Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian von Brunn SPD vom 18.04.2018 Aktuelle Personalsituation der Polizeibediensteten in München Die Münchner Polizei ist seit etlichen Jahren hohen Belas tungen ausgesetzt. Nicht besetzte Stellen, Ausfälle durch Krankheiten und aus anderen Gründen, aber auch die hohe Zahl an Großveranstaltungen stellen eine große Belastung, insbesondere auch für die Gesundheit, der Polizisten und Polizistinnen und Polizeiangestellten dar. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie ist die verfügbare Personalstärke (VPS) der Poli zeiinspektionen (PI) im Bereich des Polizeipräsidiums München? b) Wie stellt sich die aktuelle personelle Ist und Soll stärke der weiteren Polizeiinspektionen, Polizeistatio nen, Spezialeinheiten, Bereitschaftsabteilungen und Dezer nate im Bereich des Polizeipräsidiums München im Vergleich zur verfügbaren Personalstärke dar (bitte aufgelistet nach den jeweiligen Inspektionen, Statio nen, Spezialeinheiten, Bereitschaftsabteilungen und Dezernaten)? 2. a) Wie viele Überstunden (Mehrarbeitsstunden) wurden von den Bediensteten der Münchner Polizei im Jahr 2017 geleistet (bitte aufgeschlüsselt nach Dienststel le Polizeipräsidium, Bereich Kriminalpolizei, Bereich Schutzpolizei)? b) Weshalb gibt es bei der Bayerischen Polizei keine statistische Erfassung, wie ein Ausgleich von Mehr arbeitsstunden erfolgt? c) Wie kann sich die Staatsregierung ohne diese Erfas sung ein Bild über die tatsächliche Belastung und die Möglichkeit der Regeneration machen? 3. a) Wie hoch war die durchschnittliche Überstundenbe lastung für den einzelnen Polizeibediensteten bzw. die einzelne Polizeibedienstete im Jahr 2017 (bitte aufge schlüsselt nach Dienststelle Polizeipräsidium, Bereich Kriminalpolizei, Bereich Schutzpolizei)? b) Wie haben sich die Überstunden für den einzelnen Po lizeibediensteten bzw. die einzelne Polizeibedienstete in den letzten zehn Jahren entwickelt? c) Mit welcher Zahl an Überstunden für den einzelnen Polizeibediensteten bzw. die einzelne Polizeibediens tete rechnet die Staatsregierung im Jahr 2018? 4. a) Hat die Münchner Polizei seit 2017 neue Aufgaben zugewiesen bekommen, möglicherweise auch außer halb des eigentlichen Gebiets des Polizeipräisidiums München? b) Wenn ja, um welche Aufgaben handelt es sich dabei (bitte einzeln auflisten)? c) Wenn ja, wie viele Überstunden sind darauf zurückzu führen? 5. a) Wie viele neue Stellen hat die Münchner Polizei im Jahr 2017 zugewiesen bekommen? b) Wie ist die verfügbare Personalstärke (VPS) der o. g. neuen Stellen? c) In welchem Bereich wird die Münchner Polizei im Jahr 2018 neue Stellen zugewiesen bekommen? 6. a) Wie hoch wäre der Bedarf an Polizeibediensteten im Bereich des Polizeipräsidiums München für die einzel nen Dienstbereiche, um die Mehrarbeitsstunden auf null zu setzen? b) Was unternimmt die Staatsregierung, um die Mehr arbeitsstunden zu reduzieren? c) Welche konkreten Ziele setzt sie sich hierbei? 7. a) Wann wird die Staatsregierung die zusätzlich notwen digen Stellen in München schaffen? b) Wie viele Polizistinnen und Polizisten werden vom Po lizeipräsidium München zur Grenzpolizei abgezogen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.09.2018 Drucksache 17/23506 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23506 Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 12.07.2018 1. a) Wie ist die verfügbare Personalstärke (VPS) der Polizeiinspektionen (PI) im Bereich des Polizeipräsidiums München? b) Wie stellt sich die aktuelle personelle Ist- und Sollstärke der weiteren Polizeiinspektionen, Polizeistationen , Spezialeinheiten, Bereitschaftsabteilungen und Dezernate im Bereich des Polizeipräsidiums München im Vergleich zur verfügbaren Personalstärke dar (bitte aufgelistet nach den jeweiligen Inspektionen, Stationen, Spezialeinheiten, Bereitschaftsabteilungen und Dezernaten)? Für die Beantwortung der Frage darf auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures und Markus Rinders pacher vom 03.01.2018, Drs. 17/20747 vom 29.03.2018, verwiesen werden. 