Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.04.2014 Staatliche Förderung von Wald-, Forst- und Landwirtschaft Bayerns Wälder sollen besondere Funktionen (z. B. Trink- und Hochwasserschutz, Boden-, Erosions- und Straßenschutz , Erholung, Biodiversität) für das Gemeinwohl erfüllen . Mit einer funktionsgerechten Erfüllung dieser „Vorrangfunktionen “ sind oft Mehraufwendungen oder Mindererlöse des Waldbesitzers verbunden. Ein Ansatz ist daher, die erbrachten Gemeinwohlleistungen finanziell zu entlohnen. Für den öffentlichen Wald hat das Bundesverfassungsgericht allerdings in einem obiter dictum festgeschrieben: „Die Bewirtschaftung des Körperschafts- und Staatswaldes, der 58 % der Waldfläche in der Bundesrepublik Deutschland ausmacht, dient der Umwelt- und Erholungsfunktion des Waldes, nicht der Sicherung von Absatz und Verwertung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die staatliche Forstpolitik fördert im Gegensatz zur Landwirtschaftspolitik weniger die Betriebe und die Absetzbarkeit ihrer Produkte als vielmehr die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Landwirtschaft und Forstwirtschaft unterliegen demnach grundsätzlich verschiedenen Produktions- und Marktbedingungen.“ (DFR – BVerfGE 82, 159 – Absatzfonds) Um einen Eindruck von der Höhe der Förderung des Waldes im Vergleich zur Landwirtschaft zu erhalten, frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie hoch war die staatliche Förderung in Euro pro Hektar Wald (in Bayern etwa 2,56 Millionen Hektar) durch den Freistaat Bayern inklusive der Kofinanzierung durch Bundesmittel und EU im Jahr 2013 sowie in den fünf Jahren davor? Bitte getrennt nach Waldbesitzarten (Staatswald, Privatwald, Körperschaftswald ) sowie getrennt nach Einzelmaßnahmen wie Wiederaufforstung, Umbau, Pflanzung oder Saat etc. (vergleiche Maßnahmen des waldbaulichen Förderprogramms ). b) Wie viele Empfänger gab es je Maßnahme? c) Wie hoch war der Anteil, den die Bayerischen Staats- forsten (BaySF) jeweils je Maßnahme erhalten haben? 2. Wie viele Hektar sind jeweils durch Wiederaufforstung, Umbau und Pflanzung und Saat in den letzten fünf Jahren in Privatwäldern und Körperschaftswäldern gefördert worden? Bitte getrennt nach Waldbesitzarten (Staatswald, Privatwald, Körperschaftswald) sowie getrennt nach Einzelmaßnahmen wie Wiederaufforstung, Umbau, Pflanzung oder Saat etc. (vergleiche Maßnahmen des waldbaulichen Förderprogramms). 3. a) Für welche Einzelmaßnahmen wurden den BaySF seit 2005 besondere Gemeinwohlleistungen vom Bayerischen Staatshaushalt gewährt und in welcher Höhe? (Bitte pro Jahr gesamt sowie aufgeschlüsselt nach Einzelmaßnahmen.) b) Wie wurde eine zweckmäßige Verwendung dieser Mittel im Sinne des Gemeinwohls sichergestellt und kontrolliert ? c) Welche Ergebnisse hat die Kontrolle ergeben? 4. Wie verteilten sich die Mittel, die im Rahmen der besonderen Gemeinwohlleistungen in den letzten fünf Jahren im Bereich Erholung den Staatsforsten gewährt wurden, jeweils auf Wanderwege, Radwege, Reitwege und Parkplätze? 5. Wie verteilten sich die Mittel für die Schutzwaldsanierungen in den letzten 5 Jahren jeweils auf die einzelnen Forstbetriebe der Staatsforsten? 