeboten werden. Die LfL unterrichtet in einzelnen Unterrichtsmodulen zu Streuobst in Berufsschulen und Fortbildungseinrichtungen . Vom 20.–24. Oktober 2014 findet erstmals an der Akademie für ökologischen Landbau der LfL in Kringell ein Ausbildungskurs zu Streuobstanbau und Streuobstverwertung statt. Seit 2011 bietet die LfL zudem eine Ausbildung zum Streuobstwiesenführer für Grundschulkinder an. Hierzu wurden umfangreiche Ausbildungsunterlagen erarbeitet. 240 Personen haben bisher an diesem Seminar teilgenommen und die Teilnehmer führen nun Grundschulkinder im Rahmen der Aktion Streuobst auf Streuobstwiesen. Das Arbeiten mit Grundschulkindern auf der Streuobstwiese ist auch ein Element des Programms „Erlebnis Bauernhof“, das jedem Grundschulkind die Möglichkeit bietet, einen Tag auf einem Bauernhof zu verbringen. 2.7 Öffentlichkeitsarbeit: Landesgartenschauen, Botanischer Garten LfL und LWG präsentieren, in Zusammenarbeit mit regionalen Produzenten und Akteuren, auf den Landesgartenschauen seit Jahren die Vielfalt der Sorten und Streuobstprodukte Bayerns. Seit 2012 finden jährlich auf Anregung und mit Unterstützung der LfL im Botanischen Garten München eine große Obstausstellung mit alten Obstsorten und einem dazugehörigen Bauernmarkt statt, auf dem Produkte aus Streuobstwiesen angeboten werden. 2. Wird zum Schutz von Streuobstwiesen bei Bedarf auch in die kommunale Planungshoheit eingegriffen ? Sind aufgrund von Bauleitplanverfahren und Verfahren zu Innenbereichssatzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 des Baugesetzbuches (BauGB) nachfolgend Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten, dann ist nach § 18 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dies nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu beurteilen. Für die Anwendung der naturschutzfachlichen Grundsätze in der Bauleitplanung wurde, im Einvernehmen mit dem damaligen Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2321 Forsten und dem damaligen Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, der Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ entwickelt, dessen Anwendung den Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit empfohlen wird. Danach wird zur Berechnung von Ausgleichsflächen ein Kompensationsfaktor nach bestimmten Kriterien festgelegt. Entscheidend ist hierbei unter anderem die Bewertung des Ausgangszustandes der Fläche, in die eingegriffen werden soll. Obstwiesen bzw. Streuobstwiesen als Ausgangsfläche stellen hierbei Schutzgüter von mittlerem (Obstwiese mit Baumbestand ≤ 30 Jahre) oder sogar hohem Wert (Streuobstwiese mit altem Baumbestand > 30 Jahre) dar und bewirken von daher einen mittleren bis hohen Kompensationsfaktor und damit auch eine entsprechend hohe Ausgleichsfläche . Zur Verringerung des Kompensationsbedarfs können jedoch z. B. im Bebauungsplan Festsetzungen zum Erhalt bestehender Baumbestände getroffen werden, sodass eine Vernichtung dieser Bestände vermieden werden kann. 3. In welcher Höhe werden Mittel für den Erhalt und die Neuschaffung von Streuobstwiesen in den nächsten fünf Jahren bereitgestellt? a) Aus welchen Fördertöpfen werden die Gelder bereitgestellt ? Im Rahmen der Landschaftspflege und Naturparkförderung (StMUV) werden jährlich rund 13 Mio. € Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Der Anteil der Fördermittel für Streuobstwiesen wird nicht gesondert erfasst. Im VNP werden derzeit jährlich rund 1 Mio. € für die Förderung der naturschonenden Bewirtschaftung von Streuobstwiesen aufgewendet. Das StMELF fördert den Erhalt und die Anlage von Streuobstbeständen durch das KULAP. Pro Jahr sind dafür Mittel von 1,75 Mio. € vorgesehen. Im Rahmen der Flurneuordnung wird die