Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benno Zierer FREIE WÄHLER vom 08.05.2014 Abbau des Forschungsreaktors FRM I Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie lange wird der Abbau der Reaktoranlage und der Nebeneinrichtungen des Forschungsreaktors FRM I voraussichtlich insgesamt dauern? 2. Wie groß ist die Menge an Stilllegungsabfällen beim Abbau des FRM I? 3. Wo werden die Stilllegungsabfälle des FRM I zwischen- bzw. endgelagert werden? 4. Wie hoch sind die Kosten für den Abbau des FRM I und von wem werden sie getragen? 5. Wie hoch waren die Kosten für die Begutachtung der Genehmigungsunterlagen durch die TÜV Süd Industrie Service GmbH und von wem wurden die Kosten getragen ? 6. Wäre die Stilllegung nach der derzeit geltenden Fassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bzw. der derzeit geltenden Fassung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) UVP-pflichtig? Antwort des Staatsministeriums für Umweltschutz und Verbraucherschutz vom 10.06.2014 Die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bayeri- schen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt: Zu 1.: Der schrittweise Abbau der Reaktoranlage und der Nebeneinrichtungen wird nach den bisherigen Erfahrungen 10 bis 15 Jahre in Anspruch nehmen. Am Reaktorgebäude selbst werden keine Veränderungen vorgenommen, da die Außenhülle , das „Atom-Ei“, unter Denkmalschutz steht. Zu 2.: Der anfallende radioaktive Abfall, insbesondere Bauschutt, der ca. 75 % der anfallenden Menge ausmachen wird, wird auf insgesamt 200 t geschätzt. Das entspricht, bei einer angenommenen mittleren Abfalldichte von 2 t pro Kubikmeter, einem Abfallvolumen von 100 Kubikmetern. Zu 3.: Während der Abbauarbeiten werden die radioaktiven Abfälle , gegebenenfalls nach externer Konditionierung, zunächst am Standort des FRM zwischengelagert. Die Endlagerung erfolgt in dem durch den Bund bereitzustellenden Endlager für schwach- und mittelaktive radioaktive Abfälle. Zu 4.: Die Stilllegung des FRM ist als große Baumaßnahme der TUM, der Betreiberin des FRM, durchzuführen. Hierfür ist im Haushalt des StMBW bereits ein Planungstitel vorgesehen . Aufgrund einer vorläufigen Kostenschätzung der TUM werden die Kosten der Maßnahme auf 28 Mio. € beziffert. Zu 5.: Die im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren entstandenen Gutachterkosten beliefen sich auf etwa 1 Mio. €. Die Kosten werden ebenfalls von der TUM, der Betreiberin des FRM, getragen. Zu 6.: Ja. Die bei einer UVP zu prüfenden Aspekte sind jedoch auch für die Entscheidung nach § 7 Abs. 3 AtG maßgeblich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2014 17/2336 Bayerischer Landtag