Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 06.06.2018 Abschiebehaftanstalt Justizvollzugsanstalt Eichstätt Seit der Inbetriebnahme der Abschiebehaftanstalt in der Jus tizvollzugsanstalt (JVA) Eichstätt beklagen sich Anwohner über erhebliche (nächtliche) Ruhestörungen und es sind regelmäßig (auch umfangreiche) Polizeieinsätze in der Abschiebehaftanstalt nötig. Um die jetzige Situation zu verbessern , sind angeblich bauliche Maßnahmen in der Abschiebehaftanstalt geplant. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch waren die bisherigen finanziellen Investitionen in die Abschiebehaftanstalt (bitte aufgeschlüsselt nach den Zeiträumen vor der Inbetriebnahme und nach der Inbetriebnahme der JVA Eichstätt als Abschiebehaftanstalt und den einzelnen Ausgaben)? 2.1 Welche einzelnen Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der jetzigen Situation sind geplant? 2.2 In welchem Zeitraum sind diese Umbaumaßnahmen geplant? 2.3 Welche Kosten fallen hierfür an? 3. Wie viele Bedienstete sind seit 01.01.2018 in der Abschiebehaftanstalt beschäftigt (bitte aufgeschlüsselt nach den Justizvollzugsbediensteten und den Polizeikräften )? 4.1 Wie ist die aktuelle Belegung der Abschiebehaftanstalt seit meiner letzten Anfrage zum Plenum in Kalenderwoche 6 2018, Drs. 17/20695 (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsland und Geschlecht)? 4.2 Falls sich Frauen unter den untergebrachten Abschiebehäftlingen befinden, wie viele dieser Frauen sind schwanger? 4.3 Welche Vorstellungen hat das Staatsministerium des Innern und für Integration (StMI) für die zukünftige Belegung und den Einsatz der Operativen Ergänzungsdienste ? 5.1 Wie viele Polizeieinsätze gab es seit Januar 2018 in der Abschiebehaftanstalt (bitte aufgeschlüsselt nach Anlass und Dauer)? 5.2 Welche Polizeikräfte waren im Einsatz (Bereitschafts-, Bundespolizei, Kräfte welcher Polizeiinspektionen – PI)? 5.3 Welche Konsequenzen hatten die einzelnen Einsätze für die Verursacher? 6. Wie viele Anrufe vonseiten der Anwohner der Abschiebehaftanstalt gingen bei den einzelnen Stellen ein (JVA, PI Eichstätt, sonstige)? 7. Wie viele Abschiebungen aus der Abschiebehaftanstalt wurden vollzogen (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsland, Geschlecht und Unterbringungsdauer in der Abschiebehaftanstalt zum Zeitpunkt der Abschiebung )? 8.1 Mussten geplante Abschiebungen abgebrochen werden ? 8.2 Falls ja, warum wurden diese abgebrochen? 8.3 Wurden gegen diese Abschiebungen Rechtsmittel eingelegt ? Antwort des Staatsministeriums der Justiz, hinsichtlich der Fragen 3, 4.3, 5.1, 5.2, 5.3, 6, 7, 8.1, 8.2 und 8.3 im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern und für Integration vom 11.07.2018 Vorbemerkung: Etwaigen Lärm aus der Anstalt – insbesondere in den Nachtstunden – möglichst gering zu halten, ist der Justiz ein sehr wichtiges Anliegen. Entsprechende Sorgen der Anwohner nimmt die Justiz sehr ernst. In den vergangenen Monaten wurde deshalb ein Bündel an Maßnahmen getroffen bzw. veranlasst, um Lärmbelästigungen zu vermeiden. So wurden die eingesetzten Justizbediensteten mehrfach dafür sensibilisiert, alles zu tun, um unnötige Störungen der Nachbarschaft zu unterbinden. Sie versuchen daher, sofort einzuschreiten , wenn störender Lärm auftritt. Hierzu patrouillieren sie auch des Nachts sowohl im Außenbereich wie auch im Inneren des Gebäudes, um nach Möglichkeit sofort zu reagieren . Bei einem Runden Tisch im November letzten Jahres in Eichstätt wurden betroffene Anwohner zudem gebeten, bei Lärmbelästigung