Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Martina Fehlner SPD vom 06.06.2018 Reiterstaffel der Polizei in Unterfranken Nach einem Medienbericht vom 15.05.2018 in der „Main- Post“ will Ministerpräsident Dr. Markus Söder eine unterfränkische Reiterstaffel mit bis zu 25 Pferden in Würzburg stationieren , die für Einsätze in ganz Unterfranken zur Verfügung stehen soll. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Ist die in dem Artikel genannte Zahl von 25 Polizeipferden zutreffend? 2. a) Wie ergibt sich die fachliche Notwendigkeit für einen flächendeckenden Einsatz einer Reiterstaffel der Polizei Unterfranken? b) Welche personellen und organisatorischen Voraussetzungen sind nötig, um bei der Polizei Unterfranken eine Reiterstaffel einzurichten? 3. Wie wurde die Meinungsbildung innerhalb der Polizeibehörde zu Fragen der zusätzlichen Einrichtung einer unterfränkischen Reiterstaffel ermittelt? 4. a) Wo und bei welchen Anlässen soll die unterfränkische Reiterstaffel eingesetzt werden? b) Nach welchen Kriterien werden Einsätze für die Reiterstaffel angefordert? c) Sieht die Staatsregierung den Einsatz von Pferdestaffeln auch als Möglichkeit, insbesondere in weitläufigen ländlichen Geländen, Einsätze schneller und effizienter zu gestalten? 5. a) Mit welchem finanziellen Aufwand ist die Einrichtung und Unterhaltung einer Reiterstaffel in Unterfranken verbunden? b) Werden für die Reiterstaffel neue Stellen (Polizeibeamte , Pfleger, Verwaltungsmitarbeiter) beim Polizeipräsidium Unterfranken geschaffen? c) Oder wie soll der zu erwartende erhöhte Personalaufwand abgedeckt werden? 6. a) Wo und wie sollen die Pferde untergebracht werden? b) Wie wird die tierärztliche Versorgung gewährleistet? 7. Welche Anforderungen gibt es für Polizeibeamtinnen und -beamte bei der Ausbildung zum „Polizeireiter“? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 10.07.2018 1. Ist die in dem Artikel genannte Zahl von 25 Polizei pferden zutreffend? 2. b) Welche personellen und organisatorischen Vo raussetzungen sind nötig, um bei der Polizei Un terfranken eine Reiterstaffel einzurichten? 5. a) Mit welchem finanziellen Aufwand ist die Einrich tung und Unterhaltung einer Reiterstaffel in Unter franken verbunden? b) Werden für die Reiterstaffel neue Stellen (Polizei beamte, Pfleger, Verwaltungsmitarbeiter) beim Po lizeipräsidium Unterfranken geschaffen? c) Oder wie soll der zu erwartende erhöhte Personal aufwand abgedeckt werden? 6. a) Wo und wie sollen die Pferde untergebracht wer den? Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat in seiner Regierungserklärung vom 18.04.2018 dargelegt, dass die vorhandenen reiterlichen Kapazitäten bei der Bayerischen Polizei ausgebaut werden und in jeder bayerischen Großstadt eine Reiterstaffel eingerichtet wird. Im Endausbau werden in Bay ern 200 Dienstpferde im Einsatz sein. Bei einer Großstadt handelt es sich um eine Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern. Dies betrifft im Freistaat Bayern die Städte München, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt und Würzburg sowie den Großraum Nürnberg/Fürth/Erlangen. Ein Konzept zur Errichtung weiterer Reiterstaffeln bei der Bayerischen Polizei befindet sich derzeit in Erarbeitung. Aus diesem Grund können zum jetzigen Zeitpunkt keine weiter gehenden Aussagen getroffen werden. Bezüglich der insgesamt aktuell notwendigen Haushaltsmittel wird auf den Gesetzentwurf zum zweiten Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2018 – Drs. 17/22033 vom 18.05.2018) verwiesen. Weiter gehende Angaben zu den Kosten sind derzeit nicht möglich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.10.2018 Drucksache 17/23421 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23421 2. a) Wie ergibt sich die fachliche Notwendigkeit für ei nen flächendeckenden Einsatz einer Reiterstaffel der Polizei Unterfranken? 