Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter SPD vom 09.04.2018 Offene Haftbefehle insgesamt und im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität zum Stichtag I/2018 Drs. 17/12752 Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden der „Reichs bürger“- Szene zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Jahr der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl , Angabe, was zu vollstrecken ist)? b) Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Jahr der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl , Angabe, was zu vollstrecken ist)? c) Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden dem salafistischen bzw. dschihadistischen Spektrum zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Jahr der Ausstellung , Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl, Angabe , was zu vollstrecken ist)? 2. a) Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden der Szene des Ausländerextremismus zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Jahr der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl, Angabe, was zu vollstrecken ist)? b) Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden dem Rockermilieu zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Jahr der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl , Angabe, was zu vollstrecken ist)? c) Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden der linksextremen Szene zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Jahr der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl , Angabe, was zu vollstrecken ist)? 3. a) Wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle gab es zum Erhebungsstichtag am 30. März insgesamt in Bayern (bitte aufschlüsseln nach Strafvollstreckung und Sicherung des Strafverfahrens)? b) Wie entwickelten sich die Zahlen an den jeweiligen Stichtagen seit der Antwort auf die Schriftliche Anfrage auf Drs. 17/12752? c) Wie viele der offenen Haftstrafen konnten seit der Antwort auf die Schriftliche Anfrage auf Drs. 17/12752 vollstreckt werden (bitte wie in der Antwort zu Frage 4 a in der genannten Schriftlichen Anfrage aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz vom 16.07.2018 Vorbemerkung: Ergänzend zu den halbjährlichen Erhebungen des Bundeskriminalamtes (zum 31. März/30. September) bezüglich offener Fahndungen mit Haftbefehl bzw. Festnahmen aus dem Bereich der phänomenübergreifenden Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wird durch das Landeskriminalamt (BLKA) aus Aktualitätsgründen jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eine bayerische „Zwischenerhebung“ unter Verwendung der gleichen Ausgangsparameter gemäß dem Bundeslagebild erstellt. Die Beantwortung der Fragen 1 b, 1 c, 2 a und 2 c beruht auf der Erhebung des BLKA zum Stichtag 31.12.2017. Davon abweichend beruht die Antwort zu Frage 2 b bezüglich offener Haftbefehle zu Personen, die dem Rockermilieu zugerechnet werden, auf einer Einzelerhebung mit Stand 17.04.2018. Unter „offener Haftbefehl“ werden definiert: – Haftbefehle zur Strafvollstreckung, – Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens, – Haftbefehle aufgrund Regelungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes (außer Haftbefehle zur Verhinderung der Wiedereinreise). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.08.2018 Drucksache 17/23484 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23484 Die offenen Fahndungen wurden anschließend über das Staatsministerium der Justiz (StMJ) durch die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften zur Ergänzung dort vorliegender Daten mit Stand 15.05.2018 abgeglichen. Sofern sich hierbei herausstellte, dass sich die Haftbefehle mittlerweile erledigt hatten, wurden diese in der folgenden Beantwortung nicht mehr berücksichtigt. Ebenfalls nicht berücksichtigt wurden Haftbefehle, die sich bereits in Vollstreckung befinden sowie solche, bei denen sich die Person (gegebenenfalls auch in anderer Strafsache) in Deutschland in Haft bzw. Unterbringung befindet. Sofern offene Fahndungen auf Haftbefehlen beruhen, die nicht von bayerischen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten ausgestellt wurden, können keine Details mitgeteilt werden (die entsprechenden Spalten wurden mit „unbekannt/nicht bekannt“ befüllt). Die Anzahl der dargestellten nicht vollstreckten Haftbefehle ist nicht mit der Anzahl der gesuchten Personen identisch , da zu einer Person mehrere nicht vollstreckte Haftbefehle vorhanden sein können. Bei den genannten Fällen handelt es sich nicht um eine statistische Größe, sondern um eine Momentaufnahme zum Stichtag der Erhebung. Schwankungen ergeben sich aus dem dynamischen Prozess der jeweiligen Haftbefehlerlassung und des Vollzugs der Haftbefehle. Dabei werden fortlaufend offene Haftbefehle durch die Sicherheitsbehörden vollzogen und auch neue Haftbefehle von den zuständigen Justizbehörden erlassen . Die den Antworten zu den Fragen 3 a bis 3 c zugrunde liegenden Daten wurden ausschließlich im Fahndungs- und Informationssystem der Bayerischen Polizei (INPOL) erhoben ; dort werden nur veröffentlichte Haftbefehle eingestellt, also solche, in denen der zu Verhaftende auch zur polizeilichen Fahndung ausgeschrieben ist. Haftbefehle, die von den örtlichen Polizeidienststellen gegebenenfalls im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft unmittelbar vollstreckt wurden oder werden sollen, sind nicht in INPOL erfasst und damit nicht recherchierbar. Die Antworten zu den Fragen 3 a bis 3 c beziehen sich daher ausschließlich auf veröffentlichte Haftbefehle, die in INPOL eingestellt waren bzw. sind. 1. a) Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden der „Reichsbürger“-Szene zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Jahr der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl, Angabe , was zu vollstrecken ist)? Nach Auskunft des BLKA erfordert die Beantwortung eine händische Einzelauswertung, die mit vertretbarem Aufwand in der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar ist. b) Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Jahr der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl, Angabe , was zu vollstrecken ist)? Gegenüber Personen mit Bezügen zu PMK-rechts sind mit Stand 15.05.2018 insgesamt 73 nicht vollstreckte Haftbefehle registriert. Die gewünschte Aufschlüsselung ist der Anlage 1 zu entnehmen. c) Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden dem salafistischen bzw. dschihadistischen Spektrum zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Jahr der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl , Angabe, was zu vollstrecken ist)? Nach Auskunft des BLKA ist nur eine Aussage zu Personen möglich, die dem Phänomenbereich PMK-religiöse Ideologie zugerechnet werden; eine weitergehende Aufschlüsselung in salafistisch bzw. dschihadistisch erfolgt nicht. Gegenüber Personen mit Bezügen zu PMK-religiöse Ideo logie sind mit Stand 15.05.2018 insgesamt 45 nicht vollstreckte Haftbefehle registriert. Die gewünschte Aufschlüsselung ist Anlage 2 zu entnehmen. 