Neuschaffung von Streuobstwiesen auf der Grundlage eines landschaftsplanerischen Konzepts als gemeinschaftliche Anlage der Teilnehmergemeinschaft bzw. im Rahmen der Aktion „Mehr Grün durch Ländliche Entwicklung“ gefördert. Die Mittel hierfür sind nicht kontingentiert. Die Förderung erfolgt aus den Mitteln der Flurneuordnung. Die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Streuobst und daraus hergestellten Produkten wird über die Einzelbetriebliche Investitionsförderung, über die Marktstrukturförderung und über die Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse unterstützt. Die Mittel sind hierfür ebenfalls nicht kontingentiert. b) Gibt es einen gemeinsamen Antragsweg für alle vorhandenen Fördermittel und wie ist dieser gestaltet ? VNP und KULAP werden gemeinsam beantragt und abgewickelt . Bei investiven Maßnahmen der Landschaftspflege - und Naturparkrichtlinien findet eine einmalige Förderung z. B. der Anlage einer Streuobstwiese statt. Hier ist eine einzelne Antragstellung sinnvoll und erforderlich. Einen gemeinsamen Antragsweg für alle Fördermöglichkeiten gibt es nicht. Eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten speziell zu Streuobst stellt die LfL unter www.lfl. bayern.de/iab/kulturlandschaft/030830/index.php zur Verfügung . 4. Wie viele Streuobstwiesen gibt es in Bayern und wie hat sich der Bestand in den letzten zehn Jahren verändert (aufgegliedert nach Jahren und Regierungsbezirken )? a) Welche Altbestände wurden aufgelöst? b) Wo wurden Streuobstwiesen in welcher Größe neu geschaffen? Die Anzahl der Obstbäume in der Feldflur wurde in Bayern letztmalig 1965 erhoben. 1975 erfolgte noch einmal eine Fortschreibung auf der Basis von Stichproben. Seit 1965 nahm in Bayern die Anzahl der Streuobstbäume von 20 Mio. bis Mitte der 80er-Jahre jährlich im Mittel um geschätzt 2,65 % ab. Der aktuelle bayerische Bestand wird auf 6 Mio. Streuobstbäume beziffert. Eine genauere Bestandserfassung ist nicht verfügbar. Über die Landwirtschaftsverwaltung ist nur der Teil der Bestände erfasst, der landwirtschaftlich genutzt und durch KULAP gefördert wird. Viele Bäume stehen jedoch auf Gemeindegrundstücken oder auf Grundstücken von Privatpersonen. Auch im Rahmen der LNPR gibt es keine EDV-technische Erfassung der Altbestände und der neu geschaffenen Streuobstwiesen. Eine manuelle Erfassung aus den Förderakten ist zeitlich nicht vertretbar. Derzeit ist daher weder eine bayernweite noch eine regionalisierte Angabe zum Rückgang bzw. zur Neuschaffung von Streuobstbeständen möglich. Neuere Bestandserhebungen liegen für einzelne Landkreise vor, z. B. im Landkreis Würzburg, wo eine Zählung aus Luftbildern stattfand. Genauere Daten soll das unter 2.1.c) genannte Erfassungsprojekt , in Zusammenarbeit mit dem BMEL, im Verlauf des Jahres 2015 liefern. 5. Was ist außer der geschaffenen Homepage explizit neu an der länderübergreifenden Zusammenarbeit ? In den länderübergreifenden Streuobsttagen machen erstmals vier Bundesländer gemeinsam auf die Bedeutung der Streuobstwiesen aufmerksam und treten für deren Erhalt ein. Die Streuobsttage setzen einen neuen Veranstaltungsschwerpunkt zur Blütezeit im Frühjahr als Ergänzung zu der im Herbst stattfindenden bayerischen „Aktion Streuobst“. Die länderübergreifende Arbeitsgruppe dient zudem dem fachlichen Austausch und der Absprache weiterer gemeinsamer Projekte zur Erhaltung der Streuobstbestände. So haben sich der seit vielen Jahren bestehende fachliche Austausch und die Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg, Österreich und der Schweiz bewährt. Für Bayern erweitert sich mit den länderübergreifenden Streuobsttagen die Anzahl der Partner-Bundesländer bei Streuobst um Hessen und Rheinland-Pfalz.