Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Knoblauch SPD vom 14.06.2018 Grundhochwasserproblematik in Tacherting Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen muss die Auflagenerfüllung gemäß § 100 Gesetz zur Ord nung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erfolgen? 2. Wie werden diese Hochwasserschutzmaßnahmen eingefordert und überprüft? 3. Wie oft wurde und wird die Einhaltung der Auflagen aus den Bescheiden von den Landratsämtern über prüft? 4. Wie wird mit Daten aus Self Assessment umgegan gen? 5. Welche Bestrebungen vonseiten der Staatsregierung bestehen, die Auflagenerfüllung in einem neutral kon trollierten und einheitlichen Prozess abzuwickeln? 6. Welche Möglichkeiten Konsequenzen zu ziehen, ha ben die Aufsichtsbehörden? 7. Beinhaltet die wasserrechtliche Erlaubnis auch die Beseitigung von durch den Alzkanal verursachtem Grundhochwasser? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 16.07.2018 Vorbemerkung: Zu der Anfrage wurden Stellungnahmen des Landratsamts Altötting und des Landratsamts Traunstein eingeholt. Die wasserrechtlichen Bewilligungen für die Alzstufe III am Wehr Tacherting an der Alz und für die Alzstufe II Wajon am Alz kanal beruhen auf einem Bewilligungsbescheid des Land ratsamts Altötting für Tacherting vom 25.03.1993 (Laufzeit 30 Jahre) mit Änderungsbescheid vom 19.12.2001 und auf einem Bewilligungsbescheid des Landratsamts Traunstein für Wajon vom 07.11.2007 (Laufzeit 32 Jahre). 1. Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen muss die Auflagenerfüllung gemäß § 100 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erfolgen? Die Auflagenerfüllung hat durch entsprechende Überprü fung der Anlagen (Kanal, Deiche, Bauwerke etc. ) zu erfol gen. Die aufgezeichneten Pegeldaten werden vom Betreiber hierbei jeweils auf Anforderung des Wasserwirtschaftsamts Traunstein ausgewertet und dorthin mitgeteilt. 2. Wie werden diese Hochwasserschutzmaßnahmen eingefordert und überprüft? Die Nachweise zu den ergriffenen Maßnahmen werden je weils auf besondere Veranlassung hin schriftlich vom Be treiber angefordert. Nach Eingang werden diese Maßnah mennachweise an das Wasserwirtschaftsamt Traunstein zur fachlichen Überprüfung weitergeleitet. Nach Vorlage des Ergebnisses werden bei Bedarf weitere Maßnahmen ange ordnet. 3. Wie oft wurde und wird die Einhaltung der Auflagen aus den Bescheiden von den Landratsämtern überprüft? Die Wasserrechtsbehörde des Landratsamts Altötting über prüft die Einhaltung der Bescheidsauflagen zu den im Be scheid angegebenen Terminen (z. B. durch die Vorlage von entsprechenden Nachweisen des Betreibers, durch Ortsein sichten etc.) und darüber hinaus auf besonderen Anlass. Dies entspricht auch dem üblichen Vorgehen des Land ratsamts Traunstein. 4. Wie wird mit Daten aus Self Assessment umgegangen ? Diese Frage ist unverständlich und kann daher nicht beant wortet werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.08.2018 Drucksache 17/23485 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23485 5. Welche Bestrebungen vonseiten der Staatsregierung bestehen, die Auflagenerfüllung in einem neutral kontrollierten und einheitlichen Prozess abzuwickeln? Die Kontrolle erfolgt durch die zuständigen Fachbehörden. Bei Anordnungen nach § 100 WHG handelt es sich um Ein zelfallentscheidungen, die von den Behörden vor Ort zu tref fen sind. 6. Welche Möglichkeiten Konsequenzen zu ziehen, haben die Aufsichtsbehörden? Die Kreisverwaltungsbehörden können sich bei Fragen an die zuständige Regierung oder das Wasserwirtschaftsamt wenden. Die Aufsichtsbehörden können beraten und unter stützen und im Rahmen des geltenden Rechts aufsichtliche Maßnahmen ergreifen. 7. Beinhaltet die wasserrechtliche Erlaubnis auch die Beseitigung von durch den Alzkanal verursachtem Grundhochwasser? In der wasserrechtlichen Bewilligung des Landratsamts Altötting vom 25.03.1993, Nr. 2Az. 6433 (gültig vom 01.04.1993 bis zum 31.03.2023), wird in Abschnitt III Nr. 12.1 a Folgendes geregelt: „Die Unternehmerin hat im Einflussbereich der Benutzungs anlage alle Maßnahmen zu treffen, die im Interesse des Gemeinwohles oder im Interesse der unter Abschnitt V anerkannten Rechte und rechtlich geschützten Interessen Beteiligter zum Schutze von Grundstücken sowie bestehen der Siedlungen und Anlagen gegen nachteilige Folgen der Stauhaltungen notwendig werden, ferner die hierfür erfor derlichen Bauwerke und Einrichtungen herzustellen oder bestehende anzupassen oder durch gleichwertige Anlagen zu ersetzen. Hierbei ist es Aufgabe der Unternehmerin, ins besondere für die schadlose Ableitung von etwa auftre tendem schädlichen Tag, Grund und Druckwasser und für die Verhinderung etwaiger schädlicher Austrocknung und Grundwasserabsenkung zu sorgen.“ Die Einhaltung dieser Auflage wurde bereits während der Kanalabstellung im Jahr 1995 und bei einem Naturversuch in den Jahren 1999 und 2000 überprüft. In einem Gutachten vom Februar 2000 wurde nachgewiesen, dass der maxima le Grundwasserstand nicht von der bewilligten Stauhaltung beeinflusst wird, sondern von der Wasserführung in der Alz dominiert wird. In die Zuständigkeit des Landratsamts Traunstein fällt nur die Alzstufe II am Alzkanal südwestlich von Wajon. Die Alzstufe II liegt oberstrom der Siedlungsbereiche und kann bereits aus diesem Grund keinen Einfluss auf die Grund wassersituation in Tacherting und Wajon haben. Nachdem die in den Jahren 1995 bis 2000 durchgeführten Naturver suche für die Alzstufe III gezeigt haben, dass sich die Stau höhe in der Alz auf die Grundwassersituation in Tacherting und Wajon nicht auswirken kann, muss dies erst recht für die oberstrom gelegene Alzstufe II gelten. Im Gegensatz zum Verfahren für die Alzstufe III nordöstlich von Tacherting wurden im Bewilligungsverfahren keine dahin gehenden Einwendungen erhoben. Vorkehrungen gegen Grundhoch wasser sind im Bewilligungsbescheid für die Alzstufe II auch nicht vorgesehen. Unabhängig davon stellt die Alzkraftwerke Haider GmbH ihre Pegelstände für das im Aufbau befindliche onlineba sierte Frühwarmsystem der Gemeinde Tacherting zur Ver fügung.