Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.04.2018 Frauenanteil im öffentlichen Dienst Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch ist aktuell der Frauenanteil im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern (bitte aufschlüsseln nach Staatskanzlei, Staatsministerien, obersten Dienstbehörden und nachgeordneten Behörden)? 2. Wie hoch ist aktuell der Frauenanteil in Führungsposi tionen im öffentlichen Dienst (bitte aufschlüsseln nach Staatskanzlei, Staatsministerien, obersten Dienstbe hörden und nachgeordneten Behörden sowie 1. bis 3. Führungsebene)? 3. Wie erklärt sich die Staatsregierung die erheblichen Unterschiede beim Frauenanteil in Führungspositio nen zwischen den einzelnen Ministerien und Ressorts (bitte ausführlich begründen)? 4. Wie hoch sind die in den Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen der in den Fragen 1 und 2 genannten einzelnen Behörden an gestrebten Zielquoten, die bis 2020 erreicht werden sollen, bei den Behörden, die sich für die Festlegung eines konkreten Prozentanteils entschieden haben (bitte aufschlüsseln nach Staatskanzlei, Staatsminis terien, obersten Dienstbehörden und nachgeordneten Behörden sowie 1. bis 3. Führungsebene)? 5. Wie hoch sind die in den Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen der einzel nen Behörden angestrebten Zielquoten, die bis 2020 erreicht werden sollen, bei den Behörden, die sich für die Erhöhung des Frauenanteils in Form eines Kas kadenmodells entschieden haben (bitte aufschlüs seln nach Staatskanzlei, Staatsministerien, obersten Dienstbehörden und nachgeordneten Behörden sowie 1. bis 3. Führungsebene)? 6. Wie bewertet die Staatsregierung den aktuellen Frau enanteil in Führungspositionen im öffentlichen Dienst in Hinblick auf die Zielvorgaben und die Möglichkeit, sie bis 2020 zu erreichen (bitte aufschlüsseln nach Staatsministerium, oberster Dienstbehörde und nach geordneten Behörden sowie 1. bis 3. Führungsebe ne)? 7. Welche Maßnahmen wurden insgesamt bisher bereits durch die Staatsregierung ergriffen, um den Frauenan teil in Führungspostionen in Staatskanzlei, Staatsmi nisterien, obersten Dienstbehörden und nachgeordne ten Behörden zu erhöhen, und wie bewertet sie diese im Hinblick auf die erzielten Erfolge (bitte ausführlich schildern)? 8. Welche konkreten Maßnahmen werden durch die Staatsregierung ergriffen, um sicherzustellen, dass alle Zielvorgaben bis 2020 erreicht werden können (bitte aufschlüsseln nach Staatskanzlei, Staatsminis terien, obersten Dienstbehörden und nachgeordneten Behörden sowie 1. bis 3. Führungsebene)? Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales in Abstimmung mit der Staatskanzlei und dem Staats ministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, dem Staatsministerium des Innern und für Inte gration, dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, dem Staatsministerium der Justiz, dem Staats ministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsmi nisterium für Wissenschaft und Kunst, dem Staatsmi nisterium für Wirtschaft, Energie und Technologie, dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 17.07.2018 1. Wie hoch ist aktuell der Frauenanteil im öffent lichen Dienst des Freistaates Bayern (bitte auf schlüsseln nach Staatskanzlei, Staatsministerien, obersten Dienstbehörden und nachgeordneten Behörden)? Der aktuelle Anteil der Frauen im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern beträgt 56,1 Prozent (Stand: Febru ar 2018, Quelle: Bezügedaten). Für die Auswertung nach Geschäftsbereichen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Eine differenzierte Zuordnung der staatlichen Einrichtungen (Be hörden und Staatsbetriebe, z. B. Hofbräuhaus) zu den ein zelnen Geschäftsbereichen ist aufgrund der gegebenen ma schinellen Auswertungsmöglichkeiten nicht möglich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 31.08.2018 Drucksache 17/23486 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23486 2. Wie hoch ist aktuell der Frauenanteil in Füh rungspositionen im öffentlichen Dienst (bitte auf schlüsseln nach Staatskanzlei, Staatsministerien, obersten Dienstbehörden und nachgeordneten Behörden sowie 1. bis 3. Führungsebene)? Hierzu wird auf die Daten der anliegenden Tabelle (Anla ge 2) verwiesen. Stichtag ist der 28.02.2018, vor der Umres sortierung, sodass keine Daten für das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vorliegen. Das Staatsministerium der Justiz weist die Daten zum Stichtag 31.12.2017 aus. 3. Wie erklärt sich die Staatsregierung die erhebli chen Unterschiede beim Frauenanteil in Führungs positionen zwischen den einzelnen Staatsministe rien und Ressorts (bitte ausführlich begründen)? Insgesamt ist der Anteil der Frauen in Führungspositionen, bedingt durch die vorliegende Altersstruktur, im Vergleich zum generellen Frauenanteil im öffentlichen Dienst geringer. Diese Differenz wird sich voraussichtlich in den kommen den Jahren durch die starke Gruppe der jungen weiblichen Nachwuchsführungskräfte verringern. Derselbe