auch konsequent die Anstalt bzw. die örtliche Polizeiinspektion (PI) zu unterrichten. Selbstverständlich nutzen die Bediensteten vor Ort alle Möglichkeiten, die ihnen zur Verfügung stehen, um konsequent einzuschreiten. Insbesondere ergreifen sie Disziplinarmaßnahmen , wo dies möglich ist. Aber auch eine Separierung innerhalb der Anstalt in Einzelhafträume, gegebenenfalls auch Fernsehentzug und weitere Maßnahmen werden angewandt. Zuletzt wurden auch zwei den geregelten Ablauf in der Anstalt störende Insassen ganz aus Eichstätt wegverlegt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.10.2018 Drucksache 17/23289 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23289 Wie bereits beim Runden Tisch 2017 angekündigt, wurde das Bauamt gebeten, zeitnah weitere Maßnahmen baulicher Art zu realisieren und dabei alle Beschleunigungsmöglichkeiten zu nutzen. Auf die Antwort zu den Fragen 2.1 bis 2.3 wird insoweit verwiesen. Zusätzlich zur Schaffung weiterer Abschiebungshaftplätze in der neuen Kombianstalt in Passau, die bis Herbst 2022 realisiert werden soll, gibt es inzwischen eine neue Entwicklung dahin gehend, dass eine weitere Einrichtung in kürzerem Zeitraum umgesetzt werden wird. Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat in seiner Regierungserklärung am 18.04.2018 angekündigt, eine zusätzliche Einrichtung für Abschiebungshaft in Hof einzurichten. Die betroffenen Ressorts arbeiten hier mit Hochdruck daran, eine Größenordnung von 150 Haftplätzen im Idealfall in unter zwei Jahren zu realisieren. Selbstverständlich wird dies auch positive Auswirkungen auf die Justizvollzugsanstalt Eichstätt haben. Die konsequente Rückführung von nicht bleibeberechtigten Menschen als konsequente Umsetzung des geltenden Rechts ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, durch die die unmittelbar betroffenen Anwohner in Eichstätt besonders belastet sind. Kurzfristig besteht allerdings keine Möglichkeit, im Bereich des Justizvollzugs Alternativen zu schaffen. Die Justizvollzugsanstalten Bayerns sind aufgrund der konsequenten Arbeit der Polizei, der Staatsanwaltschaften und der Gerichte aktuell derart ausgelastet, dass eine schnelle Umwidmung einer anderen Einrichtung nicht möglich ist. Die Schaffung einer komplett neuen Einrichtung, in der dauerhaft Abschiebungshaft unter hohen Sicherheitsstandards gewährleistet werden kann, ist mit Hof in Angriff genommen und wird voraussichtlich schon in weniger als zwei Jahren zur Verfügung stehen. 1. Wie hoch waren die bisherigen finanziellen Investitionen in die Abschiebehaftanstalt (bitte aufgeschlüsselt nach den Zeiträumen vor der Inbetriebnahme und nach der Inbetriebnahme der JVA Eichstätt als Abschiebehaftanstalt und den einzelnen Ausgaben)? Zur Ertüchtigung der JVA Eichstätt zum Vollzug der Abschiebungshaft wurden seit Oktober 2015 bis zur Inbetriebnahme folgende Investitionen getätigt: Baumaßnahmen: 8.123.879,00 Euro (für Sanierungsarbeiten) Ausstattung: 347.791,34 Euro (für Komplettausstattung der Hafträume, Verwaltung und Versorgung) Sonstige: 34.010,20 Euro (für ein Transportfahrzeug ) Seit der Inbetriebnahme am 01.06.2017 fielen folgende Kos ten an: Baumaßnahmen: 660.114,00 Euro (für Sanierungsarbeiten) Ausstattung: 61.000,00 Euro (für Ausstattung und Verwaltung) 2.1 Welche einzelnen Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der jetzigen Situation sind geplant? 2.2 In welchem Zeitraum sind diese Umbaumaßnahmen geplant? 