Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.04.2018 Zur staatlichen Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft Der in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst am 21.02.2018 gegebene Bericht der Staatsregierung zum Bayerischen Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft (BZKK) ließ viele Fragen offen. Nicht zuletzt wurde nicht beantwortet , ob und wie die Kultur- und Kreativwirtschaft von angekündigten Aktivitäten und aufgezählten bestehenden Fördermöglichkeiten profitiert bzw. künftig profitieren soll. Deshalb frage ich die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Unternehmen der Kreativ- und Kulturwirtschaft haben in den letzten fünf Jahren Finanzierungshilfen durch die LfA Förderbank Bayern erhalten (bitte auflisten nach Jahr, Art der Hilfe wie Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungskapital etc., Höhe der Hilfe, Teilbranche und Umsatz des begünstigten Unternehmens )? 1.2 Wie viele Unternehmen haben in den letzten fünf Jahren Beteiligungsfinanzierungen und/oder stille Beteiligungen (etwa aus dem Programm Kapital für Handwerk , Handel und Gewerbe – KHHG) durch die BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH erhalten (bitte auflisten nach Jahr, Höhe der Beteiligungsfinanzierung , Teilbranche und Umsatz des begünstigten Unternehmens)? 1.3 Wie viele Existenzgründer/-innen haben in diesem Zeitraum Förderung über wirtschaftliches Eigenkapital, z. B. aus dem Mikromezzaninfonds, erhalten (bitte auflisten nach Jahr, Höhe der Förderung/des Eigenkapitals , Teilbranche des geförderten Existenzgründers)? 2.1 Wie viele kultur- und kreativwirtschaftliche Unternehmen wurden in den letzten fünf Jahren im Rahmen des Programms „Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen /Handwerksbetriebe in Bayern“ gefördert (bitte auflisten nach Jahr, Höhe der Förderung, Teilbranche des Unternehmens)? 2.2 Wie viele Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft haben seit Start des Programms eine Förderung über den Digitalbonus erhalten (bitte auflisten nach der Höhe der Förderung und der Teilbranche des geförderten Unternehmens)? 2.3 Wurde inzwischen das in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sepp Dürr vom 21.09.2015 (Drs. 17/8855) für 2016 angekündigte Kompendium zu Geschäftsmodellen, Investitionschancen und Fremdkapitalversorgung veröffentlicht? 3.1 Wenn nein, wann wird es erscheinen und bei „bayernkreativ “ eingestellt? 3.2 Ist geplant, die inzwischen fünf Jahre alte Förderübersicht zur Kultur- und Kreativwirtschaft zu überarbeiten und aktualisieren? 3.3 Warum wurde sie bisher nur auf der Homepage des Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie (StMWi) eingestellt und nicht auch auf den Seiten von „bayernkreativ“? 4.1 Was haben die auf den Internetseiten von „bayernkreativ “ angekündigten Überlegungen zur „Überprüfung von Richtlinien zur Förder- und Kreditvergabe, Notwendigkeit einer stärkeren Gleichberechtigung der strukturschwachen Branche zu anderen Branchen und Vereinfachung formaler und organisatorischer Abläufe “ ergeben? 4.2 Ist geplant, wie von „bayernkreativ“ als wichtig erachtet , die „Rahmenbedingungen der Mikrostruktur der Branche anzupassen, damit sie für die Akteure nutzbar werden“? 4.3 Konnten alle Nachfragen nach Einzel-/Gruppenberatungen bzw. den sonstigen von „bayernkreativ“ angebotenen Formaten zeitnah erfüllt werden? 5.1 Mit welchen Landkreisen, die nicht durch die kommunalen Einrichtungen in München, Augsburg, Regensburg abgedeckt sind, werden von „bayernkreativ“ bisher keine Partnerschaften über Wirtschaftsförderungseinrichtungen , Kulturämter oder sonstige Einrichtungen unterhalten? 5.2 Wie viele dieser Landkreise gelten als strukturschwach und/oder zählen zum ländlichen Raum? 5.3 Wird das Zentrum bis zum Projektende mit allen noch fehlenden Landkreisen Partnerschaften einrichten? 