6. Wie hoch war die durchschnittliche staatliche Förderung für jeden Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche (in Bayern etwa 3,4 Millionen Hektar) durch den Freistaat Bayern inklusive der Fördermittel durch Bund und EU (Direktzahlungen und ländliche Entwicklungsprogramme ) im Jahr 2013 sowie in den fünf Jahren davor? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 05.06.2014 Vorab wird festgestellt, dass das derzeit gültige waldbauliche Förderprogramm Bayerns, „Richtlinie für Zuwendung zu waldbaulichen Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR 2007)“, nur Privat- und Körperschaftswaldbesitzer finanziell durch Haushaltsmittel des Freistaats Bayern unterstützt. Die Bayerischen Staatsforsten AöR (BaySF) werden ausschließlich über besondere Gemeinwohlleistungen (bGWL) unterstützt. Dieses Förderprogramm hat eine andere Schwerpunktsetzung und ist nicht vergleichbar mit der WALDFÖPR 2007. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.08.2014 17/2331 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2331 1. a) Wie hoch war die staatliche Förderung in Euro pro Hektar Wald (in Bayern etwa 2,56 Millionen Hektar) durch den Freistaat Bayern inklusive der Kofinanzierung durch Bundesmittel und EU im Jahr 2013 sowie in den fünf Jahren davor? Bitte getrennt nach Waldbesitzarten (Staatswald, Privatwald , Körperschaftswald) sowie getrennt nach Einzelmaßnahmen wie Wiederaufforstung, Umbau, Pflanzung oder Saat etc. (vergleiche Maßnahmen des waldbaulichen Förderprogramms). Die genaue Aufschlüsselung der finanziellen Fördermittel je Waldbesitzart und pro Hektar in Bayern von 2008 bis 2013 entnehmen Sie bitte der Anlage „Verwendung finanzieller Fördermittel in Bayern in den Jahren 2008 bis 2013“. Eine Aufteilung der staatlichen Fördermittel pro Einzelmaßnahme nach ELER, GAK und Landesmittel ist nicht möglich. In der nachstehenden Tabelle sind die staatlichen Fördermittel getrennt nach EU, Bund und Land für die ELER-Codes 221 (Erstaufforstungen landwirtschaftlicher Flächen), 223 (Erstaufforstung nicht landwirtschaftlicher Flächen) und 227 (Nicht produktive Investitionen Forst, hierzu zählen alle restlichen waldbaulichen Einzelmaßnahmen der aktuellen waldbaulichen Förderrichtlinie „WALDFÖPR 2007“, wie beispielsweise Saat, Wiederaufforstung, Pflege usw.) ersichtlich . Maßnahme Jahr Öffentlliche Ausgaben (EU) ELER Land (Bund) GAK 227 Nicht produktive Investitionen FORST 2007 10.414.913,50 2.471.671,00 3.775.056,50 4.168.186,00 2008 15.808.687,12 3.430.192,12 9.353.725,50 3.024.769,50 2009 11.845.454,31 2.341.275,81 8.594.818,50 909.360,00 2010 11.085.990,26 2.508.659,13 5.811.030,13 2.766.301,00 2011 9.895.511,76 -958.234,74 7.035.201,50 3.818.545,00 2012 10.964.744,30 -8.487,70 6.897.450,00 4.075.782,00 2013 11.764.454,56 -20.909,44 6.836.103,00 4.949.261,00 Summe: 81.779.755,81 9.764.166,18 48.303.385,13 23.712.204,50 221 Erstauff. landwirtschaftl. Flächen 2007 1.992.880,00 854.484,50 994.483,00 143.912,50 2008 2.421.095,45 -137.958,55 2.135.061,00 423.993,00 2009 2.555.808,50 -53,50 2.188.107,00 367.755,00 