2. a) Wie viele Überstunden (Mehrarbeitsstunden) wurden von den Bediensteten der Münchner Polizei im Jahr 2017 geleistet (bitte aufgeschlüsselt nach Dienststelle Polizeipräsidium, Bereich Kriminalpolizei , Bereich Schutzpolizei)? Der Anlage sind die Mehrarbeitsstunden des Polizeipräsi diums München und seiner nachgeordneten Dienststellen zu entnehmen, die bis 31.12.2017 nicht durch Freizeitaus gleich oder Vergütung abgegolten werden konnten. b) Weshalb gibt es bei der Bayerischen Polizei keine statistische Erfassung, wie ein Ausgleich von Mehrarbeitsstunden erfolgt? Eine Aussage zu den Ausgleichsmodalitäten bis in die Ebe ne der Polizeiinspektionen ist nicht möglich, da diese von verschiedenen Faktoren, wie z. B. Arbeitsanfall, Personal stärken der Dienststellen und persönliche Freizeitplanung der einzelnen Beamten, abhängen. Es darf in diesem Zusammenhang auf die Antwort zu Frage 2 b der Schriftlichen Anfrage vom 23.02.2017, Drs. 17/16438 vom 06.07.2017, verwiesen werden. c) Wie kann sich die Staatsregierung ohne diese Erfassung ein Bild über die tatsächliche Belastung und die Möglichkeit der Regeneration machen? In den Dienstbesprechungen des Staatsministeriums des Innern und für Integration (StMI) mit den Polizeiverbänden (Behördenleiter und Fachebene) wird wiederkehrend die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter themati siert. Bei den Polizeiverbänden werden Belastungsspitzen im Rahmen des Controllings frühzeitig erkannt. Individuelle Maßnahmen zur Gegensteuerung sollen helfen, die beson deren Belastungen zu verteilen und dadurch beim Einzel nen zu senken. Neben der gesetzlich verankerten Fürsorge pflicht für unsere Beamtinnen und Beamten und den daraus resultierenden ständigen und begleitenden Maßnahmen, ist die Führsorgepflicht in der Organisations und Führungskul tur der Staatsregierung wie auch der Bayerischen Polizei verankert und gelebte Praxis. Das Ergreifen von Maßnahmen zur Minderung von Belas tungen und Stress unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist Führungsaufgabe, Teil eines ständigen Prozesses in ei ner sich fortentwickelnden Organisation und letztlich insbe sondere Teil unseres Selbstverständnisses. Es darf in diesem Zusammenhang auf die Antwort zu Frage 2 c der Schriftlichen Anfrage vom 23.02.2017, Drs. 17/16438 vom 06.07.2017, verwiesen werden. 3. a) Wie hoch war die durchschnittliche Überstundenbelastung für den einzelnen Polizeibediensteten bzw. die einzelne Polizeibedienstete im Jahr 2017 (bitte aufgeschlüsselt nach Dienststelle Polizeipräsidium , Bereich Kriminalpolizei, Bereich Schutzpolizei )? Die als Anlage beiliegende Aufstellung enthält ebenfalls den durchschnittlichen Mehrarbeitsstundenstand pro Beamtin bzw. Beamten (bezogen auf die Iststärke zum Stichtag) des Polizeipräsidiums München und seinen nachgeordneten Dienststellen im Jahr 2017 (Stand: 31.12.2017). b) Wie haben sich die Überstunden für den einzelnen Polizeibediensteten bzw. die einzelne Polizeibedienstete in den letzten zehn Jahren entwickelt? Für die Beantwortung der Frage darf auf die Antwort zu Frage 4 a der Schriftlichen Anfrage vom 23.02.2017, Drs. 17/16438 vom 06.07.2017, verwiesen werden. Für das Jahr 2018 ergibt sich ein Wert von 98 Stunden je Beamtin bzw. Beamten. c) Mit welcher Zahl an Überstunden für den einzelnen Polizeibediensteten bzw. die einzelne Polizeibedienstete rechnet die Staatsregierung im Jahr 2018? Aufgrund der in die Zukunft gerichteten Fragestellung ist eine belastbare Aussage hierzu nicht möglich. Es darf in diesem Zusammenhang auf die Antwort zu Frage 4 b der Schriftlichen Anfrage vom 23.02.2017, Drs. 17/16438 vom 06.07.2017, verwiesen werden. 