Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 06.05.2014 Kinderbetreuung im Landkreis München In ganz Bayern herrscht eine angespannte Betreuungssituation für Kinder unter drei Jahre. Unter dem Fachkräftemangel leiden auch viele Betreuungseinrichtungen im Landkreis München. Träger von Kindertagesstätten im Landkreis München berichten von vorhandenen oder drohenden BurnoutAusfällen und einem hohen Krankenstand bei pädagogischen Fachkräften. Dies bringt die Einrichtungen in Gefahr, die BayKiBiG-Förderkriterien zu verletzen. Ich frage die Bayerische Staatsregierung: 1. Wie viele Kinder unter drei Jahren leben im Landkreis München? 2. Wie viele Betreuungsplätze stehen im Landkreis München zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Einrichtungen)? 3. Wie hoch sind die Fehlzeiten bei Betreuerinnen und Betreuern ? 4. Welche Hilfestellung gibt die Staatsregierung bei personellen Engpässen in den Einrichtungen? 5. Welche konkreten Folgen drohen bei Nichteinhaltung der Förderkriterien durch krankheitsbedingten Personalausfall ? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 10.06.2014 1. Wie viele Kinder unter drei Jahren leben im Landkreis München? Am 9. Mai 2011 lebten im Landkreis München 9.220 Kinder unter drei Jahren (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Statistische Berichte – Zensus 2011: Daten zur Altersstruktur der Bevölkerung für den Landkreis München, herausgegeben im April 2014). Aktuellere Daten liegen der Staatsregierung nicht vor. 2. Wie viele Betreuungsplätze stehen im Landkreis München zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Einrichtungen)? Aus der nachfolgenden Tabelle wird die Zahl der unterschiedlichen Einrichtungsarten sowie die Zahl der insgesamt betreuten Kinder unter drei Jahren in den Gemeinden ersichtlich. Im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze liegt dem StMAS kein vollständiges Zahlenmaterial vor, da (noch) nicht alle altersübergreifenden Einrichtungen ihre Platzstruktur gemeldet haben, also wie sich ihre Platzzahl auf die unterschiedlichen Altersgruppen verteilt. Im Übrigen kommt es z.T. auch zu sog. Platzsharing, d. h. der zeitversetzten Belegung eines Betreuungsplatzes durch zwei Kinder. Der Zahl der betreuten Kinder kommt insoweit also eine größere Aussagekraft zu. In der Gesamtzahl der betreuten Kinder unter drei Jahren sind auch die in Tagespflege betreuten enthalten (76 Kinder). G em ei nd e K rip pe n K in de rg är te n H or te H äu se r f . K in de r N et ze f. K in de r be tre ut e K in de r un te r 3 J ah re n im Ja nu ar 2 01 4 in kl . Ta ge sp fle ge Aschheim 2 2 1 3 0 164 Aying 2 2 0 1 0 60 Baierbrunn 1 1 0 2 0 53 Brunnthal 1 2 1 1 0 36 Feldkirchen 2 2 1 1 0 106 Garching b.München 5 8 3 6 0 199 Gräfelfing 4 9 3 2 0 164 Grasbrunn 1 1 0 3 0 63 Grünwald 3 4 2 3 0 113 Haar 2 6 4 7 1 205 Hohenbrunn 0 2 3 2 0 62 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 1 5 1 2 0 59 Ismaning 4 9 5 0 0 144 Kirchheim b.München 2 4 0 2 0 115 Neubiberg 4 5 1 2 1 180 Neuried 0 2 1 3 0 63 Oberhaching 0 1 1 6 1 111 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2014 17/2338 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2338 G em ei nd e K rip pe n K in de rg är te n H or te H äu se r f . K in de r N et ze f. K in de r be tre ut e K in de r un te r 3 J ah re n im Ja nu ar 2 01 4 in kl . Ta ge sp fle ge Oberschleißheim 3 4 2 0 0 74 Ottobrunn 2 10 1 7 0 151 Planegg 5 5 2 4 0 225 Pullachi.Isartal 0 6 1 0 0 55 Putzbrunn 4 2 0 1 0 77 Sauerlach 2 3 1 1 1 79 Schäftlarn 0 2 1 1 0 16 Straßlach-Dingharting 0 2 0 0 0 4 Taufkirchen 1 6 5 4 0 237 Unterföhring 4 3 2 3 0 259 Unterhaching 5 9 2 3 0 201 Unterschleißheim 0 7 5 8 0 229 Landkreis München 60 124 49 78 4 3.504 3. Wie hoch sind die Fehlzeiten bei Betreuerinnen und Betreuern? Eine Gesamtdokumentation der Fehlzeiten im Landkreis München liegt der Staatsregierung nicht vor. Im computergestützten Abrechnungsprogramm KiBiG.web werden Fehlzeiten nur einzelfallbezogen erfasst. Dabei wird auch nicht unterschieden, ob ein Abweichen des tatsächlichen vom angesetzten Personaleinsatz auf einer krankheitsbedingten Fehlzeit oder aber etwa auf einer Kündigung o. Ä. beruht. Dem KiBiG.web kann jedoch entnommen werden, wie viele Einrichtungen im Monat den Anstellungsschlüssel oder Qualifikationsschlüssel nicht einhalten. Im März 2014 waren dies im Landkreis München 15 Einrichtungen (Anstellungsschlüssel ) bzw. neun Einrichtungen (Qualifikationsschlüssel ) von insgesamt 328 Einrichtungen. 