6.1 Hält die Staatsregierung die finanzielle und personelle Ausstattung des Nürnberger Zentrums angesichts der komplexen und zeitintensiven Aufgaben für ausreichend ? 6.2 Ist zu Ende der Projektlaufzeit eine Evaluation der Arbeit geplant? 6.3 Plant die Staatsregierung, die Zielsetzung und die Arbeits - und Organisationsstruktur des Zentrums zu verändern , sollte – wie angekündigt – das Projekt über 2019 hinaus verlängert werden? 7.1 Sollen die Bezirksregierungen die Aufgaben regionaler Ansprechpartner, die laut der Vertreterin des StMWi im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst am 21.02.2018 zukünftig installiert werden sollen, übernehmen? 7.2 Sieht die Staatsregierung mögliche Synergieeffekte zu dort bereits bestehenden Stellen regionaler Kulturförderung ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.07.2018 Drucksache 17/23269 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23269 7.3 Ist vorgesehen, an „bayernkreativ“ neben dem StMWi auch das für die Kulturschaffenden zuständige Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zu beteiligen? 8.1 Plant die Staatsregierung, „bayernkreativ“ finanziell und personell besser auszustatten? 8.2 Ist geplant, dem Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft einen eigenen Etat einzuräumen, über den es etwa lokale Projekte oder gezielt einzelne Unternehmen unterstützen kann? 8.3 Wie beurteilt die Staatsregierung den Vorschlag, leerstehende oder nur wenig genutzte Räume in staatlichen Liegenschaften wie z. B. der Schlösser- und Seenverwaltung Personen oder Unternehmen der Kultur - und Kreativwirtschaft als Ateliers oder Werkstätten zur Verfügung zu stellen? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie vom 12.07.2018 1.1 Wie viele Unternehmen der Kreativ- und Kulturwirtschaft haben in den letzten fünf Jahren Finanzierungshilfen durch die LfA Förderbank Bayern erhalten (bitte auflisten nach Jahr, Art der Hilfe wie Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungskapital etc., Höhe der Hilfe, Teilbranche und Umsatz des begünstigten Unternehmens)? Die Antwort zur Frage 1.1 sind den Tabellen 1, 2, 3 und 4 zu entnehmen. Anmerkung: Da Unternehmensumsätze nicht in allen Fällen erfasst werden, sind der LfA durchgehende Angaben „zum Umsatz des begünstigten Unternehmens“ nicht möglich. Hinweis: Die Tabellen 1, 2, 3 und 4 sind vertraulich und nicht zur Drucklegung geeignet, da sie Informationen enthalten , die Rückschlüsse über einzelbetriebliche Unternehmens - und Förderdaten ermöglichen. Diese dürfen nur vertraulich im Zuge der Auskunftsrechte für Abgeordnete im Rahmen der Budgethoheit des Landtags zur persönlichen Auswertung und nicht zum externen und/oder medienwirksamen Gebrauch verwendet werden. 1.2 Wie viele Unternehmen haben in den letzten fünf Jahren Beteiligungsfinanzierungen und/oder stille Beteiligungen (etwa aus dem Programm Kapital für Handwerk, Handel und Gewerbe – KHHG) durch die BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH erhalten (bitte auflisten nach Jahr, Höhe der Beteiligungsfinanzierung, Teilbranche und Umsatz des begünstigten Unternehmens)? Die Antwort zur Frage 1.2 sind den Tabellen 5 und 6 zu entnehmen . Anmerkungen: – Im Bereich Kreativwirtschaft sind die Grenzen zu anderen Branchen fließend. Es wurde daher eine manuelle Selektion vorgenommen. – Im Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft sind vielfach Freiberufler tätig. Eine Beteiligung bei Freiberuflern ist der BayBG nicht möglich . Hinweis: Die Tabellen 5 und 6 sind vertraulich und nicht zur Drucklegung geeignet, da sie Informationen enthalten, die Rückschlüsse über einzelbetriebliche Unternehmensund Förderdaten ermöglichen. Diese dürfen nur vertraulich im Zuge der Auskunftsrechte für Abgeordnete im Rahmen der Budgethoheit des Landtags zur persönlichen Auswertung und nicht zum externen und/oder medienwirksamen Gebrauch verwendet werden. 