2. a) Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden der Szene des Ausländerextremismus zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Jahr der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl , Angabe, was zu vollstrecken ist)? Gegenüber Personen mit Bezügen zu PMK-ausländische Ideologie sind mit Stand 15.05.2018 insgesamt 14 nicht vollstreckte Haftbefehle registriert. Die gewünschte Aufschlüsselung ist Anlage 3 zu entnehmen. b) Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden dem Rockermilieu zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Jahr der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl, Angabe, was zu vollstrecken ist)? Gegenüber Personen, die dem Rockermilieu zugerechnet werden, sind mit Stand 15.05.2018 insgesamt 26 nicht vollstreckte Haftbefehle registriert. Die gewünschte Aufschlüsselung ist der Anlage 4 zu entnehmen. c) Wie viele Haftbefehle gegenüber Personen, die nach Kenntnis der bayerischen Behörden der linksextremen Szene zuzuordnen sind, werden derzeit nicht vollstreckt (bitte aufgeschlüsselt mit Art des Haftbefehls mit Jahr der Ausstellung, Haftbefehl aufgrund welcher Straftat, politisch motiviert ja/nein, soweit Vollstreckungshaftbefehl, Angabe , was zu vollstrecken ist)? Gegenüber Personen mit Bezug zu PMK-links sind mit Stand 15.05.2018 insgesamt acht nicht vollstreckte Haftbefehle registriert. Die gewünschte Aufschlüsselung ist der Anlage 5 zu entnehmen. Drucksache 17/23484 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3. a) Wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle gab es zum Erhebungsstichtag am 30. März insgesamt in Bayern (bitte aufschlüsseln nach Strafvollstreckung und Sicherung des Strafverfahrens)? Zum Stichtag 01.04.2018 sind in INPOL insgesamt 29.582 nicht vollstreckte Haftbefehle registriert. Davon sind 24.256 zur Strafvollstreckung sowie 5.326 zur Sicherung des Strafverfahrens ausgestellt worden. b) Wie entwickelten sich die Zahlen an den jeweiligen Stichtagen seit der Antwort auf die Schriftliche Anfrage auf Drs. 17/12752? Die Entwicklung der in INPOL veröffentlichten nicht vollstreckten Haftbefehle stellt sich wie folgt dar: 01.04.2016 01.04.2017 01.04.2018 Strafvollstreckung 20.419 22.224 24.256 Sicherung des Strafverfahrens 5.069 5.491 5.326 gesamt 25.488 27.715 29.582 c) Wie viele der offenen Haftstrafen konnten seit der Antwort auf die Schriftliche Anfrage auf Drs. 17/12752 vollstreckt werden (bitte wie in der Antwort zu Frage 4 a in der genannten Schriftlichen Anfrage aufschlüsseln)? Die Löschung von Haftbefehlsausschreibungen in INPOL erfolgt nach deren Vollstreckung durch die Polizei oder auf Antrag der jeweils zuständigen Justizbehörden. Dabei wird gegebenenfalls auch der im Einzelfall für die Löschung maßgebliche Grund erfasst und gespeichert. Gründe für eine Löschung können „Festnahme/Ingewahrsamnahme“, „Geldstrafe bezahlt“ oder „Sonstiges“ sein (z. B. Aufenthalt ermittelt, Tod der Person, Fristablauf, Auslieferung erfolgt oder Ähnliches). Eine belastbare Aussage, die sich allein auf die Vollstreckung von Haftbefehlen mit einer offenen Haftstrafe bezieht, kann auf Grundlage der durchgeführten INPOL-Auswertung nicht getroffen werden. Die folgende Tabelle enthält daher sämtliche gelöschte Haftbefehle. Löschgrund 2016(gesamt) 2017 (gesamt) 2018 (bis 31.03.) Festnahme/Ingewahrsamnahme 5.058 5.750 1.547 Geldstrafe bezahlt 1.841 2.497 712 Sonstiges 7.840 6.853 1.862 gesamt 14.739 15.100 4.121 Schriftliche Anfrage von Herrn MdL Ritter "Offene Haftbefehle insgesamt und im Bereich der politisch