Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 11.06.2018 Kinderbetreuung in Niederbayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch waren in den letzten fünf Jahren die Investitionskosten in Kinderkrippen in Niederbayern (aufgeschlüsselt nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten, Anzahl der Plätze)? b) Wie hoch waren in den letzten fünf Jahren die Investitionskosten in Kindergärten in Niederbayern (aufgeschlüsselt nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten, Anzahl der Plätze)? 2. a) Wie viele Kinderkrippen haben derzeit einen Aufnahmestopp wegen fehlender Platzkapazitäten (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, aktuellem Bedarf an Plätzen)? b) Wie viele Kinderkrippen haben derzeit einen Aufnahmestopp wegen fehlendem Personal (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, Anzahl der unbesetzten Plätze)? 3. a) Wie viele Kindergärten haben derzeit einen Aufnahmestopp wegen fehlender Platzkapazitäten (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, aktuellem Bedarf an Plätzen)? b) Wie viele Kindergärten haben derzeit einen Aufnahmestopp wegen fehlendem Personal (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, Anzahl der unbesetzten Plätze)? 4. Wie viele Eltern haben in den letzten fünf Jahren in Niederbayern einen Betreuungsplatz eingeklagt (aufgeschlüsselt nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten, Anzahl der Plätze)? Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 09.07.2018 1. a) Wie hoch waren in den letzten fünf Jahren die Investitionskosten in Kinderkrippen in Niederbayern (aufgeschlüsselt nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten, Anzahl der Plätze)? b) Wie hoch waren in den letzten fünf Jahren die Investitionskosten in Kindergärten in Niederbayern (aufgeschlüsselt nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten, Anzahl der Plätze)? Die Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes an notwendigen Plätzen in Kindertageseinrichtungen ist Aufgabe der Kommunen. Die Kommunen entscheiden selbst, in welchen Gebäuden sie Betreuungsplätze zur Verfügung stellen und in welchem Umfang sie Baumaßnahmen durchführen . Der Staatsregierung liegen keine Kenntnisse über den konkreten Umfang kommunaler Investitionen in die Kindertageseinrichtungen vor. Allgemein kann jedoch mitgeteilt werden, dass der Freistaat die Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs mit Zuweisungen nach Art. 10 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) bei baulichen Investitionen an Kindertageseinrichtungen unterstützt . Eine Übersicht über die im Zeitraum 2014 bis 2018 bewilligten Zuweisungen nach Art. 10 BayFAG für Baumaßnahmen an Kindertageseinrichtungen in Niederbayern kann nachfolgender Tabelle entnommen werden. Eine Unterscheidung der Investitionskostenförderung zwischen Kinderkrippen und Kindergärten ist nicht möglich. Zusätzliche Fördermittel wurden und werden über Sonderinvestitionsprogramme an die Kommunen ausgereicht. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.10.2018 Drucksache 17/23299 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23299 Tabellen zu den Fragen 1 a und 1 b 2. a) Wie viele Kinderkrippen haben derzeit einen Aufnahmestopp wegen fehlender Platzkapazitäten (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, aktuellem Bedarf an Plätzen)? b) Wie viele Kinderkrippen haben derzeit einen Aufnahmestopp wegen fehlendem Personal (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten , Anzahl der unbesetzten Plätze)? 3. a) Wie viele Kindergärten haben derzeit einen Aufnahmestopp wegen fehlender Platzkapazitäten (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, aktuellem Bedarf an Plätzen)? b) Wie viele Kindergärten haben derzeit einen Aufnahmestopp wegen fehlendem Personal (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten , Anzahl der unbesetzten Plätze)? Die Entscheidung über die konkrete Aufnahme von Kindern obliegt den Trägern vor Ort. Die Staatsregierung hat keine Kenntnis darüber, welche Träger einen Aufnahmestopp verfügt haben und aus welchen Gründen. 4. Wie viele Eltern haben in den letzten fünf Jahren in Niederbayern einen Betreuungsplatz eingeklagt (aufgeschlüsselt nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten, Anzahl der Plätze)? Die Staatsregierung hat keine Kenntnis über anhängige Klagen zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gemäß § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII). Eine solche Klage müsste sich gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe richten, der Freistaat ist nicht Anspruchsgegner. Im Rahmen von Dienstbesprechungen melden die Kommunen , dass Gegenstand entsprechender Klagen in erster Linie die Zumutbarkeit des nachgewiesenen Platzes sei.