Effekt wird sich auch in höheren Führungsfunktionen nach und nach durch das Aufsteigen dieser Führungskräfte fortsetzen. Die Unterschiede beim Frauenanteil in Führungspositi onen zwischen den einzelnen Staatsministerien und Res sorts lassen sich unter anderem mit den Unterschieden in der Personalstruktur (Anteil Frauen/Männer) begründen. Dies wird je nach Ressort auch von der Ausbildung beein flusst, die beispielsweise in bestimmten technischen oder handwerklichen Bereichen (z. B.: Informatik, Vermessung) bisher oft geschlechtsspezifisch geprägt war. In diesen Be reichen sind Frauen bereits im Studium oder in der Ausbil dung stark unterrepräsentiert. Die Nachwuchswerbung hat diese Problematik bereits erkannt und versucht daher auch gezielt Frauen anzusprechen, z. B. durch Teilnahme am GirlsʼDay. Für den Bereich der Polizei ist hinsichtlich des Polizei vollzugsdienstes darauf hinzuweisen, dass keine direkten Einstellungen in der 4. Qualifizierungsebene (QE) – und da mit in den Führungspositionen – erfolgen. Es gilt das sog. Aufstiegsprinzip, d. h. bis zur 4. QE muss eine Beamtin bzw. ein Beamter meist zwei Ausbildungsqualifizierungen durch laufen. Der Frauenanteil im Polizeivollzugsdienst der 3. und 4. QE erhöht sich ausgehend von der ersten Einstellung im uniformierten Dienst im Jahr 1990 sukzessive, da für einen durchgängigen Werdegang vom Einstieg in der 2. QE bis zum Erreichen der 4. QE eine durchschnittliche Dienstzeit von 25 Jahren notwendig ist. Die Zeiten der Ausbildungs qualifizierung sind eingerechnet. Ein wesentlicher Unterschied besteht im Hinblick auf den Geschäftsbereich der Justiz in den Besonderheiten der RBesoldung. Rund 70 Prozent der Personen in lei tenden Funktionen unterliegen der RBesoldung, weshalb diese Gruppe innerhalb des Geschäftsbereichs der Justiz prägend ist. Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden im Eingangsamt mit R1 besol det; dies entspricht in etwa einer Beamtenbesoldung in A13; Richter am Oberlandesgericht sowie Dezernenten an der Generalstaatsanwaltschaft werden mit R2 besoldet, was in etwa einer Beamtenbesoldung in A16 entspricht. Inner halb der Besoldungsgruppe R1 wird die Besoldung über die Entwicklung der Erfahrungsstufen bis zu einer Beam tenbesoldung vergleichbar A15 nachgezeichnet. Die Besol dungsgruppen A13 und erst recht A15 sowie A16 stehen innerhalb des öffentlichen Dienstes im Übrigen regelmäßig für Führungspositionen. Richterinnen und Richter, Staats anwältinnen und Staatsanwälte sind durchgängig über alle Besoldungsstufen hinweg keine bloßen Sachbearbeiter. Richterinnen und Richter sind von Verfassungs wegen per sönlich und sachlich unabhängig und haben die Verfahrens und Verhandlungsleitung; Staatsanwältinnen und Staatsan wälte üben die Sachleitungsbefugnis gegenüber der Polizei und anderen Ermittlungsbehörden aus. Die gleichberech tigte Teilhabe an Entscheidungsgewalt sowie Einkommen und damit insgesamt an einer höheren Lebensstellung ist das Kernziel der Gleichstellungspolitik. Dies alles berück sichtigt, wären grundsätzlich alle einer RBesoldung un terliegenden Personen als Führungskräfte zu werten, was einen Anteil von Frauen in Führungspositionen innerhalb des Geschäftsbereichs der Justiz von 49 Prozent bedeuten würde. Um ressortbezogen gleichwohl darüber hinaus eine gezielte Frauenförderung umsetzen zu können, werden die Stellen der Besoldungsgruppen R1 und R2 jedoch grund sätzlich nicht als Führungspositionen bewertet, sondern es wird einschränkend darauf abgestellt, ob zusätzlich zu den eigentlichen Geschäftsaufgaben solche der Personalfüh rung im engeren Sinne hinzutreten. Im Hinblick auf den nachgeordneten Bereich des Staats ministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie wird darauf hingewiesen, dass dieser allein aus dem Landes amt für Maß und Gewicht besteht, dessen Aufgabenbe reich stark technisch und durch einen besonders geringen Frauenanteil in den den Führungspositionen nachgeord neten Hierarchiestufen geprägt ist. Auch im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz dominieren naturwissen schaftliche Berufsbilder, insbesondere in der zahlenmäßig starken Wasserwirtschaftsverwaltung. In den letzten Jahren zeichnet sich bei den Bewerberzahlen allerdings ein Trend zur Annäherung der Anzahl der weiblichen und männlichen Bewerber ab. Entsprechendes gilt auch für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Fors ten, der überwiegend technisch geprägt ist. In allen drei Ver Drucksache 17/23486 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 waltungsbereichen dieses Geschäftsbereichs gab es über lange Zeit einen deutlichen Überhang an männlichen Bewer bern für Ämter der 4. QE, mit der Folge, dass auch bei den nach dem Grundsatz der Bestenauslese durchzuführenden Einstellungen ein Überhang an Männern bestand. Daher gab es auch für die jeweils nächsthöhere Führungs ebene lange Zeit einen Überhang an männlichen Kandidaten, was sich in den Besetzungsentscheidungen bemerkbar machte. Zudem haben sich bei Ausschreibungen