Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16.05.2018 Pflegesituation in Unterfranken Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie hat sich die Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze in Pflegeheimen in Unterfranken in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte Auflistung der letzten zehn Jahre nach Landkreis/Stadt und nach Pflegeeinrichtung)? b) Wie groß ist der Anteil der Kurzzeitpflegeplätze im Vergleich zu der Gesamtzahl der Pflegeplätze eines Pflegeheims in Unterfranken (bitte Auflistung der letzten zehn Jahre nach Landkreis/Stadt und nach Pflegeeinrichtung )? c) Wie steht die Staatsregierung zu der Möglichkeit, Pflegeheime zu verpflichten, einen bestimmten Prozentsatz der Pflegeplätze in jeder Einrichtung als Kurzzeitpflegeplätze festzulegen? 2. a) Wie hat sich die Anzahl der Tagespflegeplätze in Pflegeheimen in Unterfranken in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte Auflistung der letzten zehn Jahre nach Landkreis/Stadt und nach Pflegeeinrichtung)? b) Wie groß ist der Anteil der Tagespflegeplätze im Vergleich zu der Gesamtzahl der Pflegeplätze eines Pflegeheims in Unterfranken (bitte Auflistung der letzten zehn Jahre nach Landkreis/Stadt und nach Pflegeeinrichtung )? c) Wie steht die Staatsregierung zu der Möglichkeit, Pflegeeinrichtungen zu verpflichten, einen bestimmten Prozentsatz der Pflegeplätze in jedem Pflegeheim als Tagespflegeplätze festzulegen? 3. Wie hat sich das Verhältnis Pflegende/Gepflegte in den einzelnen Pflegeheimen in Unterfranken in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte gegliedert nach Pflegeheim, Stadt/Landkreis und Jahr und gegliedert nach Pflegeschlüssel für Menschen mit verschiedenen Pflegestufen bzw. (seit 2017) Pflegegraden, falls diese Zahlen vorliegen)? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.07.2018 1. a) Wie hat sich die Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze in Pflegeheimen in Unterfranken in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte Auflistung der letzten zehn Jahre nach Landkreis/Stadt und nach Pflegeeinrichtung )? Zu der Entwicklung der Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze in den einzelnen Pflegeheimen in Unterfranken in den letzten zehn Jahren verfügt die Staatsregierung nicht über eigene Erhebungen. Laut dem Statistischen Bericht „Pflegeeinrichtungen und Pflegegeldempfänger in Bayern“ (Stand: 15.12.2007 bzw. 31.12.2007; Pflegestatistik 2007) wurden im Regierungsbezirk Unterfranken 816 Kurzzeitpflegeplätze angeboten. In der aktuellsten vorliegenden Pflegestatistik (Stand: 15.12.2015 bzw. 31.12.2015; Pflegestatistik 2015) waren es 406. Verteilt auf die kreisfreien Städte und die Landkreise stellt sich die Situation wie folgt dar: Kreisfreie Städte/Landkreise 2007 2015 Stadt Aschaffenburg 28 22 Stadt Schweinfurt 9 17 Stadt Würzburg 107 60 Lkr. Aschaffenburg 188 32 Lkr. Bad Kissingen 74 50 Lkr. Rhön-Grabfeld 28 21 Lkr. Haßberge 62 21 Lkr. Kitzingen 35 38 Lkr. Miltenberg 88 30 Lkr. Main-Spessart 44 54 Lkr. Schweinfurt 31 38 Lkr. Würzburg 122 23 Insgesamt 816 406 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.09.2018 Drucksache 17/23497 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23497 b) Wie groß ist der Anteil der Kurzzeitpflegeplätze im Vergleich zu der Gesamtzahl der Pflegeplätze eines Pflegeheims in Unterfranken (bitte Auflistung der letzten zehn Jahre nach Landkreis/Stadt und nach Pflegeeinrichtung)? Zu der Entwicklung des Anteils an Kurzzeitpflegeplätzen in den einzelnen Pflegeheimen in Unterfranken in den letzten zehn Jahren verfügt die Staatsregierung nicht über eigene Erhebungen. Nachfolgend wird die Entwicklung des Anteils an Kurzzeitpflegeplätzen bezogen auf die angebotenen Pflegeheim plätze in den kreisfreien Städten und Landkreisen