Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.05.2018 Open Data für den ÖPNV in Bayern Der Rhein-Main-Verkehrsbund (RMV) stellt aktuelle Fahrplandaten für das gesamte RMV-Gebiet inkl. Frankfurt über eine API (Programmierschnittstelle) auf dem RMV-Open- Data-Portal zur Verfügung. Mit der RMV-API können Dritte ihre kreativen Ideen für die Fahrgastinformation umsetzen und auf Daten der stets aktuellen RMV-Verbindungsauskunft zurückgreifen. Die traffiQ in Frankfurt ermöglicht am ÖPNV interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen guten Einblick in die Fahrgastzahlen bzw. in die Nachfragesituation im Frankfurter ÖPNV. Es wird eine Gesamtübersicht der Linienbelastungen am stärkstbelasteten Querschnitt im Frankfurter Stadtgebiet veröffentlicht. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Verkehrsunternehmen stellen in Bayern aktuelle Fahrplandaten über eine API auf einem Open- Data-Portal zur Verfügung? 2. Welche Verkehrsverbünde stellen in Bayern aktuelle Fahrplandaten über eine API auf einem Open-Data- Portal zur Verfügung? 3. Inwieweit unterstützt die Staatsregierung die Zurverfügungstellung aktueller Fahrplandaten über APIs auf Open-Data-Portalen? 4. Wann rechnet die Staatsregierung damit, dass alle aktuellen Fahrplandaten in Bayern über APIs auf Open- Data-Portalen zur Verfügung stehen? 5. Welche Verkehrsunternehmen stellen in Bayern ihre Linienbelastungen ins Netz? 6. Welche Verkehrsverbünde stellen in Bayern ihre Linienbelastungen ins Netz? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 02.07.2018 1. Welche Verkehrsunternehmen stellen in Bayern aktuelle Fahrplandaten über eine API auf einem Open-Data-Portal zur Verfügung? 2. Welche Verkehrsverbünde stellen in Bayern aktuelle Fahrplandaten über eine API auf einem Open- Data-Portal zur Verfügung? Nach Kenntnis der Staatsregierung bietet die Deutsche Bahn AG bundesweite Sollfahrplandaten für den Fernverkehr als Open Data an. In Bayern bieten die Münchner Verkehrs - und Tarifverbund GmbH sowie die Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH Sollfahrplandaten als Open Data an. Ein vollständiger Überblick weiterer Angebote liegt der Staatsregierung nicht vor. 3. Inwieweit unterstützt die Staatsregierung die Zurverfügungstellung aktueller Fahrplandaten über APIs auf Open-Data-Portalen? 4. Wann rechnet die Staatsregierung damit, dass alle aktuellen Fahrplandaten in Bayern über APIs auf Open-Data-Portalen zur Verfügung stehen? Die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) betreibt im Auftrag der Staatsregierung das Hintergrundsystem DE- FAS Bayern. DEFAS steht für „Durchgängiges elektronisches Fahrgastinformations- und Anschlusssicherungssys tem“. In diesem System werden sämtliche bei Verkehrsunternehmen , Verkehrsverbünden und Aufgabenträgern verfügbaren Daten zum öffentlichen Personenverkehr zusammengeführt. Neben Fahrplan- und Haltestellendaten gehören dazu auch Echtzeitdaten (Verspätungen, Prognosen) und Störfallinformationen . Die BEG stellt diese Daten im Rahmen der von den Eigentümern eingeräumten Rechte und Pflichten auch Dritten zum Zweck der Fahrgastinformation und Anschlusssicherung zur Verfügung. Seit der Inbetriebnahme von DEFAS Bayern im Jahr 2011 gibt es hierfür zwei Möglichkeiten: 1) Bereitstellung von Rohdaten: Dies erfordert bei den Abnehmern einen eigenen Router zur Berechnung der angefragten Verbindungen, ein leistungsfähiges Hintergrundsystem zur Datenhaltung bzw. Datenverarbeitung sowie ausreichend Personal zur Betriebsführung. Voraussetzung für den Erhalt von Rohdaten ist der Abschluss eines Datenüberlassungs- bzw. Datennutzungsvertrags. 2) Bereitstellung einer Programmierschnittstelle (API) für die Anbindung eines Portals: Ein eigener Router ist nicht erforderlich. Über das angeschlossene Portal werden Verbindungsanfragen an DEFAS Bayern übermittelt und von dort die berechneten Ergebnisse an das anfragende Portal zurück übergeben. Der technische und personelle Aufwand aufseiten der Abnehmer wird dadurch erheblich Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.10.2018 Drucksache 17/23223 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23223 minimiert. Voraussetzung ist der Abschluss eines Portalvertrags . Dieses bewährte Verfahren wird aufgrund des sich ändernden Umfelds aktuell überarbeitet und um weitere Maßnahmen ergänzt: Bund und Länder haben sich bereits 2014 darauf verständigt, die Interoperabilität bei Informationssystemen und elektronischen Diensten im öffentlichen Verkehr zu verbessern. Hierfür wurde die sogenannte DELFI-Strategie 2020 erarbeitet. Die Verkehrsministerkonferenz hat am 01./02.10.2014 per Beschluss die Unterstützung dieser Strategie zugesagt. Im Wesentlichen gehören dazu die Weiterentwicklung von DELFI (Durchgängige elektronische Fahrgastinformation) zu einer auch für Dritte zugänglichen leistungsfähigen nationalen Plattform, die Umsetzung der Anforderungen im Rahmen der IVS-Direktive 2010/40/EU (IVS = Intelligente Verkehrssysteme) sowie die Ertüchtigung der regionalen Systeme mit dem Ziel der Verwendung national flächendeckender und einheitlicher Datenbestände. Derzeit wird ein bundesweiter Datenpool für Sollfahrpläne und Haltestellen aufgebaut. Sowohl die Länder als auch Dritte sollen künftig Rohdaten aus diesem Datenpool beziehen können. Mit der bundesweiten Fertigstellung ist 2019 zu rechnen. Entsprechende Nutzungsvereinbarungen müssen hierfür noch erarbeitet werden. Denn „Open Data“ heißt nicht, dass jeder alles mit den Daten machen darf. Die Bereitstellung einer Programmierschnittstelle (API) für die Anbindung eines Portals („Open Service“) bleibt davon unberührt . Mit dem Inkrafttreten der delegierten Verordnung 2017/1926 („Bereitstellung EU-weiter multimodaler Reiseinformationsdienste “) zur IVS-Direktive 2010/40/EU im November 2017 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, die vorhandenen Daten des Linienverkehrs , des Abrufverkehrs und des Individualverkehrs über „Nationale Zugangspunkte“ und unter Anwendung gemeinsamer Standards schrittweise bis 2023 zugänglich zu machen. Die Mitgliedstaaten sind allerdings nicht dazu verpflichtet, die Voraussetzungen (z. B. Erfassungssysteme) für fehlende Daten zu schaffen. Ferner sind lediglich statische Daten obligatorisch, dynamische Daten optional bereitzustellen . Grundlage für die Bereitstellung der Daten des öffentlichen Personenverkehrs gemäß der Verordnung sind die oben beschriebenen Maßnahmen im Rahmen von DEL- FI. 5. Welche Verkehrsunternehmen stellen in Bayern ihre Linienbelastungen ins Netz? 6. Welche Verkehrsverbünde stellen in Bayern ihre Linienbelastungen ins Netz? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Informationen vor.