motivierten Kriminalität zum Stichtag I/2018" Anlage 1 - Aufschlüsselung zu Frage 1.b (PMK-rechts) Lfd. Nr. Art des Haftbefehls Ausstellung Haftbefehl Haftbefehl aufgrund welcher Straftat Politisch motiviert Soweit VRs-HB: Was ist zu vollstrecken 1 Strafvollstreckung 10.06.2015 § 86a StGB ja 31 Tage restliche Ersatzfreiheitsstrafe (Geldstrafe 90 Tagessätze zu je 5 Euro) 2 Strafvollstreckung 26.10.2017 § 252 StGB nein Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten (noch nicht vollstreckt, auf die Strafzeit anzurechnen sind 154 Tage Untersuchungshaft) 3 Strafvollstreckung 01.12.2017 § 130 StGB nein Freiheitsstrafe 9 Monate, die zur Bewährung ausgesetzt wurde; hinreichende Gründe für Widerruf der Bewährung 4 Strafvollstreckung 24.04.2014 § 29 BtMG nein Freiheitsstrafe 1 Jahr 5 Strafvollstreckung 04.07.2017 § 223 StGB nein Geldstrafe 90 Tagessätze zu je 30 Euro 6 Strafvollstreckung 16.10.2017 § 21 StVG nein 1 Jahr 10 Monate Gesamtfreiheitsstrafe 7 nicht § 456a StPO, sondern Festhalteanordnung nach Überstellung in die Slowakei 07.07.2011 § 211 StGB nein Festhalteanordnung bis 03.10.2021, dann werden 15 Jahre der verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe verbüßt sein 8 Strafvollstreckung 27.11.2017 § 145 StGB nein 33 Tage Ersatzfreiheitsstrafe 9 Strafvollstreckung 15.12.2014 § 86a StGB ja 49 Tage Ersatzfreiheitsstrafe (aus Geldstrafe 50 Tagessätze zu je 80 Euro) 10 Sicherung des Strafverfahrens 04.07.2016 § 224 StGB nein 11 Sicherung des Strafverfahrens 31.08.2017 § 52 WaffG nein 12 Strafvollstreckung 18.08.2017 § 29 BtmG nein Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten und Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 6 Monaten abzüglich 47 Tage 13 Sicherung des Strafverfahrens (§ 112 StPO) 13.11.2017 § 244 StGB nein 14 Strafvollstreckung 02.09.2014 § 86a StGB ja 59Tage restliche Ersatzfreiheitsstrafe (aus Geldstrafe 60 Tagessätze zu je 30 Euro) 15 Strafvollstreckung 19.10.2017 § 185 StGB nein Gesamtfreiheitsstrafe 1 Jahr 2 Monate 16 Sicherungshaftbefehl (§ 453c StPO) 15.11.2011 nicht § 130 StGB, sondern §§ 106 I, 109 UrhG (ohne politische Motivatin) ja Gesamtfreiheitsstrafe 12 Monate 17 Strafvollstreckung 11.02.2015 § 263 StGB nein 2 Jahre 6 Monate Gesamtfreiheitsstrafe abzüglich von 90 Tagen wegen einer bezahlten Geldstrafe aus einem einbezogenen 18 Strafvollstreckung 11.07.2017 § 21 StVG nein Ersatzfreiheitsstrafe von 49 Tagen 19 Sicherung des Strafverfahrens 05.04.2017 § 86a StGB ja 20 Strafvollstreckung 25.10.2017 § 21 StVG nein 8 Monate Gesamtfreiheitsstrafe 21 Sicherung des Strafverfahrens (§ 112 StPO) 20.11.2017 § 21 StVG nein 22 Sicherung des Strafverfahrens (§ 453c StPO) 26.10.2017 § 29 BtMG nein Freiheitsstrafe 2 Jahre 23 Strafvollstreckung 16.10.2014 § 243 StGB nein 48 Tage restliche Ersatzfreiheitsstrafe (aus Geldstrafe 50 Tagessätze zu je 30 Euro). 24 Strafvollstreckung 13.06.2016 § 224 StGB nein Unterbringung in eine Erziehungsanstalt 25 Strafvollstreckung 31.03.2011 § 242 StGB nein 184 Tage Restfreiheitsstrafe 26 Strafvollstreckung 02.05.2017 § 145d StGB nein Geldstrafe 59 Tagessätze zu je 30 Euro 27 Strafvollstreckung 18.05.2016 § 223 StGB nein 100 Tagessätze zu je 15 Euro 28 Strafvollstreckung 07.03.2017 § 86a StGB ja noch 45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe 29 Strafvollstreckung 14.01.2015 § 242 StGB nein 29 Tage restliche Ersatzfreiheitsstrafe (aus Geldstrafe 135 Tagessätze zu je 10 Euro) 30 Sicherung des Strafverfahrens (§ 112 StPO) 14.11.2017 § 242 StGB nein 31 Strafvollstreckung 24.07.2017 § 113 