häufiger Männer als Frauen beworben. Im Ergebnis führte dies zu einem entsprechend hohen Männeranteil in den Führungsposi tionen. Die entsprechenden Dienstposten werden erst mit Ausscheiden der jeweiligen Beschäftigten aus dem aktiven Dienst frei. 4. Wie hoch sind die in den Zielvorgaben zur Erhö hung des Frauenanteils in Führungspositionen der in den Fragen 1 und 2 genannten einzelnen Behör den angestrebten Zielquoten, die bis 2020 erreicht werden sollen, bei den Behörden, die sich für die Festlegung eines konkreten Prozentanteils ent schieden haben (bitte aufschlüsseln nach Staats kanzlei, Staatsministerien, obersten Dienstbehör den und nachgeordneten Behörden sowie 1. bis 3. Führungsebene)? Entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 08.03.2016 haben alle Ressorts eigenverantwortlich für sich ressortspe zifische Zielvorgaben für die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen bis Ende 2020 entwickelt. Ein Ver gleich der Zielvorgaben der Ressorts ist nicht möglich, da die Handlungsspielräume in jedem Ressort aufgrund der unterschiedlichen Ausgangssituationen und Gegebenheiten (Frauenanteil, frei werdende Stellen, Art der Tätigkeit, Be sonderheiten der Besoldung usw.) verschieden sind. Die Ressorts, die sich für prozentuale Vorgaben für ei nen bis Ende 2020 zu erreichenden Anteil von Frauen in Füh rungspositionen entschieden haben, sind die Staatskanzlei, das Staatsministerium der Justiz und das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Die nachstehenden Ziel vorgaben umfassen einheitlich die gesamten Geschäftsbe reiche und können daher nicht weiter aufgeschlüsselt wer den. Es gilt weiterhin der verfassungsrechtliche Vorrang von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die Zielvorgabe zur Erhöhung des Frauenanteils in Füh rungspositionen beträgt in der Staatskanzlei bei den gesam ten Führungskräften 40 Prozent. Für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Jus tiz wird als Zielvorgabe ein Frauenanteil in Führungspo sitionen in Höhe von 36 Prozent angestrebt. Zielvorgabe für den Geschäftsbereich des Staatsministeri ums für Familie, Arbeit und Soziales ist, zumindest 40 Prozent aller Führungspositionen mit Frauen zu besetzen. 5. Wie hoch sind die in den Zielvorgaben zur Erhö hung des Frauenanteils in Führungspositionen der einzelnen Behörden angestrebten Zielquoten, die bis 2020 erreicht werden sollen, bei den Behörden, die sich für die Erhöhung des Frauenanteils in Form eines Kaskadenmodells entschieden haben (bitte aufschlüsseln nach Staatskanzlei, Staats ministerien, obersten Dienstbehörden und nach geordneten Behörden sowie 1. bis 3. Führungs ebene)? Das Staatsministerium des Innern und für Integration, das damalige Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissen schaft und Kunst, das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, das Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie, das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und das Staats ministerium für Gesundheit und Pflege verfolgen die Erhö hung des Frauenanteils in Form eines Kaskadenmodells. Überall dort, wo keine Differenzierung zwischen den Füh rungsebenen und den Verwaltungsebenen vorgenommen wurde, gelten die beschriebenen Zielvorgaben für alle Füh rungsebenen über alle Verwaltungsebenen hinweg. Dies ist der Fall beim damaligen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, beim Staatsministe rium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, beim Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Fors ten und beim Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Es gilt weiterhin der verfassungsrechtliche Vorrang von Eig nung, Befähigung und fachlicher Leistung. Das Staatsministerium des Innern und für Integration hat sich für seinen gesamten Geschäftsbereich für ein Modell entschieden, wonach sich die Zielvorgabe für den Frauen anteil in einer Führungsebene jeweils an dem Frauenanteil in derjenigen Gruppe orientieren soll, aus der die Führungs kräfte regelmäßig rekrutiert werden (sog. Besetzungspool). Auf diese Weise sollen die hohen Frauenanteile in den Einstellungsjahrgängen mit der Zeit in die Führungsebe nen übertragen werden. Ziel ist es, dass sich der Anteil der Frauen, der zum 31.12.2013 im Besetzungspool bestand, bis Ende 2020 auf der entsprechenden Führungsebene wi derspiegelt. Im Bereich des Staatsministeriums des Innern und für In tegration wurden folgende Zielvorgaben festgelegt: Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23486 Tabelle zu Frage 5 31.12.2013 Allgemeine In nere Verwaltung (AIV) Polizei Zielvorgabe (= Frauen anteil im Besetzungspool für die Führungsebenen, die einer Zielvorgabe unterliegen sollen) Oberste Verwaltungsebene (StMI) 2. Führungsebene 28% 3. Führungsebene 35% Obere und mittlere Verwaltungsebene: Regierungen Landesämter LAB Staatl. Feuerwehrschulen Polizeipräsidien 1. Führungsebene 20 % 7,69 % 2. Führungsebene 29 % 10 % 3. Führungsebene 48 % Zielvorgabe 18 %; Frauenanteil im Besetzungs pool faktisch 8,5 % Untere