2010 2.564.897,20 -81,90 1.958.537,10 606.442,00 2011 2.563.621,00 0,00 1.995.309,00 568.312,00 2012 2.431.986,18 -240,82 1.862.600,00 569.627,00 2013 2.201.207,88 -276,12 1.628.314,00 573.170,00 Summe: 16.731.496,21 715.873,61 12.762.411,10 3.253.211,50 223 Erstauff. nicht landwirtschaftl. Flächen 2007 5.014,00 0,00 1.867,00 3.147,00 2008 7.362,00 0,00 0,00 7.362,00 2009 12.031,00 0,00 4.297,00 7.734,00 2010 10.309,00 0,00 927,00 9.382,00 2011 13.518,00 0,00 2.631,00 10.887,00 2012 5.865,00 0,00 1.434,00 4.431,00 2013 4.338,00 0,00 2.717,00 1.621,00 Summe: 58.437,00 0,00 13.873,00 44.564,00 b) Wie viele Empfänger gab es je Maßnahme? Die Anzahl der Empfänger schwankte zwischen 28.128 und 30.290, im Mittel wurden 29.327 Maßnahmen jährlich gefördert . Die genauen Angaben je Einzelmaßnahme entnehmen Sie bitte der Anlage. c) Wie hoch war der Anteil, den die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) jeweils je Maßnahme erhalten haben? Die Beantwortung dieser Frage entnehmen Sie bitte der Einleitung sowie den Ausführungen zu Frage 3 a. 2. Wie viele Hektar sind jeweils durch Wiederaufforstung , Umbau und Pflanzung und Saat in den letzten fünf Jahren in Privatwäldern und Körper- schaftswäldern gefördert worden? Bitte getrennt nach Waldbesitzarten (Staatswald, Privatwald, Körperschaftswald) sowie getrennt nach Einzelmaßnahmen wie Wiederaufforstung, Umbau, Pflanzung oder Saat etc. (vergleiche Maßnahmen des waldbaulichen Förderprogramms). Die Beantwortung dieser Frage finden Sie im Anhang „Verwendung finanzieller Fördermittel in Bayern in den Jahren 2008 bis 2013“, getrennt nach den jeweiligen Einzelmaßnahmen . Drucksache 17/2331 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3. a) Für welche Einzelmaßnahmen wurden den BaySF seit 2005 besondere Gemeinwohlleistungen vom Bayerischen Staatshaushalt gewährt und in welcher Höhe? (Bitte pro Jahr gesamt sowie aufgeschlüsselt nach Einzelmaßnahmen .) Kalenderjahr Maßnahmenbereich [ausgereichte €] Schutzwaldsanierung Schutzwaldpflege Qualitätspauschale * Naturschutz Erholung Wildparke Gesamt 2005 1.665.000 3.514.680 0 2.188.161 113.040 7.480.881 Anz. Projekte k. A. 99 entfällt 153 2 2006 1.565.336 861.770 1.626.480 176.873 361.039 176.873 4.768.371 Anz. Projekte k. A. 37 entfällt 106 109 2 2007 2.398.936 2.738.563 1.856.123 460.036 780.704 147.665 8.382.027 Anz. Projekte k. A. 114 entfällt 62 115 2 2008 3.802.265 1.746.505 2.000.000 458.656 853.153 128.567 8.989.146 Anz. Projekte k. A. 167 entfällt 66 127 2 2009 2.562.935 1.364.789 2.000.000 494.321 1.021.159 122.900 7.566.104 Anz. Projekte k. A. 123 entfällt 126 139 2 2010 2.537.305 1.809.091 2.000.000 508.161 764.479 176.865 7.795.901 Anz. Projekte k. A. 150 entfällt 82 97 2 2011 2.910.618 1.546.536 2.000.000 535.052 1.016.802 158.952 8.167.960 Anz. Projekte k. A. 130 entfällt 86 81 2 2012 2.628.621 1.690.679 2.000.000 434.652 918.789 150.181 7.822.922 Anz. Projekte k. A. 93 entfällt 90 43 2 2013 2.161.713 1.343.328 2.000.000 532.059 1.030.298 192.356 7.259.754 Anz. Projekte k. A. 74 entfällt 99 55 2 *enthält Wanderwege, Radwege, Reitwege und Parkplätze (siehe Frage 4) b) Wie