Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.06.2018 PET Recycling Betrieb STF Unternehmens Group in Aicha vorm Wald Der Bericht der Staatsregierung zur Petition von G. W. über Auflagen für den PET Recycling Betrieb STF Unternehmens Group in Aicha vorm Wald war meiner Meinung nach nicht ausreichend. Aus diesem Grund frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Forderungen gibt es bezüglich der Abwasserbehandlung von Seiten der Gemeinde gegenüber dem Betreiber der Recyclinganlage? 2. a) Gibt es eine Abmachung bezüglich der Abwasserbehandlung zwischen Gemeinde und Betreiber der Recyclinganlage? b) Was besagt diese Abmachung? 3. a) Gab es eine Kanalbefahrung der Schmutzwasserkanäle ? b) Was hat diese Befahrung bezüglich der Einleiterstellen des Recyclingbetriebs ergeben? 4. a) Wurden inzwischen Mess- bzw. Kontrollschächte installiert ? b) Wenn nein, warum nicht? c) Welche Fristen gibt es seitens der Gemeinde, diese Schächte zu installieren? 5. a) Wie wird das Schmutzwasser des Betriebs derzeit behandelt ? b) Wird dieses Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet? c) Gibt es im Betrieb eine Wasseraufbereitungsanlage? 6. a) Ist diese Anlage derzeit in Betrieb? b) Wurde für diese Anlage eine Genehmigung eingeholt? c) Was geschieht mit den Reststoffen, die durch die Abwasseraufbereitungsanlage herausgefiltert werden? 7. a) Gibt es für diese Reststoffe eine Genehmigungsverfahren ? b) Welche Anlagenteile sind derzeit vom Landratsamt gesperrt ? c) In welchen Hallen befinden sich diese Anlagenteile? 8. a) Welche Frist wurde dem Unternehmer vom Landratsamt gesetzt, in welcher verwertbare Unterlagen für eine baurechtliche Genehmigung vorgelegt werden müssen? b) Was passiert, wenn diese Frist abgelaufen ist? Antwort für Umwelt und Verbraucherschutz vom 05.07.2018 Die Antwort auf Fragen 1 bis 4 c erfolgt auf Grundlage einer Auskunft der Gemeinde Aicha vorm Wald. 1. Welche Forderungen gibt es bezüglich der Abwasserbehandlung von Seiten der Gemeinde gegenüber dem Betreiber der Recyclinganlage? Dazu teilt die Gemeinde Folgendes mit: – Einbau und Betrieb von geeigneten Messeinrichtungen i. S. v. § 9 Abs. 3, § 12 Abs. 3 Entwässerungssatzung (EWS) bei den jeweiligen Einleitungsstellen in die öffentliche Kanalisation sowie die Vorlage dieser Messergebnisse (§ 17 Abs. 2 Satz 3 EWS), bis 30.06.2019 – Vorlage der Unterlagen nach § 10 Abs. 1 Buchstabe b EWS bis zum 31.12.2018 (insbesondere Verlauf der Abwasserleitungen der Grundstücksentwässerungsanlage bis zur öffentlichen Leitung); – Angaben nach § 10 Abs. 1 Buchstabe d EWS bis zum 31.07.2018 über: • Zahl der Beschäftigten • Menge und Beschaffenheit des Verarbeitungsmaterials • die abwassererzeugenden Betriebsvorgänge • Höchstzufluss und Beschaffenheit des zum Einleiten bestimmten Abwassers • Die Zeiten, in denen eingeleitet wird • Angaben über Vorbehandlung des Abwassers (Kühlung , Reinigung, Neutralisation, Dekontaminierung) mit Bemessungsnachweisen 2. a) Gibt es eine Abmachung bezüglich der Abwasserbehandlung zwischen Gemeinde und Betreiber der Recyclinganlage? Nein. b) Was besagt diese Abmachung? Entfällt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.07.2018 Drucksache 17/23224 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23224 3. a) Gab es eine Kanalbefahrung der Schmutzwasserkanäle ? Die Kanal-Untersuchung der öffentlichen Mischwasserleitung mittels Kamera erfolgte im August 2017. Für die Abwasserleitungen der Grundstücksentwässerungsanlage bis zur Einleitung in den öffentlichen Kanal findet eine weitere Begutachtung einer Fachfirma statt, ob diese eine Befahrung durchführen kann. Eine entsprechende TV-Untersuchung ist anschließend für die nächsten Wochen geplant. Kostenträger und Auftraggeber für die Kamerabefahrung der Grundstücksanschlüsse ist die Fa. STF. b) Was hat diese Befahrung bezüglich der Einleiterstellen des Recyclingbetriebs ergeben? Die Einleitungsstellen sind nun bekannt. 4. a) Wurden inzwischen Mess- bzw. Kontrollschächte installiert? Die Installation der Messeinrichtung ist durch die Fa. STF an eine Fachfirma in Auftrag gegeben worden. b) Wenn nein, warum nicht? Es kam zu verzögerten Lieferzeiten der Messeinrichtung. Die Installation wird voraussichtlich Ende 2018 erfolgen. c) Welche Fristen gibt es seitens der Gemeinde, diese Schächte zu installieren? Frist bis 30.06.2019. 