1.3 Wie viele Existenzgründer/-innen haben in diesem Zeitraum Förderung über wirtschaftliches Eigenkapital , z. B. aus dem Mikromezzaninfonds, erhalten (bitte auflisten nach Jahr, Höhe der Förderung/ des Eigenkapitals, Teilbranche des geförderten Existenzgründers)? In diesem Zeitraum gab es aus dem Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft keine Anträge. Begründung: Zielgruppe des Fonds ist in die gewerbliche Wirtschaft. Im Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft sind jedoch vielfach Freiberufler tätig. 2.1 Wie viele kultur- und kreativwirtschaftliche Unternehmen wurden in den letzten fünf Jahren im Rahmen des Programms „Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe in Bayern “ gefördert (bitte auflisten nach Jahr, Höhe der Förderung, Teilbranche des Unternehmens)? Der Innovationsgutschein Bayern ist ein technologieorientiertes Förderprogramm für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe . Es gibt in diesem Programm zum heutigen Zeitpunkt keine Antragserfassung, welche die Teilbranchen der antragstellenden Unternehmen abbildet. Eine genaue Angabe zur Anzahl der Innovationsgutscheine aus diesem Umfeld ist deshalb nicht möglich. Von den Anträgen der letzten fünf Jahren können insgesamt nur einige wenige Anträge dem Musikinstrumentenbau , dem Möbeldesign und der Architektur zugeordnet werden. Diese Projekte haben aber immer den Fokus auf eine technologische Herausforderung und nicht auf die kreative Gestaltung. Hintergrund dafür ist, dass der Innovationsgutschein Bayern ausschließlich für Forschungs und Entwicklungsvorhaben und nicht für die Förderung kreativer Dienstleistungen und kultureller Projekte vorgesehen ist. Aus diesem Grund werden von Unternehmen, die ggf. der Kultur- und Kreativwirtschaft zuzuordnen sind, beispielsweise Architekten oder Ingenieurbüros mit der Umsetzung einzelner Teile der Innovationsvorhaben beauftragt. 2.2 Wie viele Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft haben seit Start des Programms eine Förderung über den Digitalbonus erhalten (bitte auflisten nach der Höhe der Förderung und der Teilbranche des geförderten Unternehmens)? Seit Programmstart im Oktober 2016 haben 22 Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft einen Digitalbo- Drucksache 17/23269 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 nusantrag eingereicht. 7 Anträge wurden zurückgezogen, abgelehnt oder waren obsolet. Die 15 weiteren Antragsteller investieren insgesamt 400.000 Euro in die Digitalisierung ihrer Produkte, Prozesse und Dienstleistungen oder Verbesserung der IT-Sicherheit und haben dafür Zuschüsse in Höhe von mehr als 180.000 Euro beantragt. 8 Zuwendungsbescheide sind bereits erstellt, die übrigen sind in Bearbeitung . Der Tabelle 7 ist die jeweilige Höhe der Förderung zu entnehmen . Die Teilbranchen der Kultur- und Kreativwirtschaft können beim Digitalbonus nicht separat ausgewiesen werden , da das Monitoring auf dem Antrag basiert, der den Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft nicht weiter aufschlüsselt. Hinweis: Die Tabelle 7 ist vertraulich und nicht zur Drucklegung geeignet, da sie Informationen enthält, die Rückschlüsse über einzelbetriebliche Unternehmens- und Förderdaten ermöglichen. Diese dürfen nur vertraulich im Zuge der Auskunftsrechte für Abgeordnete im Rahmen der Budgethoheit des Landtags zur persönlichen Auswertung und nicht zum externen und/oder medienwirksamen Gebrauch verwendet werden. 