Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Stamm (fraktionslos) vom 23.04.2018 Verbindungen zwischen dem Olympia-Einkaufszentrum- (OEZ)-Attentäter David S. und dem US-Attentäter William A. Am 07.12.2017 erschoss der 21-jährige William A. zwei seiner Mitschüler an der Aztech High-School und anschließend sich selbst. Nach Medienberichten stand William A. in Kontakt mit dem OEZ-Attentäter David S. William A. stand 2016 unter Beobachtung des FBI, nachdem er in Internetforen nach einer Waffe gefragt hatte. In den US-Medien wird der Name des OEZ-Attentäters David S. voll genannt. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Hinweise hatten das Landeskriminalamt (LKA) oder andere Landesbehörden auf Kontakte zwischen David S. und Wil liam A.? b) Informierte das LKA oder eine andere Behörde gegebenenfalls die US-Behörden, wenn ja, über welche Kanäle? c) Wie kommunizierten David S. und William A. miteinander (bitte nach Kommunikationskanälen auflisten)? 2. a) Wann wurden welche Hinweise auf eine Kommunikation zwischen David S. und William A. gefunden? b) Wurden weitere Kontakte zu anderen potenziellen Tätern oder Internetpartnern von David S. mit rechtsextremem Hintergrund festgestellt? c) Wenn ja, wie viele und welcher Art? 3. a) Wie beurteilt die Staatsregierung den Tathintergrund des US-Attentäters William A.? b) Sieht die Staatsregierung Parallelen im Weltbild des David S. und des William A.? 4. a) Wäre die Tat des William A. in den USA nach heutiger Beurteilung vermeidbar gewesen, wenn die US-Behörden einen früheren Hinweis auf Kontakte zu David S. erhalten hätten? b) Wie beurteilt die Staatsregierung die Tat des David S. im Lichte seiner Kontakte zu amerikanischen Rechtsextremisten ? c) Hält die Staatsregierung die These vom „Amokläufer“ David S. weiter für zutreffend? 5. a) Wie erklärt sich die Staatsregierung, dass der Name von David S. in den US-Medien vollständig genannt wird und offensichtlich auch den US-Behörden bekannt ist? b) Gab es zu David S. vor dessen Attentat Anfragen oder Hinweise von US-Behörden oder anderen ausländischen Behörden? c) Liegt ein Ermittlungshilfeersuchen der US-Behörden bei deutschen oder bayerischen Behörden vor? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz vom 13.07.2018 1. a) Welche Hinweise hatten das Landeskriminalamt (LKA) oder andere Landesbehörden auf Kontakte zwischen David S. und William A.? Nach Mitteilung des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA) lag der Staatsanwaltschaft (StA) München I und dem BLKA ein Hinweis auf Kontakte zwischen David S. und einer Person in den USA vor. Dieser Hinweis ergab sich aus einer Zeugenvernehmung, in der kein Klarname genannt wurde, sondern nur ein Pseudonym. Dazu, ob es sich hierbei um William A. handelt, laufen derzeit noch Ermittlungen durch die StA München I und das BLKA, wobei die zuständigen US-Behörden im Wege der Rechtshilfe um Unterstützung ersucht wurden. b) Informierte das LKA oder eine andere Behörde gegebenenfalls die US-Behörden, wenn ja, über welche Kanäle? Eine Information der US-Behörden über diesen auf ein Pseudonym verweisenden Hinweis erfolgte nach Kenntnisstand des BLKA und des Landesamtes für Verfassungsschutz nicht. c) Wie kommunizierten Davis S. und William A. miteinander (bitte nach Kommunikationskanälen auflisten )? Aufgrund der derzeit laufenden Ermittlungen können hierzu seitens des BLKA keine Auskünfte gegeben werden. 2. a) Wann wurden welche Hinweise auf eine Kommunikation zwischen David S. und William A. gefunden ? Nach Mitteilung des BLKA ergaben sich Hinweise auf eine mögliche Kommunikation zwischen David S. und William A. zunächst aus der US-amerikanischen Presseberichterstattung im April 2018. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.09.2018 Drucksache 17/23480 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23480 b) Wurden weitere Kontakte zu anderen potenziellen Tätern oder Internetpartnern von David S. mit rechtsextremem Hintergrund festgestellt? c) Wenn ja, wie viele und welcher Art? 3. a) Wie beurteilt die Staatsregierung den Tathintergrund des US-Attentäters William A.? b) Sieht die Staatsregierung Parallelen im Weltbild des David S. und des William A.? 4. a) Wäre die Tat des William A. in den USA nach heutiger Beurteilung vermeidbar gewesen, wenn die US-Behörden einen früheren Hinweis auf Kontakte zu David S. erhalten hätten? b) Wie beurteilt die Staatsregierung die Tat des David S. im Lichte seiner Kontakte zu amerikanischen Rechtsextremisten? c) Hält die Staatsregierung die These vom „Amokläufer “ David S. weiter für zutreffend? Aufgrund der noch laufenden Ermittlungen können hierzu derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Landtags zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter den berechtigten Interessen bei der Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen zurück. Das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionierenden Strafrechtspflege leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit ebenfalls Verfassungsrang. Unabhängig davon ist im Zusammenhang mit den Fragen 4 b und 4 c darauf hinzuweisen, dass vor dem Hintergrund des Beschlusses des Landtags vom 12.12.2017 (Drs. 17/19665) im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport eine Berichterstattung über die erneute Bewertung der Motive und Hintergründe des Täters David S. stattzufinden hat. 5. a) Wie erklärt sich die Staatsregierung, dass der Name von David S. in den US-Medien vollständig genannt wird und offensichtlich auch den US- Behörden bekannt ist? Der Name von David S. wird bereits seit vielen Monaten auch in den deutschen Medien und im Internet vollständig genannt und kann so für jedermann leicht in Erfahrung gebracht werden. b) Gab es zu David S. vor dessen Attentat Anfragen oder Hinweise von US-Behörden oder anderen ausländischen Behörden? Nach Mitteilung des BLKA gab es diesbezüglich keine Anfragen oder Hinweise von US-Behörden oder anderen ausländischen Behörden. c) Liegt ein Ermittlungshilfeersuchen der US-Behörden bei deutschen oder bayerischen Behörden vor? Nach Mitteilung des BLKA liegt nach dortigen Erkenntnissen mit Stand 15.05.2018 kein Ermittlungsersuchen der US- Behörden bei deutschen oder bayerischen Behörden vor.