dargestellt . Die Angaben beruhen auf den Pflegestatistiken der Jahre 2007 und 2015. Tabelle zu Frage 1 b Kreisfreie Städte/ Landkreise Angebotene Pflegeheimplätze 2007 Anteil an Kurzzeitpflegeplätzen 2007 Angebotene Pflegeheimplätze 2015 Anteil an Kurzzeitpflegeplätzen 2015 Stadt Aschaffenburg 676 rd. 4,1 % 713 rd. 3,1 % Stadt Schweinfurt 739 rd. 1,2 % 915 rd. 1,9 % Stadt Würzburg 2.116 rd. 5,1 % 2.035 rd. 2,9 % Lkr. Aschaffenburg 872 rd. 21,6 % 1.259 rd. 2,5 % Lkr. Bad Kissingen 1.304 rd. 5,7 % 1.583 rd. 3,2 % Lkr. Rhön-Grabfeld 939 rd. 3,0 % 994 rd. 2,1 % Lkr. Haßberge 711 rd. 8,7 % 653 rd. 3,2 % Lkr. Kitzingen 1.052 rd. 3,3 % 1.060 rd. 3,6 % Lkr. Miltenberg 990 rd. 8,9 % 1.105 rd. 2,7 % Lkr. Main-Spessart 1.164 rd. 3,8 % 1.424 rd. 3,8 % Lkr. Schweinfurt 893 rd. 3,5 % 1.097 rd. 3,5 % Lkr. Würzburg 726 rd. 16,8 % 1.042 rd. 2,2 % Insgesamt 8.651 rd. 9,4 % 13.880 rd. 2,9 % c) Wie steht die Staatsregierung zu der Möglichkeit, Pflegeheime zu verpflichten, einen bestimmten Prozentsatz der Pflegeplätze in jeder Einrichtung als Kurzzeitpflegeplätze festzulegen? Eine Festlegung, einen bestimmten Prozentsatz der Pflegeheimplätze als Kurzzeitpflegeplätze zu nutzen, würde einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bedeuten. Die Voraussetzungen für eine Einschränkung dieses Grundrechts liegen nach Auffassung der Staatsregierung nicht vor. Zur Stärkung der Kurzzeitpflege bleiben die Auswirkungen leistungsrechtlicher Änderungsvorhaben durch die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag sowie der von der Staatsregierung vorgesehenen Anreize durch eine Förderung abzuwarten. Ein finanzielles Unterstützungsprogramm aus Landesmitteln soll dazu beitragen, Betreiber zur vermehrten Bereithaltung von Kurzzeitpflegeplätzen zu ermuntern. Damit wird beabsichtigt, Minder erträge, die in dieser Versorgungsform durch naturgemäß auftretende Nachfrageschwankungen und damit verbundene Zeiten von Leerständen entstehen können, finanziell deutlich abzuschwächen . Vorgesehen ist eine Inkraftsetzung des neuen Förderprogramms im dritten Quartal 2018. 2. a) Wie hat sich die Anzahl der Tagespflegeplätze in Pflegeheimen in Unterfranken in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte Auflistung der letzten zehn Jahre nach Landkreis/Stadt und nach Pflegeeinrichtung )? Zu der Entwicklung der Anzahl der Tagespflegeplätze in den einzelnen Pflegeheimen in Unterfranken in den letzten zehn Jahren verfügt die Staatsregierung nicht über eigene Erhebungen . Laut der Pflegestatistik 2007 wurden im Regierungsbezirk Unterfranken 421 Tagespflegeplätze angeboten. In der Pflegestatistik 2015 waren es 1.070. Verteilt auf die kreisfreien Städte und die Landkreise stellt sich die Situation wie folgt dar: Kreisfreie Städte/Landkreise 2007 2015 Stadt Aschaffenburg 15 40 Stadt Schweinfurt 10 20 Drucksache 17/23497 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Kreisfreie Städte/Landkreise 2007 2015 Stadt Würzburg 44 75 Lkr. Aschaffenburg 127 192 Lkr. Bad Kissingen 30 135 Lkr. Rhön-Grabfeld 12 29 Lkr. Haßberge 22 43 Lkr. Kitzingen 13 20 Lkr. Miltenberg 50 152 Lkr. Main-Spessart 13 40 Lkr. Schweinfurt 12 83 Lkr. Würzburg 73 241 Insgesamt 421 1.070 b) Wie groß ist der Anteil der Tagespflegeplätze im Vergleich zu der Gesamtzahl der Pflegeplätze eines Pflegeheims in Unterfranken (bitte Auflistung der letzten zehn Jahre nach Landkreis/Stadt und nach Pflegeeinrichtung)? Zu der Entwicklung des Anteils an Tagespflegeplätzen in den einzelnen Pflegeheimen in Unterfranken in den letzten zehn Jahren verfügt die Staatsregierung nicht über eigene Erhebungen. Auf der Grundlage der Pflegestatistiken der Jahre 2007 und 2015 wird nachfolgend die Entwicklung des Anteils an Tagespflegeplätzen bezogen auf die angebotenen Pflegeheimplätze in den kreisfreien Städten und