2.3 Wurde inzwischen das in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sepp Dürr vom 21.09.2015 (Drs. 17/8855) für 2016 angekündigte Kompendium zu Geschäftsmodellen, Investitionschancen und Fremdkapitalversorgung veröffentlicht ? Die mit einem sogenannten Kompendium verfolgten Ziele werden weiterverfolgt. Im Rahmen der konkreten Arbeiten hat sich herausgestellt, dass die Ziele durch Intensivierung, niederschwelliger Beratung und branchenübergreifender Vernetzung wirkungsvoller erreicht werden können. Im Rahmen dessen ergaben sich Hilfestellungen bzgl. Finanzierungsfragen und in erheblichem Ausmaß auch bei Best- Practice-Beispielen. 3.1 Wenn nein, wann wird es erscheinen und bei „bayernkreativ“ eingestellt? Siehe Frage 2.3 3.2 Ist geplant, die inzwischen fünf Jahre alte Förderübersicht zur Kultur- und Kreativwirtschaft zu überarbeiten und aktualisieren? Die Bearbeitung der Förderübersicht aus dem Anhang II „Synopse der Förderinstrumente und Maßnahmen“ des Kultur- und Kreativwirtschaftsberichts Bayern aus dem Jahr 2012 (https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/ stmwi/Themen/Mittelstand_und_Handwerk/Dokumente_ und_Cover/Kultur-und-Kreativwirtschaft_2013-Anhang-II. pdf) war bisher nicht explizit Bestandteil des Leistungskataloges des BZKK. Hinweise auf aktuelle Fördermöglichkeiten finden sich auf der Website des BZKK und im bayernkreativKOMPASS. 3.3 Warum wurde sie bisher nur auf der Homepage des Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie (StMWi) eingestellt und nicht auch auf den Seiten von „bayernkreativ“? Das BZKK hat 2016 einen „Kompass zu teilmarktspezifischen Angeboten, Verbänden und Netzwerken und Initiativen “ erstellt und veröffentlicht. Diese Publikation stellt eine aktuelle Orientierungshilfe für die Gesamtbranche dar (https://bayern-kreativ.de/wp-content/uploads/2016/08/bk_ online-kompass_170814_final.pdf). Die Relevanz der veralteten Förderübersicht aus dem Jahr 2012 ist für die Kultur- und Kreativschaffenden nicht mehr ausreichend gegeben und führt zu potenzieller Fehlorientierung , daher wurde diese nicht auf der BZKK-Website dargestellt. 4.1 Was haben die auf den Internetseiten von „bayernkreativ “ angekündigten Überlegungen zur „Überprüfung von Richtlinien zur Förder- und Kreditvergabe , Notwendigkeit einer stärkeren Gleichberechtigung der strukturschwachen Branche zu anderen Branchen und Vereinfachung formaler und organisatorischer Abläufe“ ergeben? Die Förderprogramme des StMWi sind branchenoffen und deshalb auch den Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft zugänglich. Die Förderprogramme stellen in ihrer Vielfalt auch ein Angebot für Kleinstunternehmen dar. Einer Modifikation bedarf es deshalb nicht. 4.2 Ist geplant, wie von „bayernkreativ“ als wichtig erachtet, die „Rahmenbedingungen der Mikrostruktur der Branche anzupassen, damit sie für die Akteure nutzbar werden“? Nein, siehe Frage 4.1 4.3 Konnten alle Nachfragen nach Einzel-/Gruppenberatungen bzw. den sonstigen von „bayernkreativ “ angebotenen Formaten zeitnah erfüllt werden? Ja, alle Nachfragen nach Einzelberatungen, die in die örtliche Zuständigkeit des BZKK fallen, konnten zeitnah erfüllt werden. Die neugeschaffenen Gruppenberatungen mit Themenbezug wurden stärker nachgefragt als die Einzelberatungen . 5.1 Mit welchen Landkreisen, die nicht durch die kommunalen Einrichtungen in München, Augsburg, Regensburg abgedeckt sind, werden von „bayernkreativ “ bisher keine Partnerschaften über Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Kulturämter oder sonstige Einrichtungen unterhalten? Das BZKK hat bisher mit folgenden kommunalen Körperschaften zusammengearbeitet: Amberg, Landkreis (LK) Ansbach, Ansbach, LK Aschaffenburg , Aschaffenburg, LK Bamberg, Bamberg, LK Bayreuth, Bayreuth, LK Berchtesgadener Land, LK Coburg, Coburg, LK Dingolfing-Landau, LK Donau-Ries, LK Eichstätt, Erlangen , LK Erlangen-Höchstadt, Fürth, LK Fürth, LK Garmisch- Partenkirchen, LK Haßberge, LK Hof, Hof, Ingolstadt, Kaufbeuren , LK