4. a) Hat die Münchner Polizei seit 2017 neue Aufgaben zugewiesen bekommen, möglicherweise auch außerhalb des eigentlichen Gebiets des Polizeipräisidiums München? b) Wenn ja, um welche Aufgaben handelt es sich dabei (bitte einzeln auflisten)? c) Wenn ja, wie viele Überstunden sind darauf zurückzuführen ? Die Fragestellungen werden so aufgefasst, dass es sich hierbei um zentral durch das Staatsministerium des Innern und für Integration an das Polizeipräsidium München zuge wiesene, dauerhafte Aufgaben handelt. Arbeitsgruppen bzw. Projektgruppen oder temporäre Aufträge werden nicht unter die Fragestellungen subsumiert. Unter den genannten Vorgaben wurde dem Polizeipräsi dium München im Jahr 2017 eine Aufgabe übertragen. Bei dieser handelt es sich um die Wahrnehmung der Verfahrens koordination „Social Media“. Bei einer Verfahrenskoordination handelt es sich um eine zentrale Stelle, die für fachliche und technische Fragen zu einem landesweit im Einsatz befindlichen IuKVerfahren (IuK = Informations und Kommunikationstechnik) – Hard ware/Software – der Bayerischen Polizei zuständig ist. Für die Wahrnehmung der übertragenen Aufgabe wurden dem Polizeipräsidium München zum 01.06.2017 zwei Soll stellen zugewiesen. Drucksache 17/23506 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 5. a) Wie viele neue Stellen hat die Münchner Polizei im Jahr 2017 zugewiesen bekommen? Dem Polizeipräsidium München wurden im Jahr 2017 13 Sollstellen neu zugewiesen. Mangels zusätzlich ausgebrachter Stellen im Doppel haushalt 2017/2018 konnten dem Polizeipräsidium Mün chen 2017 keine Stellen für Arbeitnehmer zugewiesen wer den. b) Wie ist die verfügbare Personalstärke (VPS) der o. g. neuen Stellen? Die verfügbare Personalstärke (VPS) bezieht sich nur auf Dienststellen und nicht auf einzelne Sollstellen. Eine Beant wortung der Frage ist somit nicht möglich. c) In welchem Bereich wird die Münchner Polizei im Jahr 2018 neue Stellen zugewiesen bekommen? Über den Masterplan Bayern Digital II ist über den Nach tragshaushalt 2018/I auch eine Stärkung der Cybercrime Dienststellen vorgesehen. In diesem Zusammenhang wer den dem Polizeipräsidium München Stellen zugewiesen. Hinsichtlich der Höhe der Stellenzuweisung wurde abschlie ßend noch nicht entschieden. Im Hinblick auf weitergehende Stellen darf auf die Antwort zu Frage 6 c (Personal) dieser Schriftlichen Anfrage hinge wiesen werden. Mangels zusätzlich ausgebrachter Stellen im Doppel haushalt 2017/2018 können dem Polizeipräsidium München 2018 keine Stellen für Arbeitnehmer zugewiesen werden. 6. a) Wie hoch wäre der Bedarf an Polizeibediensteten im Bereich des Polizeipräsidiums München für die einzelnen Dienstbereiche, um die Mehrarbeitsstunden auf null zu setzen? Für dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit von mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Ar beitszeit hinaus ist nach Art. 87 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) grundsätzlich binnen Jahresfrist Freizeitausgleich zu gewähren. Es ist Führungsaufgabe, den Beamtinnen und Beamten zu ermöglichen, die fortlaufend anfallenden Mehrarbeitsstunden im