Landkreisen dargestellt . Tabelle zu Frage 2 b Kreisfreie Städte/ Landkreise Angebotene Pflegeheimplätze 2007 Anteil an Tagespflegeplätzen 2007 Angebotene Pflegeheimplätze 2015 Anteil an Tagespflegeplätzen 2015 Stadt Aschaffenburg 676 rd. 2,2 % 713 rd. 5,6 % Stadt Schweinfurt 739 rd. 1,4 % 915 rd. 2,2 % Stadt Würzburg 2.116 rd. 2,1 % 2.035 rd. 3,7 % Lkr. Aschaffenburg 872 rd. 14,6 % 1.259 rd. 15,3 % Lkr. Bad Kissingen 1.304 rd. 2,3 % 1.583 rd. 8,5 % Lkr. Rhön-Grabfeld 939 rd. 1,3 % 994 rd. 2,9 % Lkr. Haßberge 711 rd. 3,1 % 653 rd. 6,6 % Lkr. Kitzingen 1.052 rd.1,2 % 1.060 rd. 1,9 % Lkr. Miltenberg 990 rd. 5,1 % 1.105 rd. 13,8 % Lkr. Main-Spessart 1.164 rd. 1,1 % 1.424 rd. 2,8 % Lkr. Schweinfurt 893 rd. 1,3 % 1.097 rd. 7,6 % Lkr. Würzburg 726 rd. 10,1 % 1.042 rd. 23,1 % Insgesamt 8.651 rd. 4,9 % 13.880 rd. 7,7 % c) Wie steht die Staatsregierung zu der Möglichkeit, Pflegeeinrichtungen zu verpflichten, einen bestimmten Prozentsatz der Pflegeplätze in jedem Pflegeheim als Tagespflegeplätze festzulegen? Eine Festlegung, einen bestimmten Prozentsatz der Pflegeplätze als Tagespflegeplätze zu nutzen, würde einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bedeuten . Die Voraussetzungen für eine Einschränkung dieses Grundrechts liegen nach Auffassung der Staatsregierung nicht vor. Angebote der Tagespflege erhöhen sich ohnehin kontinuierlich. Allein in den vergangenen sechs Jahren hat sich die Anzahl solitärer Einrichtungen um rund 50 Prozent auf bayernweit gegenwärtig 412 Einrichtungen erhöht. Hierzu trägt auch ein Förderprogramm aus Landesmitteln bei, Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23497 das die demenzsensible Innen- und Außenraumgestaltung solitärer Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen mit bis zu 75.000 Euro je Projekt finanziell unterstützt (Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF). 3. Wie hat sich das Verhältnis Pflegende/Gepflegte in den einzelnen Pflegeheimen in Unterfranken in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte gegliedert nach Pflegeheim, Stadt/Landkreis und Jahr und gegliedert nach Pflegeschlüssel für Menschen mit verschiedenen Pflegestufen bzw. (seit 2017) Pflegegraden, falls diese Zahlen vorliegen)? Die Pflegepersonalschlüssel werden zwischen den Parteien der Selbstverwaltung, den Leistungsträgern und den Leistungserbringern, vereinbart. Wie sich das Verhältnis Pflegende/Gepflegte in den einzelnen Pflegeheimen in Unterfranken in den letzten zehn Jahren entwickelt hat, ist der Staatsregierung daher nicht bekannt. Allgemein kann Folgendes mitgeteilt werden: Soweit auch die Politik die Rahmenbedingungen hierfür verbessern kann, hat sie in den letzten Jahren bereits vieles auf den Weg gebracht. So hat z. B. die Landespflegesatzkommission am 18.12.2013 auf Initiative des Landespflegeausschusses entschieden, mehr Pflegekräfte in der Altenpflege zu finanzieren. Diese Verbesserungen sind zwischenzeitlich auch in der weit überwiegenden Zahl der Einrichtungen umgesetzt worden. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I), das am 01.01.2015 in Kraft getreten ist, konnte eine Erhöhung des Personalschlüssels bei zusätzlichen Betreuungskräften auch auf Bundesebene durchgesetzt werden. In Fortführung der bisherigen Vereinbarungen zu den Pflegepersonalschlüsseln für die Pflegestufen hat die Landespflegesatzkommission beschlossen, dass die Grundlage für Referenzpersonalschlüssel ein durchschnittlicher bayernweiter Referenzpersonalschlüssel von 1 (Pflegekraft) zu 2,40 (Bewohnerinnen und Bewohner) ist. Hierfür werden folgende bayernweite Referenzpersonalschlüssel für die allgemeine Pflege und die gerontopsychiatrische Pflege zugrunde gelegt: Pflegegrad 1: 1 : 6,70, Pflegegrad 2: 1 : 3,71, Pflegegrad 3: 1 : 2,60, Pflegegrad 4: 1 : 1,98, Pflegegrad 5: 1 : 1,79.