4. a) Wo und bei welchen Anlässen soll die unterfränki sche Reiterstaffel eingesetzt werden? c) Sieht die Staatsregierung den Einsatz von Pfer destaffeln auch als Möglichkeit, insbesondere in weitläufigen ländlichen Geländen, Einsätze schneller und effizienter zu gestalten? Das Einsatzmittel Polizeipferd hat sich in der Vergangenheit bewährt und wurde, auch außerhalb der Polizeipräsidien München und Oberbayern Süd, erfolgreich eingesetzt. Der Einsatzwert der Polizeipferde ist innerhalb der Bayerischen Polizei allgemein bekannt und akzeptiert. Das Einsatzspektrum der berittenen Polizei ist vielfältig und umfasst u. a. folgende Bereiche: – allgemeiner Streifendienst, insbesondere im Gelände wie Naturschutz- und Naherholungsgebieten; – besonderer Streifendienst, z. B. für Präventivstreifen zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität oder Umweltschutzstreifen; – Einsatz bei Großveranstaltungen (Fußballspiele, Brauchtumsveranstaltungen , Open-Air-Konzerte etc.); – Fahndungen, Such- und Absperrmaßnahmen im Gelände ; – Öffentlichkeitsarbeit. Polizeipräsenz ist eines der zentralen Anliegen der Bayerischen Polizei. Sie trägt maßgeblich dazu bei, das subjektive Sicherheitsgefühl zu stärken. Den aktuellen Herausforderungen trägt die Staatsregierung unter anderem auch durch eine deutliche personelle Verstärkung der Bayerischen Polizei Rechnung. Aber nicht nur durch eine Erhöhung der Stellen wird die Präsenz und Bürgernähe verstärkt . Der Einsatz von berittenen Polizeibeamten sorgt für eine noch deutlichere Sichtbarkeit der Polizei. Ferner wird er dazu beitragen, den Respekt der Polizei im öffentlichen Raum zu erhöhen. Aufgrund der hohen Mobilität im schwierigen Gelände können insbesondere auch Bereiche in den täglichen Streifendienst einbezogen werden, die mit Streifenwägen sowie Fuß- und Fahrradstreifen nur sehr schwer oder gar nicht erreicht werden können. Zudem lässt sich durch die erhöhte Sicht des Polizeireiters ein relativ großes Areal leicht überwachen . 3. Wie wurde die Meinungsbildung innerhalb der Po lizeibehörde zu Fragen der zusätzlichen Einrich tung einer unterfränkischen Reiterstaffel ermittelt? Im Rahmen der regelmäßigen Dienstbesprechungen des Staatsministeriums des Innern und für Integration mit den Behördenleitungen der Polizeiverbände werden insbesondere die Grundsätze des polizeilichen Handelns und der Organisation besprochen. Die Erhöhung der polizeilichen Präsenz in allen Bereichen ist ein erklärtes Ziel bei allen Polizeipräsidien . 4. b) Nach welchen Kriterien werden Einsätze für die Reiterstaffel angefordert? Der Einsatz der Polizeiinspektion Reiterstaffel des Polizeipräsidiums München und der Polizeireiter in Rosenheim des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd ist grundsätzlich in ganz Bayern möglich. Im Rahmen von besonderen Einsatzlagen werden diese nach der Beurteilung der Lage von der einsatzführenden Dienststelle über das jeweilige Polizeipräsidium dort angefordert und nach Verfügbarkeit zugewiesen. Einsätze im Rahmen des täglichen Streifendienstes orientieren sich an den Vorgaben des Polizeipräsidiums München . 6. b) Wie wird die tierärztliche Versorgung gewährleis tet? Die tierärztliche Versorgung erfolgt durch externe Veterinärärzte und in tierärztlichen Kliniken. 7. Welche Anforderungen gibt es für Polizeibeamtin nen und beamte bei der Ausbildung zum „Polizei reiter“? Grundsätzlich ist es möglich, jeden Polizeivollzugsbeamten als Polizeireiter zu qualifizieren, der bereits über eine mehrjährige Berufserfahrung des polizeilichen Einzeldienstes verfügt. Daneben sollten gewisse Grundvoraussetzungen und eine ausgeprägte Affinität zu diesem Thema vorhanden sein. Eine abgeschlossene Reitausbildung ist nicht zwingend notwendig.