Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 27.06.2018 Eichamt nach Bad Reichenhall Das Eichamt soll im Zuge der Behördenverlagerung von München nach Bad Reichenhall umziehen. Dadurch entstehen Baukosten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen entweder mit umziehen oder es müssen neue gefunden werden. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wieso betragen die geschätzten Kosten 50 Mio. Euro, während bei vergleichbaren Gebäuden wessentlich niedrigere Baukosten angesetzt werden? b) Wie setzen sich die geschätzten Kosten von 50 Mio. Euro zusammen? 2. a) Aufgrund welcher Grundlagen wurde die Entscheidung getroffen, das Eichamt nach Bad Reichenhall und nicht wie angekündigt nach Fürstenfeldbruck zu verlegen? b) Gab es weitere Institutionen, wie z. B. wissenschaftliche Einrichtungen, die in den Entscheidungsprozess über die Ämterverlagerung nach Bad Reichenhall mit einbezogen wurden? 3. a) Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden mit der Dienststelle umziehen? b) Welche Maßnahmen wird der Freistaat Bayern ergreifen , um qualifiziertes Personal zu halten? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie vom 27.07.2018 1. a) Wieso betragen die geschätzten Kosten 50 Mio. Euro, während bei vergleichbaren Gebäuden wessentlich niedrigere Baukosten angesetzt werden? b) Wie setzen sich die geschätzten Kosten von 50 Mio. Euro zusammen? Wie im Haushaltsplan 2017/2018 (Anlage S, Sonderausweis der staatlichen Hochbaumaßnahmen für den Bereich des Epl. 07, Erläuterung zu 710 10) ausgewiesen, werden die Gesamtkosten für den Neubau des Eichamts München in Fürstenfeldbruck überschlägig auf 23 Mio. Euro geschätzt. Hinzu kommen die Kosten für einen weiteren Neubau infolge der Verlagerung eines Teils des bisherigen Aufgabenbereiches des Eichamts München nach Mittenwald (Eichtechnische Sonderprüfstelle mit der Zuständigkeit für die Prüfung von Thermometern, Dichte-, Strahlenschutz- und Schallpegelmessgeräten sowie speziellen Fertigpackungen), die auf rund 12 Mio. Euro geschätzt werden (Anlage S, Erläuterung zu 710 12). Die Kosten für den Neubau des Hauptsitzes des Landesamts für Maß und Gewicht (einschließlich der Deutschen Akademie für Metrologie) werden überschlägig auf 31,5 Mio. Euro geschätzt (Anlage S, Erläuterung zu 710 11). Für keines der genannten Vorhaben liegt eine HU-Bau (HU = Haushaltsunterlage) vor. Die Beträge resultieren aus Schätzungen der staatlichen Bauverwaltung und orientieren sich entsprechend den Richtlinien für die Durchführung von Hochbauaufgaben des Freistaates Bayern (RLBau) 2011 an den Zahlen für technische Gebäude in Abhängigkeit von der Zahl der unterzubringenden Mitarbeiter und dem jeweiligen technischen Raumbedarf. Außerdem sind – durch den Aufgabenbereich des Landesamts für Maß und Gewicht und des Eichamts München begründet – bestimmte technische Vorrichtungen erforderlich (z. B. Laborräume, Krananlagen etc.). 2. a) Aufgrund welcher Grundlagen wurde die Entscheidung getroffen, das Eichamt nach Bad Reichenhall und nicht wie angekündigt nach Fürstenfeldbruck zu verlegen? Wie im Konzept Heimatstrategie „Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen 2015“ vorgesehen, wird das Eichamt München nach Fürstenfeldbruck und Mittenwald verlagert. Eine Verlagerung des Eichamts München nach Bad Reichenhall stand und steht nicht zur Debatte. Der Hauptsitz des Landesamts für Maß und Gewicht wird nach Bad Reichenhall verlagert. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.10.2018 Drucksache 17/23530 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23530 b) Gab es weitere Institutionen, wie z. B. wissenschaftliche Einrichtungen, die in den Entscheidungsprozess über die Ämterverlagerung nach Bad Reichenhall mit einbezogen wurden? Nein. 3. a) Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden mit der Dienststelle umziehen? Voraussichtlich werden (nahezu) alle Beschäftigten des Eichamts München, deren Arbeitsplätze nach Fürstenfeldbruck verlagert werden, mit Aufnahme des Dienstbetriebs in Fürstenfeldbruck von dort aus arbeiten. Hinsichtlich des vorgesehenen Neubaus für die eichtechnische Sonderprüfstelle in Mittenwald sind derzeit noch keine belastbaren Prognosen möglich. b) Welche Maßnahmen wird der Freistaat Bayern ergreifen , um qualifiziertes Personal zu halten? Für die Heimatstrategie „Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen 2015“ wurde federführend vom Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat ein Personalrahmenkonzept erstellt. Ziel ist es, durch monetäre und nichtmonetäre Maßnahmen und Anreize die Verlagerungsprozesse sozialverträglich zu gestalten und qualifiziertes Personal zu halten (z. B. Zahlung von Trennungsgeld, Umzugshilfen).