Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 10.04.2014 Hebammen im Angestelltenverhältnis Durch die neue Richtlinie zur Qualitätssicherung bei der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen in Perinatalzentren und Krankenhäusern im Interesse der Allgemeinheit werden die geltenden hohen Anforderungen an eine Geburtshilfe unterstrichen. Hebammen spielen dabei eine wichtige Rolle – viele Krankenhäuser klagen jedoch über Hebammenmangel . Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist von der Problematik der Versicherungsprämien die Tätigkeit der Hebammen im Allgemeinen betroffen oder differenziert sich das Bild zwischen Beleghebammen und Hebammen im Angestelltenverhältnis? a) Sind die Hebammentätigkeiten „Geburtshilfe“ sowie „Vor- und Nachsorge“ von den gestiegenen Versicherungsprämien in gleicher Weise betroffen? 2. Wo und in welchem Umfang fehlen Hebammen an Krankenhäusern in Bayern, wo sind Stellen ausgeschrieben bzw. nicht besetzt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken bzw. Landkreisen)? 3. Wie gestaltet sich die Altersstruktur der angestellten Hebammen in Bayern (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken bzw. Landkreisen)? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 02.06.2014 1. Ist von der Problematik der Versicherungsprämien die Tätigkeit der Hebammen im Allgemeinen betroffen oder differenziert sich das Bild zwischen Beleghebammen und Hebammen im Angestelltenverhältnis ? Der Abschluss einer Berufshaftpflicht ist für Hebammen, wie für viele andere Berufsgruppen auch, gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben. Unter den Hebammen betrifft die Versicherungsfrage alle freiberuflich in der Geburtshilfe arbei- tenden Hebammen, die sich selbst versichern müssen, und zwar Hausgeburtshebammen ebenso wie Geburtshaushebammen und Beleghebammen in einer Klinik. Die Sachlage der stark gestiegenen Haftpflichtprämien stellt sich für in der Geburtshilfe tätigen Ärzte, Ärztinnen und Kliniken grundsätzlich in gleicher Weise wie für Hebammen dar. a) Sind die Hebammentätigkeiten „Geburtshilfe“ sowie „Vor- und Nachsorge“ von den gestiegenen Versicherungsprämien in gleicher Weise betroffen ? Grundsätzlich sind von den stetig steigenden Versicherungsprämien alle Hebammen betroffen. Für Hebammen, die keine Geburtshilfe anbieten, sind die Versicherungsprämien jedoch vergleichsweise sehr niedrig (aktuell zw. 400 € und 600 € jährlich). Dagegen beträgt der Versicherungsbeitrag für Hebammen, die Geburtshilfe anbieten, aktuell ca. 4.200 € und ab Juli 2014 voraussichtlich mehr als 5.000 € pro Jahr. 2. Wo und in welchem Umfang fehlen Hebammen an Krankenhäusern in Bayern, wo sind Stellen ausgeschrieben bzw. nicht besetzt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken bzw. Landkreisen) ? Nach der Krankenhausstatistik für das Jahr 2012 sind an bayerischen Kranken-häusern insgesamt 1.452 Hebammen tätig, wovon 664 (46 %) angestellt und 788 (54 %) als Beleghebammen tätig sind. Dabei sind an 31 Krankenhausstandorten ausschließlich angestellte Hebammen tätig, an weiteren 9 sowohl angestellte als auch Beleghebammen und an 79 Standorten (66 %) ausschließlich Beleghebammen. Beleghebammen sind schwerpunktmäßig an Krankenhäusern der ersten Versorgungsstufe tätig (471 von 788, entsprechend 60 %), lediglich 2 % (16) in einem der fünf Krankenhäuser der dritten Versorgungsstufe. Universitätsklinika arbeiten ausschließlich mit angestellten Hebammen. Unter dem permanenten Kostendruck des DRG-Systems sind Krankenhäuser gezwungen, die jeweils wirtschaftlichste Organisationsform zu wählen. Die Verteilung der angestellten und Beleghebammen auf die einzelnen Versorgungsstufen zeigt deutlich, dass sich die Möglichkeiten für eine Anstellung von Hebammen auf größere Krankenhäuser beschränken und dort weitestgehend ausgeschöpft sind. Wie viele Hebammen an Krankenhäusern fehlen, kann allenfalls krankenhausspezifisch beantwortet werden, da nicht verbindlich festgelegt ist, wie viele Hebammen ein Krankenhaus beschäftigen muss. Krankenhäuser wirtschaften vielmehr eigenverantwortlich. Es ist allerdings davon auszugehen , dass Krankenhäuser schon aus haftungsrechtlichen Gründen die Anforderungen erfüllen, die in der Qualitätssicherungs -Richtlinie Früh- und Reifgeborene des Gemeinsamen Bundesausschusses (QFR-RL) aufgestellt werden. Die QFR-RL definiert die Qualitätsmerkmale bzw. Minimalanfor- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.08.2014 17/2347 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/2347 derungen für die vier perinatologischen Versorgungsstufen. Lediglich für die Versorgungsstufen I und II bestehen Anforderungen an die