2.3 Welche Kosten fallen hierfür an? Ergänzend zu den in der Vorbemerkung dargestellten bereits eingeleiteten oder umgesetzten Maßnahmen sind derzeit vier weitere Umbauvorhaben zur Verbesserung der Sicherheits - und Lärmsituation geplant: – Neubau eines Gebäudes mit drei besonders gesicherten Hafträumen; geplanter Durchführungszeitraum: Juni 2018 bis April 2019; voraussichtliche Kosten: ca. 950.000 Euro; – Erneuerung der Haftraumtüren; geplanter Durchführungszeitraum: Januar 2019 bis August 2019; voraussichtliche Kosten: 405.500 Euro; – Einrichtung einer Unterbringungsmöglichkeit in der Freizeithalle ; geplanter Durchführungszeitraum: Juli 2018 bis Januar 2019; voraussichtliche Kosten: 373.360 Euro; – Einbau einer Lüftungsanlage sowie von Schallschutzfenstern ; geplanter Durchführungszeitraum: Juli 2018 bis Herbst 2018; voraussichtliche Kosten inkl. Planung: ca. 430.000 Euro. 3. Wie viele Bedienstete sind seit 01.01.2018 in der Abschiebehaftanstalt beschäftigt (bitte aufgeschlüsselt nach den Justizvollzugsbediensteten und den Polizeikräften)? Zum Stichtag 01.01.2018 waren in der JVA Eichstätt – Einrichtung für Abschiebungshaft – insgesamt 51 Justizvollzugsbedienstete beschäftigt. Dies entspricht auch dem Personalstand am 26.06.2018. Beamte der Bayerischen Polizei sind in der JVA Eichstätt – Einrichtung für Abschiebungshaft – nicht als Bedienstete beschäftigt. Im Falle einer Überbelegung werden von der JVA Eichstätt – Einrichtung für Abschiebungshaft – regelmäßig Unterstützungskräfte beim Polizeipräsidium (PP) Oberbayern Nord angefordert. Der Umfang der polizeilichen Unterstützung variiert hierbei und orientiert sich an der konkreten Belegung bzw. Lage vor Ort. 4.1 Wie ist die aktuelle Belegung der Abschiebehaftanstalt seit meiner letzten Anfrage zum Plenum in Kalenderwoche 6 2018, Drs. 17/20695 (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsland und Geschlecht)? Zur Darstellung der Belegungsentwicklung wird der Gefangenenstand in der JVA Eichstätt – Einrichtung für Abschiebungshaft – jeweils mittwochs mitgeteilt: – 07.02.2018: gesamt: 117 (davon 17 weiblich und 100 männlich), – 14.02.2018: gesamt: 88 (davon 7 weiblich und 81 männlich), – 21.02.2018: gesamt: 91 (davon 7 weiblich und 84 männlich), – 28.02.2018: gesamt: 97 (davon 7 weiblich und 90 männlich), – 07.03.2018: gesamt: 100 (davon 10 weiblich und 90 männlich), – 14.03.2018: gesamt: 99 (davon 9 weiblich und 90 männlich), Drucksache 17/23289 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 – 21.03.2018: gesamt: 86 (davon 8 weiblich und 78 männlich), – 28.03.2018: gesamt: 83 (davon 7 weiblich und 76 männlich), – 04.04.2018: gesamt: 90 (davon 7 weiblich und 83 männlich), – 11.04.2018: gesamt: 95 (davon 9 weiblich und 86 männlich), – 18.04.2018: gesamt: 94 (davon 9 weiblich und 85 männlich), – 25.04.2018: gesamt: 89 (davon 7 weiblich und 82 männlich), – 02.05.2018: gesamt: 97 (davon 9 weiblich und 88 männlich), – 09.05.2018: gesamt: 95 (davon 10 weiblich und 85 männlich), – 16.05.2018: gesamt: 95 (davon 9 weiblich und 86 männlich), – 23.05.2018: gesamt: 90 (davon 8 weiblich und 82 männlich), – 30.05.2018: gesamt: 89 (davon 7 weiblich und 82 männlich), – 06.06.2018: gesamt: 86 (davon 6 weiblich und 80 männlich), – 13.06.2018: gesamt: 82 (davon 5 weiblich und 77 männlich), – 20.06.2018: gesamt: 92 (davon 8 weiblich und 84 männlich). Bei den zwischen 05.02.2018 und 10.06.2018 inhaftierten Abschiebungsgefangenen handelte es sich um Angehörige der folgenden Staaten: – 101 Abschiebungsgefangene: Nigeria, – 45 Abschiebungsgefangene: Afghanistan, – 39 Abschiebungsgefangene: Pakistan, – 24 Abschiebungsgefangene: Irak, – 