Lindau, Kempten, LK Landsberg am Lech, Landshut, LK Main-Spessart, LK Miesbach, LK Miltenberg , Neustadt an der Waldnaab, LK Neu-Ulm, Neu-Ulm, Nürnberg, LK Nürnberger Land, LK Oberallgäu, Passau, LK Rosenheim, Rosenheim, Schwabach, Schweinfurt, LK Traunstein, Weiden i. d. Opf., LK Wunsiedel, LK Würzburg, Würzburg. Art und Umfang der Zusammenarbeit variieren bei jedem Einzelfall. In einigen Orten haben gemeinsame Veranstaltungen oder Sondersprechtage stattgefunden. Mindestens Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23269 war das BZKK mit dortigen Verantwortlichen im Gespräch und war als fachlicher Ansprechpartner und Berater tätig. An folgenden Orten finden regelmäßig Orientierungsberatungen für Kreativschaffende statt: Amberg, Ansbach, Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Donauwörth, Hof, Ingolstadt, Kempten, Neu-Ulm. Nürnberg, Passau, Rosenheim, Schweinfurth, Würzburg, Zirndorf. 5.2 Wie viele dieser Landkreise gelten als strukturschwach und/oder zählen zum ländlichen Raum? Die Antwort zur Frage 5.2 ist der Tabelle 8 zu entnehmen. 5.3 Wird das Zentrum bis zum Projektende mit allen noch fehlenden Landkreisen Partnerschaften einrichten ? Eine Partnerschaft mit allen Landkreisen ist bei der derzeitigen Konzeption und Aufstellung des BZKK nicht möglich. Der Wunsch, den geografischen Tätigkeitsbereich auszuweiten und dabei insbesondere die ländlichen Räume einzubeziehen , wird weiterhin verfolgt. 6.1 Hält die Staatsregierung die finanzielle und personelle Ausstattung des Nürnberger Zentrums angesichts der komplexen und zeitintensiven Aufgaben für ausreichend? Die finanzielle und personelle Ausstattung des BZKK wird als ausreichend erachtet. 6.2 Ist zu Ende der Projektlaufzeit eine Evaluation der Arbeit geplant? Während der gesamten Projektlaufzeit betreute und betreut das StMWi das BZKK engmaschig. Es bestanden und bestehen enge Kontakte zu den Kooperationspartnern. Dadurch ist die Reaktionszeit auf einen Änderungsbedarf hinsichtlich der Programmatik kurz. Ein Nachjustieren ist jederzeit möglich. 6.3 Plant die Staatsregierung, die Zielsetzung und die Arbeits- und Organisationsstruktur des Zentrums zu verändern, sollte – wie angekündigt – das Projekt über 2019 hinaus verlängert werden? Es ist vorgesehen, das Projekt über das Jahr 2019 hinaus zu verlängern. Die Zielsetzung und die Arbeits- und Organisationsstruktur soll nicht grundlegend verändert werden. 7.1 Sollen die Bezirksregierungen die Aufgaben regionaler Ansprechpartner, die laut der Vertreterin des StMWi im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst am 21.02.2018 zukünftig installiert werden sollen, übernehmen? Die zu schaffenden lokalen und/oder regionalen Anlaufstellen müssen den inhaltlichen Ansprüchen gerecht werden, die den Besonderheiten der heterogenen Teilmärkte der Kultur - und Kreativwirtschaft innewohnen. Die Betreuung von Kultur- und Kreativunternehmen erfordert fachliche Kenntnisse aus verschiedenen Bereichen. Die zu installierenden Ansprechpartner müssen daher praktische Kenntnisse aus dem Kulturbereich und auch aus der Wirtschaftsförderung aufweisen können. Außerdem sollen die Anlaufstellen sowohl die lokalen Besonderheiten und Bedingungen der Region im Allgemeinen kennen, als auch die örtliche Kulturund Kreativwirtschaft im Besonderen einschätzen können. Unter diesen Voraussetzungen ist eine Installation regionaler Anlaufstellen sowohl bei überregionalen Wirtschaftsfördereinrichtungen , Innovations- und Gründerzentren wie auch bei den Bezirksregierungen denkbar. Entscheidend ist, dass die oben genannten fachlichen Voraussetzungen der Institution vorhanden sind und sich mit der Anlaufstelle ergänzen. Wichtig ist zudem eine enge Zusammenarbeit mit dem BZKK, das als fachliche Begleitstruktur und Koordinierungsstelle fungieren soll. 7.2 