hebammenhilfliche Versorgung. In diesen beiden Versorgungsstufen muss die hebammenhilfliche Leitung des Kreißsaals einer Hebamme hauptamtlich übertragen werden, wobei die Übertragung an eine Beleghebamme zulässig ist. Im Kreißsaal muss die 24-Stunden-Präsenz einer Hebamme gewährleistet sein. Außerdem muss sich eine zweite Hebamme in Rufbereitschaft befinden oder im Rahmen einer vergleichbaren Regelung als Beleghebamme zur Verfügung stehen. Die ständige Erreichbarkeit einer Hebamme auf der präpartalen Station muss sichergestellt sein. In einer unveränderten gemeinsamen Empfehlung der DKG und der Spitzenverbände der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung vom 01.01.1993 ist der Personalbedarf von Hebammen/Entbindungspflegern in geburtshilflichen Abteilungen von Krankenhäusern mit mehr als 600 Geburten im Jahr geregelt. Danach ist bei der Personalbemessung ein Minutenwert von 780 Minuten pro Geburt anzusetzen. Geht man also, 20 % Fehlzeit unterstellt, von 1.600 Arbeitsstunden (netto) jährlich aus, bedeutet eine 24-Stunden-Präsenz an 365 Tagen im Jahr, dass rechnerisch 5,47 Vollkräfte erforderlich sind. Bei einer Parallelvorhaltung bedeutet das rechnerisch 10,94 Vollkräfte. Bei dem Erfordernis der 24-Stunden-Präsenz einer Hebamme und einer 24-Stunden-Rufbereitschaft einer weiteren Hebamme wird man von einem durchschnittlichen Erfordernis von rechnerisch etwa 8,2 Vollkräften auszugehen haben. Eine Auswertung der Krankenhausdaten 2012 ergibt, dass jedes Perinatalzentrum die Mindestanforderungen der Qualitätsrichtlinie erfüllt hat, dass also in keinem dieser Krankenhäuser weniger Hebammen tätig waren, als es die Richtlinie vorgibt. Zum Stichtag 16.04.2014 wurden nach den im Internet veröffentlichten Stellenausschreibungen an insgesamt 16 bayerischen Kliniken Hebammen oder Entbindungspfleger in Vollzeit, in Teilzeit oder freiberuflich gesucht. Für eine Auf- stellung nach Regierungsbezirken vgl. anliegende Tabelle. Geht man bei den Gesuchen nach „mehreren“ Hebammen davon aus, dass das Krankenhaus zwei Hebammen sucht, sind insgesamt 21 Stellen ausgeschrieben. Dies entspricht etwa 1,4 % der Stellen, auf denen im Jahr 2012 an bayerischen Krankenhäusern Hebammen tätig waren. 3. Wie gestaltet sich die Altersstruktur der angestellten Hebammen in Bayern (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken bzw. Landkreisen)? Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung erfolgt bisher keine Erfassung der Altersstruktur von nichtärztlichem Krankenhauspersonal in Bayern. Somit liegen keine aktuellen Daten zur Altersstruktur der Hebammen vor. Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Mai 2012 ein Gutachten zur Versorgungs- und Vergütungssituation in der außerklinischen Hebammenhilfe (erstellt durch IGESInstitut GmbH) veröffentlicht, dem wenige Hinweise zur Altersstruktur angestellter Hebammen entnommen werden können. Für das Gutachten wurden ca. 3.600 Hebammen mittels Fragebogen befragt sowie zahlreiche Sekundärdatenquellen mit Bezug zur Hebammenhilfe ausgewertet. Auf Basis eigener Erhebungen stellt das IGES Institut in dem Gutachten fest, dass rund zwei Drittel der befragten Hebammen zwischen 30 und 49 Jahre alt (n = 2.353), rund 20 % (n = 706) der Befragten zwischen 20 und 29 Jahre und weitere 13 % zwischen 50 und 59 Jahre waren. Die angestellt und die sowohl angestellt als auch freiberuflich tätigen Hebammen sind dabei durchschnittlich etwas jünger als die ausschließlich freiberuflich tätigen Hebammen. Aus dem Gutachten ergibt sich, dass 161 der angestellt tätigen und sowohl angestellt als auch freiberuflich tätigen Hebammen zum Zeitpunkt der Befragung im Jahr 2011 50 Jahre und älter und 377 zwischen 40 und 49 Jahre alt waren. Genauere Erkenntnisse liegen aufgrund fehlender Erhebungen nicht vor. Drucksache 17/2347 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage Stellenausschreibungen Hebammen, Stand 16.04.2014 Anzahl Vollzeit/Teilzeit/freiberuflich Oberbayern Klinikum lngolstadt 1 VZ Rotkreuzkrankenhaus München 1 VZ od. TZ od. Beleg RoMED Bad Aibling 2 Beleg in TZ Klinik Eichstätt 1 Beleg Klinikum Garmisch-Partenkirchen 1 VZ Klinikum Landsberg 1 VZ oad. TZ Klinikum Mühldorf 1 Beleg 8 Niederbayern Klinik Zwiesel mehrere Beleg mehrere Oberpfalz Klinikum Amberg 1 VZ 1 Oberfranken Klinikum Coburg 1 VZ od. TZ 1 Mittelfranken Klinikum Ansbach 1 Beleg Hebammenpraxis am KH Krankenhäuser Nürnberger Land mehrere Beleg 1+mehrere Unterfranken Klinikum Aschaffenburg mehrere VZ od. TZ Krankenhaus St. Josef Schweinfurt 1 VZ od. TZ 1+mehrere Schwaben Klinikum Augsburg mehrere VZ (neue Kinderklinik) Krankenhäuser Memmingen 1 TZ 1+mehrere Gesamt 13+mehrere in VZ/TZ