23 Abschiebungsgefangene: Georgien, – 19 Abschiebungsgefangene: Albanien, – 17 Abschiebungsgefangene: Sierra Leone, – 17 Abschiebungsgefangene: Marokko, – 14 Abschiebungsgefangene: Eritrea, – 14 Abschiebungsgefangene: Aserbaidschan, – 12 Abschiebungsgefangene: Syrien, – 10 Abschiebungsgefangene: Somalia, – 10 Abschiebungsgefangene: Serbien, – 9 Abschiebungsgefangene: Tunesien, – 8 Abschiebungsgefangene: Gambia, – 7 Abschiebungsgefangene: Algerien, – 7 Abschiebungsgefangene: Russische Föderation, – 6 Abschiebungsgefangene: Mali, – 6 Abschiebungsgefangene: Iran, – 6 Abschiebungsgefangene: Senegal, – 5 Abschiebungsgefangene: Rumänien, – 5 Abschiebungsgefangene: Äthiopien, – 5 Abschiebungsgefangene: Ghana, – 5 Abschiebungsgefangene: Kosovo, – 5 Abschiebungsgefangene: Moldau, – 4 Abschiebungsgefangene: Türkei, – 4 Abschiebungsgefangene: Mazedonien, – 4 Abschiebungsgefangene: Weißrussland, – 3 Abschiebungsgefangene: Niger, – 3 Abschiebungsgefangene: Vietnam, – 3 Abschiebungsgefangene: Libyen, – 3 Abschiebungsgefangene: Ukraine, – 2 Abschiebungsgefangene: Kasachstan, – 2 Abschiebungsgefangene: Benin, – 2 Abschiebungsgefangene: Guinea, – 2 Abschiebungsgefangene: China einschl. Tibet, – 2 Abschiebungsgefangene: Liberia, – 2 Abschiebungsgefangene: Bulgarien, – 2 Abschiebungsgefangene: Armenien, – 2 Abschiebungsgefangene: Kolumbien, – 2 Abschiebungsgefangene: Bosnien-Herzegowina, – 2 Abschiebungsgefangene: Ägypten, – 1 Abschiebungsgefangener: Libanon, – 1 Abschiebungsgefangener: Togo, – 1 Abschiebungsgefangener: Jamaika, – 1 Abschiebungsgefangener: Burkina Faso, – 1 Abschiebungsgefangener: Griechenland, – 1 Abschiebungsgefangener: Montenegro, – 1 Abschiebungsgefangener: Lettland, – 1 Abschiebungsgefangener: Indien einschl. Sikkim, Goa, – 1 Abschiebungsgefangener: Kongo, – 1 Abschiebungsgefangener: Polen, – 1 Abschiebungsgefangener: Guinea-Bissau, – 1 Abschiebungsgefangener: Kamerun, – 1 Abschiebungsgefangener: Sri Lanka, – 1 Abschiebungsgefangener: Staatsangehörigkeit ungeklärt . 4.2 Falls sich Frauen unter den untergebrachten Abschiebehäftlingen befinden, wie viele dieser Frauen sind schwanger? Aktuell (Stand: 20.06.2018) befinden sich drei Frauen mit bekannter Schwangerschaft in der JVA Eichstätt – Einrichtung für Abschiebungshaft. Diese Zahl beruht auf den eigenen Angaben der Abschiebungsgefangenen , die nicht verpflichtet sind, eine bestehende Schwangerschaft zu offenbaren. Allgemeine statistisch auswertbare Daten über Schwangerschaften von Abschiebungsgefangenen liegen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz (StMJ), das die Abschiebungshaft in Amtshilfe für das StMI vollzieht, nicht vor. 4.3 Welche Vorstellungen hat das Staatsministerium des Innern und für Integration für die zukünftige Belegung und den Einsatz der Operativen Ergänzungsdienste ? Die Belegung der Einrichtungen für Abschiebungshaft in Eichstätt und Erding ergibt sich aus der Anzahl der Zuführungen , die, insbesondere bei Grenzaufgriffen, teilweise nicht gesteuert werden kann. Bei Erreichen der Kapazitätsgrenzen kann es im Einzelfall zur Ablehnung von Haftplatzanfragen kommen, wobei aber vorrangig eine Unterbringung in der JVA Erding – Einrichtung für Abschiebungshaft – geprüft wird. Die Operativen Ergänzungsdienste sind Teil des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord und werden bei Bedarf auch zur Unterstützung der Beamten in der JVA Eichstätt – Einrichtung für Abschiebungshaft – eingesetzt. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23289 5.1 Wie viele Polizeieinsätze gab es seit Januar 2018 in der Abschiebehaftanstalt (bitte aufgeschlüsselt nach Anlass und Dauer)? 