Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Strobl SPD vom 14.06.2018 Kommunales Vorkaufsrecht Der Freistaat und die Kommunen sind in der Verpflichtung, dringend notwendige Wohnungen zu bauen. Wohnungen werden überall gebraucht, Bauland wird gebraucht. Deshalb will das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr das kommunale Vorkaufsrecht stärken. Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchem Zeitraum und wann beginnend will Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr Ilse Aigner das kommunale Vorkaufsrecht – wie es im „Werkzeugkasten für mehr bezahlbaren Wohnraum in Bayern“ des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom Mai 2018 angekündigt wird – stärken? 2. Welche Aktivitäten zur Umsetzung und Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts plant das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr? 3.1 Gibt es vonseiten der Staatsregierung bereits konkrete Vorschläge und Umsetzungsdetails hinsichtlich des kommunalen Vorkaufsrechts? 3.2 Und wenn ja, welche? 3.3. Wenn Frage 3.1 mit Nein beantwortet werden sollte, wann ist mit Vorschlägen und Umsetzungsdetails zu rechnen? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 17.07.2018 Zu 1. und 2.: Das kommunale Vorkaufsrecht ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt und unterliegt der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Demenentsprechend kann eine Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts auf gesetzgeberischem Wege nicht einseitig von Bayern vorgenommen werden. Es ist vorgesehen, das Thema im Rahmen eines für Herbst 2018 vorgesehenen Wohngipfels beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat einzubringen; ob und ggf. wann ein entsprechender Konsens für etwaige Gesetzesänderungen erzielbar ist, lässt sich nicht vorhersagen. Zu 3.1: Nein. Zu 3.2: Entfällt. Zu 3.3: Es ist geplant, etwaige Vorschläge und Umsetzungsdetails im Zuge des Wohngipfels im Herbst 2018 (siehe Antwort zu Frage 1 und 2) zu erarbeiten, dessen Termin derzeit aber noch nicht feststeht. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.08.2018 Drucksache 17/23478 Bayerischer Landtag