Rahmen der Jahresfrist durch Freizeitausgleich ausgleichen zu können. Höhe und Zeit des Stundenabbaus ist zum einen abhängig von wech selnden, dienstlichen Erfordernissen und zum anderen von den individuellen Freizeitplanungen der Beamtinnen und Beamten. Dies bedingt einen stetigen Auf und Abbau der Mehrarbeitsstunden. Eine Reduzierung der Mehrarbeits stundensituation auf null ist allein durch Personalzuwachs aus vorgenannten Gründen nicht möglich. b) Was unternimmt die Staatsregierung, um die Mehrarbeitsstunden zu reduzieren? c) Welche konkreten Ziele setzt sie sich hierbei? Personal Das im Juli 2016 vom Ministerrat im Rahmen der Kabi nettsklausur in St. Quirin beschlossene Konzept „Sicher heit durch Stärke“ sieht vor, von 2017 bis 2020 jedes Jahr zusätzlich 500, also insgesamt 2.000 Stellen, für die Ba yerische Polizei zu schaffen. Der im Dezember 2016 ver abschiedete Doppelhaushalt 2017/2018 setzt mit jeweils 500 zusätzlichen Stellen jährlich den ersten Teil dieses Pa kets um. Für die noch ausstehenden weiteren 1.000 Stellen aus dem vorgenannten Sicherheitskonzept von St. Quirin ist noch das Gesetzgebungsverfahren für den Doppel haushalt 2019/2020 abzuwarten. 1.000 Stellen bringen ca. 2 Mio. Arbeitsstunden pro Jahr. Die Staatsregierung beabsichtigt, diesen Kurs über das Jahr 2020 hinaus fortzuführen. So sieht auch die Regie rungserklärung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder vom 18.04.2018 einen weiteren Personalaufwuchs bei der Bayerischen Polizei vor. Neben den bereits beschlossenen 2.000 Stellen im Konzept „Sicherheit durch Stärke“ sollen noch einmal 1.000 zusätzliche Stellen geschaffen werden, um primär die Arbeit der Polizeiinspektionen vor Ort zu stär ken. Die Staatsregierung beabsichtigt, die o. g., zusätzlichen Stellen den Dienststellen der Bayerischen Polizei erst dann zuzuweisen, wenn die neuen Stellen tatsächlich auch vor Ort mit Personal besetzt werden können, also wenn die in diesem Zusammenhang eingestellten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten fertig ausgebildet sind. Mit der Einstel lung und Ausbildung der entsprechenden Beamten ist ab 2017 sukzessive begonnen worden. Die Zuteilung an die Polizeiverbände wird damit nach und nach ab 2019 erfol gen. Zur Verteilung dieser Stellen auf die Polizeiverbände erarbeitet derzeit die unter Leitung des Staatsministeriums des Innern und für Integration stehende „Arbeitsgruppe Stel lenzuweisung“ einen Verteilungsschlüssel. Die Personalver teilung innerhalb eines Verbandes ist Führungsaufgabe des jeweiligen Polizeipräsidiums. Die Verteilung des Personals erfolgt hier lage und belastungsorientiert sowie unter Be rücksichtigung aller nachgeordneten Dienststellen. Sachhaushalt Im Rahmen des Sachhaushalts sind unter anderem Verbes serungen der Ausstattung im technischen Bereich zur Un terstützung der Sachbearbeitung und für einen effizienteren Kräfteeinsatz geplant. So sollen die Videoüberwachung mit mobilen und sta tionären Anlagen ausgebaut und Prognosesysteme (z. B. „Precobs“) weiterentwickelt werden. Weiterhin sollen die In tegration von Informations und Kommunikationstechnik in Kraftfahrzeugen sowie die Reduzierung und Digitalisierung der Sachbearbeitung („Büro auf der Straße“, technische Hilfsmittel in Streifenfahrzeugen, Software zur Spracherken nung) verbessert werden. Arbeitszeit Am 20.04.2018 wurde durch Staatsminister Joachim Herr mann und den Vorsitzenden des Hauptpersonalrates beim Staatsministerium des Innern und für Integration eine Dienstvereinbarung für Arbeitszeitmodelle des Schicht und Wechselschichtdienstes in Dienststellen der Bayerischen Polizei