Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 05.06.2018 Diensthunde bei der Bayerischen Polizei Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wíe viele Diensthunde sind derzeit bei der Bayeri schen Polizei insgesamt im Einsatz? 1.2 Wie viele der im Einsatz befindlichen Diensthunde werden in diesem Jahr pensioniert? 1.3 Wie sind die im Einsatz befindlichen Diensthunde auf die einzelnen Polizeipräsidien verteilt (bitte auch unter Benennung der in diesem Jahr in den Ruhestand ge henden Diensthunde)? 2.1 In welchen Bereichen werden die Diensthunde einge setzt? 2.2 Auf welche Bereiche werden die Diensthunde speziali siert? 2.3 In welchen Bereichen fehlen derzeit Diensthunde? 3.1 In welchen Bereichen und zu welchem Zweck sind Suchhunde einsetzbar? 3.2 Wie viele Hunde sind als Suchhunde derzeit im Ein satz? 3.3 Wie viele Suchhunde werden in diesem Jahr pensio niert werden? 4.1 Wie viele Suchhunde befinden sich derzeit in Ausbil dung? 4.2 Wie viele davon schließen ihre Ausbildung dieses Jahr ab? 5. Wie oft musste die Bayerische Polizei im Jahr 2017 Hunde der Rettungsstaffel anfordern, um ihre Aufga ben zu erfüllen? 6. Wie ist die Versorgung der Diensthunde nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienst geregelt? 7.1 Welche Kosten werden für pensionierte Diensthunde vom Freistaat übernommen? 7.2 Welche Kosten werden nicht erstattet? 7.3 Wann wurde letztmalig die Kostenerstattung für pen sionierte Diensthunde überprüft und angepasst? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 11.07.2018 Vorbemerkung: Alle Angaben beziehen sich auf den Stand Juni 2018. 1.1 Wíe viele Diensthunde sind derzeit bei der Bayeri schen Polizei insgesamt im Einsatz? Mit Stand Juni 2018 befinden sich 312 Diensthunde im Ein satz (ohne Diensthunde für besondere Einsatzlagen der Polizeiinspektionen Spezialeinheiten Nord und Südbayern). Hierin enthalten sind auch Diensthunde, die bereits ihre Schutzhundeausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, deren Spezialhundeausbildung derzeit aber noch läuft. 1.2 Wie viele der im Einsatz befindlichen Diensthunde werden in diesem Jahr pensioniert? Im Jahr 2018 werden nach aktuellem Stand voraussichtlich 19 Diensthunde außer Dienst gestellt. 1.3 Wie sind die im Einsatz befindlichen Diensthunde auf die einzelnen Polizeipräsidien verteilt (bitte auch unter Benennung der in diesem Jahr in den Ruhestand gehenden Diensthunde)? Die unter den Fragen 1.1 und 1.2 angegebenen Diensthun de verteilen sich auf die einzelnen Polizeipräsidien wie folgt: Bestand Außerdienst stellung 2018 Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei 6 1 Polizeipräsidium Mittelfranken 48 4 Polizeipräsidium München 37 2 Polizeipräsidium Niederbayern 30 3 Polizeipräsidium Oberbayern Nord 32 Polizeipräsidium Oberbayern Süd 35 Polizeipräsidium Oberfranken 26 1 Polizeipräsidium Oberpfalz 22 2 Polizeipräsidium Schwaben Nord 26 2 Polizeipräsidium Schwaben Süd/ West 22 Polizeipräsidium Unterfranken 28 4 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 01.10.2018 Drucksache 17/23422 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23422 2.1 In welchen Bereichen werden die Diensthunde ein gesetzt? 2.2 Auf welche Bereiche werden die Diensthunde spe zialisiert? Die Diensthunde der Bayerischen Polizei werden grund sätzlich als dual ausgebildete Diensthunde eingesetzt. Dies bedeutet, dass bis auf wenige Ausnahmen alle Diensthunde für den allgemeinen Schutzdienst und im Anschluss daran für einen Spezialbereich ausgebildet werden. Einzig die Personensuchhunde werden aufgrund des speziellen Auf gabenbereiches nicht als Schutzhunde konditioniert. Für folgende Spezialbereiche werden bei der Bayerischen Polizei Diensthunde ausgebildet und eingesetzt: – Betäubungsmittel, – Sprengstoffe, – Leichen, – Brandmittel, – Tätigkeiten im Alpinbereich, – Personensuche, – Banknoten (Zusatzausbildung für Rauschgifthunde). Daneben verfügen die Spezialeinheiten der Bayerischen Polizei über Diensthunde, welche außerhalb des allgemei nen Diensthundewesens ausgebildet werden. 2.3 In welchen Bereichen fehlen derzeit Diensthunde? Wie viele Diensthunde mit welcher Spezialausbildung be nötigt werden, legt der jeweilige Verband in eigener Zustän digkeit fest. Die Planungen hierzu erfolgen durch die Polizeipräsidien langfristig, sodass es im Allgemeinen zu keinen Defiziten im Bestand kommt. 