Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.05.2018 Bayern-BAMF Die Staatsregierung hat ein „Bayern-BAMF“ beschlossen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche vorhandenen Kompetenzen sollen warum von welchen Behörden abgezogen und im „Bayern-BAMF“ gebündelt werden und mit welchem Zweck? 2. Welche neuen Kompetenzen sollen warum im „Bayern- BAMF“ angesiedelt werden? 3. Warum werden diese neuen Kompetenzen nicht bei den bisherigen Behörden angesiedelt? 4.1 Wie viele und welche bestehenden Stellen sollen von welchen Behörden abgezogen werden? 4.2 Wie viele und welche zusätzlichen Stellen sollen neu geschaffen werden? 4.3 Wofür sind die neuen Stellen genau vorgesehen? 5.1 Wann und wie wurden die bisher zuständigen Behörden über die in Rede stehenden Veränderungen informiert bzw. wurden sie bei den Planungen einbezogen? 5.2 Ist es der Wunsch der bisher zuständigen Behörden, Kompetenzen an das „Bayern-BAMF“ abzugeben? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 24.07.2018 Zu 1. bis 3.: Soweit in den Fragestellungen der Begriff „Bayern-BAMF“ verwendet wird, wird davon ausgegangen, dass damit das neu zu errichtende Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen gemeint ist. Hierzu wird auf den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen vom 07.05.2018 (Drs. 17/21999) verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antworten des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 15.05.2018 zu den Fragen 1.1 und 2.1 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 27.03.2018 betreffend Aufgaben des Landesamts für Asyl (Drs. 17/22209) verwiesen. Zu 4.1 bis 4.3: Die Haushaltsmittel (einschließlich Stellen) des Landesamts für Asyl und Rückführungen (LfAsyl) sind im 2. Nachtragshaushalt 2018 des Freistaates Bayern veranschlagt. Das Landesamt soll im Endausbau samt den Zentralen Ausländerbehörden über einen Personalstand von 1.000 Stellen verfügen. Für die Zentralen Ausländerbehörden sind im Haushalt bereits insgesamt 850 Stellen ausgebracht. Für das Landesamt sind 110 neue Stellen vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 3 verwiesen . Zu 5.1 und 5.2: Auf die Antwort zu den Fragen 1, 2 und 3 wird verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antworten des Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 15.05.2018 zu den Fragen 2.1, 2.2, 2.3 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 27.03.2018 betreffend Aufgaben des Landesamts für Asyl (Drs. 17/22209) verwiesen. Die bisherigen Aufgaben der bestehenden Ausländerbehörden werden sich nicht wesentlich ändern. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.09.2018 Drucksache 17/23520 Bayerischer Landtag