Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hubert Aiwanger FREIE WÄHLER vom 11.06.2018 Hochwasserschutz – Hochwasserrisikomanagement an der frei fließenden Donau von Straubing bis Passau Nach der Hochwasserkatastrophe 2013 und den damit verbundenen extremen schadensträchtigen Folgen hat die Staatsregierung zum verstärkten Handeln im Hochwasserrisikomanagement aufgerufen. Insbesondere war ein Hochwasserrisikomanagement-Plan (HWRM-Plan) für die Donau zu erstellen. Ein Kernelement dazu waren die Vorbereitungs -/Vorplanungshandlungen des Katastrophenschutzes zur Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen Hochwasser . Mit Schreiben des damaligen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 24.06.2014 wurden daher alle Katastrophenschutzbehörden angewiesen, bei den Gemeinden auf örtliche Alarm- und Einsatzpläne „Hochwasser“ hinzuwirken, da die Gemeinden von Hochwassermeldestufe 1 bis 4 die Zuständigkeit haben und ab Meldestufe 5 der Katastropheneinsatz durch das zuständige Landratsamt angeordnet wird. Darum sollten die zuständigen Katastrophenschutzbehörden (Landratsämter) einen eigenen Einsatzsonderplan „Hochwasser“, aufbauend auf den gemeindlichen Hochwasseralarmplänen, erarbeiten und umsetzen. Diese überregionalen Alarm- und Einsatzpläne sollten dann wiederum zu einem „Hochwasserschutzplan Donau“ zusammengeführt werden. Im Hochwasserschutzprogramm des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz findet sich dies in der „Handlungsanleitung zur Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagement-Plänen in Bayern“ (Ausgabe 2014) und im „Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020plus“ (Ausgabe 2014). Bisher ist weder von einem Zusammenwirken der zuständigen Behörden und Akteure noch von vorhandenen Alarm- und Einsatzplänen etwas bekannt geworden. Regionale Auskünfte wurden nicht erteilt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie ist der Sachstand in der Aufgabenwahrung bzw. bei den Handlungsmaßnahmen durch die zuständigen Ministerien, Bezirksregierungen, Landratsämter und Gemeinden zum Hochwasserrisikomanagement an der Donau zwischen Straubing und Passau, insbesondere im Hinblick auf die zu erstellenden Alarm- und Einsatzpläne? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern und für Integration vom 09.07.2018 1. Wie ist der Sachstand in der Aufgabenwahrung bzw. bei den Handlungsmaßnahmen durch die zuständigen Ministerien, Bezirksregierungen, Landratsämter und Gemeinden zum Hochwasserrisikomanagement an der Donau zwischen Straubing und Passau, insbesondere im Hinblick auf die zu erstellenden Alarm- und Einsatzpläne? Im Rahmen der Aufstellung des Hochwasserrisikomanagement -Plans Donau (Managementzeitraum 2016–2021, 1. Zyklus) wurden von den beteiligten Kommunen und Landratsämtern zahlreiche Maßnahmen u. a. auch im Handlungsziel 3 „Fachgerechte und zielgerichtete Vorbereitung auf Hochwasserereignisse“ gemeldet. Dieses Handlungsziel umfasst u. a. neben Übungen für Einsatzkräfte auch die Erstellung von Katastrophenschutz-Sonderplänen Hochwasser durch die Landratsämter und die Erstellung bzw. Fortschreibung einer Krisenmanagementplanung einschließlich der Aufstellung bzw. Fortschreibung von Hochwasser -, Alarm- und Einsatzplänen durch die Kommunen. Die Vorplanung von zu erwartenden Einsatzmaßnahmen ist ein Kernelement des Katastrophenschutzes und der örtlichen Gefahrenabwehr. Die im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie der EU erstellten Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten bieten hierzu für Hochwasserlagen eine sehr gute Informationsgrundlage . Mit der Aufstellung von speziellen Alarm- und Einsatzplänen, insbesondere von sog. Örtlichen Alarm- und Einsatzplänen Hochwasser, können den zu erwartenden Gefährdungen entsprechende, vorgeplante Maßnahmen nach Auslösung des Planes unverzüglich und selbstständig von den damit betrauten Stellen ausgeführt werden. Das damalige Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat deshalb mit Schreiben vom 24.06.2014 für die Gemeinden eine Arbeitshilfe zur