StGB nein 10 Monate Gesamtfreiheitsstrafe 32 Strafvollstreckung 21.08.2017 § 86a StGB ja Geldstrafe von 50 Tagessätzen, überwiegend vollstreckt. Zu vollstrecken: Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Tagen 33 Strafvollstreckung 30.10.2017 OWiG - Fn. 1 nein Erzwingungshaft von 10 Tagen 34 Strafvollstreckung 31.01.2017 § 185 StGB nein Ersatzfreiheitsstrafe von 21 Tagen 35 Strafvollstreckung 31.01.2017 § 223 StGB nein Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten 36 Sicherungshaftbefehl (§ 453c StPO) 14.03.2017 § 242 StGB nein im Falle des - bereits beantragten - Widerrufs der Straussetzung zur Bewährung 3 Monate Freiheitsstrafe 37 Sicherung des Strafverfahrens (§ 112 StPO) 10.12.2015 § 255 StGB nein 38 § 456a StPO 19.11.2014 § 242 StGB, u.a. nein 72 Tage Ersatzfreiheitsstrafe aus Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten (§ 456a; § 457) 39 § 456a StPO 09.03.2012 § 211 StGB nein Rest aus Einheitsjugendstrafe von 6 Jahren 6 Monaten und Unterbringung nach § 64 StGB (§ 456a StGB) 40 Sicherung des Strafverfahrens (§ 112 StPO) 29.12.2014 § 243 StGB nein 41 Strafvollstreckung 01.12.2016 § 86a StGB ja 120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe 42 Strafvollstreckung 28.07.2017 § 130 StGB ja noch 90 Ersatzfreiheitsstrafe 43 Strafvollstreckung 09.12.2016 § 21 StVG nein Freiheisstrafe 4 Monate (abzüglich Anrechnung von 11 Tagen) 44 Strafvollstreckung 09.12.2016 § 223 StGB nein Jugendstrafe 11 Monate (abzüglich Anrechnung von 7 Tagen) 45 Sicherung des Strafverfahrens (§ 112 StPO) 26.03.2016 § 242 StGB nein Freiheitsstrafe 1 Monat 46 Strafvollstreckung 12.11.2015 § 185 StGB nein Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen 47 Sicherung des Strafverfahrens 22.06.2017 § 145a StGB nein 48 Sicherung des Strafverfahrens 04.08.2016 § 253 StGB nein Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23484 Schriftliche Anfrage von Herrn MdL Ritter "Offene Haftbefehle insgesamt und im Bereich der politisch motivierten Kriminalität zum Stichtag I/2018" Anlage 1 - Aufschlüsselung zu Frage 1.b (PMK-rechts) 49 Sicherung des Strafverfahrens 26.07.2016 § 185 StGB nein Sicherungshaftbefehl, bzgl. einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten 50 Sicherung des Strafverfahrens 20.12.2016 § 52 WaffG nein 51 Strafvollstreckung 18.12.2013 § 244 StGB nein Freiheitsstrafe 4 Monate 52 Sicherung des Strafverfahrens (§ 112 StPO) 28.10.2014 § 244 StGB nein 53 Sicherung des Strafverfahrens (§ 112 StPO) 21.10.2015 § 242 StGB nein 54 Strafvollstreckung 22.09.2016 § 243 StGB nein Gesamtfreiheitsstrafe 1 Jahr 55 Strafvollstreckung 28.11.2016 § 86a StGB ja Geldstrafe von 67 Tagessätzen zu je 40 Euro, noch 5 TS offen; Geldstrafe wird vom VU vom Ausland aus in unregelmäßigen Abständen getilgt; da hierzu keine Vereinbarung mit StA, bleibt HB aufrechterhalten 56 Sicherung des Strafverfahrens (§ 112 StPO) 01.09.2015 § 316 StGB nein 57 Strafvollstreckung 14.07.2016 § 316 StGB nein Freiheitsstrafe 4 Monate 58 Strafvollstreckung 01.12.2016 § 86a StGB ja 120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe 59 Strafvollstreckung 02.03.2016 § 185 StGB nein noch 26 Tage Ersatzfreiheitsstrafe 60 Strafvollstreckung 03.07.2017 § 86a StGB ja Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen 61 Strafvollstreckung 13.08.2015 § 240 StGB nein 60 Tagessätze 62 Strafvollstreckung 15.09.2018 § 86a StGB ja 42 Tage restliche Ersatzfreiheitsstrafe (aus Geldstrafe 50 Tagessätze zu je 40 Euro) 63 Strafvollstreckung 16.04.2012 § 52 WaffG nein Geldstrafe von 30 