5.2 Welche Polizeikräfte waren im Einsatz (Bereitschafts -, Bundespolizei, Kräfte welcher Polizeiinspektionen – PI)? 5.3 Welche Konsequenzen hatten die einzelnen Einsätze für die Verursacher? 1. Am 01.02.2018 kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Gefangenen. In diese Auseinandersetzung mischten sich weitere Personen ein. Die Trennung der Personen gelang mit polizeilicher Unterstützung. Hierzu waren acht Beamte der PI Eichstätt, acht Beamte der Operativen Ergänzungsdienste (OED) Ingolstadt, zwei Beamte der PI Ingolstadt und neun Beamte der 12. Bereitschaftspolizeihundertschaft aus München im Ein satz. Insgesamt waren 27 Polizeibeamte und 27 JVA-Be dienstete im Einsatz. Einsatzkräfte wurden dabei nicht verletzt. Gegen drei Beschuldigte wurden nach Mitteilung des StMI Strafverfahren wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet, gegen einen der Beschuldigten erging im April Haftbefehl. 2. Am 02.02.2018 randalierte ein Gefangener in seinem Haftraum so, dass Polizeiunterstützung angefordert wurde . Es waren sieben Beamte der PI Eichstätt, acht Beamte der 64. Bereitschaftspolizeihundertschaft aus Dachau und sieben JVA-Bedienstete im Einsatz. Keiner der eingesetzten Beamten wurde verletzt. Gegen den Gefangenen wurde nach Mitteilung des StMI Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstattet. 3. Am 03.02.2018 kam es zu einem Tumult. Es schlossen sich zehn untergebrachte Gefangene nach einer Streitigkeit zusammen und versuchten, eingesetzte Polizeikräfte einzuschüchtern. Sie bedrohten die Unterstützungskräfte der OED Flughafen. Verletzt wurde niemand. Gegen fünf Beschuldigte wurde nach Mitteilung des StMI Strafanzeige wegen Gefangenenmeuterei erstattet . Gegen einen wurde zusätzlich Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstattet. Im Anschluss waren vorübergehend Kräfte der Bereitschaftspolizei und des PP Oberbayern Nord zur Absicherung eingesetzt. 4. Am 28.05.2018 kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung unter mehreren Insassen. Justizbeamte konnten die einzelnen Personen bis zum Eintreffen der Polizei in getrennte Hafträume verbringen. Einige Beamte wurden dabei leicht verletzt, konnten ihren Dienst aber fortsetzen. Zur Beruhigung der Lage in der Anstalt insgesamt wurden Unterstützungskräfte der PI Eichstätt eingesetzt. Insgesamt waren sieben Beamte der PI Eichstätt und zwölf JVA-Bedienstete im Einsatz. Ein Gefangener wurde im Anschluss in die JVA Erding verlegt. Gegen vier Beschuldigte wurde nach Mitteilung des StMI Strafanzeige wegen Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte erstattet. Gegen einen der Beteiligten wurde ein Untersuchungshaftbefehl erlassen und er wurde in eine JVA verbracht. 6. Wie viele Anrufe vonseiten der Anwohner der Abschiebehaftanstalt gingen bei den einzelnen Stellen ein (JVA, PI Eichstätt, sonstige)? Von Januar bis März 2018 gingen keine Anrufe von Anwohnern in der JVA Eichstätt – Einrichtung für Abschiebungshaft – ein. Seit April 2018 wurden 17 Beschwerden über Lärmbelästigung bei der JVA Eichstätt – Einrichtung für Abschiebungshaft – registriert, davon erfolgte in drei Fällen die Information durch die PI Eichstätt. Seit 01.01.2018 wurden der Polizei an insgesamt 23 Tagen durch 37 Personen Ruhestörungen angezeigt (Stand: 26.06.2018). Ein Abgleich hinsichtlich etwaiger Doppelmeldungen von Anrufern, die sich sowohl bei der Polizei als auch der Abschiebungshafteinrichtung meldeten, ist nicht möglich. 