Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 05.05.2014 Fehlende Instrumente für den Hochwasserschutz in den Kommunen Mehrere Kommunen in meinem Stimm-/Betreuungslandkreis berichten über Probleme bei der Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen. Eines der größten Probleme ist der Ankauf von Flächen für entsprechende Maßnahmen. Entweder sind die Grundstückseigentümer nicht bereit, die Flächen zu verkaufen, oder die Kommune kann entsprechende Flächen nur zu sehr hohen Kosten erwerben . Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Instrumente haben unsere Kommunen, um Hochwasserschutzkonzepte in die Realität umzusetzen, wenn sie keine geeigneten Grundstücksflächen zum Ankauf bzw. Tausch angeboten bekommen? 2. Welche finanziellen Förderungen erhalten Kommunen, wenn es ihnen gelingt, Grundstücksflächen für Hochwasserschutzmaßnahmen zu erwerben, insbesondere da die Schaffung von Retentionsräumen in der Regel sehr flächenintensiv ist? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 05.06.2014 Zu 1.: Den Kommunen stehen als Vorhabensträger von Hochwasserschutzmaßnahmen grundsätzlich die gleichen Instrumente zur Verfügung, über die auch der Freistaat Bayern als Vorhabensträger von Hochwasserschutzmaßnahmen verfügt. Vorzugslösung sollte stets der Flächenerwerb auf freiwilliger Basis sein. In der Regel ist hierfür die möglichst frühzeitige Einbindung der Betroffenen zur Entwicklung abgestimmter Lösungen notwendig. Regelmäßig sind auch die Möglichkeiten eines Flächentausches zu prüfen, zum Beispiel im Rahmen von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. Im Ausnahmefall besteht bei planfestgestellten Hochwasserschutzvorhaben , die dem Wohl der Allgemeinheit dienen, auch die Möglichkeit, ein Enteignungsverfahren zu beantragen . Zu 2.: Der in der Regel sehr flächenintensive Grunderwerb für Maßnahmen zur Verbesserung des natürlichen Rückhalts in Gewässer und Aue wird im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) mit bis zu 75 % gefördert. Grunderwerb für technische Hochwasserschutzanlagen kann nach den RZWas nicht gefördert werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 25.07.2014 17/2332 Bayerischer Landtag