Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 15.06.2018 Anfragen der Ermittlungsbehörden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Rahmen des Kontoabrufverfahrens Ermittlungsbehörden haben die Möglichkeit, u. a. zum Zweck der Ermittlung in Strafverfahren im Rahmen des sog. Kontoabrufverfahrens eine Auflistung aller auf den Namen einer Person geführter Konten bzw. Konten, für die diese Person bevollmächtigt ist, abzurufen. Die Anfrage ist an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu richten, welche Zugriff auf die von den Kreditinstituten verpflichtend gemeldeten Konto- und Kundendaten hat. Die BaFin erteilt sodann Auskunft an die anfragende (Ermittlungs-)Behörde . Insbesondere bei Ermittlungen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist ein schneller Erkenntnisgewinn über Kontoverbindungen einer verdächtigen Person essenziell , um schnellstmöglich auf die kontoführenden Kreditinstitute zugehen und Transaktionsdaten abfragen zu können und mittels der gewonnenen Erkenntnisse präventive sowie strafverfolgende Maßnahmen einleiten zu können. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wie lang war der durchschnittliche Zeitraum zwischen der Stellung einer Kontenabfrage an die BaFin und deren Beantwortung durch vorstehend genannte Behörde (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2017 und 2018)? 2. Wie lang war der längste Zeitraum zwischen der Stellung einer Kontenabfrage an die BaFin und deren Beantwortung durch vorstehend genannte Behörde? 3. a) Kam es durch die verzögerte Beantwortung von Kontenabfragen durch die BaFin bereits zu Fällen, in denen eine Straftat nicht verhindert werden konnte, weil die relevanten Kontoinformationen nicht rechtzeitig bei den Ermittlungsbehörden eintrafen (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2017 und 2018)? b) Kam es durch die verzögerte Beantwortung von Kontenabfragen durch die BaFin bereits zu Fällen, in denen ein Täter sich dem Zugriff der Ermittlungsbehörden entziehen konnte, weil die relevanten Kontoinformationen nicht rechtzeitig bei den Ermittlungsbehörden eintrafen (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2017 und 2018)? 4. Welche Maßnahmen sind seitens der Staatsregierung geplant, um der verzögerten Beantwortung von Kontoabfragen durch die BaFin entgegenzuwirken? Antwort des Staatsministeriums des Innern und für Integration nach Einbindung der Präsidien der Bayerischen Landespolizei sowie des Landeskriminalamtes vom 30.07.2018 Vorbemerkung: Zunächst darf darauf hingewiesen werden, dass es keine offiziellen Statistiken hinsichtlich des Antwort-Zeit-Verhaltens bei Anfragen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt. Die Verbände der Bayerischen Polizei haben daher bei den jeweiligen, mit entsprechenden Aufgaben betrauten Dienststellen Erfahrungswerte erhoben. Insofern beruhen die Antworten zu Frage 1 und 2 auf Schätzungen der Polizeibeamten, anhand derer Durchschnittswerte gebildet wurden. 1. Wie lang war der durchschnittliche Zeitraum zwischen der Stellung einer Kontenabfrage an die BaFin und deren Beantwortung durch vorstehend genannte Behörde (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2017 und 2018)? Die befragten Dienststellen geben überwiegend an, dass sich die Beantwortungsdauer zuletzt etwas verlängert hat, worauf die BaFin nach deren Angaben seit 2017 ergänzend im Rahmen der Antwortschreiben die Bedarfsträger hinweist. In wenigen Fällen betrug die durchschnittliche Dauer im Jahr 2017 etwa zwei Wochen, überwiegend wird eine Dauer von vier bis sechs Wochen angegeben, für das Jahr 2018 etwa sechs bis acht Wochen. Gleichzeitig weisen die Verbände darauf hin, dass im Rahmen von entsprechenden Eilfällen eine deutlich schnellere Bearbeitungszeit erreicht werden kann. 2. Wie lang war der längste Zeitraum zwischen der Stellung einer Kontenabfrage an die BaFin und deren Beantwortung durch vorstehend genannte Behörde? Der längste Bearbeitungszeitraum wurde von den Verbänden von etwa sieben Wochen bis hin zu ca. drei Monaten angegeben. 3. a) Kam es durch die verzögerte Beantwortung von Kontenabfragen durch die BaFin bereits zu Fällen , in denen eine Straftat nicht verhindert werden konnte, weil die relevanten Kontoinformationen nicht rechtzeitig bei den Ermittlungsbehörden eintrafen (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2017 und 2018)? Bei den Verbänden der Bayerischen Polizei liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.10.2018 Drucksache 17/23535 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/23535 b) Kam es durch die verzögerte Beantwortung von Kontenabfragen durch die BaFin bereits zu Fällen , in denen ein Täter sich dem Zugriff der Ermittlungsbehörden entziehen konnte, weil die relevanten Kontoinformationen nicht rechtzeitig bei den Ermittlungsbehörden eintrafen (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2017 und 2018)? Das Polizeipräsidium Oberfranken berichtete von einem Fall im Jahr 2017, wonach ein Asylbewerber zwischenzeitlich Deutschland verlassen hatte. Darüber hinaus sind keine Fälle bekannt. 4. Welche Maßnahmen sind seitens der Staatsregierung geplant, um der verzögerten Beantwortung von Kontoabfragen durch die BaFin entgegenzuwirken ? Anfragen der Ermittlungsbehörden an die BaFin im Rahmen des Kontoabrufverfahrens wurden bisher ausschließlich schriftlich und in Papierform durchgeführt. Der Versand der Auskunftsersuchen und Kontenabrufergebnisse erfolgte bisher per Post oder Telefax. Die BaFin testet zurzeit die elektronische Anbindung der Ermittlungsbehörden an das automatisierte Kontenabrufverfahren nach § 24c Kreditwesengesetz (KWG). Ab Mai 2018 wurde mit dem Anschluss des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Landeskriminalämter (BLKA) an das automatisierte Kontenabrufverfahren begonnen. Die Vorbereitungen beim BLKA zur Teilnahme am automatischen Abrufverfahren laufen bereits und sind in Kürze abgeschlossen. Sukzessive ist nach der Pilotierung dann auch eine Anbindung anderer Polizeipräsidien an das elektronische Auskunftsverfahren vorgesehen. Mit der Teilnahme am automatisierten Kontenabrufverfahren werden sich die Bearbeitungszeiten bei den Ermittlungsbehörden den Planungen nach voraussichtlich deutlich verkürzen .