grundsätzlich freiwilligen Erstellung von Örtlichen Alarm- und Einsatzplänen Hochwasser herausgegeben, die Landratsämter um Unterstützung der Gemeinden bei der Aufstellung gebeten und die Thematik in zahlreichen Informationsveranstaltungen erörtert . Seitdem werden die Planungen zudem regelmäßig in Lehrgängen, Tagungen oder speziellen Workshops behandelt , da die Örtlichen Alarm- und Einsatzpläne Hochwasser die Grundlage für die erste, zügige und effektive Gefahrenabwehr „vor Ort“ bilden und deshalb von besonderer Bedeutung sind. Derzeit läuft die Umsetzungsphase des Hochwasserrisikomanagement -Plans. Eine Überprüfung der Maßnahmenumsetzung wird im Rahmen der Aktualisierung des Plans für den 2. Zyklus stattfinden. Gemäß der bayerischen Handlungsanleitung zur Erarbeitung der Hochwasserrisiko- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.10.2018 Drucksache 17/23257 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23257 management-Pläne hat im Jahr 2017 eine freiwillige Zwischenevaluation bei den Kommunen und Landratsämtern stattgefunden. Bezüglich der Kommunen und Landratsämter im von der Anfrage umfassten Bereich (Landkreise Straubing, Deggendorf und Passau) zeigt die Zwischenevaluation in Verbindung mit einer aktuell durchgeführten Umfrage bei den Kreisverwaltungsbehörden folgendes Ergebnis: 1. Kreisverwaltungsbehörden Die kreisfreien Städte Passau und Straubing verfügen seit Jahren über einen Alarm- und Einsatzplan Hochwasser. Diese wurden nach den Erfahrungen aus dem Hochwasser 2013 fortgeschrieben. Das Landratsamt Straubing-Bogen verfügt über Alarmund Einsatzpläne, die nach dem Hochwasserereignis 2013 aktualisiert und angepasst wurden. Das Landratsamt Deggendorf hat die Alarmierung und Einsatzabwicklung bei Hochwasserereignissen in seinen allgemeinen Katastrophenschutzplan eingebunden und schreibt diese Planungen laufend fort. Für das Landratsamt Passau war bereits ein entsprechender Alarmplan vorhanden. In diese Unterlagen wurden die Erfahrungen aus dem Jahr 2013 in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt eingearbeitet und bei der Integrierten Leitstelle Passau hinterlegt. 2. Kommunen 2.1 Landkreis Straubing-Bogen Alle sieben Donauanrainergemeinden des Landkreises Straubing-Bogen haben Alarm- und Einsatzpläne, die insbesondere nach dem Hochwasser 2013 aktualisiert wurden. Dazu fanden seit 2013 zahlreiche Veranstaltungen (Vor-Ort-Besichtigung, Nach- und Planbesprechungen), insbesondere nach Umsetzungen von Hochwasserschutzmaßnahmen , statt, zuletzt am 21.06.2018 mit über 40 Teilnehmern der betroffenen Feuerwehren, Feuerwehrführungskräften und anderen Organisationen sowie dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf. Weitere Maßnahmen wurden umgesetzt bzw. sind in der Umsetzungsphase. So wurden mobile Durchsage- und Sirenenanlagen angeschafft und werden vorhandene Sirenen in den gefährdeten Poldergebieten umgerüstet (Umsetzungsphase bis voraussichtlich III/2018). Zusätzlich wurden drei Sandsackfüllanlagen (Bogen , Niederwinkling, Leiblfing) und Flachwasserschubboote angeschafft. Am Montag, dem 25.06.2018, fand eine Bürgermeisterdienstbesprechung statt, bei der ein Tagesordnungspunkt die Evaluation der Zwischenergebnisse des Hochwasserrisikomanagements durch das Wasserwirtschaftsamt war. 2.2 Landkreis Deggendorf Alarm- und Einsatzpläne lagen bereits in folgenden Gemeinden vor: Deggendorf, Hengersberg, Künzing, Metten, Niederalteich , Offenberg und Osterhofen. Außerdem erstellten alle betroffenen Gemeinden im Rahmen des Hochwassernachrichtendienstes eigene Alarmund Einsatzpläne, die im Wesentlichen den Vorgaben der geforderten Alarm- und Einsatzpläne nach dem Hochwasserrisikomanagement entsprechen. Dies sind neben den bereits oben genannten die Gemeinden Moos, Stephansposching und Winzer. 2.3 Landkreis Passau Im Landkreis Passau waren bei allen Gemeinden entlang der Donau (ebenso an Inn, Ilz, Rott und Vils) bereits entsprechende Alarm- und Einsatzpläne vorhanden. Diese wurden entsprechend den Erfahrungen aus dem Hochwasser 2013 überarbeitet und werden jährlich überprüft.