Verwaltungsebene: Polizeiinspektionen 1. Führungsebene PILeiter Zielvorgabe in diesem Bereich nicht notwendig, da Frauenanteil bei AL an LRA bei mehr als 50 % liegt Zielvorgabe 5,5 % Frauenanteil im Besetzu Frauenanteil im Besetzu ngspool 8,5 % Quote liegt etwas unter dem faktischen Frauenanteil im Besetzungspool, da aus Sicht der Polizei absehbar nicht realistisch erreichbar. Im Geschäftsbereich des damaligen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sollen die zur Besetzung frei werdenden Führungsfunktionen von Frauen proportional zu dem Anteil besetzt werden, in dem sich Frauen um die Führungsposition beworben haben bzw. wenn die Führungsfunktion nicht ausgeschrieben wurde, für die Besetzung der Stelle geeignet sind. Hierzu werden Be werbungs bzw. Besetzungspools gebildet. Nach der Zielvorgabe des Staatsministeriums der Finan zen, für Landesentwicklung und Heimat sollen Führungs funktionen mit Frauen proportional zum Frauenanteil im Besetzungs bzw. Bewerbungspool besetzt werden. Eine überproportionale Besetzung ist zielvorgabenunschädlich, soweit hierdurch die Differenz des Frauenanteils auf Füh rungsfunktionen zum Frauenanteil im jeweiligen Verwal tungsbereich verringert wird. Unter Bewerbungspool werden bei Führungsfunktionen (die auf Basis von Ausschreibungen vergeben werden) alle Personen verstanden, die eine for melle Bewerbung eingereicht, nicht zurückgezogen haben und dem Anforderungsprofil formell entsprechen, sodass sie in die Auswahl nach Art. 33 Grundgesetz (GG) einbezogen werden müssen. Erfolgt die Vergabe der Führungsfunktion ohne Ausschreibung, gehören zum Besetzungspool alle Be amtinnen und Beamtinnen, die regelmäßig in die Auswahl nach Art. 33 GG einzubeziehen sind. Die Besetzung einer Führungsfunktion mit einer Bewerberin oder einem Bewer ber außerhalb des Besetzungspools wird im Einzelfall (dem Leistungsprinzip entsprechend) nicht ausgeschlossen. Nach der Zielvorgabe des Staatsministeriums für Wirt schaft, Energie und Technologie wird bei den ab dem Zeit punkt der Festlegung der Zielvorgabe tatsächlich anste henden Besetzungen von Führungspositionen angestrebt, einen Anteil von Besetzungen mit Frauen zu erreichen, der möglichst zumindest dem zahlenmäßigen Anteil von Frauen in der jeweils darunterliegenden Hierarchieebene (hypothe tischer Bewerberpool) entspricht. Dies bedeutet, dass das Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie anstrebt, mindestens 20 Prozent der tatsächlich neu zu besetzenden Abteilungsleitungen (2. Führungsebene) und mindestens 41 Prozent der tat sächlich neu zu besetzenden Referatsleitungen (3. Füh rungsebene) mit Frauen zu besetzen. Im Landesamt für Maß und Gewicht wird unter vorrangiger Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes angestrebt, mindestens 16 Prozent der tatsächlich neu zu besetzenden Abteilungsleitungen (2. Führungsebene) und mindestens 8 Prozent der tatsächlich neu zu besetzenden Referatslei tungen (3. Führungsebene) mit Frauen zu besetzen. Auf grund einer Umorganisation im Landesamt für Maß und Ge wicht und der dort fehlenden Daten für die Entgeltgruppe 12 als hypothetischer Bewerberpool für die Besetzung von Re feratsleitungen zum 31.12.2013 wurde für das Landesamt für Maß und Gewicht als Stichtag der 31.12.2016 festgelegt. Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucher schutz hat für seinen Geschäftsbereich folgende Zielvorga be erlassen: – Frei werdende Führungspositionen sollen mit Frauen proportional zum Frauenanteil im jeweiligen Besetzungs bzw. Bewerbungspool besetzt werden. – Eine überproportionale Besetzung frei werdender Füh rungspositionen mit Frauen ist zulässig, soweit dadurch die Differenz des Frauenanteils in Führungspositionen zum Frauenanteil im jeweiligen Verwaltungsbereich (Stichtag: 31.12.2013) verringert wird. Drucksache 17/23486 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 2020 bei der Besetzung von Führungspositionen den Frauenanteil in der jeweiligen Führungsebene so zu erhöhen, dass bei den neu besetzten Dienstposten die Verteilung zwischen Frauen und Männern dem Geschlechterverhältnis im Rekrutierungspool entspricht. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege legt seiner Zielvorgabe zugrunde, dass sich die Leistung, Eig nung und Befähigung von Frauen und Männern im statisti schen Mittel als gleichwertig darstellen. Daher erscheint es sachgerecht und dem Leistungsprinzip entsprechend, wenn frei werdende Führungsfunktionen mit Frauen proportional zum Frauenanteil der für die Führungsfunktion zur Verfü gung stehenden Beschäftigten im Besetzungs bzw. Bewer bungspool besetzt werden. Für alle Ressorts gilt: Maßgeblicher Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des Frauenanteils in dem jeweiligen Besetzungspool bzw. hypothetischen Bewerberpool ist der 31.12.2013. Für das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ist abweichend davon Referenzzeitpunkt der 30.06.2015, weil das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit Wirkung vom 10.10.2013 neu errichtet wurde