Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 26.06.2018 Call-Center in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Call-Center gibt es aktuell im Freistaat Bayern ? b) Wie hat sich deren Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? 2. a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit bayernweit in den Call-Centern beschäftigt? b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davon haben ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ? 3. Plant die Staatsregierung gesetzliche Regelungen, um die Sonn- und Feiertagsarbeit in den Call-Centern in Bayern einzuschränken bzw. abzuschaffen? Antwort des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.07.2018 Zu 1 a bis 2 b: Die Fragen können auch unter Bewertung einschlägiger Statistiken (z. B. Zahlen der Bundesagentur für Arbeit) nicht beantwortet werden. Die Branche unterliegt einem stetigen Wandel. Es besteht eine Tendenz zu cloudbasierter Arbeit, die eine Entgrenzung zu klassischen Betriebsstrukturen mit sich bringt. Ebenso ist die Erfassung von Call-Centern in der Klassifikation der Wirtschaftszweige nicht eindeutig. Firmeninterne Call-Center werden dem Wirtschaftszweig der Call-Center 82.2 (WZ 2008) üblicherweise nicht zugerechnet , sodass sie statistisch auch nicht als solche erfasst werden . Außerdem besteht eine weitere Unschärfe bezüglich der Abgrenzung zu Not- und Servicediensten. Zu 3.: Nein. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.09.2018 Drucksache 17/23496