gezeichnet. Ziel dieser Dienstvereinbarung ist es, neue Schichtmodelle mit größtmöglicher Zustimmung der Beschäftigten einzuführen. Zu den Inhalten der Dienstvereinbarung wird die Staats regierung gegenüber dem Landtag schriftlich berichten (Drs. 17/22624 vom 06.06.2018). Vergütung Mehrarbeitsstunden Wie bereits in der Antwort zu Frage 6 a dargelegt, ist für dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit von mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Ar Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23506 beitszeit hinaus nach Art. 87 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) grundsätzlich binnen Jahresfrist Freizeitausgleich zu gewähren. Ist dieser Freizeitausgleich aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, sollen Mehrarbeitsstunden auch im Rahmen der zugewiesenen Haushaltsmittel und der be stehenden rechtlichen Möglichkeiten vergütet werden. Die Beträge der Mehrarbeitsvergütung (Stundensätze) wurden zum 01.01.2017 um 2,0 Prozent und zum 01.01.2018 um weitere 2,35 Prozent angehoben. Um die Möglichkeiten der Vergütung auch ausschöpfen zu können, wurden im Haus haltsjahr 2018 insgesamt 5,24 Mio. Euro für Mehrarbeits vergütung für Beamte zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet mehr als eine Vervierfachung des Budgets zu 2017. Abschließend darf angemerkt werden, dass die Polizei verbände permanent die Entwicklungen in ihren Bereichen beobachten, um darauf belastungs und kräfteorientiert re agieren zu können und für ausgeglichene Belastung, z. B. durch entsprechende Personalzuführung bzw. Personalver teilung, Optimierung von internen Ablauf und Geschäftspro zessen, effizienten Kräfteeinsatz und flexible Dienstplanung zu sorgen. Es darf in diesem Zusammenhang auf die Antwort zu Frage 6 b der Schriftlichen Anfrage vom 23.02.2017, Drs. 17/16438 vom 06.07.2017, verwiesen werden. 7. a) Wann wird die Staatsregierung die zusätzlich notwendigen Stellen in München schaffen? Auf die Antworten zu den Fragen 6 a bis 6 c darf verwiesen werden. b) Wie viele Polizistinnen und Polizisten werden vom Polizeipräsidium München zur Grenzpolizei abgezogen ? Nach derzeitigem Planungsstand werden keine Polizis tinnen und Polizisten vom Polizeipräsidium München zur Grenzpolizei versetzt. Drucksache 17/23506 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage Dienststelle MA-Gesamt MA pro Beamter (Ist) PP München (DSt.) gesamt 89.253 134 PI 11 (Altstadt) 13.681 77 PI 12 (Maxvorstadt) 8.743 76 PI 13 (Schwabing) 11.455 69 PI 14 (Westend) 8.828 55 PI 15 (Sendling) 7.850 76 PI 16 (Hauptbahnhof) 2.461 46 PI 21 (Au) 8.297 75 PI 22 (Bogenhausen) 13.552 123 PI 23 (Giesing) 7.971 74 PI 24 (Perlach) 10.073 81 PI 25 (Trudering) 7.254 81 PI 26 Ismaning 4.243 106 PI 27 Haar 4.760 88 PI 28 Ottobrunn 4.182 79 PI 29 (Forstenried) 6.990 73 PI 31 Unterhaching 6.126 118 PI 32 Grünwald 2.704 54 PI 41 (Laim) 4.580 41 PI 42 (Neuhausen) 12.373 78 PI 43 (Olympiapark) 5.979 46 PI 44 (Moosach) 5.334 46 PI 45 (Pasing) 7.062 69 PI 46 Planegg 4.249 73 PI 47 (Milbertshofen) 4.838 35 PI 48 Oberschleißheim 2.919 41 KFD 01 24.881 194 KFD 02 15.468 111 KFD 03 18.260 220 KFD 04 19.475 207 KFD 05 11.004 131 KFD 06 11.485 117 KFD 07 12.073 86 KFD 08 10.789 240 KFD 09 22.631 144 KFD 10 9.051 109 KFD 11 451 56 KFD 12 4.694 112 VPI VA 4.033 44 VPI VU 6.349 59 VPI VÜ 4.717 35 VPI VE 1.951 41 PI ED 1 7.466 35 PI ED 2 9.033 50 PI ED 3 9.339 77 PI ED 4 792 22 PI ED 5 6.684 126 PI ED 6 9.864 110 PI ED 7 8.641 118 PI ED 8 7.682 116 PI SE Südbayern 60.354 330 PP München gesamt 562.924 98 Mehrarbeitsstunden des PP München Stand Mehrarbeit: 31.12.2017