Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Paul Wengert, Florian von Brunn SPD vom 28.06.2018 Artenhilfsprogramm Weißstorch Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie haben sich die Populationen der Weißstörche seit Bestehen des Artenhilfsprogramms Weißstorch in Bayern entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Bezirken und Jahren)? 2. Wie viele ehrenamtliche Helfer, sogenannte Horstbetreuer , haben sich seit Bestehen des Artenhilfsprogramms Weißstorch jährlich engagiert (bitte aufschlüsseln nach Bezirken und Jahren)? 3. a) Warum wurde das Artenhilfsprogramm Weißstorch im vergangenen Jahr eingestellt? b) Welche Auswirkungen wird das Beenden des Artenhilfsprogramms Weißstorch nach Wissen der Staatsregierung für die Rote-Liste-Art haben? 4. Welchen Beitrag leisten nach Einschätzung der Staatsregierung Artenhilfsprogramme (AHP) zum Schutz bedrohter Arten und zum Erhalt der biologischen Vielfalt? 5. a) Sieht die Staatsregierung die Naturschutzverwaltung – vor dem Hintergrund des wachsenden Populationsdrucks durch Weißstörche – in der Pflicht, Netzwerke für ehrenamtliche Helfer zu koordinieren und Hilfemaßnahmen einzuleiten? b) Erhält die staatliche Naturschutzverwaltung zusätzliche Stellen und Mittel, um die bisherige Arbeit der Horstbetreuer und den Austausch zwischen den betroffenen Kommunen zu übernehmen? 6. Wie werden in Zukunft Kommunen mit Weißstorchkolonien unterstützt? 7. Wie sollen die Kommunen in Zukunft mit dem wachsenden Populationsdruck der Weißstörche umgehen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 27.07.2018 1. Wie haben sich die Populationen der Weißstörche seit Bestehen des Artenhilfsprogramms Weißstorch in Bayern entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Bezirken und Jahren)? Die Bestandentwicklung für den Zeitraum 1980 bis 2017 – aufgeschlüsselt nach den Regierungsbezirken – ist den nachfolgenden Diagrammen zu entnehmen: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.10.2018 Drucksache 17/23529 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23529 2. Wie viele ehrenamtliche Helfer, sogenannte Horstbetreuer , haben sich seit Bestehen des Artenhilfsprogramms Weißstorch jährlich engagiert (bitte aufschlüsseln nach Bezirken und Jahren)? Die Anzahl der Horstbetreuer ist – soweit vorliegend – dem nachfolgenden Diagramm zu entnehmen. Es ist zu berücksichtigen , dass die Horstbetreuer vor Ort noch von einer Vielzahl weiterer ehrenamtlicher Mitarbeiter im AHP unterstützt werden, z. B. weiteren Storchenbetreuern, Aktiven, die sich keinem Landkreis oder Regierungsbezirk zuordnen lassen oder temporären Meldern und Unterstützern. 3. a) Warum wurde das Artenhilfsprogramm Weißstorch im vergangenen Jahr eingestellt? Die im Projektzeitraum 1980 bis 2017 durchgeführten Schutzmaßnahmen haben dazu geführt, dass der Brutbestand aktuell doppelt so hoch ist wie um 1900. Auch der langjährig durchschnittliche Bruterfolg reicht zur Bestandserhaltung aus, sodass der Weißstorch in der Roten Liste der Brutvögel Bayerns (2016) nicht mehr als gefährdet gilt. Es kann derzeit davon ausgegangen werden, dass eine landesweite Koordination des Weißstorchschutzes für den Erhalt des Brutbestandes in Bayern nicht mehr notwendig ist. Vor diesem Hintergrund konnte das Artenhilfsprogramm erfolgreich abgeschlossen werden. Die Bestandsentwicklung und der Bruterfolg des Weißstorchs in Bayern sind dem nachfolgenden Diagramm zu entnehmen. b) Welche Auswirkungen