Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 07.06.2018 Staatliche Wohnungsbaugesellschaft und Staatsbedienstetenwohnungen in der Oberpfalz Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Über wie viele Wohnungen für Staatsbedienstete verfügt der Freistaat Bayern im Regierungsbezirk Oberpfalz (bitte aufgeschlüsselt nach kreisfreien Städten und Landkreisen)? 1.2 Wie viele davon befinden sich im Eigentum des Freistaates ? 1.3 Bei wie vielen davon handelt es sich um Belegungsrechte bei anderen Wohnungsunternehmen? 2. Bei wie vielen dieser Wohnungen entfällt in den kommenden Jahren der Belegungszweck als Staatsbedienstetenwohnung ? 3. Wie viele Staatsbedienstetenwohnungen sollen bis 2025 in der Oberpfalz entstehen bzw. entsprechende Belegungsrechte erworben werden? 4.1 Wie viele Wohnungen soll die angekündigte staatliche Wohnungsbaugesellschaft BayernHeim bis 2025 in der Oberpfalz errichten? 4.2 Welche staatseigenen Grundstücke in der Oberpfalz kommen für eine Bebauung mit Wohnungen infrage (bitte aufgeschlüsselt nach kreisfreien Städten und Landkreisen)? 5. Welche bundeseigenen Grundstücke und Immobilien kämen zudem in der Oberpfalz für den sozialen Wohnungsbau infrage? Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat vom 16.07.2018 1.1 Über wie viele Wohnungen für Staatsbedienstete verfügt der Freistaat Bayern im Regierungsbezirk Oberpfalz (bitte aufgeschlüsselt nach kreisfreien Städten und Landkreisen)? 1.2 Wie viele davon befinden sich im Eigentum des Freistaates? 1.3 Bei wie vielen davon handelt es sich um Belegungsrechte bei anderen Wohnungsunternehmen ? 2. Bei wie vielen dieser Wohnungen entfällt in den kommenden Jahren der Belegungszweck als Staatsbedienstetenwohnung? Im Regierungsbezirk Oberpfalz verfügt der Freistaat Bayern über 681 Wohnungen für Staatsbedienstete. Davon sind 264 im Eigentum des Freistaates. Bei 417 handelt es sich um Belegungsrechte bei anderen Wohnungsunternehmen. Bei 38 Wohnungen entfällt in den nächsten fünf Jahren die Belegungsbindung . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.09.2018 Drucksache 17/23498 Tabelle zu den Fragen 1.1, 1.2, 1.3 und 2 Kreisfreie Stadt bzw. Landkreis Anzahl der Wohnungen für Staatsbedienstete im Regierungsbezirk Oberpfalz (Stichtag 01.01.2018) gesamt davon im Eigentum des Freistaates* davon Belegungsrechte bei anderen Wohnungsunternehmen davon entfällt Belegungsrecht in den nächsten fünf Jahren Kreisfreie Stadt Amberg 24 24 0 0 Landkreis Cham 4 1 3 3 Landkreis Neumarkt i.d. OPF. 1 1 0 0 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23498 Kreisfreie Stadt bzw. Landkreis Anzahl der Wohnungen für Staatsbedienstete im Regierungsbezirk Oberpfalz (Stichtag 01.01.2018) gesamt davon im Eigentum des Freistaates* davon Belegungsrechte bei anderen Wohnungsunternehmen davon entfällt Belegungsrecht in den nächsten fünf Jahren Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 15 5 10 10 Kreisfreie Stadt Regensburg 604 227 377 0 Landkreis Schwandorf 2 2 0 0 Landkreis Tirschenreuth 19 0 19 17 Kreisfreie Stadt Weiden i.d. OPF. 12 4 8 8 Summe 681 264 417 38 * Als im „Eigentum des Freistaates“ wurden Pachtwohnungen, staatseigene Wohnungen und im Eigentum der Stadibau befindliche Wohnungen berücksichtigt. 3. Wie viele Staatsbedienstetenwohnungen sollen bis 2025 in der Oberpfalz entstehen bzw. entsprechende Belegungsrechte erworben werden? Aktuell sind keine Neubaumaßnahmen bzw. Belegungsankäufe in der Oberpfalz geplant. 4.1 Wie viele Wohnungen soll die angekündigte staatliche Wohnungsbaugesellschaft BayernHeim bis 2025 in der Oberpfalz errichten? Die staatliche Wohnungsbaugesellschaft BayernHeim ist in der Gründungsphase. Bis 2025 sind 10.000 neue Wohnungen geplant. Wie diese sich in Bayern verteilen werden, ist derzeit noch nicht abzusehen. 4.2 Welche staatseigenen Grundstücke in der Oberpfalz kommen für eine Bebauung mit Wohnungen infrage (bitte aufgeschlüsselt nach kreisfreien Städten und Landkreisen)? Für eine Wohnbebauung (nicht zwingend Geschosswohnungsbau ) eignen sich sechs staatseigene Grundstücke. Ein Grundstück in der kreisfreien Stadt Regensburg, drei Grundstücke im Landkreis Amberg-Sulzbach und zwei Grundstücke im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab. Für das Grundstück in Regensburg liegt kein Bebauungsplan für Wohnbebauung vor. Für die anderen fünf Grundstücke liegen Bebauungspläne vor, die Wohnungsbau – nicht zwingend Geschoßwohnungsbau – ermöglichen würden. 5. Welche bundeseigenen Grundstücke und Immobilien kämen zudem in der Oberpfalz für den sozialen Wohnungsbau infrage? Über verfügbare und für den Wohnungsbau geeignete Bundesliegenschaften in der Oberpfalz liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Für die bundeseigenen Grundstücke und Immobilien ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zuständig. Eine entsprechende Nachfrage und Rückmeldung war im für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage verfügbaren Zeitrahmen nicht möglich.