und sich im Jahr 2014 noch in der Aufbauphase befand. Ent sprechend liegen keine repräsentativen Zahlen zu früheren Stichtagen vor. 6. Wie bewertet die Staatsregierung den aktuellen Frauenanteil in Führungspositionen im öffentli chen Dienst in Hinblick auf die Zielvorgaben und die Möglichkeit, sie bis 2020 zu erreichen (bitte aufschlüsseln nach Staatsministerium, oberster Dienstbehörde und nachgeordneten Behörden so wie 1. bis 3. Führungsebene)? Die Ressorts haben individuelle erreichbare Ziele festgelegt, die die jeweiligen bereichsspezifischen Besonderheiten, wie sie etwa bei der RBesoldung bestehen, und die unter schiedlichen Ausgangssituationen in den jeweiligen Res sorts berücksichtigen. In nahezu allen Bereichen ist eine Steigerung des An teils von Frauen in Führungspositionen festzustellen. Eine weitere Erhöhung wird stetig von allen Ressorts angestrebt. Dies lässt erwarten, dass die Zielvorgaben erreicht werden. Allerdings hängt der Handlungsspielraum vom jeweiligen Frauenanteil, von der Größe des jeweiligen Personalkör pers und der Anzahl der frei werdenden Stellen ab. Perso nalwirtschaftlich gesehen ist der Zeitraum seit der Festle gung der Zielvorgaben in den einzelnen Ressorts im Laufe des Jahres 2016 sehr kurz, um Veränderungen abzubilden. Der Nachweis der Zielerreichung Ende 2020 wird von je dem einzelnen Ressort selbstständig erstellt. Die Staatsre gierung wird darüber bis Ende 2021 dem Landtag berichten. Die Ressorts im Einzelnen: Der aktuelle Anteil von Frauen in Führungspositionen der Staatskanzlei liegt bei 34 Prozent. Er hat sich im Vergleich zu den Jahren 2007 (25 Prozent) und 2012 (23 Prozent) bereits stark nach oben entwickelt. Eine weitere Erhöhung des Anteils wird stetig angestrebt. Hierbei wirken jedoch verschiedene Faktoren mit. Zunächst ist derzeit nicht absehbar, wie viele Führungspositionen frei werden und im Zuge dessen neu besetzt werden können. Bei Auswahlentscheidungen im Rahmen von Stellenaus schreibungsverfahren ist grundsätzlich Art. 33 Abs. 2 GG zwingend zu beachten. Zudem ist die Besetzung der Stellen in den Spiegelreferaten der Staatskanzlei auch von den Vor schlägen der Ressorts abhängig. Die in der Antwort zu Frage 5 dargestellten Zielvorgaben des Staatsministeriums des Innern und für Integration sind so gewählt, dass sie grundsätzlich realistisch erreichbar sind. Die Durchsetzung der Zielvorgabe erfolgt seitens der Personalsachgebiete durch aktive Begleitung bei der Beset zung von Führungspositionen (auch im nachgeordneten Be reich) und gezielte Ansprache von weiblichen Beschäftigten, die für eine Führungsposition in Betracht kommen. Es ist festzustellen, dass die Frauenanteile in Führungspositionen seit 2013 in nahezu allen Bereichen bereits gestiegen sind. Im Bereich der Bayerischen Polizei ist der Anteil der Frauen in Ämtern der 3. und 4. QE ebenfalls seit 2013 weiter ange stiegen. Im Bereich des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr wird die Steigerungsrate beim Frauenanteil in Füh rungspositionen wie bereits in der Vergangenheit im Schnitt bei etwa 1 Prozent je Jahr liegen. Es wird angestrebt, dass sich bis zum Jahr 2020 diese Tendenz deutlich bestätigt und bis dahin mindestens 20 Prozent Frauenanteil in Führungs positionen erreicht wird. Dieser Wert orientiert sich proporti onal am Frauenanteil der für die Führungsfunktion zur Ver fügung stehenden Beschäftigten im sog. Besetzungspool (Besoldungsstufe A15, alle Fachrichtungen). Maßgeblicher Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des Frauenanteils in den jeweiligen Besetzungspools ist der 31.12.2013. Der Frauenanteil in A15 betrug zu diesem Stichtag 21,1 Prozent. Um die Steigerungsrate beim Frauenanteil in Führungsposi tionen entsprechend den bisherigen Steigerungen bis 2020 zu bestätigen, wird angestrebt, von den 42 bis 2020 voraus sichtlich frei werdenden Führungspositionen mindestens elf Stellen mit Frauen zu besetzen. Der aktuelle Frauenanteil in Führungspositionen im Ge schäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz in Höhe von rund 34 Prozent (Stichtag 31.12.2017) wird im Hinblick auf den angestrebten Frauenanteil in Führungspositionen in Höhe von 36 Prozent zum 31.12.2020 positiv bewertet. In den Zuständigkeitsbereichen des jetzigen Staatsminis teriums für Unterricht und Kultus und des jetzigen Staatsmi nisteriums für Wissenschaft und Kunst ist der Frauenanteil in Führungspositionen hoch. Dies lässt erwarten, dass die Zielvorgaben (Besetzung entsprechend dem Frauenanteil des Bewerbungs bzw. Besetzungspools) erreicht werden. Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwick lung und Heimat stellt fest, dass noch keine abschließenden Zielquoten für die Besetzung von Stellen mit Frauen bis zum Jahr 2020 auswertbar sind, da sich der Frauenanteil im Bewerberpool für den Gesamtzeitraum der Zielvorgabe durch jede ausgeschriebene Stelle verändert. Lediglich eine stichtagsbezogene Zwischenbilanz ist möglich, über die die einzelnen Verwaltungseinheiten ihre Einstellungspolitik kri tisch beobachten können. Zum Stand 28.02.2018 wurden die Ziele in fast allen auswertbaren Verwaltungsebenen und Führungsebenen erreicht oder übertroffen. Der Be werber bzw. Besetzungspool gesamt sowie der Anteil der Besetzungen von Führungsfunktionen mit Frauen liegen bei ca. 40 Prozent. Im Geschäftsbereich des Staatsminis teriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23486 ist die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen und das Erreichen der Zielvorgaben damit auf dem besten Weg. Lediglich in kleinen Personalkörpern, in denen eine nicht ausreichend große Zahl an Führungsfunktionen be steht und damit Einzelbesetzungen statistisch zu starken Verschiebungen führen können, kann keine eindeutige Pro gnose gegeben werden. Hier können Einzelbesetzungen zu wesentlichen Änderungen beim Besetzungsanteil mit Frauen führen. Im Rahmen der vom Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie gewählten Zielvorgabe ist für die Zielerreichung nicht der aktuelle Frauenanteil in Führungs positionen maßgeblich. Vielmehr kommt es darauf an, wie viele der seit Festlegung der Zielvorgabe tatsächlich besetz ten Führungspositionen mit Frauen besetzt wurden. Hier sind aufgrund der geringen Fallzahlen keine verläss lichen Prognosen möglich. Seit Festlegung der Zielvorgabe wurden in der 3. Führungsebene 57 Prozent (4 von 7) der tatsächlich neu besetzten Referatsleitungen mit Frauen be setzt. In diesem Bereich wird die Zielvorgabe voraussicht lich erfüllt. In der 2. Führungsebene (Abteilungsleitung) wur de seit Festlegung der Zielvorgabe nur eine Neubesetzung vorgenommen. Aussagekräftige Prognosen, ob die Zielvor gabe bis Ende 2020 auch in diesem Bereich erfüllt werden kann, sind auf dieser Grundlage nicht möglich, zumal sich für diesen Zeitraum nach heutigem Stand auch keine wei tere Neubesetzung auf Abteilungsleitungsebene (etwa aus Altersgründen) abzeichnet. Im Landesamt für Maß und Gewicht wurde seit Festle gung der Zielvorgabe in der 3. Führungsebene die einzige tatsächlich neu besetzte Referatsleitung mit einer Frau besetzt; trotz der auch in diesem Bereich statistisch nicht sehr aussagekräftigen, weil sehr geringen absoluten Zahlen, kann aller Voraussicht nach in diesem Bereich die Zielvor gabe erfüllt werden. In der 2. Führungsebene wurden zwei Abteilungsleitungen mit Männern besetzt. Auch in diesem Bereich sind Prognosen, ob die Zielvorgabe bis Ende 2020 erfüllt werden kann, nicht möglich, da aufgrund der geringen absoluten Zahlen jede einzelne Besetzung großen Einfluss auf die prozentualen Anteile haben kann. Seit 2013 zeigt sich im Geschäftsbereich des Staatsminis teriums für Umwelt und Verbraucherschutz eine insgesamt positive Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositio nen. Eine weitere Erhöhung ist wünschenswert und wird angestrebt. Da die Zielvorgabe des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz auf den Frauenanteil in den jeweiligen Besetzungs bzw. Bewerbungspools abstellt, ist eine Steigerung des Frauenanteils in Führungspositionen nur langfristig möglich. Seit der Festlegung der Zielvorgabe im Staatsministe rium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist bis zum Stichtag 28.02.2018 kaum mehr als ein Jahr vergangen. Die Zielvorgabe des Geschäftsbereichs des Staatsministe riums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten berück sichtigt, dass die Veränderungsmöglichkeit durch die Zahl der neu zu besetzenden Führungspositionen begrenzt ist. Da bei jeder Einzelfallentscheidung der Leistungsgrundsatz zu beachten ist, durch das rechtlich zwingend notwendige Ausschöpfen der Beurteilungen Pattsituationen, die eine be vorzugte Berücksichtigung von Frauen ermöglichen würden, erfahrungsgemäß kaum auftreten und bei Bewerbungsver fahren keine Einflussmöglichkeit darauf besteht, wer sich für eine Führungsfunktion bewirbt, ist das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Ansicht, dass kaum Möglichkeiten bestehen, das Erreichen der Zielvorga be aktiv zu beeinflussen. Aufgrund des begrenzten Zeitraums und der dadurch auch begrenzten Zahl neu besetzter Führungspositionen ist es kaum möglich, hinreichend belastbare Aussagen zu treffen, da die Basis für statistische Bewertungen zu gering ist. So gab es im Staatsministerium für Ernährung, Land wirtschaft und Forsten auf der 1. und der 2. Führungsebe ne überhaupt keine Fluktuation. Auf der 3. Führungsebene hat sich im Staatsministerium das Verhältnis von 9 : 51 auf 12 : 50 verändert. Ausgehend von einem Frauenanteil auf Führungspositio nen im Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zum 31.12.2013 von 25,42 Prozent ist das Staatsministe rium für Familie, Arbeit und Soziales mit einer Steigerung um 11,65 Prozentpunkte und einem Frauenanteil von aktuell 37,07 Prozent auf dem besten Weg, die in der Antwort zu Frage 4 genannte Zielvorgabe bis Ende des Jahres 2020 zu erreichen. Die 1. Führungsebene des Staatsministeriums für Ge sundheit und Pflege ist mit einer Frau besetzt. Insgesamt ist in seinem Geschäftsbereich der Anteil