Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 28.06.2018 Rote Gebiete gemäß Düngeverordnung in der Stadt und im Landkreis Landshut Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Gebiete werden aktuell als rote Gebiete gemäß Düngeverordnung im Landkreis Landshut bzw. in der Stadt Landshut deklariert? 2. Welche zusätzlichen Auflagen plant die Staatsregierung in diesen Gebieten zu erlassen? 3. Welche Grundwassermesswerte liegen den unter Frage 1 genannten Gebieten zugrunde? 4. Wie entwickelten sich die Grundwassermesswerte im Bereich Landshut in den letzten 20 Jahren? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 23.07.2018 1. Welche Gebiete werden aktuell als rote Gebiete gemäß Düngeverordnung im Landkreis Landshut bzw. in der Stadt Landshut deklariert? Nach derzeitigem Stand des Entwurfs der Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) befinden sich die sechs nachfolgend genannten Grundwasserkörper (GWK) mit entsprechenden Flächenanteilen im Landkreis Landshut inklusive der Stadt Landshut in der Gebietskulisse. GWK-Code GWK-Name 1_G091 Vorlandmolasse – Mallersdorf-Pfaffenberg 1_G092 Vorlandmolasse – Rottenburg an der Laaber 1_G106 Vorlandmolasse – Loiching 1_G107 Vorlandmolasse – Furth 1_G122 Vorlandmolasse – Aham 1 G130 Vorlandmolasse – Massing 2. Welche zusätzlichen Auflagen plant die Staatsregierung in diesen Gebieten zu erlassen? Bei der Wahl der Maßnahmen auf Grundlage der Düngeverordnung wurde vom dafür zuständigen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) darauf geachtet, dass sie an bayerische Verhältnisse angepasst sind, einen signifikanten Beitrag zum Gewässerschutz leisten und von den Landwirten mit vertretbarem Aufwand umgesetzt werden können. Für die genannten Gebiete sind die Nrn. 2, 4 und 5 des § 13 Abs. 2 Satz 4 Düngeverordnung geplant: – Nährstoffuntersuchung von Wirtschaftsdüngern: Vor dem Aufbringen von Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen sind die Gehalte an Gesamtstickstoff, verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat auf der Grundlage wissenschaftlich anerkannter Messmethoden zu bestimmen. – Bodenstickstoffuntersuchung: Jährliche Untersuchung des im Boden verfügbaren Stickstoffs auf jedem Schlag oder jeder Bewirtschaftungseinheit für den Zeitpunkt der Düngung, außer auf Grünlandflächen, Dauergrünlandflächen und Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau. – Erweiterte Gewässerabstände: Einhaltung eines Gewässerabstandes von mindestens fünf Metern (statt vier Metern) zur Böschungsoberkante auf ebenen Flächen bis 10 Prozent Steigung und mindestens zehn Metern Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.09.2018 Drucksache 17/23516 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23516 (statt fünf Metern) zur Böschungsoberkante bei stark geneigten Flächen ab 10 Prozent Steigung bei der Ausbringung von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln . Für stark geneigte Flächen sind zusätzliche Vorgaben für das Aufbringen im Bereich zwischen zehn und 20 Metern zur Böschungsoberkante zu beachten. 3. Welche Grundwassermesswerte liegen den unter Frage 1 genannten Gebieten zugrunde? Die fachliche Grundlage für die Gebietskulisse mit vorliegen den Nitratbelastungen bildet die Einstufung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper nach § 7 Grundwasserverordnung (GrwV) für Nitrat im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens1. Diese Einstufung basiert im We sentlichen auf den Ergebnissen des zum Zwecke der Überwachung der Grundwasserkörper (GWK) einge richteten Wasserrahmenrichtlinie(WRRL)-Messnetzes „Grundwasser beschaffenheit“ nach den Anforderungen der EG- Grundwasserrichtlinie (RL 2006/118/EG) und § 9 der GrwV. 4. Wie entwickelten sich die Grundwassermesswerte im Bereich Landshut in den letzten 20 Jahren? Das WRRL-Messnetz, das zur Beurteilung des chemischen Zustands der GWK herangezogen wird, wurde erst im Jahr 2006 aufgestellt und ab dem Jahr 2007 betrieben. Dementsprechend liegen nur an wenigen älteren Messstellen Messwerte über einen Zeitraum von 20 Jahren vor. Anhand dieser wenigen Messstellen lässt sich kein eindeutiger Trend erkennen. Von den weiteren Messstellen in der Stadt und im Landkreis Landshut (insbesondere Brunnen der öffentlichen Wasserversorgung) deuten die Messwerte aus den letzten 20 Jahren auf eine Zunahme der Nitratkonzentration im Grundwasser hin. 1 Siehe: https://www.lfu.bayern.de/wasser/wrrl/bewirtschaftungsplaene_1621/ hintergrunddokumente/index.htm