Sieht die Staatsregierung mögliche Synergieeffekte zu dort bereits bestehenden Stellen regionaler Kulturförderung? Wie bereits ausgeführt müssen für die Kultur- und Kreativwirtschaftsförderung sowohl inhaltliche Kenntnisse aus dem Kulturbereich als auch der Wirtschaftsförderung vorhanden sein. Die regionalen Kulturförderungen beschränken sich insbesondere auf die Förderungen von Kunst und Kultur. Kultur- und Kreativunternehmen, Künstler und Kulturschaffende werden in ihrer unternehmerischen und wirtschaftlichen Tätigkeit bei der Förderung nicht adressiert. Die infrastrukturgebenden und wirtschaftsfördernden Maßnahmen wie Beratung, Vernetzung und Vermittlung sind i. d. R. bei regionalen Kulturförderungen nicht vorgesehen. Potenzielle Synergieeffekte zur regionalen Kulturförderung der Bezirke sind durch zahlreiche Schnittmengen in den Adressatenkreisen dennoch vorhanden. 7.3 Ist vorgesehen, an „bayernkreativ“ neben dem StMWi auch das für die Kulturschaffenden zuständige Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zu beteiligen? Die Aufgabenstellung des BZKK ist, Kultur- und Kreativunternehmen , Künstler und Kulturschaffende in ihrer unternehmerischen und wirtschaftlichen Tätigkeit zu unterstützen. Die Federführung hierfür liegt im StMWi. Es ist nicht vorgesehen , diese an das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zu übertragen. 8.1 Plant die Staatsregierung, „bayernkreativ“ finanziell und personell besser auszustatten? Siehe Frage 6.1 8.2 Ist geplant, dem Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft einen eigenen Etat einzuräumen, über den es etwa lokale Projekte oder gezielt einzelne Unternehmen unterstützen kann? Im Zuge der Weiterentwicklung des BZKK könnten sich Veränderungen ergeben. Konkrete Angaben sind derzeit noch nicht möglich. 8.3 Wie beurteilt die Staatsregierung den Vorschlag, leerstehende oder nur wenig genutzte Räume in staatlichen Liegenschaften wie z. B. der Schlösserund Seenverwaltung Personen oder Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft als Ateliers oder Werkstätten zur Verfügung zu stellen? Prinzipiell begrüßt die Staatsregierung, wenn leerstehende oder nur wenig genutzte Räume in staatlichen Liegenschaften für Personen oder Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft zur Verfügung gestellt werden können. Die Verwendbarkeit und Eignung ist jedoch im Einzelfall zu prüfen. Drucksache 17/23269 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage Tabelle 8 Mit folgenden Landkreisen, die komplett oder zum Teil im Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegen, war das BZKK in Kontakt Raum mit besonderem Handlungsbedarf BZKK Aichach-Friedberg Altötting Amberg, Stadt X Amberg-Sulzbach Ansbach X Ansbach, Stadt X Aschaffenburg X Aschaffenburg, Stadt X Augsburg Bad Kissingen Bamberg X Bayreuth X Bayreuth, Stadt X Berchtesgadener Land X Cham Coburg X Coburg, Stadt X Deaaendorf Dillingen Dingolfing-Landau X Donau-Ries X Eichstätt X Erlangen-Höchstadt X Forchheim Freyung Grafenau Fürth X Garmisch-Partenkirchen X Günzburg Haßberge X Hof X Hof, Stadt X Kaufbeuren, Stadt X Kehlheim Kitzingen Lkrs. Kronach Kulmbach Landsberg/Lech X Landshut X Lichtenfels Lindau X Main-Spessart X Mit folgenden Landkreisen, die komplett oder zum Teil im Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegen, war das BZKK in Kontakt Raum mit besonderem Handlungsbedarf BZKK Miesbach X Miltenberg X Mühldorf a. Inn Neumarkt i. d. Opf. Neustadt Aisch-Bad Winds. Neustadt Waldnaab X Neu-Ulm X Nürnberger Land X Oberallgäu X Ostallgäu Passau X Passau, Stadt Regen Regensburg Rhön-Grabfeld Rosenheim X Roth Rottal Inn Schwandorf Schweinfurt X Schweinfurt, Stadt X Straubing Tirschenreuth Traunstein X Unterallgäu Weiden, Stadt X Weilheim- Schongau Weißenburg-Gunzenhausen Wunsiedel X Würzburg Lkrs. X