wird das Beenden des Artenhilfsprogramms Weißstorch nach Wissen der Staatsregierung für die Rote-Liste-Art haben? Der Weißstorch ist in Bayern erfreulicherweise keine gefährdete Art mehr. Die Fortführung des Artenhilfsprogramms Weißstorch ist somit fachlich nicht mehr erforderlich. Weiterhin notwendige Schutzmaßnahmen, wie z. B. die Reparatur von Horstunterlagen auf Hausdächern oder die Installation neuer Nestplattformen, können lokal organisiert und durchgeführt werden. Hierbei werden Gemeinden oder Verbände von den unteren Naturschutzbehörden an den Drucksache 17/23529 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Landratsämtern, den höheren Naturschutzbehörden an den Bezirksregierungen sowie von den Kreisgruppen des Landesbundes für Vogelschutz unterstützt. Das Landesamt für Umwelt (LfU) wird den Bestand des Weißstorchs mithilfe des LBV-Netzwerks (LBV = Landwirtschaftliche Beratungs- und Vermittlungs GmbH) der Weißstorchbetreuer im Rahmen des Vogelmonitorings Bayern weiterhin beobachten. 4. Welchen Beitrag leisten nach Einschätzung der Staatsregierung Artenhilfsprogramme (AHP) zum Schutz bedrohter Arten und zum Erhalt der biologischen Vielfalt? Artenhilfsprogramme leisten einen sehr bedeutenden Beitrag zum Schutz bedrohter Arten und deren Lebensräume und tragen damit zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. In Artenhilfsprogrammen werden vor allem die Lebensräume hoch gefährdeter Arten geschützt und optimiert. Die ausgewählten Arten stehen in aller Regel als Leitarten für gefährdete Lebensräume mit ihren spezifischen Artengemeinschaften . 5. a) Sieht die Staatsregierung die Naturschutzverwaltung – vor dem Hintergrund des wachsenden Populationsdrucks durch Weißstörche – in der Pflicht, Netzwerke für ehrenamtliche Helfer zu koordinieren und Hilfemaßnahmen einzuleiten? Das Horstbetreuer-Netzwerk zum Schutz des Weißstorchs besteht bereits (siehe Antwort zu Frage 2). Der Aufbau dieses Netzwerks erfolgte im Rahmen des Artenhilfsprogramms durch den Landesbund fürVogelschutz (Projektbearbeiter im Auftrag des LfU). Ansprechpartner für einen ggf. erforderlichen Ausbau des Netzwerks sind weiterhin der Verband und die örtlichen unteren Naturschutzbehörden. b) Erhält die staatliche Naturschutzverwaltung zusätzliche Stellen und Mittel, um die bisherige Arbeit der Horstbetreuer und den Austausch zwischen den betroffenen Kommunen zu übernehmen? Die Horstbetreuer agieren vorwiegend ehrenamtlich. Das Ende des landesweiten Artenhilfsprogramms bedeutet nicht die Einstellung jeglicher Schutzmaßnahmen, diese werden bei Bedarf nunmehr wieder auf regionaler Ebene umgesetzt. 6. Wie werden in Zukunft Kommunen mit Weißstorchkolonien unterstützt? Ansprechpartner sind zunächst die unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern und ggf. die Storchenexperten beim LBV. Neben fachlicher Beratung können Artenschutzmaßnahmen mit Mitteln aus den Landschaftspflege - und Naturparkrichtlinien oder anderer Instrumente gefördert werden. 7. Wie sollen die Kommunen in Zukunft mit dem wachsenden Populationsdruck der Weißstörche umgehen? Ein weiter steigender Weißstorchbestand wird grundsätzlich nicht als problematisch gesehen, da die Entwicklung von der Ausschöpfung der Lebensraumkapazitäten – in erster Linie ausreichende Flächen an verfügbaren Nahrungsgebieten in Brutplatznähe – limitiert wird. Ferner wird die Präsenz des Weißstorchs in der Bevölkerung und auf kommunaler Ebene weit überwiegend positiv bewertet.