Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 14.06.2018 Entschädigungen für Schäden durch Fischotter in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Seit wann werden in Bayern Fischotterschäden in Teichen durch den Freistaat ausgeglichen? 2. Wie viele Anträge wurden seit Einführung eines Ausgleichs von Fischotterschäden gestellt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? 3.1 Wie viel Euro standen seit Einführung eines Ausgleichs von Fischotterschäden für Entschädigungszahlungen zur Verfügung ? 3.2 Wie viel Euro wurden tatsächlich abgerufen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? 4.1 Wie viele Anträge auf Entschädigungszahlungen aufgrund von Fischotterschäden wurden seit Einführung jährlich abgelehnt? 4.2 Welches Volumen in Euro hatten diese? 4.3 Welche Gründe gab es für die Ablehnung? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 31.07.2018 Zu 1.: Ausgleichszahlungen für Fischotterschäden in Teichen wurden erstmals im Jahr 2017 für das Schadensjahr 2016 ausgezahlt. Die Zahlungen wurden auf Basis der „Richtlinie für den Ausgleich von Fischotterschäden in Teichen im Rahmen des Fischotter-Managementplanes“ vom 05.01.2017 gewährt. Zu 2.: Im Jahr 2017 wurden 61 Anträge für das Schadensjahr 2016 gestellt. Im Jahr 2018 wurden 116 Anträge für das Schadensjahr 2017 gestellt. Zu 3.1: Mit Erlass der o. g. Richtlinie wurden zunächst 100.000 Euro für Ausgleichszahlungen bereitgestellt. Da die im Jahr 2017 beantragten Schäden aber deutlich höher waren als erwartet, wurde dieser Betrag auf 250.000 Euro aufgestockt, damit die Ausgleichsquote von 80 Prozent gewährt werden konnte. Für das Jahr 2018 stehen bisher 250.000 Euro zur Verfügung . Zu 3.2: Im Jahr 2017 konnten alle beantragten zuwendungsfähigen Fischotterschäden mit der vorgesehenen Quote von 80 Prozent ausgeglichen werden. Es wurden 224.053,39 Euro ausgezahlt . Die Prüfung der im Jahr 2018 eingereichten Anträge läuft derzeit noch, daher liegen keine endgültigen Zahlen dazu vor. Zu 4.1: Im Jahr 2017 wurde ein Antrag abgelehnt. Die Bearbeitung für das Jahr 2018 läuft noch. Zu 4.2: Der im Jahr 2017 abgelehnte Antrag hatte ein Volumen von 226,10 Euro ausgleichsfähiger Schadenssumme. Zu 4.3: Der betroffene Antrag hatte die Bagatellgrenze von 625 Euro Schadenssumme unterschritten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.10.2018 Drucksache 17/23546 Bayerischer Landtag