Tagessätzen, teilweise vollstreckt: Zu vollstrecken: Ersatzfreiheitsstrafe von 29 Tagen 64 Sicherung des Strafverfahrens (§ 453c StPO) 22.05.2017 § 185 StGB nein Restfreiheitsstrafe 136 Tage 65 Strafvollstreckung 17.06.2015 § 86a StGB ja 190 Tage restliche Ersatzfreiheitsstrae (aus Geldstrafe 200 Tagessätze zu je 25 Euro) 66 Strafvollstreckung 02.06.2017 § 223 StGB nein 189 Tage 67 SIS II / Interpol-Rotecke nicht bekannt nicht bekannt nicht bekannt 68 Strafvollstreckung 06.11.2014 § 86a StGB ja 25 Tagessätze 69 Sicherung des Strafverfahrens (§ 112 StPO) 19.07.2016 § 224 StGB nein 70 Strafvollstreckung 13.11.2017 § 86a StGB ja Ersatzfreiheitsstrafe (aus Gesamtgeldstrafe 90 Tagessätze zu je 15 Euro) 71 SIS II / Interpol-Rotecke nicht bekannt nicht bekannt nicht bekannt 72 Strafvollstreckung 06.12.2017 § 244a StGB nein Restfreiheitsstrafe von 126 Tagen (Verurteilter wurde abgeschoben) 73 Sicherung des Strafverfahrens (§ 112 StPO) 14.04.2016 §§ 249, 224 StGB nein Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23484 Schriftliche Anfrage von Herrn MdL Ritter "Offene Haftbefehle insgesamt und im Bereich der politisch motivierten Kriminalität zum Stichtag I/2018" Anlage 2 - Aufschlüsselung zu Frage 1.c (PMK-religiöse Ideologie) Lfd. Nr. Art des Haftbefehls Ausstellung Haftbefehl Haftbefehl aufgrund welcher Straftat Politisch motiviert Soweit VRs-HB: Was ist zu vollstrecken 1 Sicherung des Strafverfahrens 24.07.2017 § 89a StGB ja 2 Strafvollstreckung 19.05.2016 § 21 StVG nein 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe 3 Strafvollstreckung 24.05.2016 § 21 StVG nein 4 Monate Freiheitsstrafe 4 Sicherung des Strafverfahrens 06.07.2017 § 89a StGB ja 5 Sicherung des Strafverfahrens 07.11.2016 § 129 a,b StGB ja 6 Strafvollstreckung 09.06.2017 § 21 StVG nein Geldstrafe von 30 Tagessätzen, teilweise vollstreckt. Zu vollstrecken: Ersatzfreiheitsstrafe von 7 Tagen 7 Strafvollstreckung 23.08.2017 § 224 StGB nein 1 Jahr 6 Monate abzüglich 102 Tage 8 Strafvollstreckung 03.06.2014 § 29 BtmG nein 34 Tage Ersatzfreiheitsstrafe 9 SIS II / Interpol-Rotecke nicht bekannt nicht bekannt nicht bekannt 10 Sicherung des Strafverfahrens 17.07.2017 § 89a StGB ja 11 Sicherung des Strafverfahrens (§ 112 StPO) 23.03.2015 § 89a StGB ja 12 Sicherung des Strafverfahrens (§ 112 StPO) 02.07.2015 § 89a StGB ja 13 Strafvollstreckung 15.04.2014 § 242 StGB nein 40 Tagessätze 14 Strafvollstreckung 19.06.2017 § 3 AufenthG nein Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro 15 Strafvollstreckung 07.04.2017 § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG ja restliche 49 Tage Ersatzfreiheitsstrafe (Geldstrafe 50 Tagessätze zu je 15 Euro) 16 Strafvollstreckung 19.04.2017 § 29 BtmG nein 160 Tage Ersatzfreiheitsstrafe (Rest) 17 Sicherung des Strafverfahrens (§ 112 StPO) 02.06.2015 § 89a StGB ja 18 Sicherung des Strafverfahrens 05.08.2016 KrWaffKontrG und §131 StGB nein 19 Sicherung des Strafverfahrens (§ 453c StPO) 07.06.2017 §§ 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG, 91 Abs. 1 Nr. 1, 145d Abs. 1 Nr. 2 StGB nein Veruruteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr m.B.; mit Widerruf der Bewährung ist zu rechnen 20 Sicherung des Strafverfahrens (§ 112 StPO) 10.07.2017 § 184b StGB nein 21 Sicherung des Strafverfahrens 02.08.2017 § 89a StGB ja 22 SIS II / Interpol-Rotecke nicht bekannt nicht bekannt nicht bekannt 23 Sicherung des Strafverfahrens (§ 112 StPO) 16.03.2016 § 86a StGB ja 24 Sicherung des Strafverfahrens 15.09.2017 § 22a KrWaffKontrG nein 25 Strafvollstreckung 25.10.2000 § 212 StGB nein 935 Tage aus urspr. 