4. Welche Hilfestellung gibt die Staatsregierung bei personellen Engpässen in den Einrichtungen? Kinderbetreuung ist in Bayern gesetzliche Aufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis. Soweit einzelne Träger Hilfestellung bei personellen Engpässen benötigen, sind also zuständigkeitshalber zunächst die Gemeinden und kreisfreien Städte in der Pflicht, und zwar sowohl vorbeugend als auch im akuten Fall. Das StMAS empfiehlt hierzu den Trägern einen ausreichend bemessenen „Puffer“ zum gesetzlichen Mindestanstellungsschlüssel, um personellen Engpässen vorzubeugen. Kommunale Spitzenverbände und das StMAS haben sich hierzu auf einen empfohlenen Anstellungsschlüssel von 1:10,0 geeinigt (s. § 17 Abs. 1 AVBayKiBiG ). Im Übrigen hat die Staatsregierung eine Reihe von Maßnahmen im Bereich der Fachkräftegewinnung ergriffen: Seit 2008 sind in Bayern insgesamt 15 neue Fachakademien für Sozialpädagogik, darunter auch vier staatliche Fachakade- mien entstanden. Damit ist die Zahl der Standorte, an denen Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet werden, von 39 auf 54 Standorte (Schuljahr 2013/2014) angewachsen. Insgesamt wurde das Studienplatzangebot im ersten Studienjahr seit dem Schuljahr 2007/2008 um ca. 900 zusätzliche Plätze erweitert. Zudem wurden Weiterqualifizierungsmaßnahmen zur Fachkraft ins Leben gerufen, insbesondere für Ergänzungskräfte (berufserfahrene Kinderpfleger/-innen und geeignete Quereinsteiger/-innen), für Grundschullehrer/-innen sowie für Heilerziehungspfleger/-innen. In Bayern stieg die Zahl des pädagogischen Personals seit 2006 insgesamt um 57,1 %, bezogen auf Fachkräfte sogar um 68,5 %, während deutschlandweit die Zahl der Fachkräfte nur um 41,2 % stieg. 5. Welche konkreten Folgen drohen bei Nichteinhaltung der Förderkriterien durch krankheitsbedingten Personalausfall ? Die Folgen der Nichteinhaltung der Förderkriterien sind nach geltender Rechtslage in § 17 Abs. 4 bis 6 AVBayKiBiG geregelt. Danach kann es zu einer monatsweisen Förderkürzung kommen, wenn der Träger den erforderlichen Personaleinsatz nicht binnen eines Kalendermonats sicherstellt . Im Falle eines anerkannten Härtefalls werden 96 % der kindbezogenen Förderung ausbezahlt. Um den Einwänden der Trägerverbände gegen die geltende Fehlzeitenregelung Rechnung zu tragen, wurde eine BayKiBiG-Kommission zur Klärung des Sachverhalts und zur Problemlösung einberufen. Beteiligt wurden die kommunalen Spitzenverbände, die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, weitere Trägerverbände, Elternvertretungen und berufsständische Vertreter. Auf Vorschlag des StMAS hat die Kommission beschlossen, die Fehlzeitenregelung rückwirkend zum 1. September 2013 aufzu- heben. Das StMAS bereitet derzeit eine Änderung der AVBayKiBiG vor, bei der die §§ 17 Abs. 4 bis 6 und 24 (Antragsverfahren in Härtefällen) ersatzlos gestrichen werden . Diese Änderung befindet sich in der Abstimmung. Falls eine Fehlzeit zu einem tatsächlichen Unterschreiten des Anstellungsschlüssels führt, würde dies gemäß der geänderten Verordnung rückwirkend wie künftig zu keiner förderrechtlichen Konsequenz führen. Allerdings entfällt in diesem Fall der staatliche Förderbeitrag „Basiswert plus“ in Höhe von derzeit 52 Euro. Unberührt bleibt die Pflicht der Träger, die Fehlzeiten korrekt in das KiBiG.web (Programm zur Abrechnung der kindbezogenen Förderung) einzutragen und die Daten den Gemeinden und Bewilligungsbehörden mitzuteilen. Unberührt bleibt weiter die Pflicht, eine Kindeswohlgefährdung auszuschließen und die verbindlichen Bildungs - und Erziehungsziele umzusetzen. Darüber wachen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. die Bewilligungsbehörde (Landkreise, kreisfreie Städte, Regierungen). Ende 2016 wird die BayKiBiG-Kommission unter Berücksichtigung der Praxis und der Entwicklung der Fehlzeiten prüfen, ob Handlungsbedarf des Gesetz- bzw. Verordnungs- gebers gesehen wird.