5. a) Wie wird das Schmutzwasser des Betriebs derzeit behandelt? Im Rahmen der genehmigten und betriebenen Recyclinglinien für PET-Material wird das verwendete Waschwasser von der Betreiberin soweit möglich aufbereitet. b) Wird dieses Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet? Nach Kenntnis des Landratsamts Passau wird betriebliches Abwasser, welches nicht mehr aufbereitet werden kann, an zwei Übergabestellen in die öffentliche Kanalisation abgegeben . Da aufgrund der behördlichen Stilllegungen derzeit überwiegend bereits vorgewaschene PET-Flakes verwendet werden und mehrere Recyclinglinien vollständig stillgelegt und seitens der Betreiberin auch bereits demontiert wurden, ist dieser Kenntnis nach die Einleitung von betrieblichem Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen deutlich zurückgegangen. c) Gibt es im Betrieb eine Wasseraufbereitungsanlage ? Wie unter 5 a bereits dargelegt, findet eine Wasseraufbereitung bereits im Rahmen der genehmigten Recyclinglinien statt. Zusätzlich wurde dieses Jahr im Bereich des Hallenkomplexes 9 eine auf Ultra- und Mikrofiltration basierende Wasseraufbereitung installiert. Nach Aussage der Betreiberin ist dadurch eine 100-prozentige Kreislaufführung des Waschwassers möglich. Selbst wenn nicht mehr aufbereitetes Abwasser in die gemeindliche Kanalisation abgegeben werden müsste, so übertrifft das vorgereinigte Waschwasser in seiner Qualität nach vorläufiger Einschätzung des Wasserwirtschaftsamts Deggendorf die Zusammensetzung häuslichen Abwassers. 6. a) Ist diese Anlage derzeit in Betrieb? Bei den letzten Ortseinsichten war die Anlage zu Nr. 5 c in Betrieb. b) Wurde für diese Anlage eine Genehmigung eingeholt ? Der Betrieb der unter 5 c dargestellten Anlage bedarf lediglich einer Anzeige gemäß § 15 BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG). c) Was geschieht mit den Reststoffen, die durch die Abwasseraufbereitungsanlage herausgefiltert werden? Für die ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Abfälle ist die STF Recycling GmbH als Abfallerzeugerin und Betreiberin einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage verantwortlich. Konkrete Auflagen hierzu sind im Genehmigungsbescheid des Landratsamts Passau von 2004 enthalten. 7. a) Gibt es für diese Reststoffe eine Genehmigungsverfahren ? Ein eigenes Genehmigungsverfahren für den Umgang und die Entsorgung für Abfälle ist nach der geltenden Rechtslage nicht vorgesehen. Entsprechende Auflagen sind jedoch in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung aufgeführt (siehe Frage 6 c). b) Welche Anlagenteile sind derzeit vom Landratsamt gesperrt? Folgende Anlagenteile sind gesperrt: – Blockheizkraftwerk (BHKW) und Wasseraufbereitung im Obergeschoß (OG) Halle 3A – PET-Recyclinganlage „Technikum“ in Halle 4A – Zwei Kunststoffmühlen in südwestlicher Ecke Halle 4B – Auswurf Abfallvorsortierung in Halle 4D – PET-Recyclinganlage PET VI in Halle 5D – Sortieranlage für PET VI, Sortieranlage „Binder“, Beschickung PET V, Aluminiumpresse, Beschickung der Silos, Kunststoffmühle für PET VI und Ballistikseparator in Halle 6 – PET-Recyclinganlage PET II in Halle 9A – PET-Vorsortierung in Halle 9C c) In welchen Hallen befinden sich diese Anlagenteile ? – Halle 4C – Zwischendach Hallen 5/6 – Westlicher Anbau Halle 5D – Halle 6A – Westlicher und östlicher Anbau an Halle 6 – Zwischendach Halle 6/7 – Halle 7 – 3er- und 4er-Silogruppe – Westlicher Anbau Halle 9A – Aufstockung Halle 9C – Halle 14 Drucksache 17/23224 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 8. a) Welche Frist wurde dem Unternehmer vom Landratsamt gesetzt, in welcher verwertbare Unterlagen für eine baurechtliche Genehmigung vorgelegt werden müssen? Neue Antragsunterlagen mit Datum vom 03.05.2018 wurden dem Landratsamt Passau am 06.06.2018 und parallel bei der Gemeinde Aicha vorm Wald eingereicht. Der Rechtsanwalt der Bauherrin wurde für beide Betriebsteile (STF-Recycling GmbH mit den Hallen 1C–4E und die STF-Maschinen - und Anlagenbau GmbH mit den Hallen 8–16) zuletzt am 22.06.2018 aufgefordert, die erforderlichen Gutachten zu Lärm, Geruch und Lüftung, die auf die neuen Antragunterlagen abgestimmt sind, bis zum 06.07.2018 vorzulegen. b) Was passiert, wenn diese Frist abgelaufen ist? Der Rechtsanwalt der Bauherrin hat dem Landratsamt Passau gegenüber am 28.06.2018 telefonisch mitgeteilt, dass noch in KW 26 eine verbindliche Aussage erfolgen werde, wann die einzelnen Gutachten dem Landratsamt vorliegen. Nach Ablauf der Frist wird das Landratsamt entscheiden, wie weiter vorzugehen ist. Für den Fall des ergebnislosen Ablaufs der Frist für die bestandskräftige Nutzungsuntersagung der baurechtlichen Betriebsteile werden weitergehende rechtliche Schritte geprüft.