5 Jahre 8 Monate 26 Sicherung des Strafverfahrens (§ 112 StPO) §§ 129 a, b StGB ja 27 Sicherung des Strafverfahrens 28.06.2016 § 89a StGB ja 28 Strafvollstreckung 26.08.2016 § 131 StGB unbekannt Geldstrafe von 36 Tagessätze zu je 15 Euro 29 Strafvollstreckung 20.11.2017 § 267 StGB nein Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Tagen 30 Strafvollstreckung 26.01.2016 § 156 StGB nein Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen 31 Strafvollstreckung 04.02.2015 PassG unbekannt Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen 32 Sicherung des Strafverfahrens (§ 112 StPO) 27.04.2017 § 129 a,b StGB ja 33 Sicherung des Strafverfahrens (§ 112 StPO) 06.11.2017 § 89a StGB ja 34 Strafvollstreckung 06.04.2017 § 223 StGB nein noch 49 Tage Ersatzfreiheitsstrafe 35 Sicherung des Strafverfahrens (§ 112 StPO) 25.10.2017 § 129 a,b StGB ja 36 Sicherung des Strafverfahrens (§ 112 StPO) 19.10.2015 § 89a StGB ja 37 Sicherung des Strafverfahrens (§ 112 StPO) 06.05.2016, Neufassung 28.03.2018 § 89a StGB ja 38 Strafvollstreckung 24.02.2015 § 130 StGB ja 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe (Gesamtgeldstrafe 80 Tagessätze zu je 15 Euro) 39 Strafvollstreckung 26.02.2013 § 255 StGB ja Reststrafe 414 Tage 40 Strafvollstreckung 07.12.2011 § 21 StVG nein Freiheitsstrafe 1 Jahr 4 Monate 41 Strafvollstreckung 20.01.2012 § 21 StVG nein Freiheitsstrafe 1 Jahr 1 Monat 42 Strafvollstreckung 16.03.2017 § 96 AufenthG nein Freiheitsstrafe 1 Jahr 6 Monate 43 SIS II / Interpol-Rotecke nicht bekannt § 129 a,b StGB nicht bekannt 44 Strafvollstreckung 25.04.2012 § 224 StGB ja Unterbringung nach § 63 StGB 45 Strafvollstreckung 20.09.2016 § 241 StGB nein Ersatzfreiheitsstrafe 60 Tage Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23484 Schriftliche Anfrage von Herrn MdL Ritter "Offene Haftbefehle insgesamt und im Bereich der politisch motivierten Kriminalität zum Stichtag I/2018" Anlage 3 - Aufschlüsselung zu Frage 2.a (PMK-ausländische Ideologie) Lfd. Nr. Art des Haftbefehls Ausstellung Haftbefehl Haftbefehl aufgrund welcher StraftatPolitisch motiviert Soweit VRs-HB: Was ist zu vollstrecken 1 Strafvollstreckung 19.01.2012 § 224 StGB nein 2 Jahre Freiheitsstrafe (abzüglich 2 Tage vorläufige Festnahme) 2 Strafvollstreckung 29.05.2015 § 29 BtMG nein 160 Tage Restfreiheitsstrafe aus Freiheitsstrafe von 2 Jahren 9 Monaten 3 Strafvollstreckung 06.09.2017 § 21 StVG nein Ersatzfreiheitsstrafe für 20 Tagessätze je 15 Euro 4 Strafvollstreckung 18.05.2017 § 224 StGB nein 59 Tage Ersatzfreiheitsstrafe 5 Strafvollstreckung 29.06.2017 § 265a StGB nein 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe 6 Strafvollstreckung 08.02.2011 § 266a StGB nein 1 Jahr 6 Monate Gesamtfreiheitsstrafe 7 Strafvollstreckung 13.01.2016 § 113 StGB nein noch 9 Tage Ersatzfreiheitsstrafe 8 Strafvollstreckung 05.07.2017 § 29 BtmG nein Geldstrafe 50 Tagessätze zu je 15 Euro, hieraus 49 Tage Ersatzfreiheitsstrafe 9 Strafvollstreckung 13.06.2017 § 123 StGB nein Geldstrafe 50 Tagessätze zu je 10 Euro 10 Strafvollstreckung 23.11.2017 § 242 StGB nein 11 Tage Restfreiheitsstrafe 11 Strafvollstreckung 24.11.2017 § 242 StGB nein 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe 12 Strafvollstreckung 24.11.2017 § 242 StGB nein 61 Tage Restfreiheitsstrafe 13 Strafvollstreckung 13.09.2017 § 244 StGB nein 10 Monate Freiheitsstrafe 14 Sicherung des Strafverfahrens 12.09.2017 § 131 StGB nein Anlage 3 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23484 Schriftliche Anfrage von