Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 05.05.2014 Demografische Entwicklung und Folgen für die Nahversorgung sowie öffentliche Einrichtungen einschließlich der Thematik Barrierefreiheit Ich frage die Staatsregierung: 1. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchen Städten und Gemeinden Oberbayern Fahrdienste oder ähnliches angeboten werden, um älteren Menschen , die nicht mehr ausreichend mobil sind, das Einkaufen bei Nahversorgern in ihrer Gemeinde bzw. Region zu ermöglichen, aufgeschlüsselt nach: a) den jeweiligen Angeboten in den Gemeinden, b) den jeweiligen Trägern und c) den anfallenden Kosten für die Kommunen bzw. die älteren Menschen? 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in wel- chem Umfang die einzelnen Gemeinden in Oberbayern in den Jahren seit 2000 Mittel investiert haben, um im öffentlichen Raum die Barrierefreiheit umzusetzen (z. B. Absenken von Bordsteinkanten, Einbau von Liften oder Rampen in und bei öffentlichen Gebäuden), aufgeschlüsselt nach: a) den jeweiligen Maßnahmen in den einzelnen Gemeinden und b) den Kosten und möglichen Förderungen durch den Staat? 3. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Rathäuser in Oberbayern bis heute nicht barrierefrei ausgebaut sind, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Rathäusern in den jeweiligen Gemeinden , b) den zu erwartenden Kosten für den Umbau oder den Neubau der jeweiligen Rathäuser und c) möglicherweise vorhanden Plänen zum Umbau und den Gründen, warum dieser bislang nicht erfolgt ist? 4. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie viele Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte in den einzelnen Gemeinden Oberbayerns bis heute nicht den Anforderungen an einen barrierefreien Zugang für Kunden und für Barrierefreiheit für Beschäftigte erfüllen? 5. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Schulgebäude in Oberbayern derzeit nicht barrierefrei gestaltet sind, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Schulen in den jeweiligen Städten und Gemeinden, die bislang nicht barrierefrei ausgebaut sind, b) den zu erwartenden Kosten für die jeweiligen Schulen, sofern der Ausbau zur Barrierefreiheit erfolgt, und c) den möglichen Fördermitteln für den barrierefreien Ausbau dieser Schulen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 10.06.2014 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl wird im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Mit dem von Herrn Ministerpräsident Horst Seehofer in seiner Regierungserklärung angekündigten Sonderinvestitionsprogramm „Bayern barrierefrei 2023“ setzt die Staatsregierung ein kraftvolles Signal für die Barrierefreiheit und bringt deren Umsetzung weiter voran. Zur Aufstellung und Umsetzung eines Sonderinvestitionsprogramms „Bayern barrierefrei 2023“ wurde unter der Federführung meines Hauses eine interministerielle Arbeitsgruppe einberufen, um die Handlungsfelder und den konkreten Bedarf zu erarbeiten . Alle Ressorts haben für ihre Geschäftsbereiche eine erste Bestandaufnahme zum Zustand der Barrierefreiheit durchgeführt. Ferner stellen sie ihre Zielsetzungen mit den dazu erforderlichen Maßnahmen, der voraussichtlichen Laufzeit sowie den Finanzrahmen dar. Auf dieser Grundlage wird die Staatsregierung ein Grundkonzept erarbeiten. Danach ist beabsichtigt, die Experten, Betroffenen und Akteure und selbstverständlich auch den Bayerischen Landtag in die weitere Entwicklung einzubeziehen. 1. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchen Städten und Gemeinden Oberbayerns Fahrdienste oder Ähnliches angeboten werden, um älteren Menschen, die nicht mehr ausreichend mobil sind, das Einkaufen bei Nahversorgern in ihrer Gemeinde bzw. Region zu ermöglichen, aufgeschlüsselt nach: a) den jeweiligen Angeboten in den Gemeinden, b) den jeweiligen Trägern und c) den anfallenden Kosten für die Kommunen bzw. die älteren Menschen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2014 17/2339 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2339 2. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchem Umfang die einzelnen Gemeinden in Oberbayern in den Jahren seit 2000 Mittel investiert haben , um im öffentlichen Raum die Barrierefreiheit umzusetzen (z. B. Absenken von Bordsteinkanten, Einbau von Liften oder Rampen in und bei öffent- lichen Gebäuden), aufgeschlüsselt nach: a) den jeweiligen Maßnahmen in den einzelnen Gemeinden und b) den Kosten und möglichen Forderungen durch den Staat? 3. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Rathäuser in Oberbayern bis heute nicht barrierefrei ausgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Rathäusern in den jeweiligen Gemeinden , b) den zu erwartenden Kosten für den Umbau oder den Neubau der jeweiligen Rathäuser und c) möglicherweise vorhandenen Plänen zum Umbau und den Gründen, warum dieser bislang nicht erfolgt ist? Zu den Fragen 1–3 liegen der Staatsregierung grundsätzlich keine Erhebungen und Erkenntnisse vor. 4. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie viele Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte in den einzelnen Gemeinden Oberbayerns bis heute nicht den Anforderungen an einen barrierefreien Zugang für Kunden und für Barrierefreiheit für Beschäftigte erfüllen? Zu Frage 4 liegen der Staatsregierung grundsätzlich keine Erhebungen und Erkenntnisse vor. Auch dem hierzu befragten Handelsverband Bayern liegen keine detaillierten Angaben vor. Er hat jedoch mitgeteilt, dass sich in Oberbayern mittlerweile 610 Einzelhandelsunternehmen für das freiwillige Qualitätskennzeichen „Generationenfreundliches Einkaufen “ qualifiziert haben. Zu den Kriterien des Qualitätssiegels gehört, dass der Zugang zum Geschäft „barrierearm“ sein soll. 5. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, welche Schulgebäude in Oberbayern derzeit nicht barrierefrei gestaltet sind, aufgeschlüsselt nach: a) den einzelnen Schulen in den jeweiligen Städten und Gemeinden, die bislang nicht barrierefrei ausgebaut sind, b) den zu erwartenden Kosten für die jeweiligen Schulen, sofern der Ausbau zur Barrierefreiheit erfolgt , und c) den möglichen Fördermitteln für den barrierefreien Ausbau dieser Schulen? Derzeit liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse zur Barrierefreiheit aller Schulgebäude in Oberbayern vor. Eine diesbezügliche Erhebung wäre in Anbetracht der Vielzahl der öffentlichen Schulen (rd. 4.800) mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Sachaufwandsträger für die öffentlichen Schulen sind die Kommunen, die für die Durchführung erforderlicher Baumaßnahmen eigenverantwortlich zuständig sind. Nach den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung müssen bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind – somit auch öffentliche Schulen –, in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen in erforderlichem Umfang barrierefrei sein. Die Baukosten zur Umsetzung von Barrierefreiheit sind bereits seit Jahren grundsätzlich im Rahmen der Hochbauförderung nach Art. 10 FAG förderfähig. Bei der Abwicklung der Förderverfahren wird auf die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben geachtet ; den Belangen der Barrierefreiheit wird damit Rechnung getragen. Neben Kosten für Baumaßnahmen, die nach FAG förderfähig sind, dienen auch behinderungsspezifische Sachmittel dazu, schulisches Lernen zu ermöglichen und damit auch den barrierefreien Zugang zum Unterricht im weiteren Sinne . Dazu gehören z. B. Schulbücher in Braille-Schrift (Blindenschrift ) oder mobile Anlagen mit Sender und Empfänger, um hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen , die Lehrkraft und ggf. auch die Mitschülerinnen und Mitschüler zu verstehen. Nach Art. 3 Abs. 5 BaySchFG ist der notwendige Aufwand für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf Teil des Schulaufwandes; eine Förderfähigkeit nach FAG besteht hierfür – soweit es sich nicht um Baumaßnahmen handelt – nicht. Allerdings werden Aufwendungen auch von anderen Kostenträgern, insbesondere von den Krankenkassen und den Trägern der Eingliederungshilfe, getragen. Hinsichtlich der Schulbücher in Blindenschrift unterstützt der Freistaat die kommunalen Schulaufwandsträger durch die Bayerische Medienabteilung für Schüler mit Blindheit und Seheinschränkung (Mediablis); die Schulen können ein Schulbuch in Braille-Schrift je Schüler im Schuljahr ohne Übertragungskosten bzw. in Form eines kostenlosen Abdrucks erhalten.