an Frauen in Füh rungspositionen in den letzten Jahren kontinuierlich gestie gen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird. 7. Welche Maßnahmen wurden insgesamt bisher be reits durch die Staatsregierung ergriffen, um den Frauenanteil in Führungspostionen in Staatskanz lei, Staatsministerien, obersten Dienstbehörden und nachgeordneten Behörden zu erhöhen, und wie bewertet sie diese im Hinblick auf die erzielten Erfolge (bitte ausführlich schildern)? Mit zahlreichen Maßnahmen verfolgen die Ressorts das Ziel, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Dabei erfolgt die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für Führungspositionen gem. Art. 33 GG. Dies stellt sicher, dass qualifizierte Beamtinnen faire und gerechte Aufstiegs chancen haben. Für die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositio nen sind familienfreundliche Arbeitsbedingungen und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie von zentraler Bedeutung. Sämtliche Ressorts haben sich dieser Thematik angenommen und setzen entsprechende Maßnahmen mit hohem Engagement um: Die Ressorts haben durch Flexibilisierung der Arbeitszeit (Kern und Präsenzzeiten) und des Arbeitsortes (Tele und Heimarbeit, mobiles Arbeiten), soweit es die jeweilige Tä tigkeit zulässt, mit verschiedenen Modellen individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für die Beschäftigten, auch in Führungspositionen, geschaffen. Das ermöglicht die Be rücksichtigung der individuellen Notwendigkeiten und das Drucksache 17/23486 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 flexible Reagieren auf besondere Situationen. Gerade Frauen mit familiären Verpflichtungen werden dadurch be rufliche Chancen eröffnet. Durch den flexiblen Umgang mit Teilzeitmodellen, Führen in Teilzeit und JobSharing in Führungspositionen können herausgehobene Positionen auch von teilzeitbeschäftigten Frauen wahrgenommen werden. Bei Stellenausschreibun gen werden entsprechend den Maßgaben des Art. 7 Baye risches Gleichstellungsgesetz (BayGlG) der Hinweis auf Teilzeitmöglichkeit und die besondere Aufforderung von Frauen zur Bewerbung aufgenommen. Spezielle Personalentwicklungsmaßnahmen wie das ressortübergreifende MentoringProgramm „Karriere mit Familie“ soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stär ken und einen Beitrag dazu leisten, dass sich die Karrie ren von talentierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Betreuungsaufgaben bzw. familienbezogener Teilzeit oder Beurlaubung weiter positiv entwickeln. Dabei unterstützen erfahrene Persönlichkeiten (Mentor oder Mentorin) jüngere engagierte Kollegen und Kolleginnen (Mentees) bei Fragen der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Kontakthalteangebote und Fortbildungsangebote in fami liärer Auszeit tragen zu einem erfolgreichen Wiedereinstieg bei. Die Ressorts informieren ihre Beschäftigten umfassend zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Form von Broschüren, Fortbildungen, IntranetAuftritten und Ver anstaltungen. Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen auch Belegplätze in Kinderbetreuungseinrichtungen, Ange bote von Ferienbetreuung und Kinderbetreuung am Buß und Bettag sowie ElternKindzimmer. Einige Ressorts bie ten den Beschäftigten zudem kostenlose Unterstützung bei der Suche nach Betreuungsmöglichkeiten oder investieren in eine Reihe von dienststellennahen Kinderbetreuungsein richtungen. Die Gleichstellungskonzepte (Art. 4, 5 BayGlG) der Res sorts dienen auch der Überwachung und Begleitung der Gesamtpersonalentwicklung. Dort werden Maßnahmen un ter anderem zur Förderung des Anteils von Frauen in Füh rungspositionen regelmäßig bewertet und weiterentwickelt. Im Bereich der Personalentwicklung wird beispielsweise durch gezielte Förderung, durch Übertragung herausgeho bener Tätigkeiten und Ansprechen auf Übernahme von Füh rungsaufgaben, Ermöglichung kurzer Familienphasen oder Rückkehrbegleitung nach Familienphasen das Fortkommen von Frauen befördert. Da dienstliche Beurteilungen wesentliche Grundlage bei den Auswahlentscheidungen für Beförderungsämter sind, ist in den Normen zum Beurteilungswesen unter anderem geregelt, dass sich eine Teilzeitbeschäftigung bei der Beur teilung nicht nachteilig auswirken darf. Die Beurteilungsver fahren werden diesbezüglich einem Monitoring unterzogen, um die strikte Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten, die häufig weiblich sind, zu gewährleisten. Auch die fiktive Laufbahnnachzeichnung gem. Art. 17a Leistungslaufbahngesetz (LlbG) trägt dazu bei, Frauen, die im Vergleich zu den männlichen Kollegen überpropor tional oft aus familiären Gründen beurlaubt sind, gleiche Ausgangs chancen bei der Besetzung höherwertiger Stellen zu ermöglichen. Im Rahmen des Konzepts „Heimatstrategie – Regionali sierung von Verwaltung“ werden zahlreiche Aufgaben aus den Ballungsräumen München und Nürnberg in ländlich strukturierte Gegenden verlagert (beispielsweise in der Steuerverwaltung). Vielen Beschäftigten wird so ein heimat