3.1 In welchen Bereichen und zu welchem Zweck sind Suchhunde einsetzbar? Die Diensthunde der Bayerischen Polizei sind grundsätz lich alle als Suchhunde einsetzbar. Hier ist jedoch in Suche nach Gegenständen (siehe Antwort zu den Fragen 2.1 und 2.2) und Menschen zu differenzieren. Bestandteil der Schutzhundeausbildung, der auch prü fungsrelevant ist, ist die Fährtensuche, d. h. die Suche nach Personen. In der Intensität, der Art und Weise der Aus und Fortbildung und Suchtechnik der jeweiligen Diensthunde so wie in der Befähigung ist die Personensuchkompetenz der Schutz und Spezialhunde nicht mit der der reinen Perso nensuchhunde zu vergleichen. Die Suche nach Personen erfolgt zu präventiven (z. B. vermisste/verschüttete Personen) und strafprozessualen (z. B. Täter/Tatnachweis, flüchtige Straftäter) Zwecken. Die Suche nach Gegenständen erfolgt ebenfalls zu prä ventiven (z. B. Absuche nach Sprengstoffen) und strafpro zessualen (z. B. zum Auffinden von Beweismitteln) Zwecken. 3.2 Wie viele Hunde sind als Suchhunde derzeit im Einsatz? Insgesamt sind bei der Bayerischen Polizei 278 Hunde als Suchhunde nach Gegenständen und Personen im Einsatz. 3.3 Wie viele Suchhunde werden in diesem Jahr pen sioniert werden? Im Jahr 2018 werden voraussichtlich nach aktuellem Stand 14 Suchhunde außer Dienst gestellt. 4.1 Wie viele Suchhunde befinden sich derzeit in Aus bildung? Derzeit befinden sich 71 Suchhunde in Ausbildung. 4.2 Wie viele davon schließen ihre Ausbildung dieses Jahr ab? Im Jahr 2018 werden voraussichtlich 19 Suchhunde die Ausbildung erfolgreich beenden. 5. Wie oft musste die Bayerische Polizei im Jahr 2017 Hunde der Rettungsstaffel anfordern, um ihre Auf gaben zu erfüllen? Der Einsatz von privaten Rettungshundestaffeln und denen der nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Si cherheitsaufgaben (npolBOS) zur Unterstützung der Bay erischen Polizei ist ausschließlich auf den präventiven Be reich beschränkt. Hierzu wurden von den Polizeipräsidien Kooperationsvereinbarungen geschlossen. Sofern Rettungshundestaffeln der o. g. Organisationen (privat und npolBOS) bei polizeilichen Einsatzlagen einge setzt werden, erfolgt dies nicht zwingend wegen eines Man gels in der personellen Verfügbarkeit der Diensthundeführer der Bayerischen Polizei, sondern ausschließlich aufgrund der Größe der abzusuchenden Fläche und der gleichzei tigen zeitlichen Dringlichkeit. Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, eine Unter stützung durch Diensthundeführer anderer Verbände der Bayerischen Polizei anzufordern. Hierbei ergeben sich dann aber längere Wartezeiten. Bei den Verbänden der Bayerischen Polizei wird nicht durchgängig eine Statistik über den Einsatz der o. g. Ret tungshundestaffeln geführt. Aus diesem Grund stehen für eine Beantwortung der Frage keine validen Daten zur Ver fügung. Von einer äußerst aufwendigen Erhebung wurde abgesehen. 6. Wie ist die Versorgung der Diensthunde nach ih rem Ausscheiden aus dem Dienst geregelt? 7.1 Welche Kosten werden für pensionierte Dienst hunde vom Freistaat übernommen? 7.2 Welche Kosten werden nicht erstattet? 7.3 Wann wurde letztmalig die Kostenerstattung für pensionierte Diensthunde überprüft und ange passt? Grundsätzlich wird ein außer Dienst gestellter Diensthund von seinem Diensthundeführer übernommen. Hierzu wird mit diesem ein Tierübertragungs und Pflegevertrag ge schlossen. Die Übertragung erfolgt kostenfrei. Ist dies in wenigen Ausnahmefällen nicht möglich, wird der Diensthund vom jeweiligen Polizeipräsidium selbst bzw. durch einen anderen Diensthundeführer betreut oder ver Drucksache 17/23422 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 kauft. Ein Verkauf an Personen außerhalb des Diensthun dewesens der Bayerischen Polizei erfolgt nur nach Überprü fung der Person zur Eignung zum Führen eines Hundes und der räumlichen Gegebenheiten zum Halten des Hundes. Hierbei stehen insbesondere tierschutzrechtliche Aspekte im Vordergrund. Wird ein Diensthund aus dem aktiven Dienst genommen und auf der Grundlage eines Tierübertragungs und Pflege vertrages von einem Diensthundeführer weiterhin betreut, wird eine Pauschale von 75 Euro pro Monat gezahlt. Übersteigen etwaige Kosten (z. B. Tierbehandlungskos ten) diese Aufwandsentschädigung, sind sie privat zu tra gen. Sollte von der jeweiligen für den Wohnort des Beamten zuständigen Gemeinde eine Hundesteuer für Diensthunde erhoben werden, ist diese für aus dem Dienst genommene Diensthunde durch den Beamten ebenfalls zu bezahlen. Die letztmalige Überprüfung und Anpassung der o. g. Pauschale erfolgte zum 01.01.2015.