Herrn MdL Ritter "Offene Haftbefehle insgesamt und im Bereich der politisch motivierten Kriminalität zum Stichtag I/2018" Anlage 4 - Aufschlüsselung zu Frage 2.b (Rocker) Lfd. Nr. Art des Haftbefehls Ausstellung Haftbefehl Haftbefehl aufgrund welcher Straftat Politisch motiviert Soweit VRs-HB: Was ist zu vollstrecken 1 Strafvollstreckung 13.03.2015 gefährliche Körperverletzung nein 303 Tage Restfreiheitsstrafe 2 Strafvollstreckung 13.03.2015 räuberische Erpressung nein 225 Tage Restfreiheitsstrafe 3 Strafvollstreckung 01.08.2013 Körperverletzung u.a. nein 1 Jahr 8 Monate 4 Fahndung 06.07.2015 Mord (Versuch) nein 5 Fahndung 23.03.2018 räuberische Erpressung u.a. nein 6 Fahndung 15.02.2018 Waffengesetz nein 7 Strafvollstreckung 31.08.2017 § 29a BtMG nein Gesamtfreiheitsstrafe 2 Jahre 6 Monate 8 Strafvollstreckung 18.08.2017 Körperverletzung nein 1 Jahr 4 Monate 9 Fahndung 01.03.2018 Totschlag u.a. nein 10 Fahndung 30.01.2018 Totschlag u.a. nein 11 Strafvollstreckung 02.09.2016 Sachbeschädigung nein 26 Tage oder 1040 Euro Geldstrafe zzgl. 20 Euro Strafrest und 78,50 Euro Kosten 12 Strafvollstreckung 04.08.2016 Waffengesetz nein 62 Tage oder 2480 Euro Geldstrafe zzgl. 110 Euro Kosten - nach Teilzahlungen aktuell noch 51 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, abwendbar durch Zahlung von 2.040,00 € 13 Strafvollstreckung 17.03.2017 Körperverletzung nein 9 Monate 14 Strafvollstreckung 17.07.2017 gefährliche Körperverletzung nein 6 Monate 15 Strafvollstreckung 27.03.2018 gefährliche Körperverletzung nein 146 Tage oder 8760 Euro Geldstrafe zzgl. 40 Euro Strafrest und 1296,91 Euro Kosten 16 Strafvollstreckung 26.08.2016 Körperverletzung nein 130 Tage oder 3640 Euro zzgl. 944,50 Euro Kosten 17 Fahndung 16.01.2018 schwerer Menschenhandel zur sex. Ausbeutung nein 18 Strafvollstreckung 11.12.2017 BtMG nein 50 Tage oder 2000 Euro zzgl. 70 Euro Kosten 19 Fahndung 19.01.2015 Raub u.a. nein 20 Strafvollstreckung 18.01.2016 Fahren ohne Fahrerlaubnis nein 5 Monate 21 Fahndung 17.11.2017 Steuerhinterziehung nein 22 Strafvollstreckung 21.08.2017 Waffengesetz nein 55 Tage oder 2200 Euro zzgl. 78,50 Euro Kosten 23 Strafvollstreckung 06.06.2017 Waffengesetz nein 22 Tage oder 220 Euro zzt. Strafrest 5 Euro und 78,50 Euro Kosten 24 Fahndung 14.04.2016 Raub u.a. nein 25 Strafvollstreckung 27.06.2016 BtMG nein 825 Tage Restfreiheitsstrafe 26 Fahndung 02.02.2017 BtMG, Bedrohung nein Anlage 4 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23484 Schriftliche Anfrage von Herrn MdL Ritter "Offene Haftbefehle insgesamt und im Bereich der politisch motivierten Kriminalität zum Stichtag I/2018" Anlage 5 - Aufschlüsselung zu Frage 2.c (PMK-links) Lfd. Nr. Art des Haftbefehls Ausstellung Haftbefehl Haftbefehl aufgrund welcher Straftat Politisch motiviert Soweit VRs-HB: Was ist zu vollstrecken 1 Strafvollstreckung 20.07.2017 § 265a StGB nein Einheitsjugendstrafe 2 Jahre 4 Monate 2 § 456a StPO 25.05.2016 § 29 BtMG nein 399 Tage Restfreiheitsstrafe 3 Strafvollstreckung 07.06.2013 § 303 StGB nein 8 Monate Gesamtfreiheitsstrafe abzgl. 145 Tage U-Haft 4 Strafvollstreckung 17.01.2017 § 224 StGB nein Freiheitsstrafe 2 Jahre 1 Monat 5 Sicherung des Strafverfahrens (§ 112 StPO) 19.04.2016 § 223 StGB nein 6 Strafvollstreckung 28.07.2016 § 223 StGB nein Freiheitsstrafe 6 Monate 7 Strafvollstreckung 06.04.2017 § 224 StGB nein Restfreiheitsstrafe 240 Tage 8 Strafvollstreckung 19.07.2017 § 113 StGB nein Geldstrafe 30 Tagessätze mit je 40,00 EUR Anlage 5 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23484