wurde eine zweckmäßige Verwendung dieser Mittel im Sinne des Gemeinwohls sichergestellt und kontrolliert? c) Welche Ergebnisse hat die Kontrolle ergeben? Für die bGWL gibt es eine gültige Zuwendungsrichtlinie (bGWLR 2014, davor Durchführungshinweise bGWL 2010 bzw. 2007), die eine zweckmäßige, gemeinwohlorientierte Verwendung der Haushaltsmittel sowie entsprechende Kont- rollen sicherstellt. Verwendungsnachweisprüfung, Kontrolle und ggf. Sanktion erfolgen durch die örtlich zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) gem. bGWLR 2014. Sofern bei der Kontrolle Defizite festgestellt werden, wird die Zuwendung entsprechend gekürzt. Dem StMELF liegen grundsätzlich keine Einzelergebnisse der Prüfungen durch die zuständigen ÄELF vor. 4. Wie verteilten sich die Mittel, die im Rahmen der besonderen Gemeinwohlleistungen in den letzten fünf Jahren im Bereich Erholung den Staatsforsten gewährt wurden, jeweils auf Wanderwege, Radwege , Reitwege und Parkplätze? Kalenderjahr Qualitätspauschale [ausgereichte €] Wanderwege Radwege Reitwege Parkplätze 2009 621.593 1.011.378 31.275 335.754 2010 575.121 1.066.973 31.126 326.780 2011 566.860 1.075.136 30.518 327.486 2012 574.806 1.064.163 36.898 324.133 2013 557.696 1.089.345 30.076 322.883 5. Wie verteilten sich die Mittel für die Schutzwaldsanierungen in den letzten 5 Jahren jeweils auf die einzelnen Forstbetriebe der Staatsforsten? Jahr Sonthofen Oberammergau Bad Tölz Schliersee Ruhpolding Berchtesgaden Summe 2009 161.054 145.836 727.770 718.720 495.421 314.134 2.562.935 2010 234.129 218.927 737.487 546.903 475.773 324.086 2.537.305 2011 206.606 152.420 784.643 666.442 745.126 355.381 2.910.618 2012 214.873 133.059 755.323 460.188 541.389 523.789 2.628.621 2013 159.210 100.848 455.379 579.671 428.917 437.688 2.161.713 Summe: 975.873 751.090 3.460.602 2.971.923 2.686.626 1.955.078 12.801.192 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2331 6. Wie hoch war die durchschnittliche staatliche Förderung für jeden Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche (in Bayern etwa 3,4 Millionen Hektar) durch den Freistaat Bayern inklusive der Fördermittel durch Bund und EU (Direktzahlungen und ländliche Entwicklungsprogramme) im Jahr 2013 sowie in den fünf Jahren davor? Betriebsprämie ² in €: Agrarumweltmaßnahmen ³ (Kulap Teil A, VNP, EA u. NAT 2000) in €: Ausgleichszulage ³ in € Gesamtbetrag in €: Gesamtfläche laut Mehrfachantragstellung in ha: Zahlung in € pro ha/LF: 2008 1.097.306.539,25 143.116.695,32 113.041.435,02 1.353.464.669,59 3.234.335,94 418 2009 1.103.110.268,30 176.786.518,72 111.653.800,00 1.391.550.587,02 3.232.780,99 430 2010 1.091.333.823,47 199.620.612,36 111.593.200,00 1.402.547.635,83 3.228.540,62 434 2011 1.079.321.189,73 193.077.643,23 110.300.494,40 1.382.699.327,36 3.227.033,80 428 2012 1.071.175.842,60 190.075.233,88 110.181.926,81 1.371.433.003,29 3.223.413,32 425 2013 1.068.585.962,15 187.443.467,19 109.223.766,84 1.365.253.196,18 3.218.211,94 424 ² Ausgaben beziehen sich auf das EU-Haushaltsjahr (16.10. bis 15.10.) ³ Ausgaben beziehen sich auf das Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.)