7. Wie viele Abschiebungen aus der Abschiebehaftanstalt wurden vollzogen (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsland, Geschlecht und Unterbringungsdauer in der Abschiebehaftanstalt zum Zeitpunkt der Abschiebung)? Eine statistisch auswertbare Verknüpfung zwischen nachgenannten Daten und der Verweildauer in der Einrichtung für Abschiebungshaft ist nicht möglich. Abschiebungsvorgänge, in deren Unterlagen die Geschlechtsangabe nicht geführt wurde, sind mit unbekanntem Geschlecht vermerkt. Abschiebungen aus der JVA Eichstätt Staatsangehörigkeit Geschlecht Anzahl afghanisch männlich 15 afghanisch unbekannt 11 albanisch männlich 2 albanisch unbekannt 3 algerisch männlich 2 angolanisch männlich 1 armenisch unbekannt 1 armenisch weiblich 1 aserbaidschanisch männlich 6 aserbaidschanisch unbekannt 1 aserbaidschanisch weiblich 2 äthiopisch männlich 3 äthiopisch weiblich 1 belarussisch männlich 2 belarussisch weiblich 1 bosnisch-herzegowinisch männlich 1 bulgarisch männlich 1 chinesisch männlich 1 chinesisch unbekannt 1 Drucksache 17/23289 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Abschiebungen aus der JVA Eichstätt Staatsangehörigkeit Geschlecht Anzahl eritreisch männlich 5 eritreisch unbekannt 4 eritreisch weiblich 3 gambisch männlich 2 gambisch unbekannt 2 georgisch männlich 12 georgisch unbekannt 5 georgisch weiblich 1 ghanaisch männlich 1 indisch unbekannt 1 irakisch männlich 12 irakisch unbekannt 5 iranisch männlich 4 iranisch unbekannt 1 kasachisch männlich 1 kolumbianisch männlich 2 kosovarisch männlich 5 libanesisch männlich 1 libysch männlich 1 litauisch unbekannt 1 malisch männlich 3 malisch unbekannt 1 marokkanisch männlich 7 marokkanisch unbekannt 3 mazedonisch männlich 2 mazedonisch unbekannt 2 moldauisch männlich 1 nigerianisch männlich 19 nigerianisch unbekannt 5 nigerianisch weiblich 2 Abschiebungen aus der JVA Eichstätt Staatsangehörigkeit Geschlecht Anzahl nigrisch männlich 1 pakistanisch männlich 6 pakistanisch unbekannt 1 polnisch männlich 1 rumänisch männlich 1 russisch männlich 2 russisch unbekannt 1 senegalesisch männlich 2 senegalesisch unbekannt 4 serbisch männlich 4 serbisch unbekannt 1 sierraleonisch männlich 17 sierraleonisch unbekannt 1 somalisch männlich 7 somalisch unbekannt 2 staatenlos männlich 1 syrisch männlich 1 syrisch unbekannt 1 syrisch weiblich 1 tunesisch männlich 1 türkisch männlich 2 türkisch unbekannt 1 ukrainisch männlich 1 ukrainisch unbekannt 1 ukrainisch weiblich 1 vietnamesisch unbekannt 1 weißrussisch unbekannt 1 gesamt 234 Stand: 25.06.2018 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23289 8.1 Mussten geplante Abschiebungen abgebrochen werden? 8.2 Falls ja, warum wurden diese abgebrochen? Soweit vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam genommen werden, können sie innerhalb der gerichtlich angeordneten Haftdauer in aller Regel abgeschoben werden. In seltenen Einzelfällen scheitern Abschiebungen aus der Abschiebungshaft oder dem Ausreisegewahrsam heraus, beispielsweise wenn der Betroffene aus nicht vorhersehbaren gesundheitlichen Gründen reiseunfähig wird. 8.3 Wurden gegen diese Abschiebungen Rechtsmittel eingelegt? In Einzelfällen kann die Abschiebung eines Abschiebungsgefangenen auch nicht vollzogen werden, wenn vom Betroffenen bei den zuständigen Gerichten eingelegte Rechtsmittel gegen die geplante Abschiebung Erfolg haben. Zur Zahl der aus diesem Grund nicht vollzogenen Abschiebungen aus der Abschiebungshaft liegen im Geschäftsbereich des StMI keine statistisch auswertbaren Daten vor.