naher Arbeitsplatz ermöglicht. Insbesondere Frauen mit Kin dern wird hierdurch die Berufsausübung und damit auch die Übernahme von Führungsfunktionen erleichtert. Beim Lehrgang für Verwaltungsführung wird bei der Aus wahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer verstärkt auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern geach tet. Aufgrund der Besonderheiten der Polizeilaufbahn sind speziell für diesen Bereich Fördermaßnahmen in der Um setzung, die den Weg aus der 3. QE in die 4. QE durchläs siger machen und zudem Frauen im Polizeidienst fördern (Förderung von ELearning, Förderung von Polizeivollzugs beamtinnen 3. QE und modular qualifizierten Polizeivoll zugsbeamtinnen als Inspektionsleiterinnen, Förderung von Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamten in die 4. QE im Polizeivollzugsdienst durch Kürzung der Förder und Be währungsphasen bei Ausfallzeiten durch Kindererziehung, Förderung von Juristinnen im Polizeivollzugsdienst, Projekt tage an der Hochschule für den öffentlichen Dienst – Fach bereich Polizei – mit den Themenfeldern Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Frauenförderung, Karriereplanung im Spannungsfeld mit Familienplanung, Erhöhung der Zahl der Einstiegsbeamten und Einstiegsbeamtinnen in der 3. QE). Angesichts der in der Antwort zu Frage 6 dargestellten grundsätzlich positiven Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen werden die aufgeführten Maßnahmen als zielführend bewertet. Sie tragen entscheidend dazu bei, das Fortkommen von Frauen in der bayerischen Staatsver waltung zu befördern. 8. Welche konkreten Maßnahmen werden durch die Staatsregierung ergriffen, um sicherzustellen, dass alle Zielvorgaben bis 2020 erreicht werden können (bitte aufschlüsseln nach Staatskanzlei, Staatsministerien, obersten Dienstbehörden und nachgeordneten Behörden sowie 1. bis 3. Füh rungsebene)? Für die Erreichung der Zielvorgaben gilt weiterhin der Leis tungsgrundsatz als oberstes Kriterium. Familiengerechte und flexible Arbeitsbedingungen und deren stetige Verbes serung werden als Daueraufgabe gesehen. Zudem darf auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen werden. Anteil der weiblichen Beschäftigen (Beamte und Arbeitnehmer) Ressort Februar 2018 Bayerischer Oberster Rechnungshof 35,1% => nachgeordneter Bereich 32,5% Landtag 60,5% Ministerpräsident und Staatskanzlei 54,9% Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 48,8% => nachgeordneter Bereich 53,3% Staatsministerium der Justiz 52,3% => nachgeordneter Bereich 57,1% Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 44,1% => nachgeordneter Bereich 33,0% Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration 63,0% => nachgeordneter Bereich 67,2% Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 54,5% => nachgeordneter Bereich 64,2% Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 49,1% => nachgeordneter Bereich 43,7% Staatsministerium für Gesundheit und Pflege 63,2% => nachgeordneter Bereich 64,6% Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 52,8% => nachgeordneter Bereich 42,3% Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie 51,2% => nachgeordneter Bereich 34,1% maschinell nicht zuordenbar 56,7% Gesamtsumme 56,1% Eine differenzierte Zuordnung der staatlichen Einrichtungen zu den einzelnen Geschäftsbereichen ist aufgrund der gegebenen maschinellen Auswertungsmöglichkeiten nicht abrufbar. zu Frage 1.) der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Osgyan Anteil von Frauen im öffentlichen Dienst (Dienstherr / Arbeitgeber = Freistaat Bayern) Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Quelle : Bezügedaten Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23486 Anteil von Frauen in Führungspositionen (Stichtag: 28.02.2018, Stichtag für Geschäftsbereich der Justiz: 31.12.2017) Frage 2 StK StMB/OBB StMJ StMFLH StMWi StMUV StMELF StMAS StMGP Oberste Verwaltungsebene 1. Führungsebene 50% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 100% 2. Führungsebene 25,00% 33% 29,00% 20,00% 20,00% 33,30% 0% 25,00% 33,33% 3. Führungsebene 35,30% 20% 33,00% 29,58% 30,40% 25,30% 19,70% 44,26% 27,27% Mittlere Verwaltungsebene StMJ nur Angaben gesamt nachgeordneter Bereich 1. Führungsebene 15,38% 0% 0% 20,00% 26,70% 42,20% 11,11% 0% 0% 7,70% 25,00% 0% 2. Führungsebene 29,27% 11,11% 16% 38,00% 32,00% 35,50% 34,88% 0% 23,10% 7,20% 28,57% 0% 3. Führungsebene 35,00% 15,57% 24% 35,00% keine 3. FÜ nahe 50% 28,16% 17,00% 21,90% 37,90% 45,71% 23,81% Untere Verwaltungsebene 1. Führungsebene 16,67% *1 4,73% 9% 34,70% 36,00% 21,43% ./. 11,10% 6,70% 22,73% 0% 2. Führungsebene 51,87% *2 nicht erhebbar 17% 54,40% 30,00% 24,46% ./. 29,10% 10,00% 40,91% 18,84% 3. Führungsebene nicht erhebbar 63,40% über 50% 41,59% ./. 27,50% 28,50% 17,39% 0% *1 (VG Gerichtspräsident) *2 (VG-Vizepräsident, Vorsitzender VG, AL Lra) StMI AIV Bay. Polizei StMBW Bereich B Bereich W 0% 25,00% 28,80% 0% 28,57